Hauptinhalt

Beständeübersicht

Bestand

10795 Gendarmerieposten

Datierung1930 - 1945
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)0,30

Bestand enthält auch 1 Archivalien, die aus rechtlichen Gründen hier nicht angezeigt werden können. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall direkt an das Staatsarchiv Kontaktformular

1963 übergab die Bezirksbehörde der Volkspolizei sieben Akten des Gendarmeriepostens Bannewitz bei Dresden. Bei der Bearbeitung wurden zwei Bände mit Bagatellfällen (Verkehrsunfälle, Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, kleinere Diebstähle, Ruhestörungen usw.) kassiert. Die übriggebliebenen Bände bildeten fortan den Bestand 10795 Gendarmerieposten Bannewitz mit einem Findbuch von Dr. Gerhard Schmidt.

2014 wurden vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zwei Akten der Gendarmerieposten Deutscheinsiedel und Deutschneudorf übernommen. Damit nicht weitere Kleinstbestände der Gendarmerieposten gebildet werden müssen, wurde der bisherige Bestand 10795 Gendarmerieposten Bannewitz in 10795 Gendarmerieposten umbenannt. Die überlieferten Gendarmerieposten sind in dem Bestand an Hand der Klassifikation identifizierbar.

Die vorliegenden Akten geben einen Einblick in die Tätigkeit der lokalen Polizei der Jahre zwischen 1930 und 1945, aus dem wenige Akten erhalten geblieben sind. Die Unterlagen des Gendarmeriepostens Deutscheinsiedel aus dem Jahr 1931 widerspiegeln die Tätigkeit eines Gendarmeriepostens an der Grenze zur Tschechoslowakischen Republik. Die Unterlagen ab 1939 geben einen Einblick in die Verhältnisse während des Krieges, wo es neben der Dienstorganisation und Untersuchungen in verschiedenen Vergehen auch Hinweise auf örtliche Kriegsgefangenenlager und Zwangsarbeiter geben kann.
Dienstanweisungen.- Aufstellung der Landwacht 2. Kompanie.- Polizeiarbeit.
Die Landgendarmerie war für die polizeiliche Aufsicht auf dem Lande und in den Städten mit Ausnahme der bezirksfreien Städte verantwortlich, wobei die eigentliche Lokalpolizei bei den Ortspolizeibehörden verblieb. Sie war also zuständig für die öffentliche Sicherheit, die Ermittlung und Verhütung strafbarer Handlungen, die Überwachung der wohlfahrtspolizeilichen Bestimmungen und half bei Unglücksfällen mit. Die Gendarmerie gehörte zu den Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft. Aufsichtsbehörden waren die Kreishauptmannschaften, Dienstbehörden die Amtshauptmannschaften.

Weitere Angaben siehe 2.3.3.4 Polizeibehörden
  • 2014 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
Sitemap-XML zurück zum Seitenanfang