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Beständeübersicht

Bestand

10789 Polizeipräsidium Dresden

Datierung1830 - 1951
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)11,00

Bestand enthält auch 27 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

Der sächsische Staat übernahm auf der Grundlage einer Vereinbarung mit dem Dresdner Stadtrat am 1. Mai 1853 die Verwaltung der Sicherheitspolizei in der Landeshauptstadt.[01] An Stelle der kommunalen Polizeideputation trat die dem Ministerium des Innern unterstellte Polizeidirektion Dresden. Die Aufgaben der Wohlfahrtspolizei wurden durch städtische Behörden wahrgenommen. Bei der Aufsicht, die der Kreishauptmannschaft Dresden im staatlichen Instanzenweg zufiel, war die Polizeidirektion Dresden der Kreishauptmannschaft Dresden nachgeordnet.

Zur Sicherheitspolizei (spätere Bezeichnung war Ordnungspolizei) gehörten insbesondere die Pass- und Fremdenpolizei, die Pressepolizei, die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung, die Sicherheit von Personen und des Eigentums, das Bettler- und Vagabundenwesen, die Mitwirkung bei der gerichtlichen Polizei und die Ausübung der Strafgewalt in all diesen Beziehungen.[02]

Daneben waren Polizeibehörden in Städten mit revidierter Stadtordnung seit 1873 die Stadträte, im Übrigen die Amtshauptmannschaften, soweit einzelne Zweige der Polizei in Städten und auf dem Lande den Bürgermeistern, Gutsvorständen und Gutsvorstehern überwiesen waren. In Städten mit revidierter Stadtordnung stand die Sicherheitspolizei unter der Leitung und Verantwortung des Bürgermeisters.[03]

Zur Aufgabenerfüllung wurde der Polizeidirektion ein staatliches Stadtgendarmeriekorps zur Seite gestellt. In den ländlichen Bereichen unterstützte eine Landgendarmerie die örtlichen Polizeibehörden. Dienstbehörde der Landgendarmerie war die zuständige Amtshauptmannschaft.

Mit dem Gesetz über Änderungen im Polizeiwesen vom 27. Juni 1921, der Verordnung über den Übergang der Ordnungs- und Kriminalpolizei auf den Staat vom 14. Sept. 1922 und der dazugehörigen Ausführungsverordnung vom 15. September 1922 ergaben sich einige Änderungen in der Organisation der Polizeibehörden.[04]

Die Polizeidirektion Dresden wurde zum Polizeipräsidium Dresden. Weitere staatliche Polizeipräsidien bestanden in Chemnitz und Leipzig, in Plauen gab es ein Polizeiamt. Dort wo die polizeilichen Aufgaben nicht auf den Staat überführt wurden, lag sie bei den Gemeinderäten (Stadträten).[05]

Die Kriminalpolizei wurde im gesamten Freistaat Sachen eine staatliche Aufgabe. Ein Landeskriminalamt in Dresden, Kriminalämter, Kriminalabteilungen und Kriminalposten übten die Aufgaben der Kriminalpolizei aus. Dabei war das Kriminalamt in Dresden für die Landgerichtsbezirke Dresden und Bautzen zuständig. Die Zuständigkeit der Kriminalabteilung Dresden erstreckte sich über die Stadt Dresden und die Gemeinden Albertstadt und Hellerau.

Die ordnungspolizeilichen Aufgaben umfassten die Fürsorge für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, das Melde- und Passwesen, Aufsicht über Schankstätten und Lustbarkeiten, Fund- Verlustwesen, sowie die Verkehrssicherheit. Die staatlichen Polizeibehörden durften in ihrem Bezirk allgemeine Polizeiverordnungen, die straßen- und verkehrspolizeiliche Angelegenheiten betrafen, erlassen.

Für besondere Sicherheitsaufgaben bestand seit Anfang der 1920er Jahre eine Landespolizei, von der Teile beim Polizeipräsidium Dresden stationiert waren. Diese Truppenteile sind 1935 dem Heer unterstellt worden.[06]

Zwischen 1922 und 1928 unterstand das Polizeipräsidium Dresden der Staatspolizeiverwaltung. Nach der Auflösung der Staatspolizeiverwaltung übernahm es dessen Aufgaben nach dem Landespolizeiversorgungsgesetz vom 8. Februar 1926.[07]

1933 erfolgte eine Neufassung der Ausführungsverordnung zum Gesetz über Änderungen im Polizeiwesen. Aus der bisherigen Kriminalabteilung des Polizeipräsidiums wurde ein Kriminalamt, das für die Landgerichtsbezirke Dresden und Bautzen zuständig war.[08]

Ab 1934 ging die Zuständigkeit für die staatliche Polizei zunehmend auf das Reich im Reichsministerium des Innern über. Dort übernahm im Juni 1936 der Reichsführer der SS, Heinrich Himmler, zugleich den Posten des Chefs der Polizei.

