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Beständeübersicht

Bestand

10756 Amtshauptmannschaft Freiberg

Datierung1798 - 1951
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)68,79
1. Geschichte der Amtshauptmannschaften

Einleitung für die Bestände der Amtshauptmannschaften von Dr. G. Schmidt, Juni 1967 (vgl. ms. Findbuch zum Bestand 30041 Amtshauptmannschaft Annaberg)



Schon bei der Begründung der Gerichtsämter im Jahre 1856 war eine künftige Trennung der Justiz und der Verwaltung und eine veränderte Organisation der 14 Amtshauptmannschaften in Aussicht genommen worden. Der außerordentlich rasche Aufschwung der sächsischen Wirtschaft im Zeitalter der Industrialisierung und die damit zusammenhängende rapide Bevölkerungszunahme machten eine intensivere und differenziertere Verwaltungstätigkeit in der Lokalverwaltung notwendig. Daher wurden 1874 Justiz und Verwaltung auch in der Lokalinstanz getrennt. Die Gerichtsämter behielten nur die Justiz; ab 1879 wurden sie als Amtsgerichte bezeichnet. Die Verwaltungsaufgaben der Gerichtsämter gingen 1874 an 25 neue Amtshauptmannschaften über, die zugleich die Geschäfte der bisherigen 14 Amtshauptmannschaften und der Straßen- und Wasserbaukommissionen übernahmen. Bis 1874 hatte jedem Amtshauptmann nur ein Schreiber zur Seite gestanden. Nun wurden die Amtshauptmannschaften voll ausgebildete Behörden, die jeweils mit einem Amtshauptmann, einem oder mehreren Juristen, einem oder mehreren Sekretären und etlichen Expedienten besetzt waren. Die Amtshauptleute gehörten zunächst meist dem Adel an. Erst im 20. Jahrhundert überwog der Anteil der Bürgerlichen.

Die Amtshauptmannschaften waren die untere Verwaltungsinstanz in allen Angelegenheiten, für die es keine besonderen Behörden gab. Sie führten die Aufsicht über alle Gemeinden mit Ausnahme der Großstädte Dresden, Leipzig und Chemnitz. Vor allem überwachten sie die örtliche Polizeiverwaltung und übten sie zum Teil auch selbst aus, soweit sie den Gemeinden nicht überlassen war. Zu den von den Amtshauptmannschaften abhängigen Polizeiangelegenheiten gehörten außer der Sicherheitspolizei auch die Armenversorgung und die Medizinalfürsorge, die Aufsicht über Handel und Gewerbe sowie über die Land- und Forstwirtschaft, die Bau- und Feuerpolizei, die Versicherungsangelegenheiten und das Sparkassenwesen, ferner Staatsangehörigkeitssachen und das Personenstandswesen. Auch für Finanz- und Militärangelegenheiten waren die Amtshauptmannschaften zuständig, jedoch nur soweit sie in das Ressort des Innenministeriums fielen. Die älteren Amtshauptleute vor 1874 waren dagegen für die Ressorts mehrerer Ministerien tätig gewesen.

