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Beständeübersicht

Bestand

10693 Volkskammer / Landtag des Freistaates Sachsen

Datierung1833 - 1937
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)44,90
1. Übernahme des Landtagsarchivs

Am 22. August 1933 fand die letzte Sitzung des Sächsischen Landtages statt. Am 14. Oktober 1933 wurden der Reichstag und gleichzeitig alle Länderparlamente förmlich aufgelöst. Der ehemalige Direktor des Sächsischen Landtages Rudolph wurde von der Staatskanzlei mit Abwicklungsgeschäften beauftragt und unterm 23. März 1934 angewiesen, das Landtagsarchiv an das Hauptstaatsarchiv abzugeben. Es enthielt Urkunden und Akten von 1546 bis 1934, Das Hauptstaatsarchiv besichtigte die Bestände, fand sie wohlgeordnet und schlug wegen Platzmangel im eigenen Haus vor, sie vorerst im Landtagsgebäude zu belassen und durch den Landtagsdirektor i. e. R. oder die Dienststelle verwalten zu lassen, die das Landtagsgebäude künftig nutzen werde. Das wurde von der Staatskanzlei abgelehnt.

Das Landtagsgebäude wurde zum 1. April 1934 dem Finanzministerium, Staatliche Domänenverwaltung, Schlossrentamt überwiesen. Am 24. Mai 1934 übernahm das Hauptstaatsarchiv vier goldene Erinnerungsmedaillen, die in den Bestand Secreta bzw. die Siegelsammlung eingelagert wurden, und originale Verfassungs- und Gesetzesurkunden, die in den Bestand Neuere Urkunden übergingen. Darunter befinden sich:
• Vorläufiges Gesetz für den Freistaat Sachsen vom 28. Februar 1919. Mit anhängendem Beschluss: Sachsen ist ein demokratischer sozialistischer Freistaat (Signatur: 10699 Neuere Urkunden, Nr. 1078)
• Die Verfassung des Freistaates Sachsen vom 1. November 1920 (Signatur: 10699 Neuere Urkunden, Nr. 319)

Am 8. Juni wurden dem Hauptstaatsarchiv die Schlüssel zu den Räumen des Landtagsarchivs übergeben, womit ihm die volle Verantwortung für dessen Bestände übertragen wurde. Die Staatskanzlei drängte auf baldige Überführung der Archivalien ins Hauptstaatsarchiv, das sich aber erst im November 1935 dazu bereit erklärte und den Aktentransport in mehreren Schritten realisierte. Der abschließende Vollzug der Übernahme wurde dem Reichsstatthalter für Sachsen am 18. November 1937 gemeldet. Sie erfolgte mit und anhand der im Landtagsarchiv geführten Aktenverzeichnisse, die bis zur Neuverzeichnung im Hauptstaatsarchiv als vorläufige Findmittel genutzt und dann dem Bestandsteil Archivariat zugeordnet wurden (Nr. 3817 – 3852). Das Archivariat beinhaltet Akten der Landtagsverwaltung, war also eine eigene Registratur neben der parlamentarischen Ablage.

In den Archivräumen des Landtagsgebäudes lagerten neben den Archivalien auch ungeordnete Druckschriften, die nicht in die Ständische Bibliothek eingestellt worden waren, v. a. Landtagsdrucksachen in Vielfachüberlieferung und eine juristische Handbibliothek. Da die Drucksachen im Hauptstaatsarchiv mehrheitlich bereits vorhanden waren, übernahm man nur Bände zur Komplettierung und ausgewählte juristische Titel in die eigene Dienstbibliothek.

In einer Besprechung am 3. April 1934 zwischen Vertretern der Staatskanzlei, des Landbauamtes, des Schlossrentamtes und des Hauptstaatsarchivs war festgelegt worden, Akten mit technischen Inhalten zum Landtagsgebäude, die noch von praktischer Bedeutung waren, an das Schlossrentamt abzugeben, desgleichen die Personalakten der Landtagsangestellten an die Staatskanzlei oder bei den technischen Mitarbeitern an das Finanzministerium. Tatsächlich wurden aber nicht nur Akten aus dem Archivariat, sondern auch Präsidialakten der Legislaturperiode 1930 – 1933 von der Staatskanzlei übernommen. Deren Übergabe an das Hauptstaatsarchiv erfolgte erst 1943 im Umfang von 156 Paketen durch die Staatskanzlei (vgl. Nr. 3852; vgl. Hauptstaatsarchiv Dresden, Dienstregistratur, Kap. VIII, Nr. 2, Bd. 2, Bl. 11 f.).

Die übernommenen Akten wurden im Hauptstaatsarchiv in drei Bestände gegliedert:
1. Bestand Ständische Akten 1448 – 1831
2. Bestand Ständeversammlung des Königreichs Sachsen 1833 – 1918
mit den Archivariatsakten, die bis 1918 geschlossen worden waren. Dieser Bestand wurde in den Jahren 1965 – 1967 neu verzeichnet. Dabei wurde leider das so genannte "Archivariat", in dem die Akten der Verwaltung durchgehend von 1833 – 1937 gesondert von den Akten der parlamentarischen Arbeit zusammengefasst waren, zerrissen. Soweit man an Hand der Laufzeit der Akteneinheiten dieselben einer einzelnen Legislaturperiode zuordnen konnte, geschah dies. Akteneinheiten wurden jedoch nicht geteilt. Der dadurch verbleibende Rest wurde als "Archivariat 1833 – 1918" nach der letzten Legislaturperiode und der Untergliederung "Archivariatsakten 1917 – 1818" verzeichnet und abgelegt …
3. Bestand Volkskammer/Landtag des Freistaates Sachsen 1919 – 1933 mit dem Teil der Archivariatsakten, die über die Zäsur Königreich/Freistaat weiter geführt wurden und jenen, die erst 1919 oder danach neu angelegt wurden.

Der Bestand Landtag 1919 – 1933 war vollständig und gut erhalten im Umfang von ca. 52 lfm überliefert. Er gliederte sich in die Akten der Volkskammer und die Akten der 1. bis 4. Legislaturperiode, also von 1919 – 1930. Ihre weitere Untergliederung folgte im Wesentlichen der Registraturordnung der Zweiten Kammer der Ständeversammlung 1833 – 1918:

Direktorialakten: Geschäftsführung und Verwaltung des Landtages, Regierungsvorlagen (Gesetzentwürfe), Anträge und Anfragen der Abgeordneten an die Regierung

Prüfungsausschuss (Beschwerde- und Petitionsausschuss): Geschäftsführung und Eingaben

Haushaltsausschüsse A und B: Geschäftsführung, Regierungsvorlagen, Anträge und Eingaben

Rechtsausschuss: desgleichen

Sonder-, Untersuchungs- und Zwischenausschüsse: desgleichen

Im Zuge der allgemeinen Büroreform wurde die Landtagsregistratur mit Beginn der 5. Legislaturperiode 1930 auf einen Aktenplan mit vierstelligem Dezimalsystem völlig umgestellt, die Vorgänge nicht mehr zu Akteneinheiten geheftet, sondern in Ordnern mit Hebelmechanik und in Schnellheftern abgelegt. Der neue Aktenplan hatte folgende Gliederung:

Positionen 10 – 16, Vorstandsangelegenheiten des Landtages, Abgeordnete, Verwaltung, Personal
Position 20, Prüfungsausschuss, Geschäftsführung, Gesuche und Eingaben
Position 21 – 25, Sonderausschuss für Beamten- und Besoldungsfragen, Untersuchungsausschüsse und Zwischenausschuss, jeweils mit den Niederschriften der Ausschüsse und Einzelbetreffsakten
Position 26, Rechts- und Haushaltsausschüsse A und B, aber nur mit den Niederschriften dieser Ausschüsse, während die Vorlagen der Regierung, die Anträge und Anfragen der Abgeordneten und die Eingaben der Bürger, die in diesen Ausschüssen zu behandeln waren, in den Positionen 30 – 39 nach sachlichen Gesichtspunkten untergebracht wurden:

Position 30, Verfassung
Position 31, Beamtenangelegenheiten
Position 32, Finanzen
Position 33, Gemeindeangelegenheiten
Position 34, Gesundheits- und Wohnungswesen
Position 35, Kultur
Position 36, Polizei und Justiz
Position 37, Sozialfragen
Position 38, Wirtschaft
Position 39 Verkehr

Der größere Teil der beim Landtag eingegangenen Eingaben verblieb im Prüfungsausschuss. Die für die parlamentarische Arbeit wichtigen und inhaltlich einschlägigen gelangten mit entsprechenden Anträgen in die Positionen 30 – 39. Die neue Registraturordnung stellt einen Kompromiss zwischen Struktur- und Sachprinzip dar.

