Beständeübersicht
Bestand
1. Geschichte der Amtshauptmannschaften
Einleitung für die Bestände der Amtshauptmannschaften von Dr. G. Schmidt, Juni 1967 (vgl. ms. Findbuch zum Bestand 30041 Amtshauptmannschaft Annaberg)
Schon bei der Begründung der Gerichtsämter im Jahre 1856 war eine künftige Trennung der Justiz und der Verwaltung und eine veränderte Organisation der 14 Amtshauptmannschaften in Aussicht genommen worden. Der außerordentlich rasche Aufschwung der sächsischen Wirtschaft im Zeitalter der Industrialisierung und die damit zusammenhängende rapide Bevölkerungszunahme machten eine intensivere und differenziertere Verwaltungstätigkeit in der Lokalverwaltung notwendig. Daher wurden 1874 Justiz und Verwaltung auch in der Lokalinstanz getrennt. Die Gerichtsämter behielten nur die Justiz; ab 1879 wurden sie als Amtsgerichte bezeichnet. Die Verwaltungsaufgaben der Gerichtsämter gingen 1874 an 25 neue Amtshauptmannschaften über, die zugleich die Geschäfte der bisherigen 14 Amtshauptmannschaften und der Straßen- und Wasserbaukommissionen übernahmen. Bis 1874 hatte jedem Amtshauptmann nur ein Schreiber zur Seite gestanden. Nun wurden die Amtshauptmannschaften voll ausgebildete Behörden, die jeweils mit einem Amtshauptmann, einem oder mehreren Juristen, einem oder mehreren Sekretären und etlichen Expedienten besetzt waren. Die Amtshauptleute gehörten zunächst meist dem Adel an. Erst im 20. Jahrhundert überwog der Anteil der Bürgerlichen.
Die Amtshauptmannschaften waren die untere Verwaltungsinstanz in allen Angelegenheiten, für die es keine besonderen Behörden gab. Sie führten die Aufsicht über alle Gemeinden mit Ausnahme der Großstädte Dresden, Leipzig und Chemnitz. Vor allem überwachten sie die örtliche Polizeiverwaltung und übten sie zum Teil auch selbst aus, soweit sie den Gemeinden nicht überlassen war. Zu den von den Amtshauptmannschaften abhängigen Polizeiangelegenheiten gehörten außer der Sicherheitspolizei auch die Armenversorgung und die Medizinalfürsorge, die Aufsicht über Handel und Gewerbe sowie über die Land- und Forstwirtschaft, die Bau- und Feuerpolizei, die Versicherungsangelegenheiten und das Sparkassenwesen, ferner Staatsangehörigkeitssachen und das Personenstandswesen. Auch für Finanz- und Militärangelegenheiten waren die Amtshauptmannschaften zuständig, jedoch nur soweit sie in das Ressort des Innenministeriums fielen. Die älteren Amtshauptleute vor 1874 waren dagegen für die Ressorts mehrerer Ministerien tätig gewesen.
Eine wesentliche, für den bürgerlich-konstitutionellen Staat charakteristische Neuerung war es, dass jede Amtshauptmannschaft einen Selbstverwaltungsverband, den Bezirksverband, bildete. Der Bezirksverband wurde durch die Bezirksversammlung vertreten, die sich auf Bezirkstagen versammelte. Der Amtshauptmann berief den Bezirkstag jährlich mindestens einmal, führte den Vorsitz und leitete die Verhandlungen. Die Bezirksversammlung war keine Volksversammlung, sondern sie bestand zu einem Drittel aus gewählten Vertretern der Höchstbesteuerten mit jährlich 100 Talern Steuerzahlung und zu zwei Dritteln aus Abgeordneten der im Bezirk gelegenen Städte und Landgemeinden. Die Bezirksversammlung konnte für gemeinnützige Zwecke Einrichtungen und Ausgaben beschließen und dafür das Vermögen des Bezirkes verwesen, Anleihen aufnehmen und den Bezirk mit Steuern belasten. Sie stellte den Bezirkshaushaltsplan aus, verwaltete das Bezirksvermögen, konnte Anträge bei höheren Behörden stellen und Kommissionen oder Einzelpersonen für Bezirkszwecke beauftragen. Die Bezirksversammlung wählte die Mitglieder des Bezirksausschusses und des Kreisausschusses. Der Bezirksausschuss bestand unter Vorsitz des Amtshauptmanns aus mindestens 8 Mitgliedern. Dabei mussten jedem Ausschuss mindestens zwei Vertreter der Höchstbesteuerten, zwei der Städte und zwei der Landgemeinden angehören. Der Bezirksausschuss war dem Amtshauptmann beigeordnet, um bei bestimmten Entscheidungen mitzuwirken oder ihm als beratendes Organ zu dienen. Zur Entscheidung berufen war der Bezirksausschuss u. a. in Administrativjustizsachen über den Unterstützungswohnsitz und die Verbindlichkeiten zur Armenversorgung, bei Beschwerden in Wahlsachen, bei Streitigkeiten über Beiträge für den Bezirk und für die Gemeinden, bei Anträgen über Gewerbe- und Schankkonzessionen, bei Anlegung neuer öffentlicher Wege und bei bestimmten Grundstücksangelegenheiten. Zur Beratung wurde der Bezirksausschuss zugezogen bei allgemeinen polizeilichen Maßregeln im Bezirk, bei Verhandlungen über Staatsbeihilfen zu Straßenbauten der Gemeinden, bei Anträgen über die Berichtigung von Wasserläufen und in mancherlei anderen vorgeschrieben bzw. von der vorgesetzten Behörde geforderten oder vom Amtshauptmann gewünschten Fällen.
