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Beständeübersicht

Bestand

10703 Oberverwaltungsgericht

Datierung1888 - 1938
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)0,30
Das Oberverwaltungsgericht wurde durch das Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 19. Juli 1900 geschaffen und nahm am 1. Januar 1901 seine Tätigkeit auf. Es bestand bis 1945 und war dem Gesamtministerium und der Staatskanzlei nachgeordnet.
Über den Verbleib seiner Registratur ist nichts bekannt. Da das Oberverwaltungsgericht zuletzt im Gebäude Breite Str. 24 untergebracht war und dieses im Februar 1945 durch Bomben völlig zerstört wurde, ist es sehr wahrscheinlich, dass auch die Akten mit vernichtet wurden. Die im Findbuch erfassten Personalakten wurden im Januar 1939 vom Oberverwaltungsgericht an das Hauptstaatsarchiv übergeben, die Sachakten gelangten zu einem späteren Zeitpunkt in das Hauptstaatsarchiv.
1945 wurde ein neues Landesverwaltungsgericht gebildet, das dem Ministerpräsidenten bzw. dem Landtag nachgeordnet war. Ob das neue Oberverwaltungsgericht eventuell noch vorhandene Akten des alten an sich gezogen hat, kann nicht gesagt werden, da auch der Verbleib von dessen Akten unbekannt ist.
Akten über das Oberverwaltungsgericht befinden sich in den Beständen 10697 Gesamtministerium (Loc. 46, Nr. 12, Loc. 50, Nr. 16 und 20) sowie 10701 Staatskanzlei (Nr. 94 und 240). Im Bestand 10697 Gesamtministerium werden außerdem einige Personalakten von Mitarbeitern des Oberverwaltungsgerichts verwahrt (Gliederungsgruppe 01.02.05.04. Oberverwaltungsgericht).

Dresden, 7. Januar 1971, Hans Brichzin
Sächsisches Staatsministerium der Justiz (Hrsg.): Das Sächsische Oberverwaltungsgericht : Verwaltungsgerichtsbarkeit in Sachsen 1901 - 1933. Dresden, 1994

Mitglieder des Oberverwaltungsgerichtshofes (Hrsg.): Jahrbücher des königlichen sächsischen Oberverwaltungsgerichts. Leipzig, 1901 - 1940

Siegfried Reich (Hrsg.): Festschrift zum 100jährigen Jubiläum des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts. München : Verlag C. H. Beck, 2002
Angeschlossene reußische Fürstentümer.- Personalakten.- Registrande.
Mit Gesetz vom 19.07.1900 wurden Verwaltungsgerichte errichtet, deren Aufgabe es war, verschiedene Vewaltungsrechtsstreitigkeiten, die bislang von den Verwaltungsbehörden selbst bearbeitet worden waren, zu entscheiden. Die Kreishauptmannschaften fungierten dabei als untere Gerichte, das Oberverwaltungsgericht entschied letztinstanzlich. Anstellungs- und Dienstbehörde des bis 1945 tätigen Oberverwaltungsgerichts war das Gesamtministerium, später die Staatskanzlei.

Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
  • 2014 | Findbuch / Datenbank
  • 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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