Die Aktenplannummern waren drei- oder vierstellig tiefengegliedert, wie folgendes Beispiel verdeutlichen soll:
35 Kultur
352 Schulen
3521 Höhere Schulen.


2. Neuverzeichnung des Bestandes
2.1 Ziel der Erschließungsverbesserung

Unmittelbar nach Abschluss der Neuverzeichnung der Ständeversammlung 1833 – 1918 begann die Neuverzeichnung des Bestandes mit der Volkskammer 1919 – 1920 durch Fr. Brück, die das Archiv vor Beendigung der Arbeit an diesem Teilbestand verließ. 1969 wurde Hans Brichzin mit dem Neubeginn der Arbeiten beauftragt… Ziel der Neuverzeichnung war die Ablösung der sieben alten Aktenverzeichnisse aus dem Landtagsarchiv…

2.2 Ordnung des Bestandes

Die vorgefundene Ordnung der Teilbestände der verfassungsgebenden Volkskammer, der einzelnen Legislaturperioden des Landtages und des Restes der Archivariatsakten (Landtagsverwaltung) wurde belassen, für jeden Teilbestand ein separater Findbuchband mit durchlaufenden Seitenzahlen und lfd. Aktennummern angelegt.

Nachdem der Sächsische Landtag 1930 – 1933 seine letzte Sitzung am 21. Februar 1933 hatte und im Reich und in den Ländern die nationalsozialistische Diktatur installiert wurde, waren Demokratie und Parlamentarismus faktisch beseitigt. Seit dem 2. März 1933 wurden das Dresdner Landtagsgebäude von der Polizei wiederholt besetzt, die Fraktionsräume der KPD durchsucht, Unterlagen beschlagnahmt und Verhaftungen vorgenommen. Schlägertrupps der SA und SS machten auch im Landtagsgebäude Jagd auf kommunistische Abgeordnete, schlugen sie z. T. krankenhausreif und misshandelten sie in Gefängnissen und in Schutzhaftlagern, soweit sie nicht geflohen waren. Seit dem 14. März 1933 ging man gleichermaßen gegen die Fraktion der SPD und ihre Abgeordneten vor. NSDAP und Stahlhelm hissten am 7. März 1933 die Hakenkreuzflagge und die schwarz-weiß-rote Flagge auf dem Landtagsgebäude. Auf Grund des "Vorläufigen Gesetzes zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich" vom 31. März 1933 verfügte der Reichskommissar für Sachsen von Killinger: In seiner derzeitigen Zusammensetzung wird der Landtag nicht wieder zusammentreten. Die Zahlung von Diäten ist für die Abgeordneten aller Fraktionen einzustellen. Mit dem Verlust der Mandate war auch die Immunität der Abgeordneten aufgehoben (vgl. zu vorstehenden Vorgängen Nr. 3738).

Da man aber propagandistisch an einer "legalen Machtübernahme" festhalten wollte, wurde auch in Sachsen ohne vorherige Landtagswahl zum 15. April 1933 ein Rumpf- und Scheinparlament einberufen, entsprechend den Stimmenzahlen, die am 5. März 1933 bei der Wahl zum Reichstag für Sachsen angefallen waren, wobei die Stimmen der Kommunisten kassiert worden waren. Seit dem 22. Juni 1933 wurden auch die SPD-Abgeordneten förmlich an der Ausübung ihrer Mandate gehindert und die Partei am 7. Juli verboten. Mindestens zehn SPD-Abgeordnete saßen aber bereits im Mai in KZ-Haft, andere waren geflohen, um dem gleichen Schicksal zu entgehen.

In der so gebildeten 6. Legislaturperiode verblieben nur noch die NSDAP und die bereits gleichgeschalteten bürgerlichen Abgeordneten. Die 1. Sitzung fand am 16. Mai statt. SS und SA hatten im Sitzungssaal mit ihren Standarten eine Drohkulisse aufgebaut. Reichskommissar von Killinger verkündete in einer Regierungserklärung den völligen Sieg des Nationalsozialismus in Sachsen. In der 2. Sitzung am 23. Mai wurde ein sogenanntes sächsisches Ermächtigungsgesetz angenommen, gegen das sechs noch anwesende Sozialdemokraten stimmten, die vergeblich auch die Freilassung aller inhaftierten Abgeordneten forderten. Die 3. Sitzung am 22. August 1933 war die letzte. Sie beschloss die Auflösung des Landtages und endete mit Heilrufen auf den Führer Adolf Hitler. Diese faschistische war keine Legislaturperiode des verfassungsgemäßen demokratisch-republikanischen Sächsischen Landtages. Die dabei entstandenen Akten wurden im Landtagsarchiv nicht als eigener Teilbestand formiert, sondern denen der 5. Legislaturperiode beigeordnet…

Die Ordnung des Bestandes und seine Aufteilung auf acht Findbücher stellt sich also wie folgt dar [Red. Anm.: In der Datenbank und im Online-Findbuch entsprechen die Bände jeweils einer systematischen Hauptgruppe]:

Bd. 1, Geschichte des Bestandes, Landtagsdruckschriften, Konkordanz zwischen Registratur- und Archivsignaturen, Indizes zum Gesamtbestand …

Bd. 2, Volkskammer 1919, 25. Februar – 1920, 28. Oktober, … Nr. 1 – 294

Bd. 3, Landtag 1920, 7. Dezember – 1922, 14. September, … Nr. 295 – 759

Bd. 4, Landtag 1922, 1. Dezember – 1926, 8. Juli, … Nr. 760 – 1753

Bd. 5, Landtag 1926, 25. November – 1929, 21. März, … Nr. 1754 – 2304

Bd. 6, Landtag 1929, 6. Juni – 1930, 20. Mai, … Nr. 2305 – 2532

Bd. 7, Landtag 1930, 10. Juli – 1933, 21. Februar, und Landtag 1933, 16. Mai – 22. August, … Nr. 2533 – 3699

Bd. 8, Archivariatsakten 1833 – 1937, … Nr. 3700 – 3852 …

Der Umfang des Bestands Bestands beträgt nach Bewertung, Kassation und Kartonierung am 5. Mai 2003 44,80 lfm. Er wurde 1996/97 sicherungsverfilmt. Die 135 Filmrollen mit den Filmsignaturen K I 456 – 591 werden zur Benutzung und Kopierung im Lesesaal vorgelegt.

Im Findbuch Bd. 8, Archivariat sind zwei Betreffe verzeichnet, die dort nicht vermutet werden, die aber für die Geschichte der Parlamentspraxis und Landtagsverwaltung in ganz Deutschland in dem einen Fall und für die Geschichte der KPD im Sächsischen Landtag in dem anderen bedeutsam sind und deshalb hier besonders erwähnt werden:

Unter den Nr. 3703 – 3707 sind Handakten des Landtagsdirektors Emil Arthur Rudolph verzeichnet. Er wurde 1909 als Sekretär im Innenministerium und der Kreishauptmannschaft Dresden wiederholt zur II. Kammer der Ständeversammlung für Zeiten derer Tagungen als Registrator abgeordnet, 1920 beim Landtag beamtet und 1924 zum Landtagsdirektor ernannt. Die fünf umfangreichen Bände Handakten beinhalten den Schriftwechsel zwischen deutschen Landtagen und Tagungsprotokolle der Vereinigung der deutschen Parlamentsdirektoren von 1923 bis 1934.

