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Beständeübersicht

Bestand

10793 Kriminalpolizeileitstelle Chemnitz / Dresden, Außenstelle Freiberg

Datierung1936 - 1945
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)6,00
Ende des Jahres 1910 wurde im Königreich Sachsen versuchsweise ein Landeskriminalpolizeidienst unter der Bezeichnung "Königlich Sächsische Landeskriminalpolizei" eingeführt, der am 1. Januar 1911 seinen Dienst aufnahm.[01] Angelehnt war diese Idee an Strukturen, die einige Jahre vorher in Frankreich bereits umgesetzt wurden.[02]

Mit der Verordnung über die Königlich Sächsische Landeskriminalpolizei vom 9. Mai 1912 und der Publikation der Dienstvorschriften ging diese Landeskriminalpolizei in den dauerhaften Betrieb über.[03]

Die zentrale Leitung bestand beim Polizeipräsidenten Dresden und dem Vorstand der Kriminalabteilung der Dresdener Polizeidirektion, als seinen Stellvertreter.

Sieben Kriminalbrigaden wurden in Orten mit Landgerichten in Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau, Bautzen, Plauen und Freiberg eingerichtet. Die Kriminalbrigaden führten die Bezeichnung: Landeskriminalpolizei, Kriminalbrigade mit Ortsbezeichnung.

Zweck und Hauptaufgabe der Landeskriminalpolizei war die wirksame Unterstützung der Staatsanwaltschaften und Untersuchungsrichter bei der Unterdrückung, Aufdeckung und Erforschung solch schwerer Verbrechen und Vergehen, welche die öffentliche Sicherheit in besonders hohem Maße beeinträchtigten, weil sie sich entweder über weitere Gebiete verbreiteten oder die Ermittlung der Schuldigen mit besonderen Schwierigkeiten verbunden war. In Ausnahmefällen konnten die Staatsanwaltschaften und Untersuchungsrichter die Brigaden auch mit minderschweren Verbrechen und Vergehen beauftragen.

Die Kriminalbrigaden waren hinsichtlich ihrer Ermittlungen innerhalb des Königreichs Sachsen an keine örtlichen Zuständigkeitsgrenzen gebunden und verkehrten mit allen Polizeibehörden und Polizeiorganen unmittelbar. Allerdings war deren Handeln innerhalb des örtlichen Zuständigkeitsgebietes der Städte mit revidierter Städteordnung nur auf Ersuchen der örtlichen Polizeibehörden, auf Anordnung der Staatsanwaltschaft oder des Untersuchungsrichters möglich. In den Fällen, bei denen die aufgenommenen Spuren in diese Städte hineinführten konnten sie dort ebenfalls tätig werden. Es war eine Zusammenarbeit mit den Organen der städtischen Behörden anzustreben, bei Tätigkeiten in Stadtgebieten waren die örtlichen Polizeiverwaltungen zu informieren.

Straftaten, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landeskriminalpolizei gehörten, waren den örtlich zuständigen Polizeiorganen zu überlassen.

Das Personal der Kriminalbrigaden wurde vom Ministerium des Innern aus den Mitgliedern des Landgendarmeriekorps, der Polizeidirektion Dresden und aus den städtischen Polizeimannschaften gewonnen.

Untergebracht waren die Kriminalbrigaden Mitte des Jahres 1913 in den Polizeigebäuden in Dresden und Leipzig, im Rathaus in Chemnitz und in den Gerichtsgebäuden in Zwickau, Bautzen, Plauen und Freiberg.[04]

Neben Diskussionen zur Bildung von Landeskriminalpolizeibehörden, gab es bereits verschiedene Ideen bzw. Forderungen zur Bildung einheitlicherer Strukturen der Kriminalpolizei im gesamten damaligen Deutschen Reich, unter auch durch den damaligen Dresdener Polizeipräsidenten Paul-Richard-Friedrich Koettig.[05] Dies führte 1922 zu einem Reichskriminalpolizeigesetz.[06]

In Berlin wurde ein Reichskriminalpolizeiamt eingerichtet, das dem Reichsminister des Innern unterstand. In den Ländern sollten Landeskriminalpolizeiämter gebildet werden, die der Landesregierung unterstanden. Vollzugsorgane waren in den Ländern Landeskriminalpolizeistellen. Aufgabe der Landeskriminalpolizeibehörden war die Unterstützung der Staatsanwaltschaften und Gerichte bei Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten, die die öffentliche Sicherheit besonders beeinträchtigten. Weiterhin sollten solche Straftaten verhütet werden. Die Landeskriminalpolizeistellen hatten die Aufträge der Staatsanwaltschaften, der Gerichte, Landeskriminalpolizeiämter und des Reichskriminalpolizeiamtes auszuführen.

