Beständeübersicht
Bestand
10701 Staatskanzlei
Datierung | (1699) 1832 - 1946 (1949) |
---|---|
Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 19,80 |
Behördengeschichte
Im Zuge der revolutionären Ereignisse zwischen dem 9. und dem 16. November 1918 dankte König Friedrich August III. am 13. November 1918 ab. Einen Tag später konstituierte sich ein "Rat der Volksbeauftragten" als zentrales Regierungsorgan und Übergangsregierung bis zur Wahl eines neuen Landtages und der aus ihm dann hervorgehenden neuen Regierung. Die "Volksbeauftragten" nahmen damit die Funktion des alten Gesamtministeriums wahr. Dass den Handlungsträgern um den Mehrheitssozialdemokraten und späteren ersten Ministerpräsidenten Georg Gradnauer (14. März 1919 bis 4. Mai 1920) an Kontinuität in der öffentlichen Verwaltung gelegen war, wird aus der am 16. November 1918 verkündeten "Bekanntmachung über die Weiterführung der Dienstgeschäfte" deutlich, in der ausdrücklich die bisherige Verwaltungsorganisation Sachsen beibehalten wurde. Erst nach der Wahl zur sächsischen Volkskammer am 2. Februar 1919 und der Verabschiedung des "vorläufigen Grundgesetzes für den Freistaat Sachsen" kam es hier zu Veränderungen: Die Staatskanzlei trat die Nachfolge des alten Gesamtministeriums und zugleich auch des nunmehr aufgelösten ehemaligen Außenministeriums an. Sie führte in der Folge die Geschäfte des Ministerpräsidenten und war wichtige Schaltstelle für die Arbeit der Staatsregierung in der Volkskammer. Diese oberhalb der Staatsministerien angesiedelte Stellung in der Verwaltungsorganisation veränderte sich auch in der zweiten sächsischen Verfassung vom 1. November 1920 nicht. Die Entwürfe, Erörterungen und Zuarbeit zu den Debatten in der Volkskammer für Ministerpräsident Wilhelm Buck(SPD) haben sich im Bestand deutlich niedergeschlagen. Für die frühen zwanziger Jahre spielen auch Erörterungen um eine Reichsreform und in ihrem Kontext Pläne zu einer territorialen Veränderung Sachsens eine Rolle, die entsprechenden Unterlagen finden sich ebenso im Bestand, wie Überlegungen zur Verwaltungsreform und Verwaltungsvereinfachung, die erst 1932 mit der Zusammenlegung der Kreishauptmannschaften Dresden und Bautzen sowie der Zusammenlegung einiger Amtsgerichte und Reformen in der Staatsbauverwaltung Ergebnisse zeitigte.
Aufgaben und Stellung der Staatskanzlei machten sie zu einer wichtigen Schalt- und Entscheidungsstelle in administrativer und politischer Hinsicht. Diese Bedeutung zeigt sich besonders in den dreißiger Jahren, als die Staatskanzlei sich zu einem Vollzugsorgan nationalsozialistischer Politik wandelte: Unter Martin Mutschmann – Reichsstatthalter und Führer der Sächsischen Landesregierung – wurde sie mehr Reichsstatthalterei als Einrichtung der Landesregierung. Mithin spiegelt sich auch in ihrem Schicksal die durch die Gesetze über die sog. "Gleichschaltung" der Länder mit dem Reich betriebene Demontage föderaler Strukturen und damit im Ergebnis auch sächsischer Identität. Die vom Reichsstatthalter Mutschmann in seinen Reden immer wieder betonte besondere Identität Sachsens wurde nur noch rhetorisch postuliert und propagandistisch instrumentalisiert, spielte jedoch in Verwaltungspraxis und Verwaltungstradition keine Rolle mehr. Die Staatskanzlei wurde 1945 aufgelöst.
Folgende Behörden waren der Staatskanzlei, die übrigens 1925 über 44 Planstellen verfügte, direkt unterstellt: Sächsische Gesandtschaft beim Reich (1936 aufgelöst), Sächsische Konsulate; dazu Einrichtungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit, wie das Oberverwaltungsgericht, der Kompetenzgerichtshof, Disziplinarkammer und Disziplinar(gerichts)hof, und schließlich die sächsische Staatszeitung (bis 1933) und das Sächsische Hauptstaatsarchiv. In der NS-Zeit kam es zu Veränderungen, bemerkenswert ist vor allem die Unterstellung der Sächsischen Landesforstverwaltung samt Forsteinrichtungsamt und Forstkasse unter die Staatskanzlei ab 1936; vorher ressortierten diese Behörden beim Finanzministerium. Auch die Sächsischen Staatstheater hat Mutschmann sich 1936 direkt unterstellt.