Im Zusammenhang mit den Übergriffen von Polizei, SA und SS auf das Landtagsgebäude im März 1933, Misshandlungen und Verhaftungen von Abgeordneten der KPD und der Fraktionssekretärin scheinen ein mehrheitlich handschriftliches Protokollbuch über die Sitzungen der kommunistischen Landtagsfraktion, 1925 – 1933 sowie ein Posteingangstagebuch derselben in das Landtagsarchiv gelangt zu sein. Das Protokollbuch wurde 1963 von der Staatlichen Archivverwaltung der DDR im Original dem Staatsarchiv Dresden abgefordert und dem 1. Sekretär der SED Walther Ulbricht zum 70. Geburtstag geschenkt. Dem Archiv verblieb nur ein zuvor aufgenommener Kleinbildfilm, von dem Papierkopien gezogen werden konnten, die bei der Neuverzeichnung des Bestandes zu den Archivariatsakten genommen wurden (Nr. 3726 und 3727). Eine Anfrage beim Bundesarchiv, Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR nach dem Original des Protokollbuches verlief 1996/97 ergebnislos. Es konnte weder im Nachlass Walter Ulbricht, noch in den Beständen der KPD des ehemaligen Zentralen Parteiarchivs der DDR und auch nicht im Archiv des Staatsrates der DDR ermittelt werden.


2.3 Mehrfach- und Doppelüberlieferungen, Bewertung und Kassation
2.3.1 Die Landtagsdruckschriften

Die Tätigkeit des Parlaments vollzog sich im Rahmen der Verfassung des Freistaates Sachsen vom 1. November 1920, Art. 5 – 24 und der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages vom 3. März 1921 mit Ergänzungen vom 25. Januar 1924.

In § 22 der Geschäftsordnung wurden der Druck und die Verteilung der Vorlagen der Regierung, der Anträge und Anfragen an die Abgeordneten, der Berichte der Ausschüsse, der Zusammenstellung der Einzelbeschlüsse, der Mitteilungen der Beschlüsse an die Regierung und der stenographischen Sitzungsberichte geregelt. Auch die Beschwerden und Gesuche, zusammenfassend Eingaben genannt, der Bürger, Vereine, Körperschaften und Institutionen wurden in übersichtlichen Zusammenstellungen gedruckt. Die einzelnen vorgenannten Schriftstückkategorien, ihre Behandlung in der parlamentarischen Arbeit und die über sie anzulegenden Verzeichnisse sind in der Geschäftsordnung des Landtages, §§ 23 – 47 festgelegt.
Die eigentliche parlamentarische Arbeit ist damit in ihrem hauptsächlichen, überwiegenden Informationsgehalt doppelt überliefert:
Erstens in dem gehefteten, seit 1930 in Leitzordnern formiert gewesenen Aktenbestand, der in den Findbüchern 2 – 7 verzeichnet ist.
Zweitens in den Landtagsdruckschriften, "Akten und Verhandlungen des Sächsischen Landtages" genannt, die in der Dienstbibliothek des SächsHStA unter Sign. X 737 stehen …

Die erste Gliederungsstufe der Landtagsdruckschriften ist die nach Legislaturperioden, beginnend 1919 mit der Volkskammer. Innerhalb einer Legislaturperiode gliedern sie sich zweitens in die vier Bandreihen der Vorlagen, Berichte, Beschlüsse, Verhandlungen. Innerhalb einer Bandreihe sind die Betreffe chronologisch gereiht und laufend durchnummeriert.

Sehr wichtig für das Auffinden einzelner Vorgänge und die Aktivität einzelner Abgeordneter sind die zu den Druckschriften jeder Legislaturperiode gehörenden "Inhaltsverzeichnisse der Akten und Verhandlungen …" Sie gliedern sich in:
• A. I. Stichwortregister, in dessen Alphabet auch Personennamen eingestellt sind, wenn diese Personen Anträge, Anfragen oder Eingaben eingebracht haben.
• A. II. Register zu den Staatshaushaltplänen
• A. III. Übersicht über die Vorlagen der Staatsregierung
• B. Sprechregister, in dem die Abgeordneten jeweils mit ihrem Familiennamen, dem Vornamen, Beruf, Wohnort, Wahlkreis und Parteizugehörigkeit genannt werden, worauf ihre einzelnen Aktivitäten im Plenum und den Ausschüssen mit Angaben der Inhaltsbetreffe folgen.

Die Landtagsdruckschriften wurden regelmäßig und komplett oder auf besondere Anforderungen auch in Einzelstücken an andere Parlamente, Behörden, politische, wissenschaftliche und wirtschaftliche Einrichtungen sowie öffentliche Bibliotheken nicht nur in Sachsen und Deutschland, sondern auch zwischen Moskau und Washington meistens im Druckschriftentausch versandt. Insofern sind die Inhalte und Ergebnisse der Parlamentsarbeit des Sächsischen Landtages 1919 – 1933 in mehrfachen Überlieferungen vorhanden, wenn man davon ausgeht, dass sie sich an diesen Orten erhalten haben (vgl. … Nr. 3700 – 3702, 3708, 3709, 3717, 3718, 3723, 3724).


2.3.2 Der Aktenbestand

Der Aktenbestand des Sächsischen Landtages 1919 – 1933 besteht bei den die parlamentarische Arbeit beinhaltenden Akteneinheiten mehrheitlich nicht aus per Hand oder Schreibmaschine gefertigten Schriftstücken, sondern beinhaltet v. a. die jeweiligen Blätter aus den Druckschriften, die sich speziell auf den jeweiligen Aktenbetreff beziehen. Wesentliche Inhalte der Parlamentsarbeit werden also in den parlamentarischen Druckschriftenreihen und im Aktenbestand wiedergegeben, was eine Doppelüberlieferung darstellt.

Der Aktenbestand enthält jedoch mehr Dokumente und Informationen zu Einzelheiten des Geschäftsganges und hat den Vorteil der sachlichen Gliederung in fest gefügten Betreffen. So sind Regierungsvorlagen (Gesetzesvorlagen), Anträge der Abgeordneten und Eingaben von Institutionen und Einzelpersonen sowie die Protokolle der Plenums- und Ausschusssitzungen in der Regel unter einem Betreff vereinigt, die in den Druckschriften in verschiedenen Bandreihen enthalten sind. Akten über den Geschäftsgang des Landtages, Vorstandsangelegenheiten, Sitzungsvorbereitungen, Tagesordnungen, Niederschriften des Ältestenrates, die beim Landtag eingegangenen Druckschriften, Strafverfolgungen von Abgeordneten, Protokolle von Ausschusssitzungen, Verzeichnisse, Journale, Repertorien und Archivariatsakten der Landttagsverwaltung … sind in den Druckschriftenreihen nicht enthalten.

Die Bewertung der vollständig überlieferten Landtagsregistratur ergab die Notwendigkeit von Kassationen, ohne dadurch den Charakter und die Aussage der Überlieferung zu beeinträchtigen. Ziel war es, die Informationsdichte des Bestandes zu erhöhen.

Zu kassieren waren die Doppel- und Mehrfachüberlieferungen… Ein Exemplar der eingegangenen Druckschriften befindet sich in Sammelbänden bei den Direktorial- und Vorstandsakten der Einzellandtage.

Einen sehr großen Umfang im Aktenbestand nehmen die Eingaben (Gesuche und Beschwerden) ein. Zu jeder Originaleingabe kamen während der parlamentarischen Bearbeitung weitere Schriftstücke hinzu: Ein kurzes Beschlussprotokoll der Prüfungsausschusses, ein Formular mit der Anzeige des Beschlusses des Prüfungsausschusses zur Weiterleitung an das Präsidium des Landtages, eine gedruckte Anzeigenliste über die Eingaben eines bestimmten Zeitraumes mit Ausschussbeschluss und den Namen der Berichterstatter, evtl. ein gedrucktes Protokoll der Landtagsverhandlungen über den Gegenstand der Eingabe, evtl. eine Mitteilung des Landtages über Eingaben an die Regierung. In den Landtagsdrucksachen gibt es regestenartige Inhaltswiedergaben der Eingaben, sie erscheinen zudem in den Sachregistern der Inhaltsverzeichnisse zu den Landtagsdrucksachen, ihr Anliegen schlägt sich in den Protokollbänden über die Sitzungen des Prüfungsausschusses nieder. Falls die Eingaben auch Gegenstand von Landtagsverhandlungen wurden, erscheint ihr Anliegen in deren gedruckten Protokollen, die sowohl Teil des Aktenbestandes, als auch der Landtagsdruckschriften sind. Wurde der Inhalt der Eingaben an die Regierung überwiesen, finden sie Niederschlag in den Akten und in den Landtagsdruckschriften. Weiterhin sind die Eingaben in Protokollen, Journalen, Geschäftstagebüchern und Registern des Prüfungsausschusses vermerkt.

