Beständeübersicht
Bestand
10760 Amtshauptmannschaft Meißen
Datierung | 1796 - 1952 |
---|---|
Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 84,00 |
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1. Geschichte der Amtshauptmannschaften
Einleitung für die Bestände der Amtshauptmannschaften von Dr. G. Schmidt, Juni 1967 (vgl. ms. Findbuch zum Bestand 30041 Amtshauptmannschaft Annaberg)
Schon bei der Begründung der Gerichtsämter im Jahre 1856 war eine künftige Trennung der Justiz und der Verwaltung und eine veränderte Organisation der 14 Amtshauptmannschaften in Aussicht genommen worden. Der außerordentlich rasche Aufschwung der sächsischen Wirtschaft im Zeitalter der Industrialisierung und die damit zusammenhängende rapide Bevölkerungszunahme machten eine intensivere und differenziertere Verwaltungstätigkeit in der Lokalverwaltung notwendig. Daher wurden 1874 Justiz und Verwaltung auch in der Lokalinstanz getrennt. Die Gerichtsämter behielten nur die Justiz; ab 1879 wurden sie als Amtsgerichte bezeichnet. Die Verwaltungsaufgaben der Gerichtsämter gingen 1874 an 25 neue Amtshauptmannschaften über, die zugleich die Geschäfte der bisherigen 14 Amtshauptmannschaften und der Straßen- und Wasserbaukommissionen übernahmen. Bis 1874 hatte jedem Amtshauptmann nur ein Schreiber zur Seite gestanden. Nun wurden die Amtshauptmannschaften voll ausgebildete Behörden, die jeweils mit einem Amtshauptmann, einem oder mehreren Juristen, einem oder mehreren Sekretären und etlichen Expedienten besetzt waren. Die Amtshauptleute gehörten zunächst meist dem Adel an. Erst im 20. Jahrhundert überwog der Anteil der Bürgerlichen.
Die Amtshauptmannschaften waren die untere Verwaltungsinstanz in allen Angelegenheiten, für die es keine besonderen Behörden gab. Sie führten die Aufsicht über alle Gemeinden mit Ausnahme der Großstädte Dresden, Leipzig und Chemnitz. Vor allem überwachten sie die örtliche Polizeiverwaltung und übten sie zum Teil auch selbst aus, soweit sie den Gemeinden nicht überlassen war. Zu den von den Amtshauptmannschaften abhängigen Polizeiangelegenheiten gehörten außer der Sicherheitspolizei auch die Armenversorgung und die Medizinalfürsorge, die Aufsicht über Handel und Gewerbe sowie über die Land- und Forstwirtschaft, die Bau- und Feuerpolizei, die Versicherungsangelegenheiten und das Sparkassenwesen, ferner Staatsangehörigkeitssachen und das Personenstandswesen. Auch für Finanz- und Militärangelegenheiten waren die Amtshauptmannschaften zuständig, jedoch nur soweit sie in das Ressort des Innenministeriums fielen. Die älteren Amtshauptleute vor 1874 waren dagegen für die Ressorts mehrerer Ministerien tätig gewesen.
Eine wesentliche, für den bürgerlich-konstitutionellen Staat charakteristische Neuerung war es, dass jede Amtshauptmannschaft einen Selbstverwaltungsverband, den Bezirksverband, bildete. Der Bezirksverband wurde durch die Bezirksversammlung vertreten, die sich auf Bezirkstagen versammelte. Der Amtshauptmann berief den Bezirkstag jährlich mindestens einmal, führte den Vorsitz und leitete die Verhandlungen. Die Bezirksversammlung war keine Volksversammlung, sondern sie bestand zu einem Drittel aus gewählten Vertretern der Höchstbesteuerten mit jährlich 100 Talern Steuerzahlung und zu zwei Dritteln aus Abgeordneten der im Bezirk gelegenen Städte und Landgemeinden. Die Bezirksversammlung konnte für gemeinnützige Zwecke Einrichtungen und Ausgaben beschließen und dafür das Vermögen des Bezirkes verwesen, Anleihen aufnehmen und den Bezirk mit Steuern belasten. Sie stellte den Bezirkshaushaltsplan aus, verwaltete das Bezirksvermögen, konnte Anträge bei höheren Behörden stellen und Kommissionen oder Einzelpersonen für Bezirkszwecke beauftragen. Die Bezirksversammlung wählte die Mitglieder des Bezirksausschusses und des Kreisausschusses. Der Bezirksausschuss bestand unter Vorsitz des Amtshauptmanns aus mindestens 8 Mitgliedern. Dabei mussten jedem Ausschuss mindestens zwei Vertreter der Höchstbesteuerten, zwei der Städte und zwei der Landgemeinden angehören. Der Bezirksausschuss war dem Amtshauptmann beigeordnet, um bei bestimmten Entscheidungen mitzuwirken oder ihm als beratendes Organ zu dienen. Zur Entscheidung berufen war der Bezirksausschuss u. a. in Administrativjustizsachen über den Unterstützungswohnsitz und die Verbindlichkeiten zur Armenversorgung, bei Beschwerden in Wahlsachen, bei Streitigkeiten über Beiträge für den Bezirk und für die Gemeinden, bei Anträgen über Gewerbe- und Schankkonzessionen, bei Anlegung neuer öffentlicher Wege und bei bestimmten Grundstücksangelegenheiten. Zur Beratung wurde der Bezirksausschuss zugezogen bei allgemeinen polizeilichen Maßregeln im Bezirk, bei Verhandlungen über Staatsbeihilfen zu Straßenbauten der Gemeinden, bei Anträgen über die Berichtigung von Wasserläufen und in mancherlei anderen vorgeschrieben bzw. von der vorgesetzten Behörde geforderten oder vom Amtshauptmann gewünschten Fällen.