Eine wesentliche, für den bürgerlich-konstitutionellen Staat charakteristische Neuerung war es, dass jede Amtshauptmannschaft einen Selbstverwaltungsverband, den Bezirksverband, bildete. Der Bezirksverband wurde durch die Bezirksversammlung vertreten, die sich auf Bezirkstagen versammelte. Der Amtshauptmann berief den Bezirkstag jährlich mindestens einmal, führte den Vorsitz und leitete die Verhandlungen. Die Bezirksversammlung war keine Volksversammlung, sondern sie bestand zu einem Drittel aus gewählten Vertretern der Höchstbesteuerten mit jährlich 100 Talern Steuerzahlung und zu zwei Dritteln aus Abgeordneten der im Bezirk gelegenen Städte und Landgemeinden. Die Bezirksversammlung konnte für gemeinnützige Zwecke Einrichtungen und Ausgaben beschließen und dafür das Vermögen des Bezirkes verwesen, Anleihen aufnehmen und den Bezirk mit Steuern belasten. Sie stellte den Bezirkshaushaltsplan aus, verwaltete das Bezirksvermögen, konnte Anträge bei höheren Behörden stellen und Kommissionen oder Einzelpersonen für Bezirkszwecke beauftragen. Die Bezirksversammlung wählte die Mitglieder des Bezirksausschusses und des Kreisausschusses. Der Bezirksausschuss bestand unter Vorsitz des Amtshauptmanns aus mindestens 8 Mitgliedern. Dabei mussten jedem Ausschuss mindestens zwei Vertreter der Höchstbesteuerten, zwei der Städte und zwei der Landgemeinden angehören. Der Bezirksausschuss war dem Amtshauptmann beigeordnet, um bei bestimmten Entscheidungen mitzuwirken oder ihm als beratendes Organ zu dienen. Zur Entscheidung berufen war der Bezirksausschuss u. a. in Administrativjustizsachen über den Unterstützungswohnsitz und die Verbindlichkeiten zur Armenversorgung, bei Beschwerden in Wahlsachen, bei Streitigkeiten über Beiträge für den Bezirk und für die Gemeinden, bei Anträgen über Gewerbe- und Schankkonzessionen, bei Anlegung neuer öffentlicher Wege und bei bestimmten Grundstücksangelegenheiten. Zur Beratung wurde der Bezirksausschuss zugezogen bei allgemeinen polizeilichen Maßregeln im Bezirk, bei Verhandlungen über Staatsbeihilfen zu Straßenbauten der Gemeinden, bei Anträgen über die Berichtigung von Wasserläufen und in mancherlei anderen vorgeschrieben bzw. von der vorgesetzten Behörde geforderten oder vom Amtshauptmann gewünschten Fällen.

In jeder Amtshauptmannschaft bildeten der Amtshauptmann und ein Bezirksschulinspektor zusammen die Bezirksschulinspektion. Diese war eine besondere, von der Amtshauptmannschaft getrennte Behörde. Sie unterstand nicht wie die Amtshauptmannschaft dem Innenministerium, sondern dem Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts (seit 1923 Ministerium für Volksbildung). Die Akten wurden sowohl vom Amtshauptmann als auch vom Bezirksschulinspektor bearbeitet und wurden dann mit der Registratur der Amtshauptmannschaft aufbewahrt. Vor 1874 waren die Schulangelegenheiten zusammen mit den Kirchenangelegenheiten vom Superintendenten und einer weltlichen Behörde (Amt, Stadtrat, Patrimonialgericht, ab 1856 Gerichtsamt) in den Kirchen- und Schulinspektionen bearbeitet worden. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden die Bezirksschulinspektionen als Bezirksschulämter bezeichnet, die Bezirksschulinspektoren als Bezirksschulräte.

Den Amtshauptmannschaften Pirna, Dresden und Meißen waren besondere Aufgaben für die Elbeschifffahrt übertragen.

Die vorgesetzten Behörden der Amtshauptmannschaften waren die vier Kreishauptmannschaften, denen wiederum das Ministerium des Innern vorstand. Seit 1874 gab es folgende Amtshauptmannschaften:

• im Bereich der Kreishauptmannschaft Bautzen: Bautzen, Kamenz, Löbau, Zittau

• im Bereich der Kreishauptmannschaft Dresden: Dresden, Dippoldiswalde, Freiberg, Großenhain, Meißen, Pirna

• im Bereich der Kreishauptmannschaft Leipzig: Leipzig, Borna, Döbeln, Grimma, Oschatz, Rochlitz

• im Bereich der Kreishauptmannschaft Zwickau: Annaberg, Auerbach, Chemnitz, Flöha, Marienberg, Oelsnitz, Plauen, Schwarzenberg, Zwickau

In den besonders großen Amtshauptmannschaften Dresden, Pirna, Freiberg und Zwickau gab es amtshauptmannschaftliche Delegationen in Döhlen, Schandau, Sayda und Crimmitschau. Diese Delegationen waren abgezweigte Geschäftsstellen der Amtshauptmannschaft, aber keine eigenen Behörden. Die Delegationen in Crimmitschau, Schandau und Döhlen bestanden nur wenige Jahre, die Delegation in Sayda dagegen jahrzehntelang bis 1939.

