Beständeübersicht
Bestand
10642 Grundherrschaft Weistropp
Datierung | 1510 - 1854 |
---|---|
Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 3,80 |
Bestandsgeschichte und Verzeichnung
Der heutige Bestand Grundherrschaft Weistropp gelangte in zwei Teilen ins Hauptstaatsarchiv Dresden. Ein Teil mit einem Umfang von 93 Akten wurde aus dem im Jahr 1945 teils vernichteten, teils verstreuten Rittergutsarchiv gebildet, von dem aus privater Hand gerettete Teilbestände in den Jahren 1965, 1966 und 1969 an das Hauptstaatsarchiv abgegeben wurden. Diese Akten waren bislang in einem 1969 erstellten Findbuch verzeichnet. Ein zweiter Teil befand sich in der so genannten Lagerungsgemeinschaft "Lokale Verwaltungs- und Justizbehörden bis 1856", die vor allem Ämterakten, aber auch Überlieferung der Grundherrschaften, Stadtgerichte, Landgerichte bis 1856, Königlichen Gerichte und verschiedene andere Bestandssplitter enthielt.
Diese Lagerungsgemeinschaft entstand durch die Aktenabgaben der Amtsgerichte an das Hauptstaatsarchiv seit etwa 1900, in denen sich auch die Akten ihrer Vorgängerinstitutionen befanden, also vor allem die der Ämter und Grundherrschaften. Diese Ablieferungen wurden nach dem jeweils abgebenden Amtsgericht gelagert und verzeichnet. Die Herauslösung und provenienzgerechte Lagerung der Akten der eigentlichen Amtsgerichte ist seit 1986 abgeschlossen. Die Akten der Ämter, Grundherrschaften, Stadtgerichte, Königlichen Gerichte usw. verblieben hingegen in der Lagerungsgemeinschaft. Die Trennung der unterschiedlichen Provenienzen erfolgte nur in den Findkarteien.
Ziel war es, nun auch diesen Komplex aufzulösen und die Akten nach ihrer Provenienz zu lagern. Dazu wurden die Akten des Bestandes Grundherrschaft Weistropp zunächst nach der vorhandenen Findkartei aus der Lagerungsgemeinschaft herausgelöst und mit dem bereits bestehenden Bestand vereinigt. Bei dem vorliegenden Findbuch handelt es sich allerdings nicht um eine Neuerschließung, sondern um eine Erschließungsverbesserung durch Konversion der vorhandenen Findkartei einschließlich Revision und ggf. Ergänzung/Korrektur der Aktentitel.
Die Gerichtsbücher der Grundherrschaften befinden sich zusammen mit den Gerichtsbüchern anderer Provenienzen in einer weiteren Lagerungsgemeinschaft, deren Entstehung ebenfalls auf die Ablieferungen der Amtsgerichte zurückzuführen ist. Die gesonderte Lagerung kam durch das von den Akten abweichende Format der Gerichtsbücher zustande. Diese Lagerung soll erhalten bleiben, da die Benutzung jahrzehntelang nach den bestehenden Signaturen erfolgte und die vorhandenen Mikrofilme der Gerichtsbücher auch nach diesen Signaturen zu bestellen sind. Außerdem sprechen die genannten lagerungstechnischen Gründe weiterhin für die Erhaltung des jetzigen Zustandes. Verzeichnet sind die Gerichtsbücher im Bestand 12613 Gerichtsbücher. Dieser enthält auch diejenigen der Proveniez Grundherrschaft Weistropp. Im Hauptstaatsarchiv Dresden sind sie aus Bestandserhaltungsgründen nur über Mikrofilme benutzbar.