In jeder Amtshauptmannschaft bildeten der Amtshauptmann und ein Bezirksschulinspektor zusammen die Bezirksschulinspektion. Diese war eine besondere, von der Amtshauptmannschaft getrennte Behörde. Sie unterstand nicht wie die Amtshauptmannschaft dem Innenministerium, sondern dem Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts (seit 1923 Ministerium für Volksbildung). Die Akten wurden sowohl vom Amtshauptmann als auch vom Bezirksschulinspektor bearbeitet und wurden dann mit der Registratur der Amtshauptmannschaft aufbewahrt. Vor 1874 waren die Schulangelegenheiten zusammen mit den Kirchenangelegenheiten vom Superintendenten und einer weltlichen Behörde (Amt, Stadtrat, Patrimonialgericht, ab 1856 Gerichtsamt) in den Kirchen- und Schulinspektionen bearbeitet worden. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden die Bezirksschulinspektionen als Bezirksschulämter bezeichnet, die Bezirksschulinspektoren als Bezirksschulräte.
Den Amtshauptmannschaften Pirna, Dresden und Meißen waren besondere Aufgaben für die Elbeschifffahrt übertragen.
Die vorgesetzten Behörden der Amtshauptmannschaften waren die vier Kreishauptmannschaften, denen wiederum das Ministerium des Innern vorstand. Seit 1874 gab es folgende Amtshauptmannschaften:
• im Bereich der Kreishauptmannschaft Bautzen: Bautzen, Kamenz, Löbau, Zittau
• im Bereich der Kreishauptmannschaft Dresden: Dresden, Dippoldiswalde, Freiberg, Großenhain, Meißen, Pirna
• im Bereich der Kreishauptmannschaft Leipzig: Leipzig, Borna, Döbeln, Grimma, Oschatz, Rochlitz
• im Bereich der Kreishauptmannschaft Zwickau: Annaberg, Auerbach, Chemnitz, Flöha, Marienberg, Oelsnitz, Plauen, Schwarzenberg, Zwickau
In den besonders großen Amtshauptmannschaften Dresden, Pirna, Freiberg und Zwickau gab es amtshauptmannschaftliche Delegationen in Döhlen, Schandau, Sayda und Crimmitschau. Diese Delegationen waren abgezweigte Geschäftsstellen der Amtshauptmannschaft, aber keine eigenen Behörden. Die Delegationen in Crimmitschau, Schandau und Döhlen bestanden nur wenige Jahre, die Delegation in Sayda dagegen jahrzehntelang bis 1939.
1878 wurden die Schönburgischen Rezessherrschaften völlig in den sächsischen Staat eingegliedert. Aus ihnen wurde die Amtshauptmannschaft Glauchau gebildet, während kleinere Teile an die Amtshauptmannschaften Zwickau und Schwarzenberg fielen.
1880 wurde die Amtshauptmannschaft Dresden in zwei Amtshauptmannschaften Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt geteilt, die 1924 wieder miteinander vereinigt wurden.
Im Jahr 1900 wurde von der Kreishauptmannschaft Zwickau eine neue Kreishauptmannschaft Chemnitz mit den Amtshauptmannschaften Chemnitz, Annaberg, Flöha, Glauchau und Marienberg abgetrennt.
1910 entstand die Amtshauptmannschaft Stollberg durch Abspaltung von der Amtshauptmannschaft Chemnitz.
In Werdau wurde 1919 ein amtshauptmannschaftliches Zweigamt begründet, das der Amtshauptmannschaft Zwickau unterstand. Dieses Zweigamt wurde bereits 1920 zu einer selbständigen Amtshauptmannschaft erhoben, die jedoch 1933 wieder mit Zwickau vereinigt wurde.
Die Kreishauptmannschaft Bautzen wurde 1932 aufgehoben und mit Dresden vereinigt.