In der Flut von Eingaben an den Landtag kommen Nöte, Sorgen, Wünsche, Beschwerden, Proteste und Vorschläge der Bürger zum Ausdruck. Es können individuell-persönliche Anliegen sein, Gruppeninteressen oder gesamtgesellschaftliche Probleme, die den Zustand dieser Jahre der Weimarer Republik auch über die Grenzen der Freistaates Sachsen hinaus widerspiegeln. Nach ihr gesellschaftlichen Wertigkeit und anstehenden Verhandlungsgegenständen wurden sie vom Prüfungsausschuss des Landtages unterschiedlich behandelt und eingeteilt:

1. Sie können zu den Akten der verschiedensten Landtagsausschüsse gelangt sein und dort unter der Überschrift "Regierungsvorlagen mit dazugehörigen Anträgen der Abgeordneten und Eingaben", unter "Anträge der Abgeordneten und dazugehörige Eingaben" oder nur unter "Eingaben" stehen. Dies ist v. a. in den Haushaltsausschüssen A und B, dem Rechenschaftsausschuss, den Rechtsausschüssen, aber auch in Sonderausschüssen der Fall …
2. Die Masse der Eingaben verblieb im Prüfungsausschuss (in der Volkskammer Beschwerde- und Petitionsausschuss genannt). Sie wurden in unterschiedlich bewerteten Bandreihen zusammengefasst:
2.1. "Der Regierung zur Berücksichtigung überwiesene Eingaben"
2.2. "Der Regierung zur Kenntnisnahme und als Material zur Kenntnisnahme überwiesene Eingaben"
2.3. Auf sich beruhende, für unzulässig erklärte, zurückgezogene, sonstige nicht behandelte sowie unerledigte Eingaben

In den Gruppen 1, 2.1 und 2.2 wurden keine Kassationen vorgenommen.

Die Gruppe 2.3 umfasste v. a. Gnadengesuche, Unterstützungen, Beihilfen, Besoldungs- und Rentenfragen, Gewerbegenehmigungen, Steuern, Wohnungsgesuche, Mieten, Entschädigungen, Einstellungen, Prozess- und Erbschaftsangelegenheiten. Eingaben von Körperschaften, Institutionen, Kommunen, Wirtschaftsunternehmen, Vereinen, Parteien und anderen Personengruppen, die sich darunter befinden, wurden generell im Bestand belassen. Wenn sich aus rein individuellen Eingaben und Beschwerden ein Bezug auf allgemein interessierende gesellschaftliche, politische, ökonomische oder kulturelle Verhältnisse ergab, wurden diese ebenfalls nicht kassiert. Ausgesondert wurden nur Eingaben, die keinen historischen Quellenwert besaßen, weil sich darin rein persönliche Anliegen ohne sachliches Interesse und ohne nachprüfbare Berechtigung oder Glaubwürdigkeit vorgebracht wurden. Typische Fälle waren Nachbarschaftsstreitigkeiten, Verleumdungsvorwürfe, Mietstreitigkeiten, Entmündigungen, Kündigungen, Beschwerden und Gesuche aus Gefängnissen und aus psychiatrischen Anstalten, oft mit verworrenen, unklaren Inhalten. Betreffe dieser Art wurden aber nicht vollständig vernichtet, sondern in den einzelnen Legislaturperioden ausgewählte Beispiele belassen.

Wie vorstehend bereits ausgeführt, ist in Protokollen und Registern bei den Akten und in den Druckschriften des Landtages zu jeder der kassierten Eingaben dennoch ein Nachweis über den Absender und den Betreff seines Anliegens vorhanden, da man an diesen Stellen keine Kassationen vornehmen konnte.

Die Zweckmäßigkeit der Kassationen ergab sich aus der Tatsache, dass diese nicht archivwürdigen Eingaben die größere Zahl der vorhandenen Gesuche und Beschwerden an den Landtag darstellten und bis zu 60 % ausmachten. Der Umfang der kassierten Eingaben und der kassierten Doppel- und Mehrfachüberlieferungen im Gesamtbestand wird auf ca. 10 lfm geschätzt. Es wäre für die Benutzung der Eingaben eine unübersichtliche Fülle von Einzelfällen gewesen, die hier mehr oder weniger zufällig zusammenkamen und deren Aussagen für spätere Forschungen nicht relevant und quellenkritisch auch nicht überprüfbar gewesen wären. Die kassierten Eingabeakten sind durch ein K in den aus dem Landtagsarchiv übernommenen Aktenverzeichnissen gekennzeichnet worden, die heute unter den Nr. 3817 – 3848 verwahrt werden.


2.4 Verzeichnungsangaben
2.4.1 Signaturen …

Die Registratursignaturen der Akten aus dem Landtagsarchiv waren lfd. Nummern, die von 1919 bis 1930 in jeder Legislaturperiode wieder mit der Nr. 1 begannen. Bei mehrbändigen Aktenbetreffen wurden die Bände mit römischen Zahlen versehen. Gab es in Aktenbänden weitere Unterteilungen in Einzelfaszikel, wurden nach der Bandnummer dafür auch arabische Zahlen verwendet.

Mit der Umstellung der Landtagsregistratur auf den dezimalen Aktenplan im Jahr 1930 änderte sich die Signierung auf 3 – 4stellige Nummern, die zusätzlich römische Bandzahlen haben konnten oder auch nachgestellte Buchstaben von A – Z bei den Eingaben. Bei den Akten der Haushaltsausschüsse gehörten zur Signatur auch die Kapitelnummern des Staatshaushaltes.
Im Teilbestand Archivariat mischten sich die Signatursysteme der Zeit vor und nach 1930.

Bei der Neuverzeichnung … erhielt jede Akteneinheit, also auch jeder Band einer Bandreihe und jede Beiakte eine eigene lfd. Nummer…


2.4.2 Aktentitel und Enthält-Vermerke

Die Übersichtlichkeit der Aktenverzeichnisse aus dem Landtagsarchiv litt häufig unter langen Aktentiteln, die oft eine Menge formaler und juristischer Angaben und Benennungen von Schriftgutarten enthielten. Solche bürokratisch anmutenden Angaben konnten in der Praxis der durch die Geschäftsordnung des Landtages regulierten parlamentarischen Arbeit durchaus einen Sinn haben. Die Neuverzeichnung dient jedoch der historisch-wissenschaftlichen Nutzung. Der Aktentitel soll den Benutzer schnell an die von ihm gesuchten Quellen heranführen, weshalb er knapp und überschaubar formuliert sein muss…


2.4.3 Datierung

Bei Verzeichnungsarbeiten wird in der Regel jede Akteneinheit mit einem Anfangs- und Schlussdatum versehen… Hier wurde bei den meisten Akten auf die Datierungszeile verzichtet, da sie durch die Legislaturperiode, in der sie entstanden, allgemein hinreichend zeitlich fixiert sind.

