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Beständeübersicht

Bestand

10808 Katasteramt Großenhain

Datierung1831 - 1954
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)58,40
Entwicklung der Grundsteuern in Sachsen [01]


Behördengeschichte

Am 1. Januar 1844 wurde durch Gesetz vom 9. September 1843 [02] das neue Grundsteuersystem im Königreich Sachsen eingeführt. Es entstanden vier Steuerkreise, die den vier Kreisdirektionsbezirken [03] entsprachen. 1856 wurden Gerichtsämter als neue Behörden der staatlichen Lokalverwaltung eingesetzt. Sie lösten die alten Ämter ab und waren zugleich Gerichts- und Verwaltungsstellen. Davon ausgehend wurden auch die Steuerbezirke und –kreise angepasst. Der Steuerbezirk Großenhain lag im ersten von vier Steuerkreisen und umfasste die Gerichtsamtsbezirke Großenhain, Radeburg und Moritzburg. [04]



Mit der Verwaltungsreform 1873 wurden die Gerichtsämter abgeschafft. Die Amtshauptmannschaften [05] traten die Nachfolge an. Gleichzeitig wurden die Kreisdirektionen aufgelöst und durch Kreishauptmannschaften ersetzt. Die Steuerkreise entsprachen den vier Kreishauptmannschaften und die Steuerbezirke den Amtshauptmannschaften. Der Steuerbezirk Großenhain, nunmehr identisch mit dem Sprengel der Amtshauptmannschaft, umfasste die ehemaligen Gerichtsamtsbezirke [06] Großenhain, Radeburg und Riesa. 1900 erhöhte sich die Zahl der Steuerkreise von vier auf fünf. Die Bezirkssteuereinnahmen wurden 1920 durch die Finanzämter abgelöst. Mit Einführung der neuen Staatsgrundsteuer 1922 [07] wurde die Katasterverwaltung den Bezirksvermessungsämtern übergeben, auf die auch die Aufgaben der Bezirkslandvermesser übergingen. Vorgesetzte Behörde für die Vermessungsämter war das Landesvermessungsamt. Der sächsische Landtag verabschiedete 1926 erneut ein Grundsteuergesetz [08] , das die Steuerbemessung durch Einheitswerte vorsah.



1934 wurde das Vermessungswesen Reichsangelegenheit [09]. In der Folge ging die Ressortzuständigkeit in Sachsen vom Finanzministerium auf das Innenministerium über. Dort wurde die Abteilung Vermessungswesen neu geschaffen. Zu ihr gehörten als Unterabteilungen das bisherige Landesvermessungsamt als Kataster- und Messungsverwaltung und die Hauptvermessungsabteilung III (Land Sachsen). Aus den ehemaligen Bezirksvermessungsämtern wurden Katasterämter. Ab 1939 wurden die Bezeichnung der Amts- und Kreishauptmannschaft durch Landkreis- und Regierungsbezirk ersetzt. [10] An der Gebietszuständigkeit änderte sich dabei nichts.


Bestandsgeschichte

Mit der Einführung eines einheitlichen Liegenschaftskatasters wurden alle Unterlagen bis spätestens 1956 in den Katasterabteilungen der Räte der Kreise abgeschlossen, aber weiterhin als Arbeitsgrundlage benötigt.



Das Katasteramt Großenhain und seine Vorbehörden waren für die Verwaltung des Katasterschriftgutes im Bezirk der Amtshauptmannschaft Großenhain zuständig. Abgaben von Katasterschriftgut an das Sächsische Hauptstaatsarchiv erfolgten von den Räten der Kreise Großenhain, Riesa, Dresden und Meißen vor allem im Zeitraum 1952 bis 1962. Diese Archivalien wurden von Monika Peikert 1962/1963 verzeichnet und 1966 von Gerhard Schmidt in die Form eines Findbuches gebracht.



Eine nachträgliche Abgabe vom Rat des Bezirkes, Liegenschaftsdienst, Außenstelle Großenhain, wurde 1973 übernommen. Das Abgabeverzeichnis wurde als Anhang ins damalige Findbuch gelegt und die Archivalien als Bestand Katasteramt Großenhain, Abgabe vom 10.10.1973 geführt und bestellt.