1939 wurden die Bezeichnungen Amtshauptmannschaft und Kreishauptmannschaft durch die nun im ganzen Deutschen Reich vereinheitlichten Namen Kreis (Landrat und Landratsamt) und Regierungsbezirk ersetzt. Der Amtshauptmann und der Kreishauptmann hießen seitdem Landrat bzw. Regierungspräsident. Auch ihre Behörden erhielten diese auf eine Einzelperson zugeschnittene Bezeichnung, weil unter den Bedingungen des autoritären Regimes gemäß dem Führerprinzip nicht die anonyme Behörde, sondern der verantwortliche Behördenleiter maßgebend sein sollte.
Nach 1945 wurden die Unterbehörden der inneren Verwaltung nicht mehr als Landrat, sondern als Rat des Kreises bezeichnet, wie es gelegentlich auch schon seit 1943 geschehen war. Die Einteilung der Landkreise blieb zunächst im Wesentlichen bestehen. Der Landkreis Stollberg wurde 1950 aufgelöst und auf die benachbarten Kreise verteilt. 1951 wurde der Landkreis Aue (früher Schwarzenberg) wegen seines raschen Wirtschaftsaufschwungs und starker Bevölkerungszunahme durch den Erzbergbau neu gegliedert in die beiden Landkreise Aue und Schwarzenberg und die beiden Stadtkreise Johanngeorgenstadt und Schneeberg.
Durch die Demokratisierung der Verwaltung vom Jahr 1952 wurde das Land Sachsen aufgelöst. Die drei Bezirke Dresden, Leipzig und Chemnitz (seit 1953 Karl-Marx-Stadt) traten an seine Stelle, wobei benachbarte Gebiete der früheren Länder Thüringen, Sachsen-Anhalt mit einbezogen wurden. Im Nordosten wurden einige Kreise an den Bezirk Cottbus abgegeben. Dabei erfolgte auch eine neue Kreiseinteilung. Im Bezirk Dresden wurden 15 Landkreise und 2 Stadtkreise gebildet, im Bezirk Leipzig 12 Landkreise und ein Stadtkreis und im Bezirk Chemnitz / Karl-Marx-Stadt 21 Landkreise und 5 Stadtkreise (zusammen 48 Landkreise und 8 Stadtkreise). Die neuen Kreise waren wesentlich kleiner und daher zahlreicher als die Amtshauptmannschaften und ihre Nachfolgekreise, so dass eine größere Nähe der Kreisbehörden zur Bevölkerung bewirkt wurde.
2. Amtshauptmannschaft Meißen
Die 1874 gegründete Amtshauptmannschaft Meißen ging aus den Gerichtsämtern Meißen, Lommatzsch, Nossen und Wilsdruff hervor[01] . 1910 umfasste sie eine Fläche von 683,17 km², mit 131.175 Einwohnern. Sie bestand aus 272 Gemeinden, darunter den Städten Lommatzsch, Meißen, Nossen, Siebenlehn und Wilsdruff. Ab 1915 war Meißen eine exemte Stadt und bildete einen eigenen Stadtkreis.
Die Amtshauptmannschaft Meißen grenzte im Norden an die Amtshauptmannschaft Großenhain, im Osten und Süden an die Amtshauptmannschaft Dresden (zwischen 1880 bis 1924: Amtshauptmannschaften Dresden-Altstadt und Dresden Neustadt), im Süden und Westen an die Amtshauptmannschaften Freiberg, Döbeln und Oschatz. Sie gehörte zur Kreishauptmannschaft Dresden[02] . Seit 1939 führte die Behörde die Bezeichnung Landrat Meißen.
Die Anzahl der Gemeinden ging in den folgenden Jahren durch Eingemeindungen, z. B. im Jahr 1935, stark zurück[03] .
Der Bestand zählt rund 6.460 Akteneinheiten. Er wurde in mehreren Abgaben hauptsächlich in den Jahren 1908-1960, 1971 und 2010 übernommen. Verzeichnet wurde er von Günter Kolbe und Sigrid Winar, spätere Zugänge erfassten Andrea Tonert und Roland Pfirschke.
Die innere Ordnung des Bestandes erfolgte im Wesentlichen nach dem "Archivplan für die Amtshauptmannschaften" aus dem Jahr 1874. Korrekturen oder Neubildungen in der Klassifikation ergaben sich aus dem Inhalt der überlieferten Akten. Die Abteilung "10 Schulangelegenheiten" entfällt. Die Schulakten der Amtshauptmannschaft (Landrat), die zusammen mit den Bezirksschulinspektoren bzw. Bezirksschulräten geführt wurden, befinden sich im Bestand 11148 Bezirksschulamt Meißen.
Besonders zahlreich sind in diesem Bestand Akten über zu den einzelnen Gemeinden, über Straßen und Gewässer, Wasserbenutzungen, Jagd- und Forstwesen sowie über die Energieversorgung vorhanden. Der Bestand enthält einige Akten des Bezirksverbandes (Landkreises).
