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Beständeübersicht

Bestand

10787 Staatspolizeiverwaltung Dresden

Datierung1919 - 1927
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)0,40
Die Entwicklung der staatlich-sächsischen Polizei begann in Dresden bereits 1853. Während in den anderen sächsischen Landesteilen noch kommunale Strukturen herrschten, übergab die Stadt Dresden nun ihre polizeiliche Gewalt an die staatlich geleitete Königliche Polizeidirektion, 1920 in Polizeipräsidium umbenannt. Eine durchgreifende Verstaatlichung des sächsischen Polizeiwesens erfolgte erst im Zuge gesamtdeutscher Bestrebungen zur Bildung einer einheitlichen Polizeistruktur nach dem 1. Weltkrieg.
Zu Beginn der Weimarer Republik war die sächsische uniformierte Polizei noch in zwei große Polizeigruppen untergliedert, die Landgendarmerie als eigenständige Behörde und die Schutzpolizei. Letztere bestand aus der Bereitschafts- und der Landespolizei. Während die Landespolizei als Revierdienst die Streifen im Einzeldienst übernahm, ist die Bereitschaftspolizei in Verbänden eingesetzt zur Unterstützung der Revierpolizei oder zur Bildung so genannter Überfallkommandos. In Folge des Verstaatlichungsprozesses wurde 1922 die Dresdner Staatspolizeiverwaltung aus der Zusammenlegung der Landespolizei- und Gendarmerieverwaltung gebildet. Als eine weitere eigenständige Behörde wurde das sächsische Landeskriminalamt 1922 gegründet. Mit dem Reichsgesetz über die Schutzpolizeien der Länder vom 17. Juli 1922 regelte schließlich das Reichsministerium des Innern im Juli 1922 Aufbau und Beamtenrechtsschutz für die Schutzpolizeien der einzelnen Länder einheitlich. Die oberste Polizeiinstanz bildete das Sächsische Ministerium des Innern, dem die Dresdner Staatspolizeiverwaltung bis 1927 direkt unterstellt blieb. Die nachgeordneten Behörden für die Schutzpolizeien waren die drei Polizeipräsidien Dresden, Chemnitz und Leipzig, während der Landgendarmerie weiter die Kreishauptmannschaften vorstanden.
Als Aufgaben der Staatspolizeiverwaltung sind u.a. Erledigung von Personalangelegenheiten für alle Schutzpolizei-, Gendarmerie- und Kriminalpolizeibeamten, die Aus- und Fortbildung, Organisation, Verpflegung und Bekleidung sowie (Dienst-)Wohnraumversorgung und Materialbeschaffung für die gesamte Polizei zu nennen.

Die zum Bestand Staatspolizeiverwaltung Dresden gehörenden Akten wurden 1928 übergeben. Im Zuge der Bearbeitung des Bestandes 10736 Ministerium des Innern in den fünfziger Jahren und zuletzt 2003 bis 2006 wurden die Akten auf ihre Provenienz geprüft und zu einem eigenen Bestand zusammengefasst. Der Bestand umfasst keine Akten, die von der Geheimen Staatspolizei nach 1933 herausgezogen wurden.
Die Verzeichnung erfolgte durch Kathrin Legler im Jahre 2007.
Etat.- Organisation.- Standortbestimmungen.- Personalangelegenheiten.- Beamtenausschuss.- Interalliierte Militärkontrollkommission.- Politische Ereignisse.
Zur Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit wurde aus der Inspektion für den Sicherheitsdienst im April 1920 eine Landessicherheitspolizei gebildet worden. Sie unterstand dem Ministerium des Innern und gliederte sich in das Landesamt sowie Kreisämter und Bezirksämter. Daraus wurde im September 1920 die Sächsische Landespolizei. Sie war der kasernierte Teil der Ordnungspolizei in Sachsen. Bei den Kreishauptmannschaften wurden Referate Landespolizei gebildet. Hundertschaften der Landespolizei standen in Borna, Chemnitz, Dresden, Glauchau, Kamenz, Leipzig, Plauen, Riesa, Wurzen, Zittau und Zwickau. Im Herbst 1922 erfolgte eine Umstrukturierung der Landespolizei. Die Hundertschaften und Referate bei den Kreishauptmannschaften wurden aufgelöst und die Standorte und Angehörigen der Landespolizei auf die Kreishauptmannschaft Zwickau, die staatlichen Polizeipräsidien und Polizeiämter sowie die Amtshauptmannschaften aufgeteilt. Aus haushaltstechnischen Gründen wurden Standortverwaltungen eingerichtet, die jedoch keine selbständigen Behörden waren. Mit dem 01.12.1922 wurde in Dresden eine Staatspolizeiverwaltung als dem Ministerium des Innern unterstehende Landesbehörde errichtet. In der Staatspolizeiverwaltung gingen die Landespolizeiverwaltung und die Gendarmeriedirektion auf. Alle staatlichen Polizeibehörden einschließlich der Gendarmerie und die Amtshauptmannschaften in ihren polizeilichen Funktonen unterstanden nunmehr der Staatspolizeiverwaltung. Die Standorte der Landespolizei in Glauchau, Kamenz und Wurzen wurden zum 30.09.1927 geschlossen. Mit dem 01.10.1928 wurde die Staatspolizeiverwaltung aufgehoben. Ihre Zuständigkeiten wurden zwischen dem Ministerium des Innern und den örtlich zuständigen Dienstbehörden (Polizeipräsidien, Polizeiinspektionen, Kreishauptmannschaften, Amtshauptmannschaften und Polizeischulen in Meißen und Riesa) aufgeteilt.

Der Bestand beinhaltet Akten der Landespolizei sowie der Standorte Borna, Glauchau, Kamenz und Wurzen.

Weitere Angaben siehe 2.3.3.4 Polizeibehörden
  • 1928 | Findbuch
  • 2012 | elektronisches Findmittel
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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