Beständeübersicht
Bestand
10882 Forstrevier Pillnitz
Datierung | 1796 - 1964 |
---|---|
Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 5,70 |
Behördengeschichte
Am 31. Januar 1694 tauschte Heinrich von Bünau mit Kurfürst Johann Georg IV. Pillnitz gegen das Amt Lichtenwalde und 20 000 Gulden. Seit Erwerb durch die Wettiner bis ins erste Drittel des 19. Jh. ist das Revier Pillnitz durchgehend landesherrliches Eigentum gewesen. [01]
Im Zuge der Reformen unter Heinrich Cotta wurde Sachsen im Jahre 1816 in vier Forstkreise eingeteilt. [02] Der Forstbezirk Dresden umfasste 14 Forstreviere, darunter Pillnitz mit dem Kammergut Schönfeld. [03]
Durch Erlass der Verfassungsurkunde vom 4. September 1831 wurden die dem Herrscherhaus gehörigen Waldungen mit dem Staatsgute verschmolzen.
Schließlich ist nach dem "Gesetz über die Auseinandersetzung zwischen dem Freistaate Sachsen und dem vormaligen Königshause" vom 21. Juli 1924 das gesamte Staatsgut mit Ausnahme der dem Familienverein "Haus Wettin Albertinische Linie e. V." durch Vertrag überlassenen domänialen Grundstücke und Forstreviere in das Eigentum des Freistaates Sachsen übergegangen.
Im Jahre 1924 wurden die Oberforstmeistereien aufgelöst. An deren Stelle trat eine Landesforstdirektion. Das Revier Pillnitz wurde mit Wirkung vom 1. Juni 1924 unter die Reviere Lohmen und Ullersdorf aufgeteilt. Zum Ullersdorfer Revier (ab 1924 Weißer Hirsch) trat das Rochwitzer Tännigt, die übrigen Teile des Pillnitzer Reviers wurden mit dem Lohmener Revier zum Forstamt Lohmen vereinigt und unterstanden somit dem Inspektionsbezirk Schandau.
Aufgrund des Erlasses des Reichsforstmeisters vom 27. Oktober 1943 wurde im Land Sachsen die forstliche Einheitsorganisation mit Wirkung vom 1. April 1944 eingeführt. Die bestehenden staatlichen Forstämter wurden mit dem 31. März 1944 aufgelöst. An Stelle der bisherigen Forstämter wurden Einheitsforstämter errichtet, die die Bezeichnung "Sächsisches Forstamt" führten. Diesen Forstämtern wurde die Verwaltung der Staatsforsten sowie die Beaufsichtigung und Betreuung der Körperschafts- und Privatwaldungen übertragen. Die Einheitsforstämter unterstanden als staatliche Behörden der Landesforstverwaltung. Der Pillnitzer Teil des bisherigen Staatsforstreviers Lohmen ging, zusammen mit dem Staatsforstrevier Weißer Hirsch in das Sächsische Forstamt Weißer Hirsch ein. [04]
Mit Wirkung vom 18. Oktober 1945 ist das Staatliche Forstamt Dresdner Heide, zu dem der Pillnitzer Teil des Staatsforstreviers Lohmen gehörte, mit seinem Sitz in Langebrück errichtet worden. Die Einheitsforstämter Weißer Hirsch und Klotzsche sind vom gleichen Tag an aufgelöst worden. [05]
Im Rahmen der Neuorganisation der Forstlichen Versuchsanstalt Tharandt, die unter Aufsicht des Landesforstamtes stand, wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 1946 der Dienstbezirk Graupa verwaltungsmäßig aus dem Forstamt Lohmen ausgegliedert und der Dienstaufsicht des Landesforstmeisters unterstellt. [06] Bestandsgeschichte und –Bearbeitung
Der größte Teil der Akten wurde 1973/1974 durch das Institut für Forstwirtschaft Eberswalde, Versuchsstation Graupa übergeben. 1982 gelangten weitere Akteneinheiten durch die Richard- Wagner- Gedenkstätte Graupa an das Archiv. [07]
Es handelt sich um ca. 3,5 lfm Akten. Die meisten Akten stammen von der Königlichen Forstrevierverwaltung Pillnitz (Ende 18. Jh. bis 1924) und vom Forstamt Lohmen, Pillnitzer Teil (1924 bis ca. 1945, die Übergänge sind fließend). Die Akten waren unverpackt, aber weitgehend in gutem Zustand, Säure- und Schimmelschäden, sowie mechanische Schäden traten in geringem Umfang auf.