1878 wurden die Schönburgischen Rezessherrschaften völlig in den sächsischen Staat eingegliedert. Aus ihnen wurde die Amtshauptmannschaft Glauchau gebildet, während kleinere Teile an die Amtshauptmannschaften Zwickau und Schwarzenberg fielen.

1880 wurde die Amtshauptmannschaft Dresden in zwei Amtshauptmannschaften Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt geteilt, die 1924 wieder miteinander vereinigt wurden.

Im Jahr 1900 wurde von der Kreishauptmannschaft Zwickau eine neue Kreishauptmannschaft Chemnitz mit den Amtshauptmannschaften Chemnitz, Annaberg, Flöha, Glauchau und Marienberg abgetrennt.

1910 entstand die Amtshauptmannschaft Stollberg durch Abspaltung von der Amtshauptmannschaft Chemnitz.

In Werdau wurde 1919 ein amtshauptmannschaftliches Zweigamt begründet, das der Amtshauptmannschaft Zwickau unterstand. Dieses Zweigamt wurde bereits 1920 zu einer selbständigen Amtshauptmannschaft erhoben, die jedoch 1933 wieder mit Zwickau vereinigt wurde.

Die Kreishauptmannschaft Bautzen wurde 1932 aufgehoben und mit Dresden vereinigt.

1939 wurden die Bezeichnungen Amtshauptmannschaft und Kreishauptmannschaft durch die nun im ganzen Deutschen Reich vereinheitlichten Namen Kreis (Landkreis oder Stadtkreis) und Regierungsbezirk ersetzt. Der Amtshauptmann und der Kreishauptmann hießen seitdem Landrat bzw. Regierungspräsident. Auch ihre Behörden erhielten diese auf eine Einzelperson zugeschnittene Bezeichnung, weil unter den Bedingungen des autoritären Regimes gemäß dem Führerprinzip nicht die anonyme Behörde, sondern der verantwortliche Behördenleiter maßgebend sein sollte.

Nach 1945 wurden die Unterbehörden der inneren Verwaltung nicht mehr als Landrat, sondern als Rat des Kreises bezeichnet, wie es gelegentlich auch schon seit 1943 geschehen war. Die Einteilung der Landkreise blieb zunächst im Wesentlichen bestehen. Der Landkreis Stollberg wurde 1950 aufgelöst und auf die benachbarten Kreise verteilt. 1951 wurde der Landkreis Aue (früher Schwarzenberg) wegen seines raschen Wirtschaftsaufschwungs und starker Bevölkerungszunahme durch den Erzbergbau neu gegliedert in die beiden Landkreise Aue und Schwarzenberg und die beiden Stadtkreise Johanngeorgenstadt und Schneeberg.

Durch die Demokratisierung der Verwaltung vom Jahr 1952 wurde das Land Sachsen aufgelöst. Die drei Bezirke Dresden, Leipzig und Chemnitz (seit 1953 Karl-Marx-Stadt) traten an seine Stelle, wobei benachbarte Gebiete der früheren Länder Thüringen, Sachsen-Anhalt mit einbezogen wurden. Im Nordosten wurden einige Kreise an den Bezirk Cottbus abgegeben. Dabei erfolgte auch eine neue Kreiseinteilung. Im Bezirk Dresden wurden 15 Landkreise und 2 Stadtkreise gebildet, im Bezirk Leipzig 12 Landkreise und ein Stadtkreis und im Bezirk Chemnitz / Karl-Marx-Stadt 21 Landkreise und 5 Stadtkreise (zusammen 48 Landkreise und 8 Stadtkreise). Die neuen Kreise waren wesentlich kleiner und daher zahlreicher als die Amtshauptmannschaften und ihre Nachfolgekreise, so dass eine größere Nähe der Kreisbehörden zur Bevölkerung bewirkt wurde.