In jeder Amtshauptmannschaft bildeten der Amtshauptmann und ein Bezirksschulinspektor zusammen die Bezirksschulinspektion. Diese war eine besondere, von der Amtshauptmannschaft getrennte Behörde. Sie unterstand nicht wie die Amtshauptmannschaft dem Innenministerium, sondern dem Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts (seit 1923 Ministerium für Volksbildung). Die Akten wurden sowohl vom Amtshauptmann als auch vom Bezirksschulinspektor bearbeitet und wurden dann mit der Registratur der Amtshauptmannschaft aufbewahrt. Vor 1874 waren die Schulangelegenheiten zusammen mit den Kirchenangelegenheiten vom Superintendenten und einer weltlichen Behörde (Amt, Stadtrat, Patrimonialgericht, ab 1856 Gerichtsamt) in den Kirchen- und Schulinspektionen bearbeitet worden. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden die Bezirksschulinspektionen als Bezirksschulämter bezeichnet, die Bezirksschulinspektoren als Bezirksschulräte.
Den Amtshauptmannschaften Pirna, Dresden und Meißen waren besondere Aufgaben für die Elbeschifffahrt übertragen.
Die vorgesetzten Behörden der Amtshauptmannschaften waren die vier Kreishauptmannschaften, denen wiederum das Ministerium des Innern vorstand. Seit 1874 gab es folgende Amtshauptmannschaften:
• im Bereich der Kreishauptmannschaft Bautzen: Bautzen, Kamenz, Löbau, Zittau
• im Bereich der Kreishauptmannschaft Dresden: Dresden, Dippoldiswalde, Freiberg, Großenhain, Meißen, Pirna
• im Bereich der Kreishauptmannschaft Leipzig: Leipzig, Borna, Döbeln, Grimma, Oschatz, Rochlitz
• im Bereich der Kreishauptmannschaft Zwickau: Annaberg, Auerbach, Chemnitz, Flöha, Marienberg, Oelsnitz, Plauen, Schwarzenberg, Zwickau
In den besonders großen Amtshauptmannschaften Dresden, Pirna, Freiberg und Zwickau gab es amtshauptmannschaftliche Delegationen in Döhlen, Schandau, Sayda und Crimmitschau. Diese Delegationen waren abgezweigte Geschäftsstellen der Amtshauptmannschaft, aber keine eigenen Behörden. Die Delegationen in Crimmitschau, Schandau und Döhlen bestanden nur wenige Jahre, die Delegation in Sayda dagegen jahrzehntelang bis 1939.
1878 wurden die Schönburgischen Rezessherrschaften völlig in den sächsischen Staat eingegliedert. Aus ihnen wurde die Amtshauptmannschaft Glauchau gebildet, während kleinere Teile an die Amtshauptmannschaften Zwickau und Schwarzenberg fielen.
1880 wurde die Amtshauptmannschaft Dresden in zwei Amtshauptmannschaften Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt geteilt, die 1924 wieder miteinander vereinigt wurden.
Im Jahr 1900 wurde von der Kreishauptmannschaft Zwickau eine neue Kreishauptmannschaft Chemnitz mit den Amtshauptmannschaften Chemnitz, Annaberg, Flöha, Glauchau und Marienberg abgetrennt.
1910 entstand die Amtshauptmannschaft Stollberg durch Abspaltung von der Amtshauptmannschaft Chemnitz.
In Werdau wurde 1919 ein amtshauptmannschaftliches Zweigamt begründet, das der Amtshauptmannschaft Zwickau unterstand. Dieses Zweigamt wurde bereits 1920 zu einer selbständigen Amtshauptmannschaft erhoben, die jedoch 1933 wieder mit Zwickau vereinigt wurde.
Die Kreishauptmannschaft Bautzen wurde 1932 aufgehoben und mit Dresden vereinigt.
1939 wurden die Bezeichnungen Amtshauptmannschaft und Kreishauptmannschaft durch die nun im ganzen Deutschen Reich vereinheitlichten Namen Kreis (Landkreis oder Stadtkreis) und Regierungsbezirk ersetzt. Der Amtshauptmann und der Kreishauptmann hießen seitdem Landrat bzw. Regierungspräsident. Auch ihre Behörden erhielten diese auf eine Einzelperson zugeschnittene Bezeichnung, weil unter den Bedingungen des autoritären Regimes gemäß dem Führerprinzip nicht die anonyme Behörde, sondern der verantwortliche Behördenleiter maßgebend sein sollte.
Nach 1945 wurden die Unterbehörden der inneren Verwaltung nicht mehr als Landrat, sondern als Rat des Kreises bezeichnet, wie es gelegentlich auch schon seit 1943 geschehen war. Die Einteilung der Landkreise blieb zunächst im Wesentlichen bestehen. Der Landkreis Stollberg wurde 1950 aufgelöst und auf die benachbarten Kreise verteilt. 1951 wurde der Landkreis Aue (früher Schwarzenberg) wegen seines raschen Wirtschaftsaufschwungs und starker Bevölkerungszunahme durch den Erzbergbau neu gegliedert in die beiden Landkreise Aue und Schwarzenberg und die beiden Stadtkreise Johanngeorgenstadt und Schneeberg.