Ab dem Jahr 2002 erfolgte die Eingabe der vorhandenen Daten in die Augias Datenbank mit einer anschließenden teilweisen Neuverzeichnung. Bei dieser Neuverzeichnung wurden beide Teile des alten Findbuches in den neuen Bestand integriert und durch Archivalien aus dem Bestand Rat des Bezirkes, Liegenschaftsdienst, Außenstelle Dresden, Abgabe vom 29.01.1975 ergänzt. Die Bestandsbezeichnung Katasteramt Großenhain wurde beibehalten. Die Bestandsabgrenzung erfolgte nach dem am längsten bestehenden Sprengel, der Amtshauptmannschaft Großenhain mit ihren Ortschaften.



Der Bestand gliedert sich, ausgehend von der Art des Schriftgutes, in 11 Klassifikationsgruppen. Innerhalb jeder Gruppe sind die Archivalien alphabetisch nach Orten geordnet. Die Abgaben 1973 und 1975 sind in den jeweiligen Punkten Ausfertigung 2 enthalten. Bei der Titelaufnahme wurden die Ortsnamen in die heutige sprachliche Form gebracht. Die heutige Verwaltungszugehörigkeit sowie Ortszusammenlegungen und Eingemeindungen wurden dabei nicht berücksichtigt.



Der Umfang des Bestandes beträgt 58,10 lfm.


Verweise auf andere Bestände


10054 Amt Hain (Großenhain)

10736 Ministerium des Innern

10758 Amtshauptmannschaft Großenhain

10819 Flurverzeichnisse

10851 Ministerium der Finanzen

10853 Zentralkommission zur Vorbereitung eines neuen Grundsteuersystems

11005 Bezirkssteuereinnahme Großenhain

11056 Amtsgericht Großenhain

11130 Sächsische Kommission für Geschichte, Flurnamenverzeichnisse


Literaturhinweise


Blaschke, Karlheinz, Die Archivierung von Katastermaterial in: Archivmitteilungen 4/1954, S. 63 f.

Blaschke, Karlheinz, Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen, Leipzig 1957

Lehmann, Frank, SächsHStA, 10803 Katasteramt Dippoldiswalde, 2002

Peikert, Monika, Katasterschriftgut im Landeshauptarchiv Dresden in: Archivmitteilungen 1/1965, S. 32 f.


[01] Hierzu siehe Findbuch 10803 Katasteramt Dippoldiswalde
[02] Gesetz zur Einführung des neuen Grundsteuersystems vom 9. September 1843, in: Gesetz- und Verordnungs- blatt für das Königreich Sachsen (GVOBL Sachsen) 1843, S. 97 f.
[03] Bekanntmachung vom 14. November 1843, in: GVOBL Sachsen 1843 S. 249
[04] Verordnung, die veränderte Abgrenzung der Steuerkreise und Steuerbezirke betr. vom 25.November 1856, in: GVOBL Sachsen 1856, S. 410 f.
[05] Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873, in: GVOBL Sachsen 1873, S. 275 f.
[06] Verordnung über die veränderte Abgrenzung der Steuerkreise und Steuerbezirke vom 22. Juni 1876, in: GVOBL Sachsen 1876, S. 281 f.
[07] Grundsteuergesetz vom 7. Oktober 1921, in: Sächsisches Gesetzblatt ( SGBL) 1921, S. 327 f.
[08] Grundsteuergesetz vom 30. Juli 1926, in: SGBL 1926, S. 165 f.
[09] Gesetz über die Neuordnung des Vermessungswesens vom 3. Juli 1934, in: Reichsgesetzblatt 1934, Teil I,
S. 534
[10] Dritte Verordnung über den Neuaufbau des Reichs vom 28. November 1938, in: Reichsgesetzblatt 1938, Teil I, S. 1675
Flurbücher.- Besitzstandsbücher und Grundsteuerkataster.- Klassifikation und Einschätzung des Grundeigentums.- Grundsteuerakten und Flurbuchakten.- Neuaufnahme und Zusammenlegung von Fluren.- Ablösungsangelegenheiten.- Gebäudeabschätzungsverzeichnisse.
Das Katasteramt war zunächst für die Bezirke der Gerichtsämter Großenhain, Radeburg und Riesa zuständig.

Weitere Angaben siehe 2.3.3.6 Katasterämter und Brandversicherungsämter
  • 2004, Nachtrag 2008 | Findbuch / elektronisches Findmittel für Akten
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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