1937 wurden das Geheime Staatspolizeiamt Sachsen und die politische Abteilung des Polizeipräsidiums Dresden zur Staatspolizeileitstelle Dresden vereinigt. Die Staatspolizeileitstelle Dresden war dem Geheimen Staatspolizeiamt in Berlin direkt unterstellt. Damit verließ die jahrzehntelang bestehende politische Abteilung das Polizeipräsidium.[09]

Im selben Jahr wurde das Landeskriminalamt in Kriminalpolizeistelle Dresden umbenannt und am 1. Oktober 1938 wurde sie an das Dresdner Polizeipräsidium angegliedert. Dabei ging das Kriminalamt an das Landeskriminalamt über.[10]

Nach 1939 unterstanden die Polizeiaufgaben dem neugegründeten Reichssicherheitshauptamt.

Nach dem 8. Mai 1945 und dem Aufhören der bisherigen legislativen und administrativen Gewalten begann sich die Polizei auf Kreis- und Stadtkreisebene, unter Aufsicht der damaligen Besatzungsmacht, neu zu bilden.

Seit Mitte der 1890er gliederte sich die Behörde in eine Direktorial- bzw. Präsidialabteilung, eine politische Abteilung, eine Kriminalabteilung, eine Sittenabteilung, eine Verkehrsabteilung, eine Abteilung für Gewerbesachen und Lustbarkeiten, eine allgemeine Abteilung mit Passamt, eine Abteilung für Fund- und Verlustsachen, ein Meldeamt und eine Exekutivabteilung. In den folgenden Jahrzehnten änderten sich die Aufgabenbereiche und Zuschnitte einiger Abteilungen. Hinzugekommen sind später ein Wirtschaftsamt, eine technische Abteilung, die Landesstelle für Polizeiversorgung, Werkstätten und eine Medizinalabteilung, ein Wehrpflichtamt und eine Abteilung für Luftschutz.[11]

Die Polizeidirektion war zuerst im Coselpalais untergebracht und zog 1901 in das neue Gebäude an der Schießgasse um. Dieses war dann, wie die vielen umliegenden Gebäude im Stadtzentrum, von den Ereignissen vom 13. bis 15. Februar 1945 stark betroffen, und wurde in den folgenden Jahren für die Polizei wieder aufgebaut.

Leiter der Dresdner Polizei als Polizeidirektoren bzw. Polizeipräsidenten (ab 1878) waren von 1853 bis Kriegsende 1945:[12]

- 1853-1855: |-----|Carl-Ludwig Gottlob von Burgsdorff

- 1855-1857: |-----|Ludwig Ferdinand Uhdo von Pflugk

- 1857-1862: |-----|Alfred Aemilius von Carlowitz

- 1862:|-----||-----|Bernhard Uhde

- 1862-1893:|-----|Karl-August Schwauß

- 1893-1904:|-----|Albin Hugo Le Maistre

- 1904-1919: |-----|Paul-Richard-Friedrich Koettig

- 1919-1922: |-----|Dr. Paul-Hugo Grille

- 1922-1923: |-----|Dr. Johannes Thomas

- 1923:|-----||-----|Bernhard Menke

- 1923-1924:|-----|Dr. Rolf Putzger

- 1924-1931:|-----|Otto Kühn

- 1931-1933:|-----|Dr. Friedrich Johannes Palitzsch

- 1933-1938:|-----|Ernst Walter Hille[13]

- 1939:|-----||-----|Fritz Herrmann

- 1939-1944:|-----|Karl-Hans Pflomm

- 1944-1945:|-----|Max Walther Oberhaidacher.

Übernommen wurden die Akten hauptsächlich zwischen 1910 und 1962. Dabei umfasste die Abgabe des Jahres 1962 die personenbezogenen Polizeiakten (Kriminalakten) und die Hausbücher. Der Bestand ist nur bruchstückhaft erhalten geblieben. Viele Akten sind wahrscheinlich durch die Kriegsereignisse 1945 vernichtet worden. 1962 ist eine Auswahl noch vorhandener Akten übernommen worden. In der Altregistratur wurden etwa 17 lfm Schriftgut aus der Zeit bis 1945 vorgefunden, und die Abteilung Pass- und Meldewesen besaß nach rund 8.000 bis 10.000 personenbezogene Akten, die teilweise Unterlagen aus der Zeit vor 1945 enthielten.[14]

Als Findmittel wurden zuerst die Abgabeverzeichnisse und später dazu ein Findbuch von Hans Weineck aus dem Jahr 1963 für die personenbezogenen Polizeiakten genutzt. 1984 erfolgte eine Zusammenfassung der bisherigen Findmittel durch Dr. Erhard Hartstock in einem neuen Findbuch. Die bisherigen Erschließungsangaben der personenbezogenen Polizeiakten wurden dabei nicht ergänzt.

