Hauptinhalt

Beständeübersicht

Bestand

10858 Sächsische Landesforstverwaltung

Datierung1815 - 1945
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)39,60
1935 wurde im Zuge der Reichsreform die Landesforstdirektion aus der Finanzverwaltung herausgenommen und als Sächsische Landesforstverwaltung dem Ministerpräsidenten und Reichsstatthalter unmittelbar unterstellt. Damit erhielt die Forstverwaltung größere Selbständigkeit. Zu den Aufgaben der Landesforstverwaltung gehörte neben der Verwaltung der staatlichen Forsten, der Staatsjagden und der zugehörigen Einrichtungen auch die Bewirtschaftung der Gemeinde-, Stiftungs- und Körperschaftswaldungen. Hinzu kamen die Betreuung und Beaufsichtigung der nichtstaatlichen Waldungen sowie die sonstige Förderung der Waldwirtschaft, ein Bereich der bisher vom Wirtschaftministerium wahrgenommen wurde. Am 01.04.1944 übernahm die Landesforstverwaltung den Beamtenapparat des Reichsnähramtes und der gesamte kommunale und private Waldbesitz wurde durch Bildung von insgesamt 66 Einheitsforstämtern der staatlichen Oberaufsicht unterstellt. 1945 wird die Landesforstverwaltung aufgelöst.
Neben den in Augias verzeichneten Akten enthält der Bestand noch eine größere Anzahl weiterer Akten. Für diese Akten siehe Findbuch 10858 Sächsische Landesforstverwaltung. Insgesamt umfasst der Bestand der Sächsischen Landesforstverwaltung 3637 Akteneinheiten aus der Zeit von 1815 - 1945.


Weitere Angaben siehe 2.3.5.2 Forstverwaltung
Forstgrundstücksakten.- Grundstücksankäufe.- Grundstücksverkäufe.- Straßen und Wege.- Gutsvorsteherangelegenheiten.- Bauangelegenheiten.- Schießstände.- Abbau von Bodenschätzen.- Gaststätten.- Waldarbeitereigenheime.- Erbbaurechte.- Fischerei.- Flößerei.- Eisnutzung.- Schutzhütten.- Wasserläufe.
1935 wurde im Zuge der Reichsreform die Landesforstdirektion aus der Finanzverwaltung herausgenommen und als Sächsische Landesforstverwaltung dem Ministerpräsidenten und Reichsstatthalter unmittelbar unterstellt. Damit erhielt die Forstverwaltung größere Selbständigkeit. Zu den Aufgaben der Landesforstverwaltung gehörte neben der Verwaltung der staatlichen Forsten, der Staatsjagden und der zugehörigen Einrichtungen auch die Bewirtschaftung der Gemeinde-, Stiftungs- und Körperschaftswaldungen. Hinzu kamen die Betreuung und Beaufsichtigung der nichtstaatlichen Waldungen sowie die sonstige Förderung der Waldwirtschaft, ein Bereich der bisher vom Wirtschaftministerium wahrgenommen wurde. Am 01.04.1944 übernahm die Landesforstverwaltung den Beamtenapparat des Reichsnähramtes und der gesamte kommunale und private Waldbesitz wurde durch Bildung von insgesamt 66 Einheitsforstämtern der staatlichen Oberaufsicht unterstellt. 1945 wurde die Landesforstverwaltung aufgelöst.

Weitere Angaben siehe 2.3.5.2 Forstverwaltung
  • | ohne 4,15 lfm und 117 Karten
  • 1952, Nachtrag 1973 | Abgabeverzeichnis für 35,45 lfm
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
Sitemap-XML zurück zum Seitenanfang