Literatur
Blaschke, Karlheinz: Grundzüge und Probleme einer sächsischen Agrarverfassungsgeschichte. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Bd. 82, 1965. [Ka 88] [01]
Blaschke, Karlheinz (Hrsg.): Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen (Neuausgabe), bearbeitet von Susanne Baudisch und Karlheinz Blaschke. Bd. 2, Leipzig 2006, S. 798. [R 201b]
Eichler, Ernst (Hrsg.); Hellfritzsch, Volkmar (Hrsg.); Walther, Hans (Hrsg.); Weber, Erika (Hrsg.): Historisches Ortsnamenbuch von Sachsen. Berlin, 2001, Bd. 2, S. 571. [R 215]
Flügel, Axel: Bürgerliche Rittergüter. Sozialer Wandel und politische Reform in Kursachsen (1680 - 1844). Göttingen, 2000. [X 1956 c]
Groß, Reiner: Die bürgerliche Agrarreform in Sachsen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Untersuchung zum Problem des Übergangs vom Feudalismus zum Kapitalismus in der Landwirtschaft. Weimar, 1968 (Schriftenreihe des Staatsarchivs Dresden, Bd. 8). [U 365 dI]
Groß, Reiner; Wilde, Manfred (Mitarbeit); Blaschke, Karlheinz (ein Beitrag): Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform. Dresden, 2004 (Atlas zur Geschichte und Landeskunde von Sachsen, Beiheft zur Karte B II 1). [R 959]
Hofmann, H. L.: Die Rittergüter des Königreichs Sachsen. Ein Abriss ihrer Geschichte und rechtlichen Stellung nebst topographischen und statistischen Nachrichten über sämtliche Rittergüter. Dresden, 1901. [X 1955]
Samuel, J. (Hrsg.); Haenel, Oswald (Hrsg.); Adam, C. Bruno (Hrsg.); Gurlitt, Cornelius (Hrsg.): Sächsische Herrensitze und Schlösser. Dargestellt in Ansichten, Grundrissen, Situationsplänen und einem erläuternden Text. Dresden, 1885. [Vk 631]
Schwineköper, Berent; Staatliche Archivverwaltung im Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten (Hrsg.): Das "Gutsarchiv" als Archivtypus. In: Archivar und Historiker. Studien zur Archiv- und Geschichtswissenschaft. Zum 65. Geburtstag von Heinrich Otto Meisner. Berlin, 1956 (Schriftenreihe der staatlichen Archivverwaltung, Nr. 7). [La 183]
Schumann, August: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen, Zwickau 1825, Bd. 12, S. 624-628. [R 200]
Wilde, Manfred; Andrian-Werburg, Klaus, Freiherr v. (Hrsg. im Auftrag der Stiftung Deutsches Adelsarchiv): Die Ritter- und Freigüter in Nordsachsen. Ihre verfassungsrechtliche Stellung, ihre Siedlungsgeschichte und ihre Inhaber. Limburg, 1997 (Aus dem Deutschen Adelsarchiv, Bd. 12). [X 1956]
[01] Bei den in eckigen Klammern stehenden Angaben handelt es sich um die Bibliothekssignaturen im Hauptstaatsarchiv Dresden.
Der heutige Bestand Grundherrschaft Weistropp gelangte in zwei Teilen ins Hauptstaatsarchiv Dresden. Ein Teil mit einem Umfang von 93 Akten wurde aus dem im Jahr 1945 teils vernichteten, teils verstreuten Rittergutsarchiv gebildet, von dem aus privater Hand gerettete Teilbestände in den Jahren 1965, 1966 und 1969 an das Hauptstaatsarchiv abgegeben wurden. Diese Akten waren bislang in einem 1969 erstellten Findbuch verzeichnet. Ein zweiter Teil befand sich in der so genannten Lagerungsgemeinschaft "Lokale Verwaltungs- und Justizbehörden bis 1856", die vor allem Ämterakten, aber auch Überlieferung der Grundherrschaften, Stadtgerichte, Landgerichte bis 1856, Königlichen Gerichte und verschiedene andere Bestandssplitter enthielt.
Diese Lagerungsgemeinschaft entstand durch die Aktenabgaben der Amtsgerichte an das Hauptstaatsarchiv seit etwa 1900, in denen sich auch die Akten ihrer Vorgängerinstitutionen befanden, also vor allem die der Ämter und Grundherrschaften. Diese Ablieferungen wurden nach dem jeweils abgebenden Amtsgericht gelagert und verzeichnet. Die Herauslösung und provenienzgerechte Lagerung der Akten der eigentlichen Amtsgerichte ist seit 1986 abgeschlossen. Die Akten der Ämter, Grundherrschaften, Stadtgerichte, Königlichen Gerichte usw. verblieben hingegen in der Lagerungsgemeinschaft. Die Trennung der unterschiedlichen Provenienzen erfolgte nur in den Findkarteien.
Ziel war es, nun auch diesen Komplex aufzulösen und die Akten nach ihrer Provenienz zu lagern. Dazu wurden die Akten des Bestandes Grundherrschaft Weistropp zunächst nach der vorhandenen Findkartei aus der Lagerungsgemeinschaft herausgelöst und mit dem bereits bestehenden Bestand vereinigt. Bei dem vorliegenden Findbuch handelt es sich allerdings nicht um eine Neuerschließung, sondern um eine Erschließungsverbesserung durch Konversion der vorhandenen Findkartei einschließlich Revision und ggf. Ergänzung/Korrektur der Aktentitel.