Wo es im Interesse einer sicheren, konkreten Auswahl von bestimmten Akten angezeigt war, wurde von vorstehender Praxis abgewichen und der zeitliche Umfang der Akteneinheiten angegeben, z. T. bis auf den Monat und Tag. So bei den Akten über die Vorbereitungen der Sitzungen, bei Niederschriften, Protokollen, Registern und Aktenverzeichnissen. Gleichermaßen bei Bandreihen der Direktorial- und Vorstandsakten, wenn die Einzelvorgänge in den Bänden chronologisch gereiht sind…


2.4.4 Verweise

Da der Gesamtbestand in zeitlich und strukturell gegliederte Teilbestände zerfällt, parlamentarische Vorgänge in einer Legislaturperiode wegen vorzeitiger Landtagsauflösung nicht abgeschlossen wurden und gleiche Angelegenheiten in zwei oder mehreren Legislaturperioden erneut auftreten, wurde in vielen Fällen auf die Zusammenhänge von einer Akte auf andere verwiesen. [Red. Anm.: Gegebenenfalls Verweisfeld nur in der im Hauptstaatsarchiv vor Ort verfügbaren Datenbank einsehbar] …


2.4.5 Register

[Red. Anm.: Register nur im Findbuchausdruck im Hauptstaatsarchiv vor Ort einsehbar]


2.5 Verlauf der Bestandsbearbeitung

Der 1969 erteilte Auftrag zur Neuverzeichnung des Bestands … fand … erst 1974 mit der Fertigstellung der handschriftlichen Verzeichnungskartei einen vorläufigen Abschluss… 1995/96 konnte das Projekt weitergeführt und abgeschlossen werden. Unter Anleitung des unterzeichneten Bestandsreferenten revidierte Herr Steffen Schütze den Aktenbestand… Parallel dazu überarbeitete er auch die Verzeichnungskartei, was zu deren stilistischer Vereinheitlichung und sachlichen Verbesserung beitrug…

3. Quellen
3.1 Gedruckte Quellen

Sächsische Staatskanzlei (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Sachsen. 1919 – 1934

Akten und Verhandlungen des Sächsischen Landtags 1919 – 1933

Sächsische Staatszeitung. Dresden, Jg. 1918 – 1932

Vorschriften über die Volkskammer des Freistaates Sachsen. Dresden, 1920

Woelker, Konrad (Erläuterung): Die Verfassung des Freistaates Sachsen. Leipzig, 1921 (Juristische Handbibliothek. Bd. 448)

Die Verfassung des Freistaates Sachsen vom 1. November 1920.- Die Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages vom 3. März 1921 mit Ergänzung vom 25. Januar 1924.- Gesetz über die Aufwandsentschädigung der Abgeordneten vom 14. Dezember 1922 mit Abänderungsgesetz vom 28. Februar 1925. Dresden, 1925

Landtagsbüro (Hrsg.): Handbuch des Landtages des Freistaates Sachsen. Dresden, 1929

Zschucke, Otto Theodor Ludwig (Hrsg.): Die Geschäftsordnungen der deutschen Parlamente : Mit einer Einleitung und Register. Berlin, 1928

Statistisches Jahrbuch für den Freistaat Sachsen. Ausgabe 44, 1918/19; Ausgabe 50, 1931/34. – Ergebnisse der Reichs- und Landtagswahlen in Sachsen

Bücherverzeichnis des Sächsischen Landtages. Bd. 1 – 3 und Ergänzungsheft 1. Dresden, 1928 – 1933

Schumacher, Martin (Bearb.): Deutsche Parlamentshandbücher : Bibliographie und Standortnachweis. Düsseldorf 1986 (Bibliographie zur Geschichte des deutschen Parlamentarismus und der politischen Parteien. H. 8)


3.2 Darstellungen

Fabian, Walter: Klassenkampf um Sachsen : Ein Stück Geschichte 1918 – 1930. Löbau, 1930

Hoelz, Max: Vom Weißen Kreuz zur Roten Fahne. Berlin, 1929

Kirsch, Günter: Vom vorläufigen Grundgesetz vom Februar 1919 zur Verfassung für den Freistaat Sachsen vom November 1920. In: Sächsische Heimatblätter. Jg. 37, 1991, S. 297 – 299

Kolb, Eberhard ; Mühlhausen, Walter (Hrsg.): Demokratie in der Krise : Parteien im Verfassungssystem der Weimarer Republik. München, 1997 (Schriftenreihe der Stiftung Reichspräsident Friedrich-Ebert-Gedenkstätte. Bd. 5)

Krusch, Hans-Joachim: Linksregierungen im Visier : Reichsexekutive 1923. Schkeuditz, 1998

Landesverband der Deutschen Volkspartei Sachsen (Hrsg.): Sachsen unter der Revolution : Wahlhandbuch für die Landtagswahl 1920. Dresden, 1920

Landesvorstand Sachsen der Kommunistischen Partei Deutschlands (Hrsg.): Handbuch der KPD zur Sachsenpolitik : Landtagswahl Herbst 1926. Dresden, 1926

Lechler, Frank: Parlamentsherrschaft und Regierungsstabilität : Die Entstehung staatsorganisatorischer Vorschriften in den Verfassungen von Baden, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Sachsen und Württemberg 1918 – 1920. Frankfurt a. M., 2002

Lipinski, Richard: Der Kampf um die politische Macht in Sachsen. Leipzig, 1926

Lorenz, Ernst: Fünf Jahre Dresdner USP. Dresden, 1922

M. d. L. : Das Ende der Parlamente 1933 und die Abgeordneten der Landtage und Bürgerschaften der Weimarer Republik in der Zeit des Nationalsozialismus : Politische Verfolgung, Emigration und Ausbürgerung 1933 – 1945 : Ein biographischer Index. Düsseldorf, 1995

Mommsen, Hans: Die verspielte Freiheit : Der Weg von der Republik von Weimar in den Untergang : 1918 – 1933. Berlin, 1989 (Propyläen, Geschichte Deutschlands. Bd. 8)

Neurath, Otto: Die Sozialisierung Sachsens. Chemnitz, 1919

Reichelt, Erich: Das Staatsleben unter der Sächsischen Verfassung vom 1. November 1920. Leipzig, 1928 (Leipziger rechtswissenschaftliche Studien. H. 32)

Schmeitzner, Mike: Alfred Fellisch 1884 – 1973 : Eine politische Biographie. Weimar, 2000

Schmeitzner, Mike ; Rudloff, Michael: Geschichte der Sozialdemokratie im Sächsischen Landtag : Darstellung und Dokumente 1877 – 1997. Dresden, 1997

Schmeitzner, Mike ; Thieme, André: Ausschnitte aus dem parlamentarischen Bild der sächsischen Linken am Vorabend und während der Weltwirtschaftskrise. In: Dresdner Hefte. Nr. 39. Dresden, 1994, S. 17 – 27

Schröder, Wilhelm Heinz: Sozialdemokratische Parlamentarier in den deutschen Reichs- und Landtagen 1867 – 1933 : Biographien, Chronik, Wahldokumentation : Ein Handbuch. Düsseldorf, 1995 (Handbücher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien. Bd. 7)

Schumacher, Martin: Parlamentspraxis in der Weimarer Republik : Die Tagungsberichte der Vereinigung der deutschen Parlamentsdirektoren 1925 – 1933. Düsseldorf, 1994 (Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien. Reihe 3, Bd. 2)

Szejnmann, Claus-Christian W.: Vom Traum zum Alptraum : Sachsen in der Weimarer Republik. Leipzig, 2000

Tetzner, Hartwig: Grundriss des sächsischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts. Leipzig, 1929

Vollnhals, Clemens (Hrsg.): Sachsen in der NS-Zeit. Leipzig, 2002

Weiler, Heinrich: Die Reichsexekution gegen den Freistaat Sachsen unter Reichskanzler Dr. Stresemann im Oktober 1923 : Historisch-politischer Hintergrund, Verlauf und staatsrechtliche Beurteilung. Frankfurt a. M., 1987

Woelker, Joachim: Das Staatsleben unter der Sächsischen Verfassung vom 1. November 1920 in der Zeit vom 31. März 1927 bis zum 2. Juli 1931 (Leipziger rechtswissenschaftliche Studien. H. 80)

Ziller, Otto: Die Geschäftsordnung des sächsischen Landtages. Leipzig/Riesa, 1930. - Juristische DissertationHans Brichzin
23. Mai 2003


4. Abkürzungsverzeichnis

ADGB - Allgemeiner Deutscher Gewerkschaftsbund
ASP - Alte Sozialdemokratische Partei
DDP - Deutsche Demokratische Partei
DNVP - Deutschnationale Volkspartei
DVP - Deutsche Volkspartei
KPD - Kommunistische Partei Deutschlands
NSDAP - Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei
SPD - Sozialdemokratische Partei Deutschlands
USPD - Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands
VKPD - Vereinigte Kommunistische Partei Deutschlands
Volksrechtpartei - Reichspartei für Volksrecht und Aufwertung
Wirtschaftspartei - Reichspartei des deutschen Mittelstandes


5. Druckschriften der Volkskammer und des Landtages 1919 - 1933

Die nachfolgenden Druckschriften der Volkskammer bzw. des Landtages befinden sich, soweit nicht anders vermerkt, in der Dienstbibliothek des Sächsischen Hauptstaatsarchivs unter der Signatur X 737.