Der Bestand enthält Unterlagen aus der Zeit von 1853 bis 1945, wenige Unterlagen haben eine längere Laufzeit. Dabei handelt es sich dann um Mitteilungen über Straftaten vor 1945, gelegentlich auch Einträge über Vergehen nach 1945. Der Kern der Überlieferung endet aber eindeutig spätestens im Jahr 1945.

Den hauptsächlichen Überlieferungsschwerpunkt nehmen die personenbezogenen Polizeiakten (Kriminalakten) ein. Vorhanden sind nur wenige Unterlagen zur Organisation der Polizeiarbeit. Die Akten zum Fuhrwesen und Verkehr enthalten einiges zum Verkehr in Dresden, der Elbschifffahrt, zur Durchführung der Besuche von Staatsoberhäuptern, der Durchführung von Feierlichkeiten des sächsischen Königshauses und anderer militärischer und ziviler Veranstaltungen. Akten zur Beobachtung der Prinzessin Luise befinden sich bei der politischen Polizei.

Die personenbezogenen Polizeiakten (Kriminalakten) sind 2017 weiter erschlossen worden, da sie bisher keine Laufzeiten und nur wenige Enthält-Vermerke aufwiesen.

Diese Akten enthalten hauptsächlich Ermittlungen in verschiedenen Vergehen und Straftaten. Da sie aus verschiedenen Abteilungen des Polizeipräsidiums befüllt wurden, sind auch Unterlagen zu Verkehrsunfällen, Anträgen auf Führerscheine und Reisepässe und Gewerbesachen enthalten. In einigen Fällen sind auch Unterlagen zur Verweisung/Ausweisung aus Sachsen bzw. dem Deutschen Reich nachweisbar. Nach dem Übergang der Aufgaben der politischen Polizei 1937 an die Staatspolizeileitstelle, sind Ermittlungsunterlagen in politischen Sachen oftmals durch die Staatspolizeileitstelle ab 1937 den Akten entnommen worden. Belegbar ist dies durch die eingehefteten Entnahmenachweise. Dies ist bei der Erschließungsverbesserung 2017 mit erfasst worden. Deshalb sind Hinweise auf politische Verfolgungen in der Zeit von 1933 bis 1945 vielfach nur in den Straflisten, Mitteilungen der Gerichte über Verurteilungen oder Mitteilungen der Haftanstalten über verbüßte Strafen nachweisbar.

Nach der Tilgung von Strafeinträgen in der Strafliste sind oftmals auch die dazugehörigen Seiten in den Akten entfernt worden. An deren Stelle wurden Vernichtungsnachweise eingeheftet.

Teilweise sind auch Akten oder Aktenteile der Kriminalpolizeistelle Dresden erhalten geblieben, insbesondere erkennbar bei untersuchten Straftaten außerhalb der Stadt Dresden.

Diese Akten können auch Schriftwechsel mit der Geheimen Staatspolizei, Anklageschriften und Urteile verschiedener Gerichte enthalten.

Zur Organisation der Polizeibehörden allgemein und dem Polizeipräsidium Dresden können Unterlagen in den Beständen 10736 Ministerium des Innern und 10747 Kreishauptmannschaft Dresden überliefert sein. Auch die Bestände 10692 Ständeversammlung des Königreichs Sachsen und 10693 Volkskammer / Landtag des Freistaates Sachsen können Hinweise zur Polizeidirektion (dem Polizeipräsidium) in Dresden enthalten. Handakten des Leiters der politischen Polizei aus der Zeit von 1904 bis 1912 enthält der Bestand 12647 Personennachlass Max Bartsch.

Bei der Bearbeitung 2017 wurden 12 Akten dem Bestand 13028 Stadtpolizeideputation Dresden zugeordnet. Hierzu ist die folgende Konkordanz erstellt worden.