Durch die Demokratisierung der Verwaltung vom Jahr 1952 wurde das Land Sachsen aufgelöst. Die drei Bezirke Dresden, Leipzig und Chemnitz (seit 1953 Karl-Marx-Stadt) traten an seine Stelle, wobei benachbarte Gebiete der früheren Länder Thüringen, Sachsen-Anhalt und Schlesien mit einbezogen wurden. Dabei erfolgte auch eine neue Kreiseinteilung. Im Bezirk Dresden wurden 15 Landkreise und 2 Stadtkreise gebildet, im Bezirk Leipzig 12 Landkreise und ein Stadtkreis und im Bezirk Chemnitz / Karl-Marx-Stadt 21 Landkreise und 5 Stadtkreise (zusammen 48 Landkreise und 8 Stadtkreise). Die neuen Kreise waren wesentlich kleiner und daher zahlreicher als die Amtshauptmannschaften und ihre Nachfolgekreise, so dass eine größere Nähe der Kreisbehörden zur Bevölkerung bewirkt wurde.
2. Amtshauptmannschaft Pirna
Findbucheinleitung von Christine Horn aus dem Jahr 1969 mit Ergänzungen aus dem Jahr 2013
Die Amtshauptmannschaft Pirna war mit 906,06 qkm die größte Amtshauptmannschaft des Königreiches Sachsen.
Auf dem Territorium der Amtshauptmannschaft Pirna kommen verschiedene geologische Formationen vor. Das Gebiet ist eine der wasserreichsten Gegenden Sachsen überhaupt. Daher ist die Bodennutzung auch sehr mannigfaltig. Die Land- und Forstwirtschaft hat hier beträchtliche Erträge. 1913 betrug der Umfang der Forsten und Holzungen ein Zehntel des gesamten in Sachsen landwirtschaftlich genutzten Bodens. Dadurch erreichten der Holzhandel, die Holzsägewerke und die Holzstoff- und Pappenproduktion eine große Bedeutung. Hervorragende Erwerbszweige waren die Sandsteingewinnung und die Kunstblumenfabrikation.
Durch die ständige Weiterentwicklung der Industrie nahm die Bevölkerungsdichte auch in der Amtshauptmannschaft Pirna zu.
Der Einwohnerzahl nach war die Amtshauptmannschaft Pirna seit ihrer Gründung eine volksreichsten. Es fanden aller fünf Jahre Volkszählungen statt, die einen raschen Bevölkerungszuwachs nachwiesen. Zum Beispiel betrug die Zahl der Einwohner im Jahre 1871 95.000 Einwohner, und 1905 war sie bereits auf 157.000 gestiegen.
Zu der Amtshauptmannschat Pirna gehörten die Städte Pirna, Neustadt, Sebnitz, Königstein, Schandau, Liebstadt, Berggießhübel, Wehlen, Stolpen, Dohna, Hohnstein und Gottleuba.
Die Elbe durchfließt die Amtshauptmannschaft Pirna von Böhmen kommend und hat zahlreiche Nebenläufe. Sie ist die Achse des Gebietes und einer der wichtigsten Schifffahrtswege Mitteleuropas.
Die Eisenbahn durchfährt auf der Strecke Berlin-Dresden-Prag-Wien das Territorium der Amtshauptmannschaft.
Die wichtigste Verkehrsstraße ist die alte Salzstraße nach Böhmen über den Nollendorfer Pass.
In diesem wirtschaftlich und verkehrstechnisch bedeutenden und immer mehr zum Erholungsgebiet werdenden Bezirk hatte die Amtshauptmannschaft mannigfaltige Aufgaben. Ihr Sitz war in der Stadt Pirna, einer der ältesten Städte auf sächsischem Gebiet.
Die Amtshauptmannschaft wurde 1874 auf Grund der Verwaltungsneuordnung in Sachsen aus den Bezirken der Gerichtsämter Pirna, Stolpen, Neustadt, Sebnitz, Schandau, Königstein und Gottleuba gebildet.
1875 waren in der Amtshauptmannschaft Pirna außer dem Amtshauptmann ein Kanzleisekretär, vier Expedienten, ein Hilfsexpedient und ein Bürodiener tätig. In Folge der ansteigenden Bevölkerungszahl und der weiteren Entwicklung der Industrie , die eine Vermehrung der Aufgaben der Behörden und des Staates mit sich brachten, wuchs auch das Personal der Amtshauptmannschaft. 1910 gab es neben dem Amtshauptmann bereits drei Regierungsamtmänner, ein Regierungsassessor, sechs Sekretäre und drei Büroassistenten. 1927 waren es fünf Regierungsräte, 10 Inspektoren, 14 Sekretäre und vier Verwaltungsassistenten. 1939 wurde die Amtshauptmannschaft in Landrat Pirna umbenannt. In der Zeit von 1874 bis 1945 gab es keine besonderen territorialen Veränderungen.
Behördenleiter:[01]
1874 – 1875: Heinrich Max von Koppenfels
1875 – 1882: Georg Otto von Ehrenstein
1882 – 1893: Albin Hugo Le Maistre
1893 – 1897: Dr. jur. Wilhelm Otto Kunze
1897 – 1905: Hans Karl Freiherr von Teubern
1905 – 1914: Hans Gottfried von Nostitz-Drzewiecki
1914 – 1916: Dr. Felix Gustav Adolf Wache
1917 – 1936: Otto von Thümmel
1937 – 1938: Dr. Georg Wolfgang von Zobel
1938 – 1942: Dr. Siegfried Müller
1943 – 1945: Dr. Friedrich Leipner
Der Aktenbestand der Amtshauptmannschaft Pirna ist hauptsächlich in den Jahren 1908, 1925/1926, 1956, 1961/1962, 1966, 1984 und 2012 an das Hauptstaatsarchiv Dresden abgegeben worden. 1962/1963 wurden 1720 Akteneinheiten der Amtshauptmannschaft Pirna von Hans Weineck verzeichnet und geordnet. Weitere 1500 Akteneinheiten verzeichnete 1968 Christine Horn. Die Abgabe von 1984 aus dem Kreisarchiv Sebnitz verzeichnet Sigrid Winar und die Übernahme aus dem Jahr 2012 erfasste Roland Pfirschke.