Die Druckschriften des Landtages wurden an Landes- und Reichsministerien, staatliche und kirchliche Behörden, Landgerichte, Kreishauptmannschaften sowie an den Reichstag übersandt.
Außerdem erfolgte ein Austausch mit den Länderparlamenten u. a. der Länder Baden, Bayern, Braunschweig, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Preußen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Württemberg sowie mit den Städten Bremen, Hamburg und Lübeck.

Auch Bibliotheken von Organisationen, Städten, Universitäten bzw. Verlagen erhielten z. T. die Druckschriften der Stenographischen Berichte.

Teile bzw. Gesamtausgaben kamen an die Bibliotheken des Volkstages der Freien Stadt Danzig, des Nationalrates in Wien, des Französischen Parlaments in Paris, des US-Kongresses in Washington, des Parlaments der Tschecheslowakischen Republik in Prag und der Duma in Moskau sowie an die Öffentliche Bibliothek in Petrograd.

Einzelne Verhandlungen und Gesetzestexte gab man auf Anfrage an verschiedene Interessenten aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung weiter.


5.1 Volkskammer 1919 - 1920
5.1.1 Akten der Volkskammer
5.1.1.1 Regierungsvorlagen und Gesetzentwürfe mit Begründungen

Bd. 1: Vorlagen 1 - 42, 24. Febr. 1919 - 22. Dez. 1919

Bd. 2: Vorlage 30: Rechenschaftsbericht über die Staatshaushaltspläne 1916 und 1917 (in der Dienstbibliothek des Sächsischen Hauptstaatsarchivs unter: U 75)

Bd. 3: Vorlagen 43 - 101, 10. Jan. 1920 - 21. Okt. 1920

Bd. 4: Vorlage 68: Staatshaushaltsplan 1918 und 1919 (in der Dienstbibliothek des Sächsischen Hauptstaatsarchivs unter: U 75)


5.1.1.2 Berichte und Anträge der Ausschüsse, der Bericht- und Mitberichterstatter, Unterlagen zu mündlichen Berichten, Anträge der Abgeordneten zu Beratungsgegenständen und selbständige Anträge und Anfragen

Bd. 1: Nr. 1 - 496, 25. Febr. 1919 - 31. Dez. 1919

Bd. 2: Nr. 497 - 862, 8. Jan. 1920 - 28. Okt. 1920


5.1.1.3 Beschlüsse der Volkskammer

Bd. 1: Nr. 1 - 412, 28. Febr. 1919 - 8. Nov. 1920
Enthält: Mitteilungen des Präsidenten der Volkskammer an das Gesamtministerium bzw. an den Ministerpräsidenten über Beschlüsse der Volkskammer.


5.1.2 Protokolle der Sitzungen der Sächsischen Volkskammer

Bd. 1: 1. - 23. Sitzung, 25. Febr. 1919 - 7. Apr. 1919

Bd. 2: 24. - 58. Sitzung, 8. Apr. 1919 - 12. Juli 1919

Bd. 3: 59. - 84. Sitzung, 6. Okt. 1919 - 23. Jan. 1920

Bd. 4: 85. - 124. Sitzung, 27. Jan. 1920 - 15. Juni 1920

Bd. 5: 125. - 154. Sitzung, 16. Juni 1920 - 28. Okt. 1920


5.1.3 Inhaltsverzeichnis zu den gedruckten Akten und Protokollen der Sächsischen Volkskammer

25. Febr. 1919 - 28. Okt. 1920
Enthält: Sachregister mit alphabetischem Stichwortverzeichnis.- Verzeichnis über Angelegenheiten des Staatshaushaltsplans bzw. Rechenschaftsberichts über den Staatshaushaltsplan und Übersicht der Regierungsvorlagen und Gesetzentwürfe.- Sprechregister gegliedert nach Personen (Minister und Regierungsvertreter sowie Abgeordnete) und Sachbezug.


5.2 Sächsischer Landtag 1920 - 1922
5.2.1 Akten des Sächsischen Landtages
5.2.1.1 Regierungsvorlagen und Gesetzentwürfe mit Begründungen

Bd. 1: Vorlagen 1 - 60, 10. Dez. 1920 - 11. Juni 1921

Bd. 2: Vorlagen 61 - 157, 11. Juni 1921 - 22. Aug. 1922

Bd. 3: Vorlagen 80 - 81: Staatshaushaltspläne 1921 und 1922, Okt. 1921

Bd. 4: Vorlagen 95 / 131: Rechenschaftsberichte über die Staatshaushaltspläne 1918/1919 und 1920 (in der Dienstbibliothek des Sächsischen Hauptstaatsarchivs unter: U 75)


5.2.1.2 Berichte und Anträge der Ausschüsse, der Bericht- und Mitberichterstatter, Unterlagen zu mündlichen Berichten, Anträge der Abgeordneten zu Beratungsgegenständen und selbständige Anträge und Anfragen

Bd. 1: Nr. 1 - 395, 7. Dez. 1920 - 25. Okt. 1921

Bd. 2: Nr. 396 - 832, 28. Okt. 1921 - 14. Sept. 1922


5.2.1.3 Beschlüsse des Sächsischen Landtages

Bd. 1: Nr. 1 - 369, 9. Dez. 1920 - 14. Sept. 1922
Enthält: Mitteilungen des Präsidenten des Sächsischen Landtages an das Gesamtministerium bzw. an den Ministerpräsidenten über Beschlüsse des Sächsischen Landtages.


5.2.2 Protokolle der Sitzungen des Sächsischen Landtages

Bd. 1: 1. - 29. Sitzung, 7. Dez. 1920 - 1. März 1921

Bd. 2: 30. - 57. Sitzung, 2. März 1921 - 7. Juni 1921

Bd. 3: 58. - 83. Sitzung, 9. Juni 1921 - 1. Dez. 1921

Bd. 4: 84. - 104. Sitzung, 2. Dez. 1921 - 6. Apr. 1922

Bd. 5: 105. - 121. Sitzung, 4. Mai 1922 - 14. Sept. 1922


5.2.3 Inhaltsverzeichnis zu den gedruckten Akten und Protokollen des Sächsischen Landtages

7. Dez. 1920 - 14. Sept. 1922
Enthält: Sachregister mit alphabetischen Stichwortverzeichnis.- Verzeichnis über Angelegenheiten des Staatshaushaltsplans bzw. Rechenschaftsberichts über den Staatshaushaltsplan und Übersicht der Regierungsvorlagen und Gesetzentwürfe.- Sprechregister gegliedert nach Personen (Minister und Regierungsvertreter sowie Abgeordnete) und Sachbezug.


5.3 Sächsischer Landtag 1922 - 1926
5.3.1 Akten des Sächsischen Landtages
5.3.1.1 Regierungsvorlagen und Gesetzentwürfe mit Begründungen

Bd. 1: Vorlagen 1 - 100, 4. Dez. 1922 - 30. Nov. 1923 (Vorlagen 20, 40, 48 und 50 siehe Bd. 2)

Bd. 2: Staatshaushaltspläne.- Nachträge und Ergänzungen zu den Staatshaushaltsplänen.- Überreichungsschreiben zu den Rechenschaftsberichten über die Staatshaushaltspläne 1921 und 1924.- Rechenschaftsberichte für 1922 und 1923 wurden nicht vorgelegt.
Vorlagen 20, 40, 48, 50, 104, 129, 159, 164, 170, 191, 201, 203-205, 225, 226, 228, 230, 231, 237, 238, 240, 243 - 246
Jan., Apr., Mai, Dez. 1923, Mai, Nov. 1924, Jan., Febr., Juni 1925, Jan. - Juli, Sept. 1926

Bd. 3: Vorlagen 101 - 242, 3. Dez. 1923 - 21. Sept. 1926


5.3.1.2 Berichte und Anträge der Ausschüsse, der Bericht- und Mitberichterstatter, Unterlagen zu mündlichen Berichten, Anträge der Abgeordneten zu Beratungsgegenständen und selbständige Anträge und Anfragen

Bd. 1: Nr. 1 - 1082, 1. Dez. 1922 - 8. Jan. 1925

Bd. 2: Nr. 1083 - 1602, 14. Jan. 1925 - 2. Dez. 1925

Bd. 3: Nr. 1603 - 2033, 2. Dez. 1925 - 21. Okt. 1926


5.3.1.3 Beschlüsse des Sächsischen Landtages

Bd. 1: Nr. 1 - 729, 12. Dez. 1922 - 27. Okt. 1926
Enthält: Mitteilungen des Präsidenten des Sächsischen Landtages an das Gesamtministerium bzw. an den Ministerpräsidenten über Beschlüsse des Sächsischen Landtages.