2. Amtshauptmannschaft Freiberg
(Unter Verwendung der Findbucheinleitung von Dr. Agatha Kobuch, Januar 1969)

Die 1874 gegründete Amtshauptmannschaft Freiberg ging aus den Gerichtsämtern Freiberg, Brand und Sayda hervor[01] . 1910 umfasste sie eine Fläche von 653,98 km², mit 117.493 Einwohnern. In ihr befanden sich die drei Städte Freiberg, Brand und Sayda sowie 80 Gemeinden. Die Amtshauptmannschaft Freiberg befand sich an der Westgrenze der Kreishauptmannschaft Dresden. Sie grenzte im Norden an die Amtshauptmannschaft Meißen, im Nordosten an die Amtshauptmannschaft Dresden (Altstadt), im Osten an die Amtshauptmannschaft Pirna, im Süden an Böhmen / Tschechoslowakische Republik, und im Westen an die Amtshauptmannschaften Marienberg und Flöha in der Kreishauptmannschaft Chemnitz[02] . Seit 1939 führte die Behörde die Bezeichnung Landrat Freiberg.

Die Amtshauptmannschaft Freiberg hatte in Sayda eine Delegation (spätere Bezeichnung Zweigamt) für den ehemaligen Saydaer Gerichtsamtsbezirk[03] . Dieses war eine abgezweigte Geschäftsstelle der Amtshauptmannschaft Freiberg und hatte einen Teil der zur Zuständigkeit der Amtshauptmannschaft gehörigen Verwaltungssachen zu bearbeiten. Die Landgendarmerie, die Straßensachen und die Kirchenangelegenheiten gehörten aber nicht zur Kompetenz des Zweigamtes, sondern die Amtshauptmannschaft Freiberg bearbeitete diese Ressorts auch für den Saydaer Bezirk mit. Obwohl in den 1920er Jahren eine Auflösung des Zweigamtes erörtert wurde, blieb das Zweigamt dennoch bis 1939 bestehen. Seine Aufgaben übernahm dann das Landratsamt Freiberg[04] .

Der Bestand zählt rund 5.900 Akteneinheiten. Er wurde in mehreren Abgaben hauptsächlich in den Jahren 1894 bis 1956, 1971 und 2008 übernommen. Verzeichnet wurde er von Agatha Kobuch, B. Schulze, Dr. Gerhard Schmidt, Dr. Erhard Hartstock, Frau Messow und Roland Pfirschke. Kassationen wurden nach 1969 durchgeführt.

Die innere Ordnung des Bestandes erfolgte im Wesentlichen nach dem "Archivplan für die Amtshauptmannschaften" vom Jahre 1874. Korrekturen oder Neubildungen in der Klassifikation ergaben sich aus dem Inhalt der überlieferten Akten. Die Abteilung "10 Schulangelegenheiten" entfällt. Die Schulakten der Amtshauptmannschaft (Landrat) und des amtshauptmannschaftlichen Zweigamtes Sayda, die zusammen mit den Bezirksschulinspektoren bzw. Bezirksschulräten geführt wurden, befinden sich im Bestand 11144 Bezirksschulamt Freiberg.

Besonders zahlreich in diesem Bestand sind Akten über zu den einzelnen Gemeinden, über Straßen und Gewässer, Wasserbenutzungen, Jagd- und Forstwesen sowie über Gaststättenbetriebe vorhanden. Enthalten sind auch Akten des Bezirksverbandes (Landkreises), neben dem Punkt 4 Bezirksverwaltung, vor allem in verschiedenen Gruppen des Punktes 19.01 Hochbau.

Der Schreibweise der Ortsnamen liegt das Historische Ortsverzeichnis von Sachsen zu Grunde.

Einige Nummern sind durch Bestandsabgrenzungen, vor allem zu den Beständen 13476 Alte Amtshauptmannschaften, 13562 Gerichtsamt Brand, 13567 Gerichtsamt Freiberg, 13579 Gerichtsamt Sayda und 11415 Kreistag/Kreisrat Freiberg nicht belegt.