Bestandsgeschichte
Der vorliegende Bestand umfasst vor allem diejenigen Akten, die im Zuge dreier Übernahmen in den Jahren 1927, 1929 und 1935 in das Hauptstaatsarchiv kamen. Die Mehrzahl der Akten verblieb jedoch im Gebäude der Reichsstatthalterei und ist dort bis auf geringe Reste durch die Bombenangriffe auf Dresden im Februar und März 1945 vernichtet worden. Darunter zählen auch Akten des Außenministeriums, die um 1920 an die Staatskanzlei übergeben worden waren und ältere Akten des Gesamtministeriums, die ebenfalls Eingang in die Registratur der Staatskanzlei gefunden hatten. Deutlich wird dies aus den alten Geschäftstagebüchern und Registraturverzeichnissen, die unter den Nummern 343 bis 490 zum Bestand zählen und bis 1935 einen minutiösen Überblick über die Geschäftstätigkeit erlauben. Diese Registraturhilfsmittel wurden dem Hauptstaatsarchiv durch die Abwicklungsstelle der Staatskanzlei im Herbst 1945 zusammen mit wenigen Akten, die die Kriegs- und Nachkriegsereignisse überlebt hatten, übergeben. Inhaltlich bemerkenswert sind hierbei Akten, die über die Umschulung von Kindern als Folge der Kriegsereignisse (sog. Kinderlandverschickung) und über die Auslagerung von Kulturgut aus den Dresdner Museen, Bibliotheken und Archiven Auskunft geben.
Im Zuge einer ersten archivischen Bearbeitung in den Jahren 1951 bis 1953 wurden aus den genannten Ablieferungen fremde Provenienzen ausgesondert und den jeweils einschlägigen Beständen des Hauptstaatsarchivs zugewiesen; Protokolle oder Listen über diese Akten waren nicht auffindbar. Als Ergebnis dieser Bearbeitung wurde im Jahre 1953 ein durch Eva Wilke bearbeitetes, erstes listenartiges Verzeichnis über den Bestand erstellt. Ein weitere Ergebnis war, dass die Nachrichtenstelle der Staatskanzlei mit ihrer umfangreichen Sammlung von Zeitungsausschnitten als eigener Teilbestand (Bestand 10702 Staatskanzlei-Nachrichtenstelle) abgetrennt und bearbeitet wurde.
Im Zuge der abschließenden Bearbeitung des Bestandes 10693 Volkskammer/Landtag wurden Akten mit der Provenienz Staatskanzlei aufgefunden und zunächst provisorisch im alten Findmittel nachgetragen. Weiteren Zuwachs erfuhr der Bestand durch den Ankauf einer Akte mit Redemanuskripten des Reichsstatthalters Mutschmann im Dezember 2003, diese Akte trug noch den Originalaktendeckel aus der Registratur der Staatskanzlei.
Infolge der zahlreichen Nachträge, die schließlich rund 30 Prozent des Gesamtumfangs des Bestandes erreichten, wurde das Findhilfsmittel aus den fünfziger Jahren zunehmend unübersichtlich und im Jahr 2004 neu bearbeitet. Die vorgefundenen Aktentitel wurden dabei – soweit sie zutreffend waren - beibehalten und an den Stellen, wo dies notwendig war, durch Enthält-Vermerke ergänzt. Da vorliegender Bestand zu den am meisten benutzten im Hauptstaatsarchiv zählt und demzufolge häufig in der Literatur zitiert wird, wurde von der Vergabe neuer Signaturen abgesehen und das alte System der sog. Strichnummern (z.B. 112/1) beibehalten. Stark überarbeitet wurde jedoch die Gliederung des Bestandes: Statt der ursprünglichen Einteilung in drei nicht näher überschriebene Teile mit Unterrubriken wurde eine Gliederung nach Funktionszusammenhängen und Aufgabengebieten vorgenommen; eine Orientierung bot dabei der alte Aktenplan. Eine Rekonstruktion der alten, ursprünglichen Ordnung insgesamt war jedoch wenig praktikabel.
Zitiervorschrift
Bei der Bestellung im Hauptstaatsarchiv: 10701 Staatskanzlei Nr...
Zitierweise außerhalb des Hauptstaatsarchivs: Sächs. HSTA Dresden, 10701 Staatskanzlei Nr...
Literaturhinweise:
1. Gedruckte Quellen
Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Sachsen vom Jahre 1919 bis 1934. Hrsg. v.d. Sächsischen Staatskanzlei, Dresden 1919-1934.