5.3.2 Protokolle der Sitzungen des Sächsischen Landtages

Bd. 1: 1. - 40. Sitzung, 1. Dez. 1922 - 15. Mai 1923

Bd. 2: 41. - 78. Sitzung, 29. Mai 1923 - 29. Dez. 1923

Bd. 3: 79. - 103. Sitzung, 4. Jan. 1924 - 10. Juli 1924

Bd. 4: 104. - 132. Sitzung, 8. Nov. 1924 - 7. Apr. 1925

Bd. 5: 133. - 149. Sitzung, 28. Apr. 1925 - 8. Juli 1925

Bd. 6: 150. - 178. Sitzung, 17. Nov. 1925 - 25. März 1926

Bd. 7: 179. - 197. Sitzung, 15. Apr. 1926 - 12. Okt. 1926


5.3.3 Inhaltsverzeichnis zu den gedruckten Akten und Protokollen des Sächsischen Landtages

1. Dez. 1922 - 12. Okt. 1926
Enthält: Sachregister mit alphabetischen Stichwortverzeichnis.- Verzeichnis über Angelegenheiten des Staatshaushaltsplans bzw. Rechenschaftsberichts über den Staatshaushaltsplan und Übersicht der Regierungsvorlagen und Gesetzentwürfe.- Sprechregister gegliedert nach Personen (Minister, Regierungsvertreter und Abgeordnete) und Sitzungsnummer.


5.4 Sächsischer Landtag 1926 - 1929
5.4.1 Akten des Sächsischen Landtages
5.4.1.1 Regierungsvorlagen und Gesetzentwürfe mit Begründungen

Bd. 1: Vorlagen 1 - 43, 7. Jan. 1927 - 24. Febr. 1928

Bd. 1 Heft: Vorlagen 33 - 35, Beamtenbesoldung, Dez. 1927

Bd. 2: Vorlagen 44 - 84, 21. Febr. 1928 - 5. März 1929


5.4.1.2 Berichte und Anträge der Ausschüsse, der Bericht- und Mitberichterstatter, Unterlagen zu mündlichen Berichten, Anträge der Abgeordneten zu Beratungsgegenständen und selbständige Anträge und Anfragen

Bd. 1: Nr. 1 - 625, 25. Nov. 1926 - 24. Dez. 1927

Bd. 2: Nr. 626 - 1208, 1928 - 1929 (im Hauptstaatsarchiv Dresden nicht vorhanden)


5.4.1.3 Beschlüsse des Sächsischen Landtages

Bd. 1: Nr. 1 - 265, 14. Dez. 1926 - 28. März 1929
Enthält: Mitteilungen des Präsidenten des Sächsischen Landtages an das Gesamtministerium bzw. an den Ministerpräsidenten über Beschlüsse des Sächsischen Landtages.


5.4.2 Protokolle der Sitzungen des Sächsischen Landtages

Bd. 1: 1. - 34. Sitzung, 25. Nov. 1926 - 19. Mai 1927

Bd. 2: 35. - 64. Sitzung, 14. Juni 1927 - 7. Febr. 1928

Bd. 3: 65. - 88. Sitzung, 9. Febr. 1928 - 11. Juli 1928

Bd. 4: 89. - 113. Sitzung, 6. Nov. 1928 - 21. März 1929


5.4.3 Inhaltsverzeichnis zu den gedruckten Akten und Protokollen des Sächsischen Landtages

25. Nov. 1926 - 21. März 1929
Enthält: Sachregister mit alphabetischen Stichwortverzeichnis.- Verzeichnis über Angelegenheiten des Staatshaushaltsplans bzw. Rechenschaftsberichts über den Staatshaushaltsplan und Übersicht der Regierungsvorlagen und Gesetzentwürfe.- Sprechregister gegliedert nach Personen (Minister, Regierungsvertreter und Abgeordnete) und Sitzungsnummer.


5.5 Sächsischer Landtag 1929 - 1930
5.5.1 Akten des Sächsischen Landtages
5.5.1.1 Regierungsvorlagen und Gesetzentwürfe mit Begründungen

Bd. 1: Vorlagen 1 - 33, 29. Mai 1929 - 1. Apr. 1930


5.5.1.2 Berichte und Anträge der Ausschüsse, der Bericht- und Mitberichterstatter, Unterlagen zu mündlichen Berichten, Anträge der Abgeordneten zu Beratungsgegenständen und selbständige Anträge und Anfragen

Bd. 1: Nr. 1 - 449, 1. Juni 1929 - 19. Mai 1930


5.5.1.3 Beschlüsse des Sächsischen Landtages

Bd. 1: Nr. 1 - 92, 7. Juni 1929 - 20. Mai 1930
Enthält: Mitteilungen des Präsidenten des Sächsischen Landtages an das Gesamtministerium bzw. an den Ministerpräsidenten über Beschlüsse des Sächsischen Landtages.


5.5.2 Protokolle der Sitzungen des Sächsischen Landtages

Bd. 1: 1. - 39. Sitzung, 6. Juni 1929 - 20. Mai 1930


5.5.3 Inhaltsverzeichnis zu den gedruckten Akten und Protokollen des Sächsischen Landtages

6. Juni 1929 - 20. Mai 1930
Enthält: Sachregister mit alphabetischen Stichwortverzeichnis.- Verzeichnis über Angelegenheiten des Staatshaushaltsplans bzw. Rechenschaftsberichtes über den Staatshaushaltsplan und Übersicht der Regierungsvorlagen und Gesetzentwürfe.- Sprechregister gegliedert nach Personen (Minister, Regierungsvertreter und Abgeordnete) und Sitzungsnummer.


5.6 Sächsischer Landtag 1930 - 1933
5.6.1 Akten des Sächsischen Landtages
5.6.1.1 Regierungsvorlagen und Gesetzentwürfe mit Begründungen

Bd. 1: Vorlagen 1 - 25, 9. Juli 1930 - 21. Febr. 1931

Bd. 2: Vorlagen 26 - 57, 27. Febr. 1931 - 7. Febr. 1933


5.6.1.2 Berichte und Anträge der Ausschüsse, der Bericht- und Mitberichterstatter, Unterlagen zu mündlichen Berichten, Anträge der Abgeordneten zu Beratungsgegenständen und selbständige Anträge und Anfragen

Bd. 1: Nr. 1 - 605, 2. Juli 1930 - 10. Juli 1931

Bd. 2: Nr. 606 - 1055, 10. Juli 1931 - 8. Juli 1932

Bd. 3: Nr. 1056 - 1277, 15. Juli 1932 - 9. März 1933


5.6.1.3 Beschlüsse des Sächsischen Landtages

Bd. 1: Nr. 1 - 346, 10. Juli 1930 - 1. März 1933
Enthält: Mitteilungen des Präsidenten des Sächsischen Landtages an das Gesamtministerium bzw. an den Ministerpräsidenten über Beschlüsse des Sächsischen Landtages.


5.6.2 Protokolle der Sitzungen des Sächsischen Landtages

Bd. 1: 1. - 34. Sitzung, 10. Juli 1930 - 3. März 1931

Bd. 2: 35. - 58. Sitzung, 10. März 1931 - 9. Okt. 1931

Bd. 3: 59. - 87. Sitzung, 24. Nov. 1931 - 8. Juli 1932

Bd. 4: 88. - 106. Sitzung, 18. Okt. 1932 - 21. Febr. 1933 (im Hauptstaatsarchiv Dresden nicht vorhanden, siehe SLUB: Z.4 690)


5.6.3 Inhaltsverzeichnis zu den gedruckten Akten und Protokollen des Sächsischen Landtages

10. Juli 1930 - 21. Febr. 1933
Enthält: Sachregister mit alphabetischem Stichwortverzeichnis.- Verzeichnis über Angelegenheiten des Staatshaushaltsplans bzw. Rechenschaftsberichts über den Staatshaushaltsplan und Übersicht der Regierungsvorlagen und Gesetzentwürfe.- Sprechregister gegliedert nach Personen (Minister, Regierungsvertreter und Abgeordnete) und Sitzungsnummer.

