Beständeübersicht
Bestand
10896 Forstamt Moritzburg des Vereins Haus Wettin Albertinischer Linie e. V.
Datierung | 1924 - 1945 |
---|---|
Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 7,10 |
Behördengeschichte
Nach der Abdankung des sächsischen Königs Friedrich August III. am 13. November 1918 fasste das Gesamtministerium bereits am 23. November den Beschluss, alle Besitztümer des Königshauses zu beschlagnahmen. [01] Der im darauf folgenden Jahr 1919 durch das vormalige Königshaus gegründete Familienverein Haus Wettin Albertinischer Linie e.V. kämpfte seitdem um die teilweise Rückgabe von Vermögenswerten. Im Juli 1924 dann verabschiedete der sächsische Landtag das "Gesetz über die Auseinandersetzung zwischen dem Freistaate Sachsen und dem vormaligen Königshause", das vertraglich dem Familienverein u.a. die Forstreviere Moritzburg, Kreyern, Parzellen des Forstreviers Weissig sowie das Domänengrundstück Schloss Moritzburg übertrug. [02]
Daraufhin erfolgte am 1. Oktober 1924 die Übergabe der Forsten und des Domänengutes, welche das Forstamt Moritzburg bildeten und gemeinschaftlich bewirtschaftet wurden. Die zu jener Zeit im Staatsforstrevier Moritzburg beschäftigten Forstmitarbeiter sind größtenteils übernommen worden. [03] In den folgenden Jahren kam es zu verschiedenen Besitzveränderungen, so z.B. im Jahre 1927 zur Eingemeindung des zum Gutsbezirk Weissig gehörenden Revierteils Diera in die Gemeinde Diera. [04]
Auf der Grundlage der SMAD-Befehle 124/126 erfolgte 1945 die Enteignung des Familienvereins Haus Wettin. Am 14. November selben Jahres übernahm die Landesverwaltung Sachsen im Zuge der Forstbodenreform das zu diesem Zeitpunkt ca. 4200 ha umfassende Forstamt Moritzburg. [05]
Im Jahre 1948 wurde dann das staatliche Forstamt Moritzburg gegründet. In der Folgezeit kam es hier wiederholt zu Veränderungen der Forstamtsgrenzen. [06]
Mit Gesetz vom 4. Dezember 1948 löste die Landesregierung den Familienverein Haus Wettin A.L. e.V. auf, dessen Vermögenswerte durch Verordnung vom 21. Dezember 1948 in Landesbesitz übergingen. [07]
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Im Jahre 1976 wurden durch die Revierförsterei Moritzburg Archivalien der Provenienz Forstamt Moritzburg des Vereins Haus Wettin A.L. e.V. mit einem Umfang von 7 lfm vornehmlich aus dem Zeitraum 1924 bis 1945 an das Staatsarchiv Dresden übergeben. Hierbei handelt es sich um einen Restbestand, da zum einen Kriegsverluste eingetreten sind und zum anderen Mitglieder des Familienvereins vermutlich Unterlagen auf ihrer Flucht vor der sowjetischen Besatzungsmacht mitgeführt haben. Unter dem Bestandsnamen Forstamt Moritzburg des Vereins Haus Wettin ist das Archivgut im Magazinsaal VII E eingelagert worden.
Auf Grund einer verstärkten Nachfrage von Seiten der Benutzer erwies es sich als notwendig, den bisher weder durch ein Abgabeverzeichnis noch sonstige Findhilfsmittel erschlossenen Bestand für die Benutzung zugänglich zu machen.
Von Juli bis September 1999 erfolgte durch die Archivinspektorenanwärterinnen Doreen Etzold und Mona Harring unter Anleitung von Frau Olbrich die Aufbereitung des bis dahin unbearbeiteten Bestandes.
Auf Grund der zeitlich begrenzten Existenz des Forstamtes Moritzburg des Vereins Haus Wettin A.L. e.V. von 1924 bis 1945 wurde der Bestand dahingehend bereinigt, dass eine Aussortierung der nicht in diesen Zeitraum fallenden Unterlagen stattfand. Ausgenommen hiervon sind Akten, die vor bzw. im Jahre 1945 begonnen wurden, deren Schließung jedoch in die Zeit der sowjetischen Besatzung fiel.
Das verwendete Klassifikationsschema orientiert sich an der im Forstamt verwendeten Systematik. [08] Auch die dort vergebenen Aktentitel wurden größtenteils beibehalten.
In den Akten vorkommende Doppelstücke, nicht zuzuordnende Einzelschriftstücke, ein Kassenbuch sowie ein Terminkalender des Forstamtes Moritzburg wurden kassiert. Der Gesamtumfang der Kassation beläuft sich auf 0,03 lfm.
Für die im Bestand enthaltenen Personalakten gilt die personenbezogene Schutzfrist von 10 Jahren nach Tod bzw. 100 Jahren nach Geburt des Betroffenen. [09]
Im Bestand vorgefundene Karten wurden der Kartenabteilung übergeben.