Die Verfassung des Freistaates Sachsen. Erläutert v. Konrad Woelker. Leipzig 1921 (=Juristische Handbibliothek Nr.448)
2. Darstellungen
Groß, Rainer: Geschichte Sachsens. Leipzig 2001.
Klein, Thomas: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 – 1945. Reihe B Bd.14: Sachsen. Marburg 1982.
Lechler, Frank: Parlamentsherrschaft und Regierungsstabilität. Die Entstehung staatsorganisatorischer Vorschriften in den Verfassungen von Baden, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Sachsen und Württemberg 1918 – 1920. Frankfurt a.M. 2002.
Tetzner, Herwig: Grundriß des sächsischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts. Leipzig 1929.
Korrespondierende Überlieferung:
Bestand: 10697 Gesamtministerium 1831 - 1919
10702 Staatskanzlei – Nachrichtenstelle 1919 - 1942
10717 Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten 1800 - 1935
10736 Ministerium des Innern 1835 – 1945Nils Brübach
Dresden, 2004Der Bestand enthält zusätzlich zu den im Findbuch aufgeführten Archivalien in den Nr. 294/1 – 294/22: "Umschulung von Kriegsbeschädigten" Akten, bei denen z. T. noch personenbezogene Schutzfristen zu beachten sind. Die Erschließungsinformationen zu diesen Akten können nur nach Verkürzung der Schutzfristen in der internen Datenbank des Hauptstaatsarchivs eingesehen werden.
Michael Merchel
Dresden, 2009
Im Zuge der revolutionären Ereignisse zwischen dem 9. und dem 16. November 1918 dankte König Friedrich August III. am 13. November 1918 ab. Einen Tag später konstituierte sich ein "Rat der Volksbeauftragten" als zentrales Regierungsorgan und Übergangsregierung bis zur Wahl eines neuen Landtages und der aus ihm dann hervorgehenden neuen Regierung. Die "Volksbeauftragten" nahmen damit die Funktion des alten Gesamtministeriums wahr. Dass den Handlungsträgern um den Mehrheitssozialdemokraten und späteren ersten Ministerpräsidenten Georg Gradnauer (14. März 1919 bis 4. Mai 1920) an Kontinuität in der öffentlichen Verwaltung gelegen war, wird aus der am 16. November 1918 verkündeten "Bekanntmachung über die Weiterführung der Dienstgeschäfte" deutlich, in der ausdrücklich die bisherige Verwaltungsorganisation Sachsen beibehalten wurde. Erst nach der Wahl zur sächsischen Volkskammer am 2. Februar 1919 und der Verabschiedung des "vorläufigen Grundgesetzes für den Freistaat Sachsen" kam es hier zu Veränderungen: Die Staatskanzlei trat die Nachfolge des alten Gesamtministeriums und zugleich auch des nunmehr aufgelösten ehemaligen Außenministeriums an. Sie führte in der Folge die Geschäfte des Ministerpräsidenten und war wichtige Schaltstelle für die Arbeit der Staatsregierung in der Volkskammer. Diese oberhalb der Staatsministerien angesiedelte Stellung in der Verwaltungsorganisation veränderte sich auch in der zweiten sächsischen Verfassung vom 1. November 1920 nicht. Die Entwürfe, Erörterungen und Zuarbeit zu den Debatten in der Volkskammer für Ministerpräsident Wilhelm Buck(SPD) haben sich im Bestand deutlich niedergeschlagen. Für die frühen zwanziger Jahre spielen auch Erörterungen um eine Reichsreform und in ihrem Kontext Pläne zu einer territorialen Veränderung Sachsens eine Rolle, die entsprechenden Unterlagen finden sich ebenso im Bestand, wie Überlegungen zur Verwaltungsreform und Verwaltungsvereinfachung, die erst 1932 mit der Zusammenlegung der Kreishauptmannschaften Dresden und Bautzen sowie der Zusammenlegung einiger Amtsgerichte und Reformen in der Staatsbauverwaltung Ergebnisse zeitigte.