Die Gerichtsbücher der Grundherrschaften befinden sich zusammen mit den Gerichtsbüchern anderer Provenienzen in einer weiteren Lagerungsgemeinschaft, deren Entstehung ebenfalls auf die Ablieferungen der Amtsgerichte zurückzuführen ist. Die gesonderte Lagerung kam durch das von den Akten abweichende Format der Gerichtsbücher zustande. Diese Lagerung soll erhalten bleiben, da die Benutzung jahrzehntelang nach den bestehenden Signaturen erfolgte und die vorhandenen Mikrofilme der Gerichtsbücher auch nach diesen Signaturen zu bestellen sind. Außerdem sprechen die genannten lagerungstechnischen Gründe weiterhin für die Erhaltung des jetzigen Zustandes. Verzeichnet sind die Gerichtsbücher im Bestand 12613 Gerichtsbücher. Dieser enthält auch diejenigen der Proveniez Grundherrschaft Weistropp. Im Hauptstaatsarchiv Dresden sind sie aus Bestandserhaltungsgründen nur über Mikrofilme benutzbar.
Literatur
Blaschke, Karlheinz: Grundzüge und Probleme einer sächsischen Agrarverfassungsgeschichte. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Bd. 82, 1965. [Ka 88] [01]
Blaschke, Karlheinz (Hrsg.): Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen (Neuausgabe), bearbeitet von Susanne Baudisch und Karlheinz Blaschke. Bd. 2, Leipzig 2006, S. 798. [R 201b]
Eichler, Ernst (Hrsg.); Hellfritzsch, Volkmar (Hrsg.); Walther, Hans (Hrsg.); Weber, Erika (Hrsg.): Historisches Ortsnamenbuch von Sachsen. Berlin, 2001, Bd. 2, S. 571. [R 215]
Flügel, Axel: Bürgerliche Rittergüter. Sozialer Wandel und politische Reform in Kursachsen (1680 - 1844). Göttingen, 2000. [X 1956 c]
Groß, Reiner: Die bürgerliche Agrarreform in Sachsen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Untersuchung zum Problem des Übergangs vom Feudalismus zum Kapitalismus in der Landwirtschaft. Weimar, 1968 (Schriftenreihe des Staatsarchivs Dresden, Bd. 8). [U 365 dI]
Groß, Reiner; Wilde, Manfred (Mitarbeit); Blaschke, Karlheinz (ein Beitrag): Herrschaftliche Güter bis zur bürgerlichen Agrarreform. Dresden, 2004 (Atlas zur Geschichte und Landeskunde von Sachsen, Beiheft zur Karte B II 1). [R 959]
Hofmann, H. L.: Die Rittergüter des Königreichs Sachsen. Ein Abriss ihrer Geschichte und rechtlichen Stellung nebst topographischen und statistischen Nachrichten über sämtliche Rittergüter. Dresden, 1901. [X 1955]
Samuel, J. (Hrsg.); Haenel, Oswald (Hrsg.); Adam, C. Bruno (Hrsg.); Gurlitt, Cornelius (Hrsg.): Sächsische Herrensitze und Schlösser. Dargestellt in Ansichten, Grundrissen, Situationsplänen und einem erläuternden Text. Dresden, 1885. [Vk 631]
Schwineköper, Berent; Staatliche Archivverwaltung im Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten (Hrsg.): Das "Gutsarchiv" als Archivtypus. In: Archivar und Historiker. Studien zur Archiv- und Geschichtswissenschaft. Zum 65. Geburtstag von Heinrich Otto Meisner. Berlin, 1956 (Schriftenreihe der staatlichen Archivverwaltung, Nr. 7). [La 183]
Schumann, August: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen, Zwickau 1825, Bd. 12, S. 624-628. [R 200]
Wilde, Manfred; Andrian-Werburg, Klaus, Freiherr v. (Hrsg. im Auftrag der Stiftung Deutsches Adelsarchiv): Die Ritter- und Freigüter in Nordsachsen. Ihre verfassungsrechtliche Stellung, ihre Siedlungsgeschichte und ihre Inhaber. Limburg, 1997 (Aus dem Deutschen Adelsarchiv, Bd. 12). [X 1956]
[01] Bei den in eckigen Klammern stehenden Angaben handelt es sich um die Bibliothekssignaturen im Hauptstaatsarchiv Dresden.
Umfang und Rechte (Pachtangelegenheiten, Kaufverträge u. a.).- Gerichtsbücher und Gerichtsprotokolle.- Allgemeine Verwaltung (Steuerangelegenheiten u. a.).- Militärangelegenheiten und Kriegsangelegenheiten.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Strafprozesse.