Im Freistaat Sachsen wurde bereits 1921 im Gesetz über Änderungen im Polizeiwesen vom 27. Juni 1921 festgelegt, dass die Kriminalpolizei für das ganze Gebiet des Freistaates eine Angelegenheit des Staates ist. Die Kriminalpolizeibehörden wurden, soweit möglich, in die staatlichen Polizeibehörden eingegliedert.[07] Die Aufgaben der Kriminalpolizei und auch der Ordnungspolizei gingen zum 1. Oktober 1922 auf den Staat über.[08]

In Dresden bestand für das ganze Land ein Landeskriminalamt. Kriminalämter wurden in

- Dresden, für die Landgerichtsbezirke Dresden und Bautzen;

- Leipzig, für den Landgerichtsbezirk Leipzig;

- Chemnitz, für die Landgerichtsbezirke Chemnitz und Freiberg;

- Plauen, für die Landgerichtsbezirke Plauen und Zwickau eingerichtet.

In allen großen und größeren Städten, in den eine verhältnismäßig hohe Kriminalität bestand, wurden eigene Kriminaldienststellen (Kriminalabteilungen und Kriminalposten) errichtet. In den übrigen Städten mit revidierter Städteordnung übten die kriminalpolizeiliche Tätigkeit neugebildete Gendarmerieposten aus. In Städten, die sich nach der Stadtordnung für mittlere und kleinere Städte richteten, wurde die kriminalpolizeiliche Tätigkeit von den einzelnen Gendarmeriestationen in den Städten bzw. auf dem Lande ausgeübt.[09]

Für den Stadtbezirk Freiberg bestand seit 1922 eine besondere Kriminalabteilung.

Von der bisherigen staatlichen Landeskriminalpolizei gingen die Aufgaben der Zentralleitung an das Landeskriminalamt über und die Brigaden gingen in die am jeweiligen Dienstort befindliche Kriminalabteilung auf.

Die Kriminalbeamten, wie die Beamten der Landgendarmerie, waren Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft im Sinne des § 153 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Ausgenommen davon waren der Vorstand des Landeskriminalamtes und sein Stellvertreter, sowie die Vorstände der Kriminalämter.[10]

Im Zuge von Einsparungsmaßnahmen wurde das Landeskriminalamt 1931 als selbständige Dienststelle mit dem 30. September 1931 aufgelöst.[11] Mit der Ausführungsverordnung vom 9. August 1933 besteht das Landeskriminalamt wieder als eine Kriminalpolizeibehörde für das ganze Land.[12]

Ab 1934 ging die Zuständigkeit für die staatliche Polizei zunehmend auf das Reich im Reichsministerium des Innern über.[13] Dort übernahm im Juni 1936 der Reichsführer der SS, Heinrich Himmler, zugleich den Posten des Chefs der Polizei.[14]

1935 wurde das Landeskriminalamt in das Ministerium des Innern eingegliedert.[15]

Mit dem 1. Oktober 1936 wurde das Preußische Landeskriminalpolizeiamt räumlich und geschäftsmäßig vom Polizeipräsidium in Berlin getrennt. Gleichzeitig wurde es mit der fachlichen Leitung der Kriminalpolizei aller deutschen Länder beauftragt. Es hatte für eine einheitliche Geschäftsführung der staatlichen und kommunalen Kriminalpolizei und für ihre notwendige Zusammenarbeit zu sorgen. Zur Erfüllung der Aufgaben war es befugt, in die Geschäftstätigkeit der staatlichen und kommunalen Kriminalpolizeien sowie der Gendarmerie, soweit sie kriminalpolizeilich tätig war, Einsicht zu nehmen.

Die aus der kriminalpolizeilichen Tätigkeit gewonnenen Ergebnisse sollte das Preußische Landeskriminalpolizeiamt auswerten. Dazu waren dort verschiedene Reichszentralen angegliedert.

Die bisherige gemeinsame Länderzentrale für Vermisste und unbekannte Tote beim Landeskriminalamt Dresden wurde aufgelöst.[16] Diese Aufgabe führte die Reichszentrale für Vermisste und Unbekannte in Berlin fort.

