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Beständeübersicht

Bestand

10804 Katasteramt Dresden-Land

Datierung1839 - 1957
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)78,20
Entwicklung der Grundsteuern in Sachsen [01]

Behördengeschichte


Am 1. Januar 1844 wurde durch Gesetz vom 9. September 1843 [02] das neue Grundsteuersystem im Königreich Sachsen eingeführt. Es entstanden vier Steuerkreise, die den vier Kreisdirektionsbezirken [03] entsprachen. 1856 wurden Gerichtsämter als neue Behörden der staatlichen Lokalverwaltung eingesetzt. Sie lösten die alten Ämter ab und waren zugleich Gerichts- und Verwaltungsstellen. Davon ausgehend wurden auch die Steuerbezirke und –kreise angepasst. Der Steuerbezirk Dresden lag im ersten von vier Steuerkreisen. Sitz des Kreissteuerrates des 1. Steuerkreises war Dresden. Der Steuerbezirk Dresden umfasste die Gerichtsamtsbezirke Dresden, incl. Stadt Dresden, Radeberg, Schönfeld, Döhlen und Wilsdruff. [04]



Mit der Verwaltungsreform 1873 wurden die Gerichtsämter abgeschafft. Die Amtshauptmannschaften [05] traten die Nachfolge an. Gleichzeitig wurden die Kreisdirektionen aufgelöst und durch Kreishauptmannschaften ersetzt. Die Steuerkreise entsprachen den vier Kreishauptmannschaften und die Steuerbezirke den Amtshauptmannschaften. Der Steuerbezirk Dresden, nunmehr identisch mit dem Sprengel der Amtshauptmannschaft, umfasste die ehemaligen Gerichtsamtsbezirke [06] Dresden, Radeberg, Tharandt und Döhlen. 1900 erhöhte sich die Zahl der Steuerkreise von vier auf fünf. Die Bezirkssteuereinnahmen wurden 1920 durch die Finanzämter abgelöst. Mit Einführung der neuen Staatsgrundsteuer 1922 [07] wurde die Katasterverwaltung den Bezirksvermessungsämtern übergeben, auf die auch die Aufgaben der Bezirkslandvermesser übergingen. Vorgesetzte Behörde für die Vermessungsämter war das Landesvermessungsamt. Der sächsische Landtag verabschiedete 1926 erneut ein Grundsteuergesetz [08], das die Steuerbemessung durch Einheitswerte vorsah.



1934 wurde das Vermessungswesen Reichsangelegenheit [09]. In der Folge ging die Ressortzuständigkeit in Sachsen vom Finanzministerium auf das Innenministerium über. Dort wurde die Abteilung Vermessungswesen neu geschaffen. Zu ihr gehörten als Unterabteilungen das bisherige Landesvermessungsamt als Kataster- und Messungsverwaltung und die Hauptvermessungsabteilung III (Land Sachsen). Aus den ehemaligen Bezirksvermessungsämtern wurden Katasterämter. Ab 1939 wurden die Bezeichnung der Amts- und Kreishauptmannschaft durch Landkreis- und Regierungsbezirk ersetzt. [10] An der Gebietszuständigkeit änderte sich dabei nichts. Ab 1945 war das Kreisvermessungsamt Dresden für die Flurangelegenheiten des Landkreises zuständig. 1952 wurde eine Katasterabteilung beim Rat des Kreises eingerichtet.Bestandsgeschichte



Mit der Einführung eines einheitlichen Liegenschaftskatasters wurden alle Unterlagen bis spätestens 1956 in den Katasterabteilungen der Räte der Kreise abgeschlossen, aber weiterhin als Arbeitsgrundlage benötigt.



Das Katasteramt Dresden und seine Vorbehörden waren für die Verwaltung des Katasterschriftgutes im Bezirk der Amtshauptmannschaft Dresden zuständig. Abgaben von Katasterschriftgut an das Hauptstaatsarchiv erfolgten vom Rat des Kreises Dresden vor allem im Zeitraum 1952 bis 1962. Diese Archivalien wurden von Monika Peikert 1962/1967 verzeichnet und 1968 von Gerhard Schmidt in die Form eines Findbuches gebracht.