Die Amtshauptmannschaft Meißen war für Aufgaben der Schifffahrtspolizei auf der Elbe und die im Wassergesetz begründete Aufsicht über die Benutzung und Unterhaltung des Elbstromes im 3. Elbstromabschnitt von der Grenze mit der Amtshauptmannschaft Dresden (zeitweise Dresden-Neustadt) bis zur Grenze mit Preußen zuständig. Deshalb sind in diesem Bestand Wasserbenutzungen an der Elbe aus Anrainergemeinden der Amtshauptmannschaften Meißen, Großenhain und Oschatz sowie dazugehörige schifffahrtspolizeiliche Unterlagen dieses Elbstromabschnittes enthalten.
Der Schreibweise der Ortsnamen liegt das Historische Ortsverzeichnis von Sachsen zu Grunde.
Einige Nummern sind durch Bestandsabgrenzungen, vor allem zu den Beständen 13476 Alte Amtshauptmannschaften, 13571 Gerichtsamt Lommatzsch, 13572 Gerichtsamt Meißen, 13573 Gerichtsamt Moritzburg, 13574 Gerichtsamt Nossen, 13585 Gerichtsamt Wilsdruff und 11422 Kreistag/Kreisrat Meißen nicht belegt.
Die Retrokonversion des Findbuchs erfolgte 2012 durch Regina Schulz.
Verzeichnis der Amtshauptleute/Landräte der Amtshauptmannschaft/ des Landratsamtes Meißen[04]
1874 – 1877 |-----|Johann Theodor Schmiedel
1877 – 1887 |-----|Hans Alexander von Bosse
1887 – 1894 |-----|Hans Karl Hugo von Kirchbach
1894 – 1903 |-----|Kurt Ludwig Viktor von Schroeter
1903 – 1907 |-----|Karl Josef Maximilian von Lossow
1907 – 1916 |-----|Maximilian Hermann Paul Alexander Freiherr von Oer
1916 – 1919 |-----|Dr. jur Paul Hugo Grille
1919 – 1923 |-----|Dr. Johannes Sievert[05]
1923 – 1933 |-----|Richard Schmidt[06]
1933 – 1945 |-----|Dr. Leonhard Reichelt[07]
Der Bestand enthält in den Gruppen 04 Bezirksverwaltung, 11.05 Gemeindeschulden, 12.03 Armen- Wohltätigkeitsanstalten und 19.02.02 Baugenehmigungsgesuche und Bauten und 26 Bezirksverband, Akten des Bezirksverbandes der Amtshauptmannschaft Meißen/Landkreis Meißen.
2021 sind die Akten des Bestandes 13276 Bezirksverband der Amtshauptmannschaft Meißen in den Bestand 10760 Amtshauptmannschaft Meißen, unter Vergabe einer neuen laufenden Nummer, eingefügt worden. Dies betrifft die laufenen Nummern 7221 bis 7266.
Akten mit schutzwürdigen personenbezogenen Daten und aus erhaltungsgründen gesperrte Akten werden im Online-Findmittel nicht angezeigt.
Konkordanz zu den bei der Bearbeitung 2015 herausgelösten Akten (Stand 2.05.2016)
[01] Gesetz- und Verordnungsblatt Sachsen 1874, S. 121
[02] Thomas Klein: Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe B, Band 14: Sachsen, S. 345 f.
[03] Sächsisches Verwaltungsblatt 1935, S. 536
[04] Thomas Klein: Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe B, Band 14: Sachsen, S. 346 f.
[05] 13859 Reichsstatthalter (Staatskanzlei), Personalamt, Nr. 7510, 10760 Amtshauptmannschaft Meißen, Nr. 43
[06] 10760 Amtshauptmannschaft Meißen, Nr. 43 und 289
[07] 13859 Reichsstatthalter (Staatskanzlei), Personalamt, Nr. 10228 (Personalkarteikarte), Nr. 10213 (Personalnachweisung und Beurteilung), 10760 Amtshauptmannschaft Meißen, Nr. 43
Einleitung für die Bestände der Amtshauptmannschaften von Dr. G. Schmidt, Juni 1967 (vgl. ms. Findbuch zum Bestand 30041 Amtshauptmannschaft Annaberg)
Schon bei der Begründung der Gerichtsämter im Jahre 1856 war eine künftige Trennung der Justiz und der Verwaltung und eine veränderte Organisation der 14 Amtshauptmannschaften in Aussicht genommen worden. Der außerordentlich rasche Aufschwung der sächsischen Wirtschaft im Zeitalter der Industrialisierung und die damit zusammenhängende rapide Bevölkerungszunahme machten eine intensivere und differenziertere Verwaltungstätigkeit in der Lokalverwaltung notwendig. Daher wurden 1874 Justiz und Verwaltung auch in der Lokalinstanz getrennt. Die Gerichtsämter behielten nur die Justiz; ab 1879 wurden sie als Amtsgerichte bezeichnet. Die Verwaltungsaufgaben der Gerichtsämter gingen 1874 an 25 neue Amtshauptmannschaften über, die zugleich die Geschäfte der bisherigen 14 Amtshauptmannschaften und der Straßen- und Wasserbaukommissionen übernahmen. Bis 1874 hatte jedem Amtshauptmann nur ein Schreiber zur Seite gestanden. Nun wurden die Amtshauptmannschaften voll ausgebildete Behörden, die jeweils mit einem Amtshauptmann, einem oder mehreren Juristen, einem oder mehreren Sekretären und etlichen Expedienten besetzt waren. Die Amtshauptleute gehörten zunächst meist dem Adel an. Erst im 20. Jahrhundert überwog der Anteil der Bürgerlichen.
