Beständeübersicht
Bestand
10577 Grundherrschaft Steinbach bei Meißen
Datierung | 1730 - 1847 |
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Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 1,20 |
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Zivilprozesse.
Für Steinbach, südwestlich von Wilsdruff gelegen, wurde erstmals 1551 ein altschriftsässiges Rittergut erwähnt. Die Herrschaft übte Erb- und Obergerichtsbarkeit aus.
Nachweislich zählte Steinbach seit 1547 zum Erbamt Meißen. Im Zuständigkeitsbereich des Amtes Meißen lag es 1843. Seit 1856 unterstand der Ort dem Gerichtsamt Wilsdruff und ab 1875 der Amtshauptmannschaft Meißen.
Das Gut Steinbach war mehrmals mit dem Rittergut Neukirchen kombiniert. Im Jahr 1547, als es noch amtssässig war, gehörte es Peter von Alnpeck. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts wurde Hans von Loß als Besitzer genannt. Die Familie von Erdmannsdorf, die auch mit Neukirchen beliehen war, besaß das Rittergut von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis 1740. Anschließend erwarb es der dänische Generalmajor von Mörner, der es seinem Schwiegersohn einem Herrn von Schönberg auf Reinsberg überließ. Dann ging das Gut in den Besitz der Familie von Miltitz über, die es der Familie von Gersdorf überließ. Anschließend erwarb es der Hofrat von Zedtwitz, dessen Familie es um 1860 noch besaß.
Der Bestand enthält auch Unterlagen der Grundherrschaft Neukirchen bei Wilsdruff.
Weitere Angaben siehe 6. Herrschaften.
Nachweislich zählte Steinbach seit 1547 zum Erbamt Meißen. Im Zuständigkeitsbereich des Amtes Meißen lag es 1843. Seit 1856 unterstand der Ort dem Gerichtsamt Wilsdruff und ab 1875 der Amtshauptmannschaft Meißen.
Das Gut Steinbach war mehrmals mit dem Rittergut Neukirchen kombiniert. Im Jahr 1547, als es noch amtssässig war, gehörte es Peter von Alnpeck. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts wurde Hans von Loß als Besitzer genannt. Die Familie von Erdmannsdorf, die auch mit Neukirchen beliehen war, besaß das Rittergut von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis 1740. Anschließend erwarb es der dänische Generalmajor von Mörner, der es seinem Schwiegersohn einem Herrn von Schönberg auf Reinsberg überließ. Dann ging das Gut in den Besitz der Familie von Miltitz über, die es der Familie von Gersdorf überließ. Anschließend erwarb es der Hofrat von Zedtwitz, dessen Familie es um 1860 noch besaß.
Der Bestand enthält auch Unterlagen der Grundherrschaft Neukirchen bei Wilsdruff.
Weitere Angaben siehe 6. Herrschaften.
- 2011 | elektronisches Findmittel
- 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
- o. D. | Findkartei