Gleichzeitig findet eine Vereinheitlichung der Dienststellenbezeichnungen statt. Aus dem Landeskriminalamt in Dresden wurde die Polizeileitstelle Dresden. Die Kriminalpolizeileitstellen führten die Dienstbezeichnung "Staatliche Kriminalpolizei – Kriminalpolizeileitstelle mit Ortsbezeichnung". Daneben bestanden in Sachsen Kriminalpolizeistellen in Dresden, Chemnitz, Leipzig, Plauen und Zwickau. Die Bezeichnung der Kriminalpolizeistellen war "Staatliche Kriminalpolizei – Kriminalpolizeistelle mit Ortsbezeichnung". Die Kriminalpolizeileitstellen waren gleichzeitig Kriminalpolizeistellen ihres Bezirkes.[17]

Zum 1. Oktober 1937 wurde das Preußische Landeskriminalpolizeiamt in Reichskriminalpolizeiamt umbenannt. Es unterstand dem Chef der Sicherheitspolizei unmittelbar. Die Kriminalpolizeileitstellen waren der staatlichen Polizeiverwaltung ihres Sitzes angegliedert und unterstanden dem Leiter dieser Behörde. Die diesbezüglichen Regelungen für die Kriminalpolizeistellen wurden analog angewendet. Aufgaben und Zuständigkeiten der Kriminalpolizeibehörden regelte die Ausführungsbestimmung zum Runderlass über die Neuordnung der staatlichen Kriminalpolizei vom 20. September 1936.[18]

Die Kriminalpolizeileitstelle Dresden wurde zum 30. September 1938 dem Polizeipräsidium Dresden angegliedert.[19]

In der zweiten Julihälfte des Jahres 1940 sind die Bezirke der Kriminalpolizeistellen in Sachsen teilweise neu festgelegt worden. Dabei gelangte u. a. die kriminalpolizeiliche Außenstelle in Freiberg von der Kriminalpolizeistelle Chemnitz zur Kriminalpolizeistelle Dresden. Fortan waren die Kriminalpolizeileitstelle Dresden als Kriminalpolizeistelle für den Regierungsbezirk Dresden-Bautzen, die Kriminalpolizeistelle Leipzig für den Regierungsbezirk Leipzig, die Kriminalpolizeistelle Chemnitz für den Regierungsbezirk Chemnitz und die Kriminalpolizeistelle Zwickau für den Regierungsbezirk Zwickau zuständig.[20]

Zum 1. Januar 1941 wurde in Sachsen die Gemeindekriminalpolizei eingeführt. In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern wurde der Kriminaldienst von der Gemeindekriminalpolizei verrichtet. Für den Kriminaldienst in Städten zwischen 5.000 und 10.000 Einwohnern waren, bis auf wenige Ausnahmen, die Schutzpolizeidienstabteilungen zuständig. In den Orten unter 5.000 Einwohnern wurden diese Aufgaben von der Gendarmerie ausgeübt. Damit gingen sämtliche kriminalpolizeilichen Aufgaben auf den Ortspolizeiverwalter über. Eine staatliche Kriminalpolizeiverwaltung bestand in Sachsen nur noch in den Orten mit staatlichen Polizeiverwaltungen (Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau und Plauen). Die staatlichen Kriminalpolizeistellen waren weiterhin von allen schweren Straftaten zu unterrichten. Sie konnten die Bearbeitung durch Spezialbeamte oder Sonderkommissionen selbst übernehmen. Besondere Kommissionen bestanden bei der Staatlichen Kriminalpolizei für Morde, Brände, Unfälle und sonstige Kapitalverbrechen. Zuständig waren sie weiterhin für ihren Dienstbereich, den Regierungsbezirk. Von den Kriminalpolizeistellen waren zentral alle Abtreibungssachen und Fälle von Homosexualität zu bearbeiten.