Der Raum um Weistropp, südöstlich von Meißen gelegen, dürfte im 12. Jahrhundert besiedelt worden sein. Für das Jahr 1413 ist ein Sattelhof bzw. Vorwerk nachweisbar. Das altschriftsässige Rittergut wurde 1551 erwähnt. Die Herrschaft übte Erb- und Obergerichtsbarkeit aus.
Nachweislich zählte Weißtropp 1378 zum castrum Dresden und seit 1537 zum Amt Dresden. Ab 1856 unterstand der Ort dem Gerichtsamt Wilsdruff und gehörte seit 1875 verwaltungsmäßig zur Amtshauptmannschaft Meißen.
Weißtropp war eine Grenzfestung des Gaues Nisan, die unter Heinrich I. angelegt wurde. Im 13. Jahrhundert gehörte ein Teil des Dorfes den Herren von Schönburg. Im Jahr 1287 überließ Friedrich von Schönburg dem Pfarrer Godofredus das Kloster Geringswalde wie auch einen Teil von Weißtropp. Diesen Teil kaufte Bernhard von Rothschütz erst 1543 von der Äbtissin Ursula von Leutzsch zurück. Die alte Festung wurde zu Beginn des 13. Jahrhunderts abgebrochen und an der gleichen Stelle durch eine neue Burg ersetzt, die 1271 der Familie von Militz gehörte. Mitte des 14. Jahrhundert war sie Eigentum der Herren von Karras. Ein späterer Besitzer des Rittergutes war der oben genannte Bernhard von Rothschütz. Im Jahr 1590 ging das Gut auf den Hausmarschall Heinrich von Eckersberg über, der 1601 die von den Milititzen erbaute Burg abreißen und ein neues Schloss erbauen ließ. Im Jahr 1630 wurde Hans Bernhard von Rotschütz als Herr auf Weißtropp erwähnt. Später gehörte das Rittergut einem Herrn von Güntherod, der die Weißtropper Linie der Familie von Güntherode begründete. Der Oberküchenmeister Adolf Freiherr von Seyffertitz ließ 1723 das Schloss durch einen Flügel mit der Kirche verbinden. Durch Erbschaft ging der Besitz auf den russischen General von Tottleben über. Die Familie verkaufte das Rittergut schließlich an den österreichischen Generalkonsul Jacob von Krause. Um 1860 besaß Carl II. Herzog von Parma Weißtropp.
Weitere Angaben siehe 6. Herrschaften.
Nachweislich zählte Weißtropp 1378 zum castrum Dresden und seit 1537 zum Amt Dresden. Ab 1856 unterstand der Ort dem Gerichtsamt Wilsdruff und gehörte seit 1875 verwaltungsmäßig zur Amtshauptmannschaft Meißen.
Weißtropp war eine Grenzfestung des Gaues Nisan, die unter Heinrich I. angelegt wurde. Im 13. Jahrhundert gehörte ein Teil des Dorfes den Herren von Schönburg. Im Jahr 1287 überließ Friedrich von Schönburg dem Pfarrer Godofredus das Kloster Geringswalde wie auch einen Teil von Weißtropp. Diesen Teil kaufte Bernhard von Rothschütz erst 1543 von der Äbtissin Ursula von Leutzsch zurück. Die alte Festung wurde zu Beginn des 13. Jahrhunderts abgebrochen und an der gleichen Stelle durch eine neue Burg ersetzt, die 1271 der Familie von Militz gehörte. Mitte des 14. Jahrhundert war sie Eigentum der Herren von Karras. Ein späterer Besitzer des Rittergutes war der oben genannte Bernhard von Rothschütz. Im Jahr 1590 ging das Gut auf den Hausmarschall Heinrich von Eckersberg über, der 1601 die von den Milititzen erbaute Burg abreißen und ein neues Schloss erbauen ließ. Im Jahr 1630 wurde Hans Bernhard von Rotschütz als Herr auf Weißtropp erwähnt. Später gehörte das Rittergut einem Herrn von Güntherod, der die Weißtropper Linie der Familie von Güntherode begründete. Der Oberküchenmeister Adolf Freiherr von Seyffertitz ließ 1723 das Schloss durch einen Flügel mit der Kirche verbinden. Durch Erbschaft ging der Besitz auf den russischen General von Tottleben über. Die Familie verkaufte das Rittergut schließlich an den österreichischen Generalkonsul Jacob von Krause. Um 1860 besaß Carl II. Herzog von Parma Weißtropp.
Weitere Angaben siehe 6. Herrschaften.
- 2013; Nachtrag 2015 | Findbuch / Datenbank
- 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5