Die Registraturabteilungen des Aktenplanes sind, bis auf die Landwirtschaftspolizei und Personenstand und Eheschließung, vertreten. Besonders stark sind auf Grund der territorialen Gegebenheiten Unterlagen zu den Wassersachen sowie Handel und Gewerbe überliefert.
Bei der Bearbeitung 2013 wurden Fremdprovenienzen ermittelt und daraufhin Bestandsabgrenzungen durchgeführt. Der Bestand enthielt Akten der bis 1874 bestehenden älteren Amtshauptmannschaft Pirna der Gerichtsämter Gottleuba, Königstein, Neustadt, Pirna, Schandau und Schönfeld, sowie des Domänen-Vermessungsbüros Dresden (ab 1917 Staatliches Grundstücksamt Dresden) und des Zentralbüros für Steuervermessung (ab 1917 Landesvermessungsamt, ab 1938 Ministerium des Innern, Unterabteilung Kataster- und Messungsverwaltung in der Abteilung Vermessungswesen). Diese Akten wurden herausgelöst und folgenden Beständen zugeordnet:
- 13476 Alte Amtshauptmannschaften
- 13568 Gerichtsamt Gottleuba
- 13587 Gerichtsamt Königstein
- 13709 Gerichtsamt Neustadt
- 13575 Gerichtsamt Pirna
- 13580 Gerichtsamt Schönfeld
- 13581 Gerichtsamt Schandau
- 10922 Staatliches Grundstücksamt
- 10736 Ministerium des Innern.
Akten die erst nach dem 8. Mai 1945 begannen, sind in den Bestand 11425 Kreistag/Kreisrat Pirna gelangt.
Der anliegenden Konkordanz können die neuen Bestandszuweisungen und Signaturen entnommen werden.
Akten die über 1945 hinaus geführt wurden, sind in Absprache mit dem zuständigen Referat 23 in diesem Bestand verblieben, da eine überwiegende Mehrheit der Akten den größeren Umfang in der Zeit vor 1945 aufweisen.
Des Weiteren sind im Bestand die Akten des Bezirksverbandes Pirna (Bezeichnung ab 1939 Landkreis Pirna) verblieben, da eine organisatorische und personelle Selbständigkeit erst seit 1925 gegeben ist. Bis dahin haben staatliche Beamte der Amtshauptmannschaft die Selbstverwaltungsaufgaben des Bezirksverbandes mit erledigt. Bereits seit 1937 waren die Amtshauptleute (Funktionsbezeichnung ab 1939 "Der Landrat des Kreises …") wieder Leiter der Bezirksverbände. Soweit aus den bisherigen Verzeichnungsangaben erkennbar, sind die Akten des Bezirksverbandes (Landkreises) im Klassifikationspunkt 24 Bezirksverband der Amtshauptmannschaft Pirna zusammengefasst worden. Weitere Akten können sich in den Gruppen Bezirksverwaltung, Armen- und Wohltätigkeitspolizei sowie Baupolizei befinden.
Eine Änderung gegenüber den bisherigen Findmitteln hat es bei den umfangreichen Akten zu den Wasserbenutzungen gegeben, die im Wasserbuch, Abteilung II eingetragen waren. Bei der Zusammenführung des Findbuchs aus dem Jahr 1969 und der Findkartei aus den 1980er Jahren wurde ersichtlich, dass diese Unterlagen unterschiedlich geordnet waren. Ausgehend von der ursprünglichen Ordnung nach Orten bei der aktenführenden Behörde, sind diese Akten soweit möglich, im Punkt 19.05.04.02 Verschiedene Wasserbenutzungen nach der Ortsbezeichnung und dem Wasserlauf sortiert worden.
Verweise auf weitere Bestände:
- 11425 Kreistag/Kreisrat Pirna
- 10936 Straßenbauamt Pirna
- 13821 Wasserbauamt PirnaKonkordanz für abgegebene Akten aus dem Bestand 10762 Amtshauptmannschaft Pirna
[01] Grundriss zur deutschen Geschichte 1815 – 1945, Reihe B, Band 14: Sachsen, S. 351, 352
10762 Amtshauptmannschaft Pirna
Datierung | 1819 - 1952 |
---|---|
Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 67,21 |
1. Geschichte der Amtshauptmannschaften
Einleitung für die Bestände der Amtshauptmannschaften von Dr. G. Schmidt, Juni 1967 (vgl. ms. Findbuch zum Bestand 30041 Amtshauptmannschaft Annaberg)
Schon bei der Begründung der Gerichtsämter im Jahre 1856 war eine künftige Trennung der Justiz und der Verwaltung und eine veränderte Organisation der 14 Amtshauptmannschaften in Aussicht genommen worden. Der außerordentlich rasche Aufschwung der sächsischen Wirtschaft im Zeitalter der Industrialisierung und die damit zusammenhängende rapide Bevölkerungszunahme machten eine intensivere und differenziertere Verwaltungstätigkeit in der Lokalverwaltung notwendig. Daher wurden 1874 Justiz und Verwaltung auch in der Lokalinstanz getrennt. Die Gerichtsämter behielten nur die Justiz; ab 1879 wurden sie als Amtsgerichte bezeichnet. Die Verwaltungsaufgaben der Gerichtsämter gingen 1874 an 25 neue Amtshauptmannschaften über, die zugleich die Geschäfte der bisherigen 14 Amtshauptmannschaften und der Straßen- und Wasserbaukommissionen übernahmen. Bis 1874 hatte jedem Amtshauptmann nur ein Schreiber zur Seite gestanden. Nun wurden die Amtshauptmannschaften voll ausgebildete Behörden, die jeweils mit einem Amtshauptmann, einem oder mehreren Juristen, einem oder mehreren Sekretären und etlichen Expedienten besetzt waren. Die Amtshauptleute gehörten zunächst meist dem Adel an. Erst im 20. Jahrhundert überwog der Anteil der Bürgerlichen.