Damit war die Kriminalpolizei in Freiberg nur noch für Bereich der Stadt Freiberg zuständig.[21]

Eine weitere Neuordnung erfuhr die Kriminalpolizei im Oktober 1943 durch das Ausscheiden der Dienststellen der staatlichen und Gemeindekriminalpolizei aus den Behörden der örtlichen Polizeiverwalter und den Übergang der haushaltsmäßigen und personellen Betreuung der Kriminalpolizei vom Hauptamt Ordnungspolizei auf das Reichssicherheitshauptamt. Die Kriminalpolizeileitstellen und Kriminalpolizeistellen als selbständige Behörden im Rahmen des sicherheitspolizeilichen Behördenaufbaus empfingen ihre Weisungen ausschließlich von den vorgesetzten Dienststellen der Sicherheitspolizei. Staatliche und Gemeinde-Kriminalabteilungen über 10 und mehr haushaltmäßige Planstellen führten die Bezeichnung "Kriminalpolizei- (Leit-) Stelle mit Ortsbezeichnung, Außendienststelle mit Ortsbezeichnung". Bei weniger als 10 Planstellen lautete die Bezeichnung "Kriminalpolizei- (Leit-) Stelle mit Ortsbezeichnung, Außenposten mit Ortsbezeichnung".[22] In den Freiberger Kriminalpolizeiunterlagen ist die Behördenbezeichnung mit Außenposten Freiberg nachweisbar.



1964 bot das Volkspolizeikreisamt in Freiberg dem Landeshauptarchiv Dresden Kriminalakten (1936-1944), Akten über Ausländer und Akten zur Erfassung des Arbeitseinsatzes Kriegsgefangener an, die im selben Jahr übernommen wurden. Es handelte sich um etwa 7 lfm.[23]

Die Akten zur Erfassung des Arbeitseinsatzes Kriegsgefangener, das sind Unterlagen zur Erfassung ausländischer Staatsangehöriger nach SMAD-Befehl Nr. 163/45 aus Freiberg, wurden vor einigen Jahren dem Bestand 11378 Landesbehörde der Volkspolizei Sachsen zugeordnet.

Die verbliebenen Akten sind in den Jahren 2019 und 2020 bearbeitet worden. Sie befanden sich in verschiedenen sehr umfangreichen, aufgefädelten Konvoluten, die in kleinere Einheiten aufgelöst wurden. Der Umfang des Bestandes beläuft sich auf 6 lfm.

Vorhanden sind aus den Jahren von 1936 bis 1944 kriminalpolizeiliche Unterlagen zu Anzeigen und Ermittlungen (Nr. 1 bis Nr. 251), Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer in Freiberg aus den Jahren von 1938 bis 1944/Anfang 1945 (Nr. 252 bis Nr. 265) und Anzeigen zu Selbstmorden in Freiberg aus den Jahren von 1935 bis 1944 (Nr. 266 bis Nr. 269).

Die Kriminalakten sind nach dem fortlaufenden Eingang der Vorgänge gebildet worden. Die Bearbeitung der Vorgänge, bzw. die zu ihnen genommenen Schriftstücke, kann wenige Tage bis zu mehreren Wochen dauern. In Einzelfällen kann sich ein Vorgang über mehrere Jahre erstrecken. Vorgänge mit einer längeren Laufzeit können mehrere Registrierungen aufweisen. Im Regelfall sind sie dann unter der letzten Registrierung abgelegt worden.

Vorhanden sind Anzeigen und Untersuchungen vor allem zu Einbrüchen, Diebstählen, Betrügereien, Sachbeschädigungen, Hehlerei, unbefugten Waffenbesitzes, Verkehrsunfällen, anderen Unfällen bzw. Unglücksfällen, Bränden, Sittlichkeitsdelikten, Kuppelei, Körperverletzungen, Morden, Leichenfunden, Todesfällen, Suiziden, Abtreibungen und Abtreibungsversuchen, Beleidigungen und Verleumdungen, Erpressungen, Vermisstenanzeigen, Fahndungsgesuche anderer Polizeidienststellen und Suche nach diesen Personen (Aufenthaltsfeststellungen).

Ab 1937 sind viele Untersuchungen zu einer möglichen weiteren Beobachtung von einzelnen Straftätern, bzw. ab 1938 zu polizeilichen Vorbeugungsmaßnahmen vorhanden. 1937 beginnen auch umfangreiche Ermittlungen bei Fehlgeburten, hinsichtlich eines Abtreibungsversuches.

Mit Kriegsbeginn 1939 sind auch zunehmend Ermittlungen zu flüchtigen Militärangehörigen und zu entwichenen Kriegsgefangenen vorhanden. Ab Herbst 1939 sind Untersuchungen über den Lebenswandel verschiedener Personen, zum Umgang mit Ausländern und Kriegsgefangenen in den Akten enthalten.