Alter BestandNeuer Bestand
10789 Polizeipräsidium Dresden, Nr. 000213028 Stadtpolizeideputation Dresden, Nr. 20
10789 Polizeipräsidium Dresden, Nr. 087313028 Stadtpolizeideputation Dresden, Nr. 21
10789 Polizeipräsidium Dresden, Nr. 087413028 Stadtpolizeideputation Dresden, Nr. 22
10789 Polizeipräsidium Dresden, Nr. 087513028 Stadtpolizeideputation Dresden, Nr. 23
10789 Polizeipräsidium Dresden, Nr. 087613028 Stadtpolizeideputation Dresden, Nr. 24
10789 Polizeipräsidium Dresden, Nr. 087713028 Stadtpolizeideputation Dresden, Nr. 25
10789 Polizeipräsidium Dresden, Nr. 096013028 Stadtpolizeideputation Dresden, Nr. 26
10789 Polizeipräsidium Dresden, Nr. 096113028 Stadtpolizeideputation Dresden, Nr. 27
10789 Polizeipräsidium Dresden, Nr. 096213028 Stadtpolizeideputation Dresden, Nr. 28
10789 Polizeipräsidium Dresden, Nr. 096313028 Stadtpolizeideputation Dresden, Nr. 29
10789 Polizeipräsidium Dresden, Nr. 096513028 Stadtpolizeideputation Dresden, Nr. 30
10789 Polizeipräsidium Dresden, Nr. 096613028 Stadtpolizeideputation Dresden, Nr. 31




Im August 2021 sind die Akten des bisher eigenständigen Bestandes 10799 Feuerschutzpolizei Dresden diesen Bestand hinzugefügt worden.

Hinweis für den Papierausdruck des Findbuches:

Die personenbezogenen Akten (Kriminalakten) sind im zweiten Band des Findmittels enthalten. Da einige Akten noch den personenbezogenen Schutzfristen nach § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 b des Sächsischen Archivgesetzes unterliegen, ist eine Einsicht in dieses Findmittel erst nach Verkürzung der Schutzfristen möglich.

Hinweis für die Onlineversion des Findmittels:

Akten mit personenbezogenen Schutzfristen nach § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 b des Sächsischen Archivgesetzes werden erst nach deren Ablauf angezeigt.


[01] 10747 Kreishauptmannschaft Dresden, Nr. 474, Bl. 253 a ff.: Rezess zur Abtretung der Sicherheitspolizei von der Stadt Dresden an den Staat vom 31. Jan. 1853 mit Nachträgen (Druckschriften).
[02] Curt von der Mosel: Handwörterbuch des Sächsischen Verwaltungsrechts, Zehnte Auflage, 1903, 2. Band, S. 222 (Sicherheitspolizei).
[03] Curt von der Mosel: Handwörterbuch des Sächsischen Verwaltungsrechts, Zehnte Auflage, 1903, 2. Band, S. 116 ff. (Polizeibeamte, Polizeibehörden).
[04] Sächsisches Gesetzblatt 1921, S. 199 f., Sächsisches Gesetzblatt 1922, S. 547 ff.
[05] Sächsisches Gesetzblatt 1925, S. 131 ff. (Gemeindeordnung, § 97).
[06] Reichsgesetzblatt I 1935, S. 851.
[07] Sächsisches Gesetzblatt 1922, S. 590 und 1928, S. 145.
[08] Sächsisches Gesetzblatt 1933, S. 121 ff., §§ 1 II, 31.
[09] Sächsisches Verwaltungsblatt 1937, S. 239 f.
[10] 11085 Amtsgericht Pirna, Nr. 2576, Bl. 7.
[11] Siehe Einträge im Dresdner Adressbuch.
[12] Karsten Schlinzig, Thoma Schade (Herausgeber): Pflicht und Hingabe. 150 Jahre Polizeidirektion Dresden, S. 500 ff.
[13] 11848 NS-Gauverlag Sachsen GmbH, Zeitungstext- und Bildarchiv, Nr. 46, Bl. 570
[14] 10707 Hauptstaatsarchiv Dresden, Nr. 3047, Bl. 253-267.
Kötzschke, R. ; Thiele, W.: Die Geschichte der Dresdner Staatspolizei. Dresden, 1928

Schlinzig, Karsten ; Schade, Thomas (Hrsg.): Pflicht und Hingabe : 150 Jahre Polizeidirektion Dresden. Dresden : Sozialwerk der Polizei Sachsen GmbH, 2003
Allgemeine Polizeiangelegenheiten.- Politische Abteilung.- Kriminalabteilung.- Fuhrwesen und Verkehr.- Gewerbesachen und Lustbarkeiten.- Einwohnerverzeichnisse einiger Straßen.
Der sächsische Staat übernahm auf der Grundlage einer Vereinbarung mit dem Dresdner Stadtrat am 01.05.1853 die Verwaltung der Sicherheitspolizei in der Landeshauptstadt. An Stelle der kommunalen Stadtpolizeideputation trat die Polizeidirektion Dresden. 1922 wurde sie in Polizeipräsidium Dresden umbenannt.

Weitere Angaben siehe 2.3.3.4 Polizeibehörden
  • 1984, Konversion 2008, Nachtrag 2009, 2014, 2021 | Findbuch / Datenbank
  • 2017 | Elektronisches Findmittel
  • 2024-10-29 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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