Die Amtshauptmannschaften waren die untere Verwaltungsinstanz in allen Angelegenheiten, für die es keine besonderen Behörden gab. Sie führten die Aufsicht über alle Gemeinden mit Ausnahme der Großstädte Dresden, Leipzig und Chemnitz. Vor allem überwachten sie die örtliche Polizeiverwaltung und übten sie zum Teil auch selbst aus, soweit sie den Gemeinden nicht überlassen war. Zu den von den Amtshauptmannschaften abhängigen Polizeiangelegenheiten gehörten außer der Sicherheitspolizei auch die Armenversorgung und die Medizinalfürsorge, die Aufsicht über Handel und Gewerbe sowie über die Land- und Forstwirtschaft, die Bau- und Feuerpolizei, die Versicherungsangelegenheiten und das Sparkassenwesen, ferner Staatsangehörigkeitssachen und das Personenstandswesen. Auch für Finanz- und Militärangelegenheiten waren die Amtshauptmannschaften zuständig, jedoch nur soweit sie in das Ressort des Innenministeriums fielen. Die älteren Amtshauptleute vor 1874 waren dagegen für die Ressorts mehrerer Ministerien tätig gewesen.
Eine wesentliche, für den bürgerlich-konstitutionellen Staat charakteristische Neuerung war es, dass jede Amtshauptmannschaft einen Selbstverwaltungsverband, den Bezirksverband, bildete. Der Bezirksverband wurde durch die Bezirksversammlung vertreten, die sich auf Bezirkstagen versammelte. Der Amtshauptmann berief den Bezirkstag jährlich mindestens einmal, führte den Vorsitz und leitete die Verhandlungen. Die Bezirksversammlung war keine Volksversammlung, sondern sie bestand zu einem Drittel aus gewählten Vertretern der Höchstbesteuerten mit jährlich 100 Talern Steuerzahlung und zu zwei Dritteln aus Abgeordneten der im Bezirk gelegenen Städte und Landgemeinden. Die Bezirksversammlung konnte für gemeinnützige Zwecke Einrichtungen und Ausgaben beschließen und dafür das Vermögen des Bezirkes verwesen, Anleihen aufnehmen und den Bezirk mit Steuern belasten. Sie stellte den Bezirkshaushaltsplan aus, verwaltete das Bezirksvermögen, konnte Anträge bei höheren Behörden stellen und Kommissionen oder Einzelpersonen für Bezirkszwecke beauftragen. Die Bezirksversammlung wählte die Mitglieder des Bezirksausschusses und des Kreisausschusses. Der Bezirksausschuss bestand unter Vorsitz des Amtshauptmanns aus mindestens 8 Mitgliedern. Dabei mussten jedem Ausschuss mindestens zwei Vertreter der Höchstbesteuerten, zwei der Städte und zwei der Landgemeinden angehören. Der Bezirksausschuss war dem Amtshauptmann beigeordnet, um bei bestimmten Entscheidungen mitzuwirken oder ihm als beratendes Organ zu dienen. Zur Entscheidung berufen war der Bezirksausschuss u. a. in Administrativjustizsachen über den Unterstützungswohnsitz und die Verbindlichkeiten zur Armenversorgung, bei Beschwerden in Wahlsachen, bei Streitigkeiten über Beiträge für den Bezirk und für die Gemeinden, bei Anträgen über Gewerbe- und Schankkonzessionen, bei Anlegung neuer öffentlicher Wege und bei bestimmten Grundstücksangelegenheiten. Zur Beratung wurde der Bezirksausschuss zugezogen bei allgemeinen polizeilichen Maßregeln im Bezirk, bei Verhandlungen über Staatsbeihilfen zu Straßenbauten der Gemeinden, bei Anträgen über die Berichtigung von Wasserläufen und in mancherlei anderen vorgeschrieben bzw. von der vorgesetzten Behörde geforderten oder vom Amtshauptmann gewünschten Fällen.
In jeder Amtshauptmannschaft bildeten der Amtshauptmann und ein Bezirksschulinspektor zusammen die Bezirksschulinspektion. Diese war eine besondere, von der Amtshauptmannschaft getrennte Behörde. Sie unterstand nicht wie die Amtshauptmannschaft dem Innenministerium, sondern dem Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts (seit 1923 Ministerium für Volksbildung). Die Akten wurden sowohl vom Amtshauptmann als auch vom Bezirksschulinspektor bearbeitet und wurden dann mit der Registratur der Amtshauptmannschaft aufbewahrt. Vor 1874 waren die Schulangelegenheiten zusammen mit den Kirchenangelegenheiten vom Superintendenten und einer weltlichen Behörde (Amt, Stadtrat, Patrimonialgericht, ab 1856 Gerichtsamt) in den Kirchen- und Schulinspektionen bearbeitet worden. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden die Bezirksschulinspektionen als Bezirksschulämter bezeichnet, die Bezirksschulinspektoren als Bezirksschulräte.
Den Amtshauptmannschaften Pirna, Dresden und Meißen waren besondere Aufgaben für die Elbeschifffahrt übertragen.