Als Findmittel existierte eine Abgabeliste nach den Lagerungsorten in der Versuchsstation Graupa, anhand deren eine Benutzung aber kaum möglich war.
Die Registratursignatur folgt vermutlich einem gemeinsamen Muster, das von Forstverwaltungen größtenteils heute noch in der Form angewendet wird oder zumindest bekannt ist. In dem Buch "Geschäftsordnung für die Königlich Sächsische Staatsforstverwaltung" (Dresden 1911, 3 Bände) findet sich in Band 1 auf den Seiten 255 ff ein Plan zum "Aktenschrank" der Revierverwaltung, dieser weist Übereinstimmungen mit den Registratursignaturen auf den Akten auf. Da das frühere Ordnungsschema noch heute bekannt ist, erschien es ratsam, es soweit wie möglich beizubehalten. Es wurde allerdings den Gegebenheiten des Verzeichnungsprogramms angepasst (statt der alphanumerischen Gliederung eine bloße numerische) und vereinfacht, so dass nur eine grobe Gliederung vorliegt, was jedoch aufgrund des rechtgeringen Aktenumfangs vorteilhaft schien.
Zunächst war geplant, nur Akten der Forstrevierverwaltung Pillnitz zu verzeichnen. Später wurde entschieden, das Forstamt Lohmen, Pillnitzer Teil und auch die Minderanzahl von Akten der Versuchswirtschaft Graupa mit aufzunehmen, da sonst inhaltlich zusammengehörige Akten auseinandergerissen würden. Bei den Akten der Provenienz Versuchswirtschaft Graupa handelt es sich vorrangig um Unterlagen zu Grundstücksangelegenheiten.
Vom Schimmel befallene Akten wurden meist sofort behandelt, so die Nr. 73, 90, 149, 156; stärker befallende Akten wurden nur gesperrt, da eine sofortige Behandlung zeitlich nicht möglich erschien. Gesperrt wurden Akten auch wegen schutzwürdiger personenbezogener Daten (z. B. Forststrafsachen).
Es wurden keine Kassationen vorgenommen.
Die Verzeichnungsarbeit erfolgte durch die Archivinspektorenanwärterin Frau Katja Wollenberg unter Anleitung von Frau Olbrich vom 10. Juni bis 19. September 2002.Literaturhinweise
Richter, Albert: Geschichte der Organisation der Sächsischen Staatsforstverwaltung, Dresden 1935
Heinrich, C.: Geschäftsordnung für die Königliche Staatsforstverwaltung, Dresden 1911
[01] SächsHStA, 10882, Forstrevier Pillnitz Nr. 209
[02] SächsHStA, Loc. 38182 Rep. XVIIIa Gen. Nr. 464 "Die neue Einrichtung der Forstverwaltung", Spezial-
reskript vom 14. August 1816
[03] SächsHStA, 10862, Oberforstmeisterei Dresden, Findbucheinleitung
[04] Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14 vom 24.3.1944, S. 39ff
[05] Amtliche Nachrichten der Landesverwaltung Sachsen Nr. 10 vom 7.11.1945, S. 52
[06] SächsHStA, 10882, Forstrevier Pillnitz Nr. 226
[07] Akten des Sächsischen Hauptstaatsarchivs Dresden
Am 31. Januar 1694 tauschte Heinrich von Bünau mit Kurfürst Johann Georg IV. Pillnitz gegen das Amt Lichtenwalde und 20 000 Gulden. Seit Erwerb durch die Wettiner bis ins erste Drittel des 19. Jh. ist das Revier Pillnitz durchgehend landesherrliches Eigentum gewesen. [01]
Im Zuge der Reformen unter Heinrich Cotta wurde Sachsen im Jahre 1816 in vier Forstkreise eingeteilt. [02] Der Forstbezirk Dresden umfasste 14 Forstreviere, darunter Pillnitz mit dem Kammergut Schönfeld. [03]
Durch Erlass der Verfassungsurkunde vom 4. September 1831 wurden die dem Herrscherhaus gehörigen Waldungen mit dem Staatsgute verschmolzen.
Schließlich ist nach dem "Gesetz über die Auseinandersetzung zwischen dem Freistaate Sachsen und dem vormaligen Königshause" vom 21. Juli 1924 das gesamte Staatsgut mit Ausnahme der dem Familienverein "Haus Wettin Albertinische Linie e. V." durch Vertrag überlassenen domänialen Grundstücke und Forstreviere in das Eigentum des Freistaates Sachsen übergegangen.
