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Beständeübersicht

Bestand

10730 Sächsische Gesandtschaft für Österreich, Wien

Datierung1800 - 1920
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)20,15
Einleitung für
10727 Sächsische Gesandtschaft für Hessen-Darmstadt, Darmstadt

Behördengeschichte
Das Gesandtschaftswesen als zunehmend ständige diplomatische Vertretung eines Staates in einem anderen Staat nahm auch in Kursachsen erst in den Jahrzehnten nach dem Westfälischen Frieden seinen Anfang. Dauerhaften Charakter und behördenmäßige Einrichtungsweise erlangten die kursächsischen Gesandtschaften am Ausgang des 17. Jahrhunderts. Zu diesem Zeitpunkt gab es neben der zentral besonders wichtigen kursächsischen Gesandtschaft beim Regensburger Reichstag (seit 1663) ständige sächsische Gesandtschaften in Wien, Berlin, Moskau bzw. St. Petersburg, Kopenhagen, London, Den Haag und Paris. Dazu traten am Anfang des 18. Jahrhunderts Gesandtschaften in Mannheim, München, Venedig, Rom, Madrid und Stockholm, denen im Verlauf des Jahrhunderts solche in Turin, Konstantinopel und Warschau folgten. Die aus der Tätigkeit der sächsischen Gesandten bis 1830 entstandenen Unterlagen sind in der Ordnungsgruppe Gesandtschaften in den Beständen 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv), 10025 Geheimes Konsilium und 10026 Geheimes Kabinett zu finden.

Als deutsche Mittelmacht versuchte Sachsen auch nach 1815, eine aktive Politik gegenüber dem Deutschen Bund und dem inner- wie außerdeutschen Ausland zu betreiben. Die Entstehung des Fachministeriums für Auswärtige Angelegenheiten brachte dem diplomatischen und konsularischen Vertretungswesen eine einheitliche behördliche Verankerung im zentralen Staatsapparat. 1867/1871 verlor die sächsische Außenpolitik durch den Übergang wichtiger einzelstaatlicher Vertretungs- und Hoheitsrechte auf den Norddeutschen Bund bzw. das Deutsche Kaiserreich dann weitgehend ihre Bedeutung. Dies spiegelt sich auch in Zuschnitt und Existenz der entsprechenden Behörden wieder. Während der Bevollmächtigte des Königreichs Sachsen bei der Deutschen Bundesversammlung in Frankfurt am Main 1867 mit deren Auflösung seine Arbeit einstellte, waren die sächsischen Gesandtschaften, soweit sie die Reichsgründungszeit überlebten, bis in die Weimarer Republik hinein tätig.

Bestandsgeschichte, Bestandsbearbeitung
Horst Schlechte erschloss den Bestand gemeinsam mit den Unterlagen anderer Gesandtschaften 1939. 2007 wurden die Erschließungsinformationen in einem Fremdkräfteprojekt unter Betreuung von Nils Brübach in elektronische Form konvertiert. Auch wenn Wünsche an eine dem heutigen Standard entsprechende archivarische Erschließungsverbesserung noch offen bleiben mögen, so wird durch die nun mögliche elektronische Recherche doch ein wesentlicher Gewinn an Benutzungsfreundlichkeit erreicht.

Literatur
Kretzschmar, Hellmut: Zur Geschichte der sächsischen Diplomatie : Über die Entstehung der ständigen Gesandtschaften und die diplomatischen Vertretungen Sachsens. In: Amt und Volk. Jg. 6. 1932, H. 3, S. 36 - 39

Schreckenbach, Hans-Joachim: Innerdeutsche Gesandtschaften 1867 - 1945. In: Studien zur Archiv- und Geschichtswissenschaft : Zum 65. Geburtstag von H. O. Meisner. Berlin, 1965. S. 404 – 428Dresden, den 14.11.2008
Michael Merchel
Registranden.- Geschäftskorrespondenz.- Zeremoniell.- Wirtschaft.- Pass.
Angaben siehe 2.3.2 Auswärtige Angelegenheiten
  • 1939, Retrokonversion 2007 | Findbuch / elektronisches Findmittel
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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