Grundlage für dieses Findmittel ist das von Agatha Kobuch, Dr. Gerhard Schmidt, Dr. Erhard Hartstock und Frau Messow erstellte Findbuch aus dem Jahr 1969.

Die Retrokonversion des Findbuchs aus dem Jahr 1969 und der Abgabeliste aus dem Jahr 1971 erfolgte 2013 durch Regina Schulz.

Verzeichnis der Amtshauptleute/Landräte der Amtshauptmannschaft/ des Landratsamtes Freiberg[05]

1874 – 1875 |-----|Karl Gustav von Oppen

1875 – 1882 |-----|Albin Hugo Le Maistre

1882 – 1889 |-----|Dr. jur. August Otto Fischer

1889 – 1893 |-----|Dr. jur. Reinhold Ludwig Haberkorn

1893 – 1908 |-----|Dr. jur. Albrecht Otto Julius Steinert

1908 – 1909 |-----|Dr. Georg Alexander Anton Böhme

1909 – 1918 |-----|Dr. Richard Fritz Vollmer

1918 – 1919 |-----|Dr. Max Georg von Loeben

1919 – 1922 |-----|Dr. H. W. Bernhard Knüpfer[06]

1923 – 1924 |-----|Johannes Schirmer[07]

1925 – 1945 |-----|Dr. Georg Uhlig


[01] Gesetz- und Verordnungsblatt Sachsen 1874, S. 121
[02] Thomas Klein: Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe B, Band 14: Sachsen, S. 338 f
[03] Gesetz- und Verordnungsblatt Sachsen 1874, S. 124 f
[04] Sächs. Gesetzblatt 1939, S. 6
[05] Thomas Klein: Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe B, Band 14: Sachsen, S. 339 f
[06] 13859 Reichsstatthalter (Staatskanzlei), Personalamt, Nr. 4175
[07] 11848 NS-Gauverlag Sachsen GmbH, Zeitungstexte, Nr. 108, Bl. 116
Reichsverfassung und Landesverfassung.- Geschichte, Statistik und Topographie.- Staatsverwaltung.- Bezirksverwaltung.- Grenzangelegenheiten mit auswärtigen Staaten.- Militärangelegenheiten und Kriegsangelegenheiten.- Finanzangelegenheiten.- Staatsangehörigkeitssachen.- Kirchenangelegenheiten.- Gemeindeangelegenheiten.- Armenpflege und Wohltätigkeitspflege.- Giroangelegenheiten und Sparkassenangelegenheiten.- Medizinalpolizei und Gesundheitspolizei.- Sicherheitspolizei.- Sittenpolizei.- Landwirtschaftspolizei.- Forstpolizei, Jagdpolizei und Fischereipolizei.- Handelspolizei, Gewerbepolizei und Bergbaupolizei.- Baupolizei, Wege, Wassersachen, Eisenbahnpolizei.- Feuerpolizei.- Personenstand und Eheschließung.- Krankenversicherung.- Unfallversicherung.- Beamtenversicherung, Angestelltenversicherung und Invalidenversicherung.
Die 1874 gegründete Amtshauptmannschaft Freiberg ging aus den Gerichtsämtern Brand, Freiberg und Sayda hervor. Sie bestand aus über 80 Gemeinden, darunter den Städten Brand (ab 1912 Brand-Erbisdorf), Freiberg und Sayda. Um 1910 hatte sie eine Größe von etwa 650 km²; in ihr lebten rund 117.500 Einwohner. Die Amtshauptmannschaft Freiberg befand sich lang gestreckt an der Westgrenze der Kreishauptmannschaft Dresden und grenzte dort an die Amtshauptmannschaften Flöha und Marienberg. Im Osten stieß sie an die Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, im Süden an Böhmen / Tschechoslowakische Republik und im Norden sowie Nordosten an die Amtshauptmannschaften Dresden und Meißen. In Sayda bestand eine amtshauptmannschaftliche Delegation.

Weitere Angaben siehe 2.3.3.3 Amtshauptmannschaften (Landratsämter)
  • 2015, Nachtrag 2016 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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