Im Jahre 1924 wurden die Oberforstmeistereien aufgelöst. An deren Stelle trat eine Landesforstdirektion. Das Revier Pillnitz wurde mit Wirkung vom 1. Juni 1924 unter die Reviere Lohmen und Ullersdorf aufgeteilt. Zum Ullersdorfer Revier (ab 1924 Weißer Hirsch) trat das Rochwitzer Tännigt, die übrigen Teile des Pillnitzer Reviers wurden mit dem Lohmener Revier zum Forstamt Lohmen vereinigt und unterstanden somit dem Inspektionsbezirk Schandau.
Aufgrund des Erlasses des Reichsforstmeisters vom 27. Oktober 1943 wurde im Land Sachsen die forstliche Einheitsorganisation mit Wirkung vom 1. April 1944 eingeführt. Die bestehenden staatlichen Forstämter wurden mit dem 31. März 1944 aufgelöst. An Stelle der bisherigen Forstämter wurden Einheitsforstämter errichtet, die die Bezeichnung "Sächsisches Forstamt" führten. Diesen Forstämtern wurde die Verwaltung der Staatsforsten sowie die Beaufsichtigung und Betreuung der Körperschafts- und Privatwaldungen übertragen. Die Einheitsforstämter unterstanden als staatliche Behörden der Landesforstverwaltung. Der Pillnitzer Teil des bisherigen Staatsforstreviers Lohmen ging, zusammen mit dem Staatsforstrevier Weißer Hirsch in das Sächsische Forstamt Weißer Hirsch ein. [04]
Mit Wirkung vom 18. Oktober 1945 ist das Staatliche Forstamt Dresdner Heide, zu dem der Pillnitzer Teil des Staatsforstreviers Lohmen gehörte, mit seinem Sitz in Langebrück errichtet worden. Die Einheitsforstämter Weißer Hirsch und Klotzsche sind vom gleichen Tag an aufgelöst worden. [05]
Im Rahmen der Neuorganisation der Forstlichen Versuchsanstalt Tharandt, die unter Aufsicht des Landesforstamtes stand, wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 1946 der Dienstbezirk Graupa verwaltungsmäßig aus dem Forstamt Lohmen ausgegliedert und der Dienstaufsicht des Landesforstmeisters unterstellt. [06] Bestandsgeschichte und –Bearbeitung
Der größte Teil der Akten wurde 1973/1974 durch das Institut für Forstwirtschaft Eberswalde, Versuchsstation Graupa übergeben. 1982 gelangten weitere Akteneinheiten durch die Richard- Wagner- Gedenkstätte Graupa an das Archiv. [07]
Es handelt sich um ca. 3,5 lfm Akten. Die meisten Akten stammen von der Königlichen Forstrevierverwaltung Pillnitz (Ende 18. Jh. bis 1924) und vom Forstamt Lohmen, Pillnitzer Teil (1924 bis ca. 1945, die Übergänge sind fließend). Die Akten waren unverpackt, aber weitgehend in gutem Zustand, Säure- und Schimmelschäden, sowie mechanische Schäden traten in geringem Umfang auf.
Als Findmittel existierte eine Abgabeliste nach den Lagerungsorten in der Versuchsstation Graupa, anhand deren eine Benutzung aber kaum möglich war.
Die Registratursignatur folgt vermutlich einem gemeinsamen Muster, das von Forstverwaltungen größtenteils heute noch in der Form angewendet wird oder zumindest bekannt ist. In dem Buch "Geschäftsordnung für die Königlich Sächsische Staatsforstverwaltung" (Dresden 1911, 3 Bände) findet sich in Band 1 auf den Seiten 255 ff ein Plan zum "Aktenschrank" der Revierverwaltung, dieser weist Übereinstimmungen mit den Registratursignaturen auf den Akten auf. Da das frühere Ordnungsschema noch heute bekannt ist, erschien es ratsam, es soweit wie möglich beizubehalten. Es wurde allerdings den Gegebenheiten des Verzeichnungsprogramms angepasst (statt der alphanumerischen Gliederung eine bloße numerische) und vereinfacht, so dass nur eine grobe Gliederung vorliegt, was jedoch aufgrund des rechtgeringen Aktenumfangs vorteilhaft schien.
Zunächst war geplant, nur Akten der Forstrevierverwaltung Pillnitz zu verzeichnen. Später wurde entschieden, das Forstamt Lohmen, Pillnitzer Teil und auch die Minderanzahl von Akten der Versuchswirtschaft Graupa mit aufzunehmen, da sonst inhaltlich zusammengehörige Akten auseinandergerissen würden. Bei den Akten der Provenienz Versuchswirtschaft Graupa handelt es sich vorrangig um Unterlagen zu Grundstücksangelegenheiten.