Die Amtshauptmannschaften waren die untere Verwaltungsinstanz in allen Angelegenheiten, für die es keine besonderen Behörden gab. Sie führten die Aufsicht über alle Gemeinden mit Ausnahme der Großstädte Dresden, Leipzig und Chemnitz. Vor allem überwachten sie die örtliche Polizeiverwaltung und übten sie zum Teil auch selbst aus, soweit sie den Gemeinden nicht überlassen war. Zu den von den Amtshauptmannschaften abhängigen Polizeiangelegenheiten gehörten außer der Sicherheitspolizei auch die Armenversorgung und die Medizinalfürsorge, die Aufsicht über Handel und Gewerbe sowie über die Land- und Forstwirtschaft, die Bau- und Feuerpolizei, die Versicherungsangelegenheiten und das Sparkassenwesen, ferner Staatsangehörigkeitssachen und das Personenstandswesen. Auch für Finanz- und Militärangelegenheiten waren die Amtshauptmannschaften zuständig, jedoch nur soweit sie in das Ressort des Innenministeriums fielen. Die älteren Amtshauptleute vor 1874 waren dagegen für die Ressorts mehrerer Ministerien tätig gewesen.
Eine wesentliche, für den bürgerlich-konstitutionellen Staat charakteristische Neuerung war es, dass jede Amtshauptmannschaft einen Selbstverwaltungsverband, den Bezirksverband, bildete. Der Bezirksverband wurde durch die Bezirksversammlung vertreten, die sich auf Bezirkstagen versammelte. Der Amtshauptmann berief den Bezirkstag jährlich mindestens einmal, führte den Vorsitz und leitete die Verhandlungen. Die Bezirksversammlung war keine Volksversammlung, sondern sie bestand zu einem Drittel aus gewählten Vertretern der Höchstbesteuerten mit jährlich 100 Talern Steuerzahlung und zu zwei Dritteln aus Abgeordneten der im Bezirk gelegenen Städte und Landgemeinden. Die Bezirksversammlung konnte für gemeinnützige Zwecke Einrichtungen und Ausgaben beschließen und dafür das Vermögen des Bezirkes verwesen, Anleihen aufnehmen und den Bezirk mit Steuern belasten. Sie stellte den Bezirkshaushaltsplan aus, verwaltete das Bezirksvermögen, konnte Anträge bei höheren Behörden stellen und Kommissionen oder Einzelpersonen für Bezirkszwecke beauftragen. Die Bezirksversammlung wählte die Mitglieder des Bezirksausschusses und des Kreisausschusses. Der Bezirksausschuss bestand unter Vorsitz des Amtshauptmanns aus mindestens 8 Mitgliedern. Dabei mussten jedem Ausschuss mindestens zwei Vertreter der Höchstbesteuerten, zwei der Städte und zwei der Landgemeinden angehören. Der Bezirksausschuss war dem Amtshauptmann beigeordnet, um bei bestimmten Entscheidungen mitzuwirken oder ihm als beratendes Organ zu dienen. Zur Entscheidung berufen war der Bezirksausschuss u. a. in Administrativjustizsachen über den Unterstützungswohnsitz und die Verbindlichkeiten zur Armenversorgung, bei Beschwerden in Wahlsachen, bei Streitigkeiten über Beiträge für den Bezirk und für die Gemeinden, bei Anträgen über Gewerbe- und Schankkonzessionen, bei Anlegung neuer öffentlicher Wege und bei bestimmten Grundstücksangelegenheiten. Zur Beratung wurde der Bezirksausschuss zugezogen bei allgemeinen polizeilichen Maßregeln im Bezirk, bei Verhandlungen über Staatsbeihilfen zu Straßenbauten der Gemeinden, bei Anträgen über die Berichtigung von Wasserläufen und in mancherlei anderen vorgeschrieben bzw. von der vorgesetzten Behörde geforderten oder vom Amtshauptmann gewünschten Fällen.