Aufgaben und Stellung der Staatskanzlei machten sie zu einer wichtigen Schalt- und Entscheidungsstelle in administrativer und politischer Hinsicht. Diese Bedeutung zeigt sich besonders in den dreißiger Jahren, als die Staatskanzlei sich zu einem Vollzugsorgan nationalsozialistischer Politik wandelte: Unter Martin Mutschmann – Reichsstatthalter und Führer der Sächsischen Landesregierung – wurde sie mehr Reichsstatthalterei als Einrichtung der Landesregierung. Mithin spiegelt sich auch in ihrem Schicksal die durch die Gesetze über die sog. "Gleichschaltung" der Länder mit dem Reich betriebene Demontage föderaler Strukturen und damit im Ergebnis auch sächsischer Identität. Die vom Reichsstatthalter Mutschmann in seinen Reden immer wieder betonte besondere Identität Sachsens wurde nur noch rhetorisch postuliert und propagandistisch instrumentalisiert, spielte jedoch in Verwaltungspraxis und Verwaltungstradition keine Rolle mehr. Die Staatskanzlei wurde 1945 aufgelöst.
Folgende Behörden waren der Staatskanzlei, die übrigens 1925 über 44 Planstellen verfügte, direkt unterstellt: Sächsische Gesandtschaft beim Reich (1936 aufgelöst), Sächsische Konsulate; dazu Einrichtungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit, wie das Oberverwaltungsgericht, der Kompetenzgerichtshof, Disziplinarkammer und Disziplinar(gerichts)hof, und schließlich die sächsische Staatszeitung (bis 1933) und das Sächsische Hauptstaatsarchiv. In der NS-Zeit kam es zu Veränderungen, bemerkenswert ist vor allem die Unterstellung der Sächsischen Landesforstverwaltung samt Forsteinrichtungsamt und Forstkasse unter die Staatskanzlei ab 1936; vorher ressortierten diese Behörden beim Finanzministerium. Auch die Sächsischen Staatstheater hat Mutschmann sich 1936 direkt unterstellt.
Bestandsgeschichte
Der vorliegende Bestand umfasst vor allem diejenigen Akten, die im Zuge dreier Übernahmen in den Jahren 1927, 1929 und 1935 in das Hauptstaatsarchiv kamen. Die Mehrzahl der Akten verblieb jedoch im Gebäude der Reichsstatthalterei und ist dort bis auf geringe Reste durch die Bombenangriffe auf Dresden im Februar und März 1945 vernichtet worden. Darunter zählen auch Akten des Außenministeriums, die um 1920 an die Staatskanzlei übergeben worden waren und ältere Akten des Gesamtministeriums, die ebenfalls Eingang in die Registratur der Staatskanzlei gefunden hatten. Deutlich wird dies aus den alten Geschäftstagebüchern und Registraturverzeichnissen, die unter den Nummern 343 bis 490 zum Bestand zählen und bis 1935 einen minutiösen Überblick über die Geschäftstätigkeit erlauben. Diese Registraturhilfsmittel wurden dem Hauptstaatsarchiv durch die Abwicklungsstelle der Staatskanzlei im Herbst 1945 zusammen mit wenigen Akten, die die Kriegs- und Nachkriegsereignisse überlebt hatten, übergeben. Inhaltlich bemerkenswert sind hierbei Akten, die über die Umschulung von Kindern als Folge der Kriegsereignisse (sog. Kinderlandverschickung) und über die Auslagerung von Kulturgut aus den Dresdner Museen, Bibliotheken und Archiven Auskunft geben.
Im Zuge einer ersten archivischen Bearbeitung in den Jahren 1951 bis 1953 wurden aus den genannten Ablieferungen fremde Provenienzen ausgesondert und den jeweils einschlägigen Beständen des Hauptstaatsarchivs zugewiesen; Protokolle oder Listen über diese Akten waren nicht auffindbar. Als Ergebnis dieser Bearbeitung wurde im Jahre 1953 ein durch Eva Wilke bearbeitetes, erstes listenartiges Verzeichnis über den Bestand erstellt. Ein weitere Ergebnis war, dass die Nachrichtenstelle der Staatskanzlei mit ihrer umfangreichen Sammlung von Zeitungsausschnitten als eigener Teilbestand (Bestand 10702 Staatskanzlei-Nachrichtenstelle) abgetrennt und bearbeitet wurde.
Im Zuge der abschließenden Bearbeitung des Bestandes 10693 Volkskammer/Landtag wurden Akten mit der Provenienz Staatskanzlei aufgefunden und zunächst provisorisch im alten Findmittel nachgetragen. Weiteren Zuwachs erfuhr der Bestand durch den Ankauf einer Akte mit Redemanuskripten des Reichsstatthalters Mutschmann im Dezember 2003, diese Akte trug noch den Originalaktendeckel aus der Registratur der Staatskanzlei.