Die vorgesetzten Behörden der Amtshauptmannschaften waren die vier Kreishauptmannschaften, denen wiederum das Ministerium des Innern vorstand. Seit 1874 gab es folgende Amtshauptmannschaften:
• im Bereich der Kreishauptmannschaft Bautzen: Bautzen, Kamenz, Löbau, Zittau
• im Bereich der Kreishauptmannschaft Dresden: Dresden, Dippoldiswalde, Freiberg, Großenhain, Meißen, Pirna
• im Bereich der Kreishauptmannschaft Leipzig: Leipzig, Borna, Döbeln, Grimma, Oschatz, Rochlitz
• im Bereich der Kreishauptmannschaft Zwickau: Annaberg, Auerbach, Chemnitz, Flöha, Marienberg, Oelsnitz, Plauen, Schwarzenberg, Zwickau
In den besonders großen Amtshauptmannschaften Dresden, Pirna, Freiberg und Zwickau gab es amtshauptmannschaftliche Delegationen in Döhlen, Schandau, Sayda und Crimmitschau. Diese Delegationen waren abgezweigte Geschäftsstellen der Amtshauptmannschaft, aber keine eigenen Behörden. Die Delegationen in Crimmitschau, Schandau und Döhlen bestanden nur wenige Jahre, die Delegation in Sayda dagegen jahrzehntelang bis 1939.
1878 wurden die Schönburgischen Rezessherrschaften völlig in den sächsischen Staat eingegliedert. Aus ihnen wurde die Amtshauptmannschaft Glauchau gebildet, während kleinere Teile an die Amtshauptmannschaften Zwickau und Schwarzenberg fielen.
1880 wurde die Amtshauptmannschaft Dresden in zwei Amtshauptmannschaften Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt geteilt, die 1924 wieder miteinander vereinigt wurden.
Im Jahr 1900 wurde von der Kreishauptmannschaft Zwickau eine neue Kreishauptmannschaft Chemnitz mit den Amtshauptmannschaften Chemnitz, Annaberg, Flöha, Glauchau und Marienberg abgetrennt.
1910 entstand die Amtshauptmannschaft Stollberg durch Abspaltung von der Amtshauptmannschaft Chemnitz.
In Werdau wurde 1919 ein amtshauptmannschaftliches Zweigamt begründet, das der Amtshauptmannschaft Zwickau unterstand. Dieses Zweigamt wurde bereits 1920 zu einer selbständigen Amtshauptmannschaft erhoben, die jedoch 1933 wieder mit Zwickau vereinigt wurde.
Die Kreishauptmannschaft Bautzen wurde 1932 aufgehoben und mit Dresden vereinigt.
1939 wurden die Bezeichnungen Amtshauptmannschaft und Kreishauptmannschaft durch die nun im ganzen Deutschen Reich vereinheitlichten Namen Kreis (Landkreis oder Stadtkreis) und Regierungsbezirk ersetzt. Der Amtshauptmann und der Kreishauptmann hießen seitdem Landrat bzw. Regierungspräsident. Auch ihre Behörden erhielten diese auf eine Einzelperson zugeschnittene Bezeichnung, weil unter den Bedingungen des autoritären Regimes gemäß dem Führerprinzip nicht die anonyme Behörde, sondern der verantwortliche Behördenleiter maßgebend sein sollte.
Nach 1945 wurden die Unterbehörden der inneren Verwaltung nicht mehr als Landrat, sondern als Rat des Kreises bezeichnet, wie es gelegentlich auch schon seit 1943 geschehen war. Die Einteilung der Landkreise blieb zunächst im Wesentlichen bestehen. Der Landkreis Stollberg wurde 1950 aufgelöst und auf die benachbarten Kreise verteilt. 1951 wurde der Landkreis Aue (früher Schwarzenberg) wegen seines raschen Wirtschaftsaufschwungs und starker Bevölkerungszunahme durch den Erzbergbau neu gegliedert in die beiden Landkreise Aue und Schwarzenberg und die beiden Stadtkreise Johanngeorgenstadt und Schneeberg.
Durch die Demokratisierung der Verwaltung vom Jahr 1952 wurde das Land Sachsen aufgelöst. Die drei Bezirke Dresden, Leipzig und Chemnitz (seit 1953 Karl-Marx-Stadt) traten an seine Stelle, wobei benachbarte Gebiete der früheren Länder Thüringen, Sachsen-Anhalt und Schlesien mit einbezogen wurden. Dabei erfolgte auch eine neue Kreiseinteilung. Im Bezirk Dresden wurden 15 Landkreise und 2 Stadtkreise gebildet, im Bezirk Leipzig 12 Landkreise und ein Stadtkreis und im Bezirk Chemnitz / Karl-Marx-Stadt 21 Landkreise und 5 Stadtkreise (zusammen 48 Landkreise und 8 Stadtkreise). Die neuen Kreise waren wesentlich kleiner und daher zahlreicher als die Amtshauptmannschaften und ihre Nachfolgekreise, so dass eine größere Nähe der Kreisbehörden zur Bevölkerung bewirkt wurde.
2. Amtshauptmannschaft Pirna
Findbucheinleitung von Christine Horn aus dem Jahr 1969 mit Ergänzungen aus dem Jahr 2013
Die Amtshauptmannschaft Pirna war mit 906,06 qkm die größte Amtshauptmannschaft des Königreiches Sachsen.