In jeder Amtshauptmannschaft bildeten der Amtshauptmann und ein Bezirksschulinspektor zusammen die Bezirksschulinspektion. Diese war eine besondere, von der Amtshauptmannschaft getrennte Behörde. Sie unterstand nicht wie die Amtshauptmannschaft dem Innenministerium, sondern dem Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts (seit 1923 Ministerium für Volksbildung). Die Akten wurden sowohl vom Amtshauptmann als auch vom Bezirksschulinspektor bearbeitet und wurden dann mit der Registratur der Amtshauptmannschaft aufbewahrt. Vor 1874 waren die Schulangelegenheiten zusammen mit den Kirchenangelegenheiten vom Superintendenten und einer weltlichen Behörde (Amt, Stadtrat, Patrimonialgericht, ab 1856 Gerichtsamt) in den Kirchen- und Schulinspektionen bearbeitet worden. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden die Bezirksschulinspektionen als Bezirksschulämter bezeichnet, die Bezirksschulinspektoren als Bezirksschulräte.
Den Amtshauptmannschaften Pirna, Dresden und Meißen waren besondere Aufgaben für die Elbeschifffahrt übertragen.
Die vorgesetzten Behörden der Amtshauptmannschaften waren die vier Kreishauptmannschaften, denen wiederum das Ministerium des Innern vorstand. Seit 1874 gab es folgende Amtshauptmannschaften:
• im Bereich der Kreishauptmannschaft Bautzen: Bautzen, Kamenz, Löbau, Zittau
• im Bereich der Kreishauptmannschaft Dresden: Dresden, Dippoldiswalde, Freiberg, Großenhain, Meißen, Pirna
• im Bereich der Kreishauptmannschaft Leipzig: Leipzig, Borna, Döbeln, Grimma, Oschatz, Rochlitz
• im Bereich der Kreishauptmannschaft Zwickau: Annaberg, Auerbach, Chemnitz, Flöha, Marienberg, Oelsnitz, Plauen, Schwarzenberg, Zwickau
In den besonders großen Amtshauptmannschaften Dresden, Pirna, Freiberg und Zwickau gab es amtshauptmannschaftliche Delegationen in Döhlen, Schandau, Sayda und Crimmitschau. Diese Delegationen waren abgezweigte Geschäftsstellen der Amtshauptmannschaft, aber keine eigenen Behörden. Die Delegationen in Crimmitschau, Schandau und Döhlen bestanden nur wenige Jahre, die Delegation in Sayda dagegen jahrzehntelang bis 1939.
1878 wurden die Schönburgischen Rezessherrschaften völlig in den sächsischen Staat eingegliedert. Aus ihnen wurde die Amtshauptmannschaft Glauchau gebildet, während kleinere Teile an die Amtshauptmannschaften Zwickau und Schwarzenberg fielen.
1880 wurde die Amtshauptmannschaft Dresden in zwei Amtshauptmannschaften Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt geteilt, die 1924 wieder miteinander vereinigt wurden.
Im Jahr 1900 wurde von der Kreishauptmannschaft Zwickau eine neue Kreishauptmannschaft Chemnitz mit den Amtshauptmannschaften Chemnitz, Annaberg, Flöha, Glauchau und Marienberg abgetrennt.
1910 entstand die Amtshauptmannschaft Stollberg durch Abspaltung von der Amtshauptmannschaft Chemnitz.
In Werdau wurde 1919 ein amtshauptmannschaftliches Zweigamt begründet, das der Amtshauptmannschaft Zwickau unterstand. Dieses Zweigamt wurde bereits 1920 zu einer selbständigen Amtshauptmannschaft erhoben, die jedoch 1933 wieder mit Zwickau vereinigt wurde.
Die Kreishauptmannschaft Bautzen wurde 1932 aufgehoben und mit Dresden vereinigt.
1939 wurden die Bezeichnungen Amtshauptmannschaft und Kreishauptmannschaft durch die nun im ganzen Deutschen Reich vereinheitlichten Namen Kreis (Landrat und Landratsamt) und Regierungsbezirk ersetzt. Der Amtshauptmann und der Kreishauptmann hießen seitdem Landrat bzw. Regierungspräsident. Auch ihre Behörden erhielten diese auf eine Einzelperson zugeschnittene Bezeichnung, weil unter den Bedingungen des autoritären Regimes gemäß dem Führerprinzip nicht die anonyme Behörde, sondern der verantwortliche Behördenleiter maßgebend sein sollte.
Nach 1945 wurden die Unterbehörden der inneren Verwaltung nicht mehr als Landrat, sondern als Rat des Kreises bezeichnet, wie es gelegentlich auch schon seit 1943 geschehen war. Die Einteilung der Landkreise blieb zunächst im Wesentlichen bestehen. Der Landkreis Stollberg wurde 1950 aufgelöst und auf die benachbarten Kreise verteilt. 1951 wurde der Landkreis Aue (früher Schwarzenberg) wegen seines raschen Wirtschaftsaufschwungs und starker Bevölkerungszunahme durch den Erzbergbau neu gegliedert in die beiden Landkreise Aue und Schwarzenberg und die beiden Stadtkreise Johanngeorgenstadt und Schneeberg.