5.7 Sächsischer Landtag 1933
5.7.1 Akten des Sächsischen Landtages
5.7.1.1 Regierungsvorlagen und Gesetzentwürfe mit Begründungen

Bd. 1: Vorlagen 1 – 2 (im Hauptstaatsarchiv Dresden nicht vorhanden)


5.7.1.2 Berichte und Anträge der Ausschüsse, der Bericht- und Mitberichterstatter, Unterlagen zu mündlichen Berichten, Anträge der Abgeordneten zu Beratungsgegenständen und selbständige Anträge und Anfragen

Bd. 1: Nr. 1 - 8, 12. Mai 1933 - 14. Okt. 1933


5.7.1.3 Beschlüsse des Sächsischen Landtages

Bd. 1: Nr. 1 - 6, 17. Mai 1933 - 18. Okt. 1933
Enthält: Mitteilungen des Präsidenten des Sächsischen Landtages an das Gesamtministerium bzw. an den Ministerpräsidenten über Beschlüsse des Sächsischen Landtages.


5.7.2 Protokolle der Sitzungen des Sächsischen Landtages

Bd. 1: 1. - 3. Sitzung, 16. Mai 1933 - 22. Aug. 1933 (im Hauptstaatsarchiv Dresden nicht vorhanden)


5.7.3 Inhaltsverzeichnis zu den gedruckten Akten und Protokollen des Sächsischen Landtages

16. Mai - 22. Aug. 1933
Enthält: Sachregister mit alphabetischen Stichwortverzeichnis.- Verzeichnis über Angelegenheiten des Staatshaushaltsplans bzw. Rechenschaftsberichts über den Staatshaushaltsplan und Übersicht der Regierungsvorlagen und Gesetzentwürfe.- Sprechregister gegliedert nach Personen (Minister, Regierungsvertreter und Abgeordnete) und Sitzungsnummer.


5.8 Gedruckte Verzeichnisse der Abgeordneten, Ausschüsse und Fraktionen des Sächsischen Landtages 1919 - 1933

Verzeichnisse der Abgeordneten, Ausschüsse und Fraktionen der Volkskammer und des Sächsischen Landtages befinden sich in den Akten, Nr. 1, Nr. 295, Nr. 760, Nr. 1754,Nr. 2305, Nr. 2536, Nr. 2538 und in den gedruckten Protokollen der Sitzungen der Volkskammer und des Sächsischen Landtages Bd. 1.
Angaben über Abberufungen und Neuberufungen von Abgeordneten sind in den Akten
Nr. 3, Nr. 297 und Nr. 762 enthalten.
Der Verlag C. C. Meinhold & Söhne Dresden veröffentlichte zudem folgende Verzeichnisse (Hauptstaatsarchiv Dresden: X 741) der Abgeordneten, Ausschüsse und Fraktionen der Volkskammer und des Sächsischen Landtages:

Verzeichnis der Mitglieder der Volkskammer der Republik Sachsen am 25. Februar 1919 (im Hauptstaatsarchiv Dresden nicht vorhanden)

Verzeichnis der Mitglieder, Ausschüsse und Fraktionen der Volkskammer des Freistaates Sachsen 1919. Nach dem Stande v. 6. Oktober 1919 (im Hauptstaatsarchiv Dersden nicht vorhanden)

Verzeichnis der Mitglieder, Ausschüsse und Fraktionen der Volkskammer des Freistaates Sachsen. Nach dem Stande v. 6. Mai 1920 (im Hauptstaatsarchiv Dresden nicht vorhanden)

Verzeichnis der Mitglieder, Ausschüsse und Fraktionen der Volkskammer des Freistaates Sachsen. Nach dem Stande v. 16. Dezember 1920 (im Hauptstaatsarchiv Dresden nicht vorhanden)

Verzeichnis der Mitglieder, Ausschüsse und Fraktionen des Landtags des Freistaates Sachsen. Nach dem Stande v. 6. Dezember 1921

Verzeichnis der Mitglieder, Ausschüsse und Fraktionen des Landtags des Freistaates Sachsen. Nach dem Stande v. 30. Dezember 1922

Verzeichnis der Mitglieder, Ausschüsse und Fraktionen des Landtags des
Freistaates Sachsen. Nach dem Stande v. 14. Januar 1922

Anlagen zum Verzeichnis der Mitglieder, Ausschüsse und Fraktionen des Landtags des Freistaates Sachsen. Nach dem Stande v. 16. Dezember 1926. Ausschüsse, Landtag 1922/26. 2 Bl. (im Hauptstaatsarchiv Dresden nicht vorhanden)

Verzeichnis der Mitglieder, Ausschüsse und Fraktionen des Landtags des Freistaates Sachsen. Nach dem Stande v. 14. Januar 1925

Vorläufiges Verzeichnis der Mitglieder des Landtags des Freistaates Sachsen am 25. November 1926

Verzeichnis der Mitglieder, Ausschüsse und Fraktionen des am 31. Oktober 1926 gewählten Landtags des Freistaates Sachsen. Nach dem Stande v. 16. Dezember 1926 (im Hauptstaatsarchiv Dresden nicht vorhanden)

Verzeichnis der Mitglieder, Ausschüsse und Fraktionen des am 12. Mai 1929 gewählten Landtags des Freistaates Sachsen

Verzeichnis der Mitglieder, Ausschüsse und Fraktionen des am 22. Juni 1930 gewählten Landtags des Freistaates Sachsen. Nach dem Stande v. 15. November 1930

Verzeichnis der Mitglieder, Ausschüsse und Fraktionen des am 22. Juni 1930 gewählten Landtags des Freistaates Sachsen. Nach dem Stande v. 15. Januar 1932

Verzeichnis der Mitglieder, Ausschüsse und Fraktionen des am 22. Juni 1930 gewählten Landtags des Freistaates Sachsen. Nach dem Stande v. 1. Januar 1933

Verzeichnis der Mitglieder, Ausschüsse und Fraktionen des nach der Verordnung über die Neubildung des Landtags vom 4. April 1933 - GBl. S. 32 zusammengesetzten Landtags des Freistaates Sachsen


Redaktionelle Nachbemerkung

Umfangreichere datentechnische Nachbearbeitungen wurden 2009 vorgenommen. Dabei wurden die Erschließungsinformationen auch online verfügbar gemacht.

Michael Merchel
Wölker, K.: Das sächsische Landeswahlgesetz und die Landeswahlordnung vom 4. September 1920. Dresden, 1920

Reichelt, E.: Das Staatsleben unter der sächsischen Verfassung vom 1.11.1920. Leipzig, 1928

Landtagsakten : Nebst Registern. Dresden 1833/34 - 1930/33

Handbuch des Landtags des Freistaates Sachsen. Dresden, 1929

Matzerath, Josef: Aspekte sächsischer Landtagsgeschichte : Präsidenten und Abgeordnete von 1833 bis 1952. Dresden : Sächsischer Landtag, 2001

Digitalisat der Protokolle: http://landtagsprotokolle.sachsendigital.de/
Direktorialakten.- Landtagsausschussakten.- Archivariatsakten (Landtagsdirektor und Landtagsverwaltung) seit 1833.- Abgeordnetenfotos.
Nach der Novemberrevolution von 1918 wurde im Februar 1919 auf der Grundlage des vorläufigen Grundgesetzes für den Freistaat Sachsen die Volkskammer gewählt. Damit erfolgte der Übergang zum demokratisch-republikanischen Parlamentarismus. Nach der Verabschiedung der Verfassung für den Freistaat Sachsen konstituierte sich nach Neuwahlen der Landtag. Bei ihm lag die volle Legislative. Ministerpräsident und Minister bedurften zu ihrer Amtsführung des Vertrauens des Landtages. Das Ermächtigungsgesetz vom 27.05.1933 führte zu seiner Auflösung.

Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
  • 2003 | Findbuch / elektronisches Findmittel
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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