Ab 1941 gibt es für viele eingestellte Untersuchungen bei Diebstählen, Einbrüchen, Sittlichkeitsvergehen und Sittlichkeitsverbreche eine zusätzliche gesonderte Ablage. Diese weisen neben der Geschäftsbuchnummer noch eine zweite Signatur auf.

Die vorliegenden Kriminalunterlagen aus Freiberg enthalten Anzeigen und Ermittlungen, die bis 1941 die Stadt Freiberg und den Landgerichtsbezirk Freiberg betreffen. Die Anzeigen und Fallaufnahmen geschahen bei der Außenstelle selbst, der Schutzpolizeidienstabteilung der Stadt Freiberg und verschiedenen Gendarmeriestationen. Von 1941 bis Ende September 1943 sind nur die Stadt Freiberg betreffende Vorgänge vorhanden. Danach wurden auch wieder Vorgänge aus dem Umland und der Stadt Freiberg bearbeitet. Viele Vorgänge wurden an die zuständigen Kriminalpolizeileitstellen in Chemnitz bzw. Dresden weitergeleitet. Von dort wurden auch Vorgänge, Anweisungen und Anfragen empfangen. Teilweise wurden sie auch an die Gendarmeriestationen oder gänzlich andere Polizeibehörden außerhalb des Zuständigkeitsgebietes weitergeleitet.

Gelegentlich sind in den Akten Urteilsabschriften und Benachrichtigungen von Staatsanwaltschaften oder Gerichten über Verurteilungen enthalten. Viele der vorhandenen Vorgänge sind Gerichten, Staatsanwaltschaften oder anderen staatlichen und kommunalen Behörden zur weiteren Veranlassung zur Verfügung gestellt worden. Vereinzelt sind Hinweise auf Verstorbene in Konzentrationslagern nachweisbar.

Bei den Aufenthaltsgenehmigungen handelt es sich vor allem um Studenten und wissenschaftliche Kräfte der Bergakademie und anderen wissenschaftlichen Bildungseinrichtungen sowie um Arbeitskräfte bei verschiedenen Firmen. Sie sind wahrscheinlich bei der Stadt Freiberg im Bereich des Ausländeramtes, Ausländerpolizei oder Schutzpolizeidienstabteilung entstanden.

Diese Akten zu den Aufenthaltsgenehmigungen sind 1994 durch den Internationalen Suchdienst in Bad Arolsen eingesehen und ausgewertet worden.

Die Akten über die Selbstmorde sind beim Polizeiamt der Stadt Freiberg (später der Schutzpolizeidienstabteilung der Stadt Freiberg) abgelegt worden.

Registraturhilfsmittel, die ein gezieltes Auffinden einzelner Vorgänge ermöglichen, sind nicht vorhanden. Über deren Verbleib liegen keine Erkenntnisse vor.

Fast alle Akten enthalten personenbezogene Unterlagen, die noch einer Schutzfrist nach § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3b SächsArchivG unterliegen. Eine Einsicht ist erst nach der Verkürzung der Schutzfristen möglich.