Infolge der zahlreichen Nachträge, die schließlich rund 30 Prozent des Gesamtumfangs des Bestandes erreichten, wurde das Findhilfsmittel aus den fünfziger Jahren zunehmend unübersichtlich und im Jahr 2004 neu bearbeitet. Die vorgefundenen Aktentitel wurden dabei – soweit sie zutreffend waren - beibehalten und an den Stellen, wo dies notwendig war, durch Enthält-Vermerke ergänzt. Da vorliegender Bestand zu den am meisten benutzten im Hauptstaatsarchiv zählt und demzufolge häufig in der Literatur zitiert wird, wurde von der Vergabe neuer Signaturen abgesehen und das alte System der sog. Strichnummern (z.B. 112/1) beibehalten. Stark überarbeitet wurde jedoch die Gliederung des Bestandes: Statt der ursprünglichen Einteilung in drei nicht näher überschriebene Teile mit Unterrubriken wurde eine Gliederung nach Funktionszusammenhängen und Aufgabengebieten vorgenommen; eine Orientierung bot dabei der alte Aktenplan. Eine Rekonstruktion der alten, ursprünglichen Ordnung insgesamt war jedoch wenig praktikabel.
Zitiervorschrift
Bei der Bestellung im Hauptstaatsarchiv: 10701 Staatskanzlei Nr...
Zitierweise außerhalb des Hauptstaatsarchivs: Sächs. HSTA Dresden, 10701 Staatskanzlei Nr...
Literaturhinweise:
1. Gedruckte Quellen
Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Sachsen vom Jahre 1919 bis 1934. Hrsg. v.d. Sächsischen Staatskanzlei, Dresden 1919-1934.
Die Verfassung des Freistaates Sachsen. Erläutert v. Konrad Woelker. Leipzig 1921 (=Juristische Handbibliothek Nr.448)
2. Darstellungen
Groß, Rainer: Geschichte Sachsens. Leipzig 2001.
Klein, Thomas: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 – 1945. Reihe B Bd.14: Sachsen. Marburg 1982.
Lechler, Frank: Parlamentsherrschaft und Regierungsstabilität. Die Entstehung staatsorganisatorischer Vorschriften in den Verfassungen von Baden, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Sachsen und Württemberg 1918 – 1920. Frankfurt a.M. 2002.
Tetzner, Herwig: Grundriß des sächsischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts. Leipzig 1929.
Korrespondierende Überlieferung:
Bestand: 10697 Gesamtministerium 1831 - 1919
10702 Staatskanzlei – Nachrichtenstelle 1919 - 1942
10717 Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten 1800 - 1935
10736 Ministerium des Innern 1835 – 1945Nils Brübach
Dresden, 2004Der Bestand enthält zusätzlich zu den im Findbuch aufgeführten Archivalien in den Nr. 294/1 – 294/22: "Umschulung von Kriegsbeschädigten" Akten, bei denen z. T. noch personenbezogene Schutzfristen zu beachten sind. Die Erschließungsinformationen zu diesen Akten können nur nach Verkürzung der Schutzfristen in der internen Datenbank des Hauptstaatsarchivs eingesehen werden.
Michael Merchel
Dresden, 2009
1. Reichsverfassung und Landesverfassung.- 2. Gesetzgebung.- 3. Politik.- 4. Behördenorganisation und Geschäftsbetrieb.- 5. Personalangelegenheiten.- 6. Stiftungen und Titelverleihungen.- 7. Finanzwesen.- 8. Polizeiwesen.- 9. Sozialwesen.- 10. Kunst und Wissenschaft.- 11. Schulsachen und Kirchensachen.- 12. Reichswehr.- 13. Auseinandersetzung mit dem Haus Wettin.- 14. Landesplanungsgemeinschaft.- 15. Geschäftstagebücher.
Die Staatskanzlei war von 1919 bis 1945 die höchste sächsische Behörde. Sie führte die Geschäfte des Ministerpräsidenten und bearbeitete Angelegenheiten der Staatsregierung. Insbesondere vermittelte sie den Verkehr des Ministerpräsidenten mit dem Landtag und den Fachministerien. Die Staatskanzlei war zuständig für Verfassungs-, Wahl- und Presseangelegenheiten, redigierte das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt und gab das Staatshandbuch heraus. Seit 1919 war der Ministerpräsident stets auch Außenminister, wobei das Außenministerium nur noch die Mittlerstelle zwischen der Staatsregierung und den Reichsministerien darstellte. Als 1934 das Außenministerium aufgelöst wurde, übernahm die Staatskanzlei dessen noch verbleibende Funktionen. Im Februar 1935 wurde der Reichstatthalter der NSDAP in Sachsen zugleich Ministerpräsident.
Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
- 2004 | Findbuch / Datenbank
- 2016 | elektronisches Findmittel für Nr. 516 - 524
- 2024-10-29 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5