Vom Schimmel befallene Akten wurden meist sofort behandelt, so die Nr. 73, 90, 149, 156; stärker befallende Akten wurden nur gesperrt, da eine sofortige Behandlung zeitlich nicht möglich erschien. Gesperrt wurden Akten auch wegen schutzwürdiger personenbezogener Daten (z. B. Forststrafsachen).
Es wurden keine Kassationen vorgenommen.
Die Verzeichnungsarbeit erfolgte durch die Archivinspektorenanwärterin Frau Katja Wollenberg unter Anleitung von Frau Olbrich vom 10. Juni bis 19. September 2002.Literaturhinweise
Richter, Albert: Geschichte der Organisation der Sächsischen Staatsforstverwaltung, Dresden 1935
Heinrich, C.: Geschäftsordnung für die Königliche Staatsforstverwaltung, Dresden 1911
[01] SächsHStA, 10882, Forstrevier Pillnitz Nr. 209
[02] SächsHStA, Loc. 38182 Rep. XVIIIa Gen. Nr. 464 "Die neue Einrichtung der Forstverwaltung", Spezial-
reskript vom 14. August 1816
[03] SächsHStA, 10862, Oberforstmeisterei Dresden, Findbucheinleitung
[04] Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14 vom 24.3.1944, S. 39ff
[05] Amtliche Nachrichten der Landesverwaltung Sachsen Nr. 10 vom 7.11.1945, S. 52
[06] SächsHStA, 10882, Forstrevier Pillnitz Nr. 226
[07] Akten des Sächsischen Hauptstaatsarchivs Dresden
Grundstücksangelegenheiten.- Forsteinrichtung und Revision.- Forstverbesserung.- Personalsachen und Dienstgebäude.- Jagd und Fischerei.- Gutsbezirkssachen.
Das Revier Pillnitz, 1694 von Kurfürst Johann Georg IV. erworben und bis in das erste Drittel des 19. Jahrhunderts stets landesherrliches Eigentum, wurde im Zuge der Reformen Heinrich Cottas 1816 als eines von 14 Forstrevieren dem Forstbezirk Dresden unterstellt. Am 04.09.1831 erfolgte aufgrund des Erlasses der Verfassungsurkunde die Verschmelzung der dem Herrscherhaus gehörigen Waldungen mit dem Staatsgut. Nach Auflösung der Oberforstmeistereien 1924 und der Einrichtung der Landesforstdirektion wurde das Revier Pillnitz mit Wirkung vom 01.06.1924 unter die Reviere Lohmen und Ullersdorf aufgeteilt. Zum Ullersdorfer Revier (ab 1924 Weißer Hirsch) trat das Rochwitzer Tännigt, während die übrigen Teile des Pillnitzer Reviers zusammen mit dem Lohmener Revier zum Forstamt Lohmen vereinigt wurden. Sie unterstanden somit dem Inspektionsbezirk Schandau. Gemäß eines Erlasses des Reichsforstmeisters wurden mit Wirkung vom 01.04.1944 in Sachsen die forstliche Einheitsorganisation eingeführt und bereits am 31.03.1944 alle bestehenden staatlichen Forstämter aufgelöst. Die stattdessen gebildeten Einheitsforstämter unterstanden als staatliche Behörden der Landesforstverwaltung. Am 18.10.1945 wurde das Staatliche Forstamt Dresdener Heide, zu dem der Pillnitzer Teil des Staatsforstreviers Lohmen gehörte, mit Sitz in Langebrück errichtet. Die Einheitsforstämter Weißer Hirsch und Klotzsche wurden aufgelöst. Im Zuge der Neuorganisation der Forstlichen Versuchsanstalt Tharandt wurde 1946 der Dienstbezirk Graupa verwaltungsmäßig aus dem Forstamt Lohmen ausgegliedert und der Dienstaufsicht des Landesforstmeisters unterstellt.
Der Bestand enthält auch Unterlagen der Provenienzen Forstamt Pillnitz, Forstamt Lohmen und Versuchswirtschaft Graupa.
Weitere Angaben siehe 2.3.5.2 Forstverwaltung
Der Bestand enthält auch Unterlagen der Provenienzen Forstamt Pillnitz, Forstamt Lohmen und Versuchswirtschaft Graupa.
Weitere Angaben siehe 2.3.5.2 Forstverwaltung
- 2003 | Findbuch / elektronisches Findmittel
- 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5