[01] 10736 Ministerium des Innern, Nr. 11233, Bl. 4-10 und 176-194: Errichtung eines Landeskriminalpolizeidienstes und vorläufige Dienstvorschriften für die Königlich Sächsische Landeskriminalpolizei vom 2. Dezember 1910, Bl. 176-194 mit Ergänzungen.
[02] 11117 Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Dresden, Nr. 33, Bl. 2-6: Abschrift eines Schreibens des Ministeriums des Innern vom 30. März 1910 und 10736 Ministerium des Innern, Nr. 11246, Bl. 1-18: Archiv für Kriminologie, Sonderdruck 1918, mit Beitrag von Geheimrat Dr. Robert Heindl, Berlin zur polizeilichen Bekämpfung des interlokalen Verbrechertums.
[03] Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1912, S. 257-265.
[04] 10736 Ministerium des Innern, Nr. 11234, Bl. 257, 258.
[05] 10736 Ministerium des Innern, Nr. 11233, Bl. 23-29: verschiedene Zeitungsausschnitte zur Struktur Kriminalpolizei in Sachsen und Deutschland aus dem Jahr 1911.
[06] Reichsgesetzblatt 1922, S. 593-595.
[07] Sächsisches Gesetzblatt 1921, S. 199 f.
[08] Sächsisches Gesetzblatt 1922, S. 547: Verordnung über den Übergang der Ordnungs- und Kriminalpolizei auf den Staat vom 14. September 1922.
[09] 11031 Landgericht Freiberg, Nr. 1306, Bl. 135.
[10] Sächsisches Gesetzblatt 1922, S. 547-554: Ausführungsverordnung vom 15. September 1922 zum Gesetz über Änderungen im Polizeiwesen vom 27. Juni 1921.
[11] Sächsisches Gesetzblatt 1931, S. 157, hier § 12.
[12] Sächsisches Gesetzblatt 1933, S. 121-129.
[13] Reichsgesetzblatt 1934 I, S. 75 ff.: Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30. Januar 1934 und Reichsgesetzblatt 1937 I, S. 325 ff.: Gesetz über Finanzmaßnahmen auf dem Gebiet der Polizei vom 19. März 1937.
[14] Reichsgesetzblatt 1936 I, S. 487 f.
[15] Sächsisches Gesetzblatt 1935, S. 61.
[16] Die Zentralstelle für Vermisste und unbekannte Tote bei der Polizeidirektion wurde 1912 eingerichtet. Siehe dazu die Akten 10736 Ministerium des Innern, Nr. 11342 und 11343.
[17] Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern 1936, Spalten 1339-1343: Neuordnung der staatlichen Kriminalpolizei.
[18] Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern 1937, Spalten 1152-1164.
[19] 11031 Landgericht Freiberg, Nr. 1771, Bl. 10.
[20] Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern 1940, Spalten 1509, 1510.
[21] 11085 Amtsgericht Pirna, Nr. 2493, Bl. 45.
[22] Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern 1944, Spalten 1595, 1596.
[23] 10707 Sächsisches Hauptstaatsarchiv, Nr. 3048, Bl. 33-39.

Kriminalakten.- Aufenthaltsgenehmigungen ausländischer Studenten der Bergakademie Freiberg und ausländischer Arbeitskräfte in und um Freiberg
Im September 1922 wurde die Kriminalpolizei in Sachsen verstaatlicht und in Dresden das Landeskriminalamt gebildet, welches dem Ministerium des Innern unmittelbar unterstand. Ihm waren die Kriminalämter in Chemnitz, Dresden, Leipzig und Plauen nachgeordnet, die Teil der ortsansässigen staatlichen Polizeipräsidien und Polizeiämter waren. In größeren Städten und Landgemeinden wurden Kriminalabteilungen und Kriminalposten eingerichtet; in Freiberg bestand eine Kriminalabteilung. Nachdem Mitte der dreißiger Jahre das Reich die Hoheit über die Polizei an sich gezogen hatte, wurde das Preußische Landeskriminalpolizeiamt (Bezeichnung ab Juli 1937: Reichskriminalpolizeiamt) im September 1936 mit der fachlichen Leitung der Kriminalpolizei aller deutschen Länder beauftragt. An Stelle der Landeskriminalämter traten in den nichtpreußischen Ländern Kriminalpolizeileitstellen. In Sachsen gab es ab Oktober 1936 die Kriminalpolizeileitstelle Dresden mit den Kriminalpolizeistellen Chemnitz, Dresden, Leipzig, Plauen und Zwickau. Daneben bestanden örtliche Kriminalabteilungen. Die Kriminalpolizeileitstelle Dresden übte zugleich die Funktion der Kriminalpolizeistelle für Dresden aus. Die Kriminalpolizeistellen verblieben organisatorisch in ihren bisherigen Polizeibehörden. Das Reichskriminalpolizeiamt wurde im Oktober 1939 als Amt 5 Teil des Reichssicherheitshauptamtes. Aus dieser Zeit lässt sich bis etwa 1940 die Dienststellenbezeichnung "Staatliche Kriminalpolizei - Kriminalpolizeistelle Chemnitz, Außenstelle Freiberg" nachweisen. 1941 bis 1943 hieß die Dienststelle "Der Oberbürgermeister als Polizeiverwalter, Kriminalpolizei". Im September / Oktober 1943 wurde die Kriminalpolizei aus den örtlichen Polizeiverwaltungen ausgegliedert und direkt dem Reichssicherheitshauptamt unterstellt. Die Kriminalpolizeileitstellen und Kriminalpolizeistellen als selbständige Behörden im Rahmen des sicherheitspolizeilichen Behördenaufbaus empfingen ihre Weisungen von den vorgesetzten Dienststellen der Sicherheitspolizei.

Weitere Angaben siehe 2.3.3.4 Polizeibehörden
  • | ohne
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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