Durch die Demokratisierung der Verwaltung vom Jahr 1952 wurde das Land Sachsen aufgelöst. Die drei Bezirke Dresden, Leipzig und Chemnitz (seit 1953 Karl-Marx-Stadt) traten an seine Stelle, wobei benachbarte Gebiete der früheren Länder Thüringen, Sachsen-Anhalt mit einbezogen wurden. Im Nordosten wurden einige Kreise an den Bezirk Cottbus abgegeben. Dabei erfolgte auch eine neue Kreiseinteilung. Im Bezirk Dresden wurden 15 Landkreise und 2 Stadtkreise gebildet, im Bezirk Leipzig 12 Landkreise und ein Stadtkreis und im Bezirk Chemnitz / Karl-Marx-Stadt 21 Landkreise und 5 Stadtkreise (zusammen 48 Landkreise und 8 Stadtkreise). Die neuen Kreise waren wesentlich kleiner und daher zahlreicher als die Amtshauptmannschaften und ihre Nachfolgekreise, so dass eine größere Nähe der Kreisbehörden zur Bevölkerung bewirkt wurde.
2. Amtshauptmannschaft Meißen
Die 1874 gegründete Amtshauptmannschaft Meißen ging aus den Gerichtsämtern Meißen, Lommatzsch, Nossen und Wilsdruff hervor[01] . 1910 umfasste sie eine Fläche von 683,17 km², mit 131.175 Einwohnern. Sie bestand aus 272 Gemeinden, darunter den Städten Lommatzsch, Meißen, Nossen, Siebenlehn und Wilsdruff. Ab 1915 war Meißen eine exemte Stadt und bildete einen eigenen Stadtkreis.
Die Amtshauptmannschaft Meißen grenzte im Norden an die Amtshauptmannschaft Großenhain, im Osten und Süden an die Amtshauptmannschaft Dresden (zwischen 1880 bis 1924: Amtshauptmannschaften Dresden-Altstadt und Dresden Neustadt), im Süden und Westen an die Amtshauptmannschaften Freiberg, Döbeln und Oschatz. Sie gehörte zur Kreishauptmannschaft Dresden[02] . Seit 1939 führte die Behörde die Bezeichnung Landrat Meißen.
Die Anzahl der Gemeinden ging in den folgenden Jahren durch Eingemeindungen, z. B. im Jahr 1935, stark zurück[03] .
Der Bestand zählt rund 6.460 Akteneinheiten. Er wurde in mehreren Abgaben hauptsächlich in den Jahren 1908-1960, 1971 und 2010 übernommen. Verzeichnet wurde er von Günter Kolbe und Sigrid Winar, spätere Zugänge erfassten Andrea Tonert und Roland Pfirschke.
Die innere Ordnung des Bestandes erfolgte im Wesentlichen nach dem "Archivplan für die Amtshauptmannschaften" aus dem Jahr 1874. Korrekturen oder Neubildungen in der Klassifikation ergaben sich aus dem Inhalt der überlieferten Akten. Die Abteilung "10 Schulangelegenheiten" entfällt. Die Schulakten der Amtshauptmannschaft (Landrat), die zusammen mit den Bezirksschulinspektoren bzw. Bezirksschulräten geführt wurden, befinden sich im Bestand 11148 Bezirksschulamt Meißen.
Besonders zahlreich sind in diesem Bestand Akten über zu den einzelnen Gemeinden, über Straßen und Gewässer, Wasserbenutzungen, Jagd- und Forstwesen sowie über die Energieversorgung vorhanden. Der Bestand enthält einige Akten des Bezirksverbandes (Landkreises).
Die Amtshauptmannschaft Meißen war für Aufgaben der Schifffahrtspolizei auf der Elbe und die im Wassergesetz begründete Aufsicht über die Benutzung und Unterhaltung des Elbstromes im 3. Elbstromabschnitt von der Grenze mit der Amtshauptmannschaft Dresden (zeitweise Dresden-Neustadt) bis zur Grenze mit Preußen zuständig. Deshalb sind in diesem Bestand Wasserbenutzungen an der Elbe aus Anrainergemeinden der Amtshauptmannschaften Meißen, Großenhain und Oschatz sowie dazugehörige schifffahrtspolizeiliche Unterlagen dieses Elbstromabschnittes enthalten.
Der Schreibweise der Ortsnamen liegt das Historische Ortsverzeichnis von Sachsen zu Grunde.
Einige Nummern sind durch Bestandsabgrenzungen, vor allem zu den Beständen 13476 Alte Amtshauptmannschaften, 13571 Gerichtsamt Lommatzsch, 13572 Gerichtsamt Meißen, 13573 Gerichtsamt Moritzburg, 13574 Gerichtsamt Nossen, 13585 Gerichtsamt Wilsdruff und 11422 Kreistag/Kreisrat Meißen nicht belegt.
Die Retrokonversion des Findbuchs erfolgte 2012 durch Regina Schulz.