Auf dem Territorium der Amtshauptmannschaft Pirna kommen verschiedene geologische Formationen vor. Das Gebiet ist eine der wasserreichsten Gegenden Sachsen überhaupt. Daher ist die Bodennutzung auch sehr mannigfaltig. Die Land- und Forstwirtschaft hat hier beträchtliche Erträge. 1913 betrug der Umfang der Forsten und Holzungen ein Zehntel des gesamten in Sachsen landwirtschaftlich genutzten Bodens. Dadurch erreichten der Holzhandel, die Holzsägewerke und die Holzstoff- und Pappenproduktion eine große Bedeutung. Hervorragende Erwerbszweige waren die Sandsteingewinnung und die Kunstblumenfabrikation.
Durch die ständige Weiterentwicklung der Industrie nahm die Bevölkerungsdichte auch in der Amtshauptmannschaft Pirna zu.
Der Einwohnerzahl nach war die Amtshauptmannschaft Pirna seit ihrer Gründung eine volksreichsten. Es fanden aller fünf Jahre Volkszählungen statt, die einen raschen Bevölkerungszuwachs nachwiesen. Zum Beispiel betrug die Zahl der Einwohner im Jahre 1871 95.000 Einwohner, und 1905 war sie bereits auf 157.000 gestiegen.
Zu der Amtshauptmannschat Pirna gehörten die Städte Pirna, Neustadt, Sebnitz, Königstein, Schandau, Liebstadt, Berggießhübel, Wehlen, Stolpen, Dohna, Hohnstein und Gottleuba.
Die Elbe durchfließt die Amtshauptmannschaft Pirna von Böhmen kommend und hat zahlreiche Nebenläufe. Sie ist die Achse des Gebietes und einer der wichtigsten Schifffahrtswege Mitteleuropas.
Die Eisenbahn durchfährt auf der Strecke Berlin-Dresden-Prag-Wien das Territorium der Amtshauptmannschaft.
Die wichtigste Verkehrsstraße ist die alte Salzstraße nach Böhmen über den Nollendorfer Pass.
In diesem wirtschaftlich und verkehrstechnisch bedeutenden und immer mehr zum Erholungsgebiet werdenden Bezirk hatte die Amtshauptmannschaft mannigfaltige Aufgaben. Ihr Sitz war in der Stadt Pirna, einer der ältesten Städte auf sächsischem Gebiet.
Die Amtshauptmannschaft wurde 1874 auf Grund der Verwaltungsneuordnung in Sachsen aus den Bezirken der Gerichtsämter Pirna, Stolpen, Neustadt, Sebnitz, Schandau, Königstein und Gottleuba gebildet.
1875 waren in der Amtshauptmannschaft Pirna außer dem Amtshauptmann ein Kanzleisekretär, vier Expedienten, ein Hilfsexpedient und ein Bürodiener tätig. In Folge der ansteigenden Bevölkerungszahl und der weiteren Entwicklung der Industrie , die eine Vermehrung der Aufgaben der Behörden und des Staates mit sich brachten, wuchs auch das Personal der Amtshauptmannschaft. 1910 gab es neben dem Amtshauptmann bereits drei Regierungsamtmänner, ein Regierungsassessor, sechs Sekretäre und drei Büroassistenten. 1927 waren es fünf Regierungsräte, 10 Inspektoren, 14 Sekretäre und vier Verwaltungsassistenten. 1939 wurde die Amtshauptmannschaft in Landrat Pirna umbenannt. In der Zeit von 1874 bis 1945 gab es keine besonderen territorialen Veränderungen.
Behördenleiter:[01]
1874 – 1875: Heinrich Max von Koppenfels
1875 – 1882: Georg Otto von Ehrenstein
1882 – 1893: Albin Hugo Le Maistre
1893 – 1897: Dr. jur. Wilhelm Otto Kunze
1897 – 1905: Hans Karl Freiherr von Teubern
1905 – 1914: Hans Gottfried von Nostitz-Drzewiecki
1914 – 1916: Dr. Felix Gustav Adolf Wache
1917 – 1936: Otto von Thümmel
1937 – 1938: Dr. Georg Wolfgang von Zobel
1938 – 1942: Dr. Siegfried Müller
1943 – 1945: Dr. Friedrich Leipner
Der Aktenbestand der Amtshauptmannschaft Pirna ist hauptsächlich in den Jahren 1908, 1925/1926, 1956, 1961/1962, 1966, 1984 und 2012 an das Hauptstaatsarchiv Dresden abgegeben worden. 1962/1963 wurden 1720 Akteneinheiten der Amtshauptmannschaft Pirna von Hans Weineck verzeichnet und geordnet. Weitere 1500 Akteneinheiten verzeichnete 1968 Christine Horn. Die Abgabe von 1984 aus dem Kreisarchiv Sebnitz verzeichnet Sigrid Winar und die Übernahme aus dem Jahr 2012 erfasste Roland Pfirschke.
Die Registraturabteilungen des Aktenplanes sind, bis auf die Landwirtschaftspolizei und Personenstand und Eheschließung, vertreten. Besonders stark sind auf Grund der territorialen Gegebenheiten Unterlagen zu den Wassersachen sowie Handel und Gewerbe überliefert.
Bei der Bearbeitung 2013 wurden Fremdprovenienzen ermittelt und daraufhin Bestandsabgrenzungen durchgeführt. Der Bestand enthielt Akten der bis 1874 bestehenden älteren Amtshauptmannschaft Pirna der Gerichtsämter Gottleuba, Königstein, Neustadt, Pirna, Schandau und Schönfeld, sowie des Domänen-Vermessungsbüros Dresden (ab 1917 Staatliches Grundstücksamt Dresden) und des Zentralbüros für Steuervermessung (ab 1917 Landesvermessungsamt, ab 1938 Ministerium des Innern, Unterabteilung Kataster- und Messungsverwaltung in der Abteilung Vermessungswesen). Diese Akten wurden herausgelöst und folgenden Beständen zugeordnet:
- 13476 Alte Amtshauptmannschaften
- 13568 Gerichtsamt Gottleuba
- 13587 Gerichtsamt Königstein
- 13709 Gerichtsamt Neustadt
- 13575 Gerichtsamt Pirna
- 13580 Gerichtsamt Schönfeld
- 13581 Gerichtsamt Schandau
- 10922 Staatliches Grundstücksamt
- 10736 Ministerium des Innern.
