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Beständeübersicht

Bestand

10525 Grundherrschaft Roßthal

Datierung1851
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)1,20
Roßthal entstand im Mittelalter und wurde 1319 erstmals als Rostyl urkundlich erwähnt. Überliefert sind außerdem die Namen Rostel (1350), Rostil (1445), Rustil (um 1470), Rosthal (1495), Roßlenn (1570), Röstel, Rosenthal (1590), Fröstel (1618) und Roßthall (1675).
Die kleine Siedlung mit ihren neun Bauernstellen unterstand ursprünglich dem Meißner Domkapitel. Auch nach der Reformation blieb Roßthal Eigentum eines nun evangelischen Dompropstes, der es 1628 dem kurfürstlichen Kammerdiener Ullmann als Lehen übergab. In diesem Zusammenhang wurde ein bereits bestehendes Vierhufengut zum Rittergut erklärt. Als Herrenhaus für den Besitzer entstand 1657 das Schloss Roßthal.
Seit 1736 besaß die Familie von Nimptsch das Rittergut mit den zugehörigen Ländereien. Carl Siegmund von Nimptsch ließ das im Siebenjährigen Krieg beschädigte Schloss erweitern und einen mit verschiedenen Bauwerken ausgeschmückten Landschaftspark anlegen. Außerdem entstand auf Roßthaler Flur ab 1785 die Tagelöhnersiedlung Neunimptsch, zu der auch die bereits vorhandenen "Roten Häuser” an der Pesterwitzer Grenze gehörten. Das Rittergut Roßthal besaß eine landwirtschaftliche Nutzfläche von 224 Hektar, die vor allem von Häuslern aus Neunimptsch bewirtschaftet wurden. Noch 1826 waren die Bewohner dieser Siedlung zu jährlich 80-100 Tagen Frondiensten verpflichtet. Auch nach Erlass der sächsischen Landgemeindeordnung 1838 behielt der Ort seinen Status als selbstständiger Gutsbezirk ohne Gemeinderat und mit weitgehenden Rechten des Gutsherrn. 1852 übernahm Carl Friedrich August Krebs, Freiherr von Burgk, das Rittergut Roßthal, dessen Familie bis 1945 Besitzer der Gutsherrschaft blieb.
Roßthal und Neunimptsch wurden erst nach dem Ersten Weltkrieg zu einer Landgemeinde vereinigt, die 1923 nach Dölzschen eingemeindet wurde. Seit 1945 gehören beide Orte als Stadtteile zu Dresden.

Bestandsgeschichte

Die Akten des Bestandes wurden als Teil mehrerer Ablieferungen des Amtsgerichts Dresden vom Hauptstaatsarchiv übernommen. Im Zuge der Auflösung des Bestandes Amtsgerichte-Lagerung im Frühjahr 2006 konnten 1 lfm dem Bestand 10525 Grundherrschaft Roßthal zugeordnet werden, die vor allem die Tätigkeit des Patrimonialgerichts dokumentieren. Nach der Verpackung umfasst der Bestand 1,10 lfm.


Literatur

http://www.dresdner-stadtteile.de/Sudwest/Rossthal/rossthal.html, vom 13.09.2006
Historisches Ortsnamenbuch von Sachsen. Hrsgg. von Ernst Eichler und Hans Walther, Bd. II, M-Z. Berlin 2001

Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen. Neuausgabe. Hrsgg. von Karlheinz Blaschke, Halbband 2, N-Z. Leipzig 2006

Poenicke, G.A. (Hg.): Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen nach der Natur neu aufgenommen von F. Heise, Architect. II. Section: Meissener Kreis. Leipzig [um 1860]
Polizeisachen.
Roßthal, im Südwesten von Dresden gelegen, wurde 1319 als allodium erwähnt. Der Ort gehörte 1547 zum Domstift Meißen und war 1590 Prokuraturamtsdorf von Meißen. Das altschriftsässige Rittergut wurde erstmals 1696 genannt. Die Herrschaft übte Erb- und Obergerichtsbarkeit aus.

Nachweislich zählte Roßthal 1445 zur Pflege Dresden und seit 1547 zum Amt Dresden. Ab 1856 unterstand der Ort dem Gerichtsamt Dresden und seit 1875 der Amtshauptmannschaft Dresden.

Im Jahr 1628 wurde der Kurfürstliche Geheime Kammerdiener Ullmann mit dem Rittergut belehnt. Anschließend war es im Besitz der Familie von Krahn. Von 1736 bis 1819 besaß es die Familie von Nimptsch. Der Direktor der Meißner Porzellanmanufaktur Carl Siegmund von Nimptsch ließ den Schlosspark des Rittergutes mit Wasserkünsten, Grotten sowie Vexierspiegeln schmücken und den Schlossturm erhöhen. Seit 1852 gehörte das Gut dem Freiherrn Arthur von Burgk, der 1858 das Schloss und den achtseitigen Turm im Stil der deutschen Renaissance durch Carl Moritz Hänel umbauen ließ.

Weitere Angaben siehe 6. Herrschaften.
  • 2006 | Findbuch / elektronisches Findmittel
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