Verzeichnis der Amtshauptleute/Landräte der Amtshauptmannschaft/ des Landratsamtes Meißen[04]
1874 – 1877 |-----|Johann Theodor Schmiedel
1877 – 1887 |-----|Hans Alexander von Bosse
1887 – 1894 |-----|Hans Karl Hugo von Kirchbach
1894 – 1903 |-----|Kurt Ludwig Viktor von Schroeter
1903 – 1907 |-----|Karl Josef Maximilian von Lossow
1907 – 1916 |-----|Maximilian Hermann Paul Alexander Freiherr von Oer
1916 – 1919 |-----|Dr. jur Paul Hugo Grille
1919 – 1923 |-----|Dr. Johannes Sievert[05]
1923 – 1933 |-----|Richard Schmidt[06]
1933 – 1945 |-----|Dr. Leonhard Reichelt[07]
Der Bestand enthält in den Gruppen 04 Bezirksverwaltung, 11.05 Gemeindeschulden, 12.03 Armen- Wohltätigkeitsanstalten und 19.02.02 Baugenehmigungsgesuche und Bauten und 26 Bezirksverband, Akten des Bezirksverbandes der Amtshauptmannschaft Meißen/Landkreis Meißen.
2021 sind die Akten des Bestandes 13276 Bezirksverband der Amtshauptmannschaft Meißen in den Bestand 10760 Amtshauptmannschaft Meißen, unter Vergabe einer neuen laufenden Nummer, eingefügt worden. Dies betrifft die laufenen Nummern 7221 bis 7266.
Akten mit schutzwürdigen personenbezogenen Daten und aus erhaltungsgründen gesperrte Akten werden im Online-Findmittel nicht angezeigt.
Konkordanz zu den bei der Bearbeitung 2015 herausgelösten Akten (Stand 2.05.2016)
[01] Gesetz- und Verordnungsblatt Sachsen 1874, S. 121
[02] Thomas Klein: Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe B, Band 14: Sachsen, S. 345 f.
[03] Sächsisches Verwaltungsblatt 1935, S. 536
[04] Thomas Klein: Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe B, Band 14: Sachsen, S. 346 f.
[05] 13859 Reichsstatthalter (Staatskanzlei), Personalamt, Nr. 7510, 10760 Amtshauptmannschaft Meißen, Nr. 43
[06] 10760 Amtshauptmannschaft Meißen, Nr. 43 und 289
[07] 13859 Reichsstatthalter (Staatskanzlei), Personalamt, Nr. 10228 (Personalkarteikarte), Nr. 10213 (Personalnachweisung und Beurteilung), 10760 Amtshauptmannschaft Meißen, Nr. 43
Kühn, H.-M.: Die Geschichte im Meißnischen Kreis. 1958. - maschinenschrifliches Manuskript
Geschichte, Statistik und Topographie.- Staatsverwaltung.- Bezirksverwaltung.- Verhältnisse mit auswärtigen Staaten.- Militärangelegenheiten und Kriegsangelegenheiten.- Finanzangelegenheiten.- Staatsangehörigkeitssachen.- Kirchenangelegenheiten.- Gemeindeangelegenheiten.- Armenpflege und Wohltätigkeitspflege, Fürsorgeerziehung.- Giroangelegenheiten und Sparkassenangelegenheiten.- Medizinalpolizei und Gesundheitspolizei.- Sicherheitspolizei.- Landwirtschaftspolizei.- Forstpolizei, Jagdpolizei und Fischereipolizei.- Handelspolizei, Gewerbepolizei und Bergbaupolizei.- Baupolizei (Hochbau, Wege, Wasser, Eisenbahnbau).- Feuerpolizei.- Personenstand und Eheschließung.- Krankenversicherung.- Invalidenversicherung und Angestelltenversicherung.- Zwangsvollstreckung wegen Geldleistung in Verwaltungssachen.
Die Amtshauptmannschaft Meißen wurde 1874 aus den Bezirken bzw. Teilen der Bezirke der Gerichtsämter Großenhain, Lommatzsch, Meißen, Moritzburg, Nossen und Wilsdruff gebildet. Um 1910 hatte sie eine Fläche von ca. 683 km² und etwa 131.100 Einwohner. Sie bestand aus 272 Gemeinden, darunter den Städten Lommatzsch, Meißen, Nossen, Siebenlehn und Wilsdruff. Die Amtshauptmannschaft Meißen grenzte im Norden an die Amtshauptmannschaft Großenhain, im Osten und Süden an die Amtshauptmannschaft Dresden, im Südwesten und Westen an die Amtshauptmannschaften Döbeln, Freiberg und Oschatz.
Weitere Angaben siehe 2.3.3.3 Amtshauptmannschaften (Landratsämter)
Der Bestand enthält auch Unterlagen des Bezirksverbandes.
Weitere Angaben siehe 2.3.3.3 Amtshauptmannschaften (Landratsämter)
Der Bestand enthält auch Unterlagen des Bezirksverbandes.
- 2016, Nachtrag 2021 - 2022 | Findbuch / Datenbank
- 2024-10-29 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5