Akten die erst nach dem 8. Mai 1945 begannen, sind in den Bestand 11425 Kreistag/Kreisrat Pirna gelangt.
Der anliegenden Konkordanz können die neuen Bestandszuweisungen und Signaturen entnommen werden.
Akten die über 1945 hinaus geführt wurden, sind in Absprache mit dem zuständigen Referat 23 in diesem Bestand verblieben, da eine überwiegende Mehrheit der Akten den größeren Umfang in der Zeit vor 1945 aufweisen.
Des Weiteren sind im Bestand die Akten des Bezirksverbandes Pirna (Bezeichnung ab 1939 Landkreis Pirna) verblieben, da eine organisatorische und personelle Selbständigkeit erst seit 1925 gegeben ist. Bis dahin haben staatliche Beamte der Amtshauptmannschaft die Selbstverwaltungsaufgaben des Bezirksverbandes mit erledigt. Bereits seit 1937 waren die Amtshauptleute (Funktionsbezeichnung ab 1939 "Der Landrat des Kreises …") wieder Leiter der Bezirksverbände. Soweit aus den bisherigen Verzeichnungsangaben erkennbar, sind die Akten des Bezirksverbandes (Landkreises) im Klassifikationspunkt 24 Bezirksverband der Amtshauptmannschaft Pirna zusammengefasst worden. Weitere Akten können sich in den Gruppen Bezirksverwaltung, Armen- und Wohltätigkeitspolizei sowie Baupolizei befinden.
Eine Änderung gegenüber den bisherigen Findmitteln hat es bei den umfangreichen Akten zu den Wasserbenutzungen gegeben, die im Wasserbuch, Abteilung II eingetragen waren. Bei der Zusammenführung des Findbuchs aus dem Jahr 1969 und der Findkartei aus den 1980er Jahren wurde ersichtlich, dass diese Unterlagen unterschiedlich geordnet waren. Ausgehend von der ursprünglichen Ordnung nach Orten bei der aktenführenden Behörde, sind diese Akten soweit möglich, im Punkt 19.05.04.02 Verschiedene Wasserbenutzungen nach der Ortsbezeichnung und dem Wasserlauf sortiert worden.
Verweise auf weitere Bestände:
- 11425 Kreistag/Kreisrat Pirna
- 10936 Straßenbauamt Pirna
- 13821 Wasserbauamt PirnaKonkordanz für abgegebene Akten aus dem Bestand 10762 Amtshauptmannschaft Pirna
[01] Grundriss zur deutschen Geschichte 1815 – 1945, Reihe B, Band 14: Sachsen, S. 351, 352
Horn, Ch.: Ordnung und Auswertbarkeit der Wasserbauakten der Amtshauptmannschaft Pirna. Dresden, 1968. - Abschlussarbeit Archivassistent
Reichsverfassung und Landesverfassung.- Staatsverwaltung.- Bezirksverwaltung.- Verhältnisse mit auswärtigen Staaten.- Militärangelegenheiten und Kriegsangelegenheiten.- Finanzangelegenheiten.- Staatsangehörigkeitssachen.- Kirchenangelegenheiten.- Gemeindeangelegenheiten.- Armenpflege und Wohltätigkeitspflege, Fürsorgeerziehung.- Medizinalpolizei und Gesundheitspolizei.- Sicherheitspolizei.- Sittenpolizei.- Forstpolizei, Jagdpolizei und Fischereipolizei.- Handelspolizei, Gewerbepolizei und Bergbaupolizei.- Baupolizei (Hochbau, Straßen, Wege, Wasser, Eisenbahnbau).- Feuerpolizei.- Krankenversicherung.- Unfallversicherung.- Invalidenversicherung und Angestelltenversicherung.- Zwangsvollstreckung wegen Geldleistungen und Verwaltungssachen.
1874 wurde die Amtshauptmannschaft Pirna aus Teilen der Gerichtsämter Hohnstein, Königstein, Lauterbach, Neustadt, Pirna, Schandau, Sebnitz und Stolpen gebildet. Sie umfasste ein Gebiet von 906,06 km², in dem 1910 165.479 Einwohner lebten. In der Amtshauptmannschaft bestanden 170 Gemeinden, darunter die Städte Berggießhübel, Dohna, Gottleuba, Hohnstein, Königstein, Liebstadt, Neustadt, Pirna, Schandau, Sebnitz, Stolpen und Wehlen (Stadt). Sie war räumlich die größte Amtshauptmannschaft Sachsens. Im Norden grenzte sie an die Amtshauptmannschaft Dresden, im Osten an die Amtshauptmannschaften Kamenz und Bautzen der Kreishauptmannschaft Bautzen, im Süden an Böhmen / Tschechoslowakische Republik und im Westen an die Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde. In Schandau bestand bis Ende 1877 eine amtshauptmannschaftliche Delegation.
Weitere Angaben siehe 2.3.3.3 Amtshauptmannschaften (Landratsämter)
Weitere Angaben siehe 2.3.3.3 Amtshauptmannschaften (Landratsämter)
- 1969, 2014, Nachtrag 2016 | Findbuch / Datenbank
- 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5