Ab dem Jahr 2002 erfolgte die Eingabe der vorhandenen Daten in die Augias Datenbank mit einer anschließenden teilweisen Neuverzeichnung. Bei dieser Neuverzeichnung wurde das alte Findbuch in den neuen Bestand integriert und durch Archivalien aus den Beständen Rat des Bezirkes, Liegenschaftsdienst, Außenstelle Dresden und Außenstelle Freital ergänzt. Die Bestandsbezeichnung Katasteramt Dresden wurde beibehalten. Die Bestandsabgrenzung erfolgte nach dem am längsten bestehenden Sprengel, der Amtshauptmannschaft Dresden mit ihren Ortschaften.



Der Bestand gliedert sich, ausgehend von der Art des Schriftgutes, in 7 Klassifikationsgruppen. Innerhalb jeder Gruppe sind die Archivalien alphabetisch nach Orten geordnet. Bei der Titelaufnahme wurden die Ortsnamen in die heutige sprachliche Form gebracht. Die heutige Verwaltungszugehörigkeit sowie Ortszusammenlegungen und Eingemeindungen wurden dabei nicht berücksichtigt.


Verweise auf andere Bestände

10047 Amt Dresden

10052 Amt Grillenburg

10060 Amt Moritzburg

10736 Ministerium des Innern

10737 Generalkommission für Ablösungen und Gemeinheitsteilungen

10738 Umlegungsämter

10747 Amtshauptmannschaft Dresden

10819 Flurverzeichnisse

10851 Ministerium der Finanzen

10853 Zentralkommission zur Vorbereitung eines neuen Grundsteuersystems

11002 Bezirkssteuereinnahme Dresden

11045 Amtsgericht Dresden

11130 Sächsische Kommission für Geschichte, Flurnamenverzeichnisse

13657 Katasterkarten


Literaturhinweise



Blaschke, Karlheinz, Die Archivierung von Katastermaterial in: Archivmitteilungen 4/1954, S. 63 f.

Blaschke, Karlheinz, Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen, Leipzig 1957

Lehmann, Frank, SächsHStA, 10803 Katasteramt Dippoldiswalde, 2002

Peikert, Monika, Katasterschriftgut im Landeshauptarchiv Dresden in: Archivmitteilungen 1/1965, S. 32 f.


[01] Hierzu siehe Findbuch 10803 Katasteramt Dippoldiswalde
[02] Gesetz zur Einführung des neuen Grundsteuersystems vom 9. September 1843, in: Gesetz- und Verordnungs- blatt für das Königreich Sachsen (GVOBL Sachsen) 1843, S. 97 f.
[03] Bekanntmachung vom 14. November 1843, in: GVOBL Sachsen 1843 S. 249
[04] Verordnung, die veränderte Abgrenzung der Steuerkreise und Steuerbezirke betr. vom 25.November 1856, in: GVOBL Sachsen 1856, S. 410 f.
[05] Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873, in: GVOBL Sachsen 1873, S. 275 f.
[06] Verordnung über die veränderte Abgrenzung der Steuerkreise und Steuerbezirke vom 22. Juni 1876, in: GVOBL Sachsen 1876, S. 281 f.
[07] Grundsteuergesetz vom 7. Oktober 1921, in: Sächsisches Gesetzblatt ( SGBL) 1921, S. 327 f.
[08] Grundsteuergesetz vom 30. Juli 1926, in: SGBL 1926, S. 165 f.
[09] Gesetz über die Neuordnung des Vermessungswesens vom 3. Juli 1934, in: Reichsgesetzblatt 1934, Teil I,
S. 534
[10] Dritte Verordnung über den Neuaufbau des Reichs vom 28. November 1938, in: Reichsgesetzblatt 1938, Teil I, S. 1675
Flurbücher.- Besitzstandsbücher.- Klassifikation und Einschätzung des Grundeigentums.- Grundsteuerakten und Flurbuchakten.- Beiblätter zum Flurkroki.
Das Katasteramt war zunächst für die Bezirke der Gerichtsämter Döhlen, Dresden, Radeberg und Tharandt zuständig.

Weitere Angaben siehe 2.3.3.6 Katasterämter und Brandversicherungsämter
  • 2007, Nachtrag 2008 | Findbuch / elektronisches Findmittel
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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