Angrenzende Bestände
Für weitergehende Forschungen empfiehlt es sich, in folgende Bestände Einsicht zu nehmen:
- Forstrevier Moritzburg ( III.3.4.2.04.10.)
- Oberförsterei Moritzburg (III.3.4.2.03.08.1.)
- Oberforstmeisterei Moritzburg (III.3.4.2.03.08.)
- Oberforstmeisterei Dresden (III.3.4.2.03.03.)
- Haus Wettin Albertinischer Linie e.V. (III.3.1.5.)
- Sächsische Staatskanzlei (III.2.4.)
- Landesregierung Sachsen, Ministerium für Land- und Forstwirtschaft (V.3.7.)
Literaturhinweise
Eine wissenschaftliche Aufbereitung der Geschichte des Forstamtes Moritzburg existiert ebensowenig wie die des Familienvereins Haus Wettin A.L. e.V.
Ergiebiger gestaltet sich die Quellenlage in Bezug auf die Staatsforsten, welche für Forschungsarbeiten zum betreffenden Forstamt jedoch durchaus herangezogen werden können, da die Organisationsstrukturen von Staatsforst- und Privatforstverwaltung Analogien aufweisen. Zu nennen sind hier vor allem: Richter, Albert, Geschichte der Organisation der Sächsischen Staatsforstverwaltung, Dresden 1935 und die Geschäftsordnung für die Königlich Sächsische Staatsforstverwaltung, 3 Bde., Dresden 1910.
[01] Vgl. SächsHStA Dresden, Sächsische Staatskanzlei, Nr. 89/1, Bl. 3ff.
[02] Vgl. Sächsisches Gesetzblatt 1924, Nr. 37, S. 445ff.
[03] Vgl. SächsHStA Dresden, Verein Haus Wettin A.L.e.V., Nr. 6, Bl. 3 u. 10.
[04] Vgl. ebd., Nr. 19.
[05] Vgl. SächsHStA Dresden, Landesregierung Sachsen, Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, Nr. 1070, Bl. 55f.
[06] Diese sind dokumentiert in den Gesetzblättern der DDR.
[07] Vgl. § 1 Verordnung über die Abwicklung des eingetragenen Vereins "Verein Haus Wettin A.L.e.V." (GVBl. Land Sachsen, S. 675).
[08] Vgl. Geschäftsordnung für die Königlich Sächsische Staatsforstverwaltung, Dresden 1910, Bd. 1, S. 255-270.
[09] Vgl. § 10 Abs. 1 SächsArchivG vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S.449), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 398).
Nach der Abdankung des sächsischen Königs Friedrich August III. am 13. November 1918 fasste das Gesamtministerium bereits am 23. November den Beschluss, alle Besitztümer des Königshauses zu beschlagnahmen. [01] Der im darauf folgenden Jahr 1919 durch das vormalige Königshaus gegründete Familienverein Haus Wettin Albertinischer Linie e.V. kämpfte seitdem um die teilweise Rückgabe von Vermögenswerten. Im Juli 1924 dann verabschiedete der sächsische Landtag das "Gesetz über die Auseinandersetzung zwischen dem Freistaate Sachsen und dem vormaligen Königshause", das vertraglich dem Familienverein u.a. die Forstreviere Moritzburg, Kreyern, Parzellen des Forstreviers Weissig sowie das Domänengrundstück Schloss Moritzburg übertrug. [02]
Daraufhin erfolgte am 1. Oktober 1924 die Übergabe der Forsten und des Domänengutes, welche das Forstamt Moritzburg bildeten und gemeinschaftlich bewirtschaftet wurden. Die zu jener Zeit im Staatsforstrevier Moritzburg beschäftigten Forstmitarbeiter sind größtenteils übernommen worden. [03] In den folgenden Jahren kam es zu verschiedenen Besitzveränderungen, so z.B. im Jahre 1927 zur Eingemeindung des zum Gutsbezirk Weissig gehörenden Revierteils Diera in die Gemeinde Diera. [04]
Auf der Grundlage der SMAD-Befehle 124/126 erfolgte 1945 die Enteignung des Familienvereins Haus Wettin. Am 14. November selben Jahres übernahm die Landesverwaltung Sachsen im Zuge der Forstbodenreform das zu diesem Zeitpunkt ca. 4200 ha umfassende Forstamt Moritzburg. [05]
Im Jahre 1948 wurde dann das staatliche Forstamt Moritzburg gegründet. In der Folgezeit kam es hier wiederholt zu Veränderungen der Forstamtsgrenzen. [06]
Mit Gesetz vom 4. Dezember 1948 löste die Landesregierung den Familienverein Haus Wettin A.L. e.V. auf, dessen Vermögenswerte durch Verordnung vom 21. Dezember 1948 in Landesbesitz übergingen. [07]
Bestandsgeschichte und -bearbeitung
Im Jahre 1976 wurden durch die Revierförsterei Moritzburg Archivalien der Provenienz Forstamt Moritzburg des Vereins Haus Wettin A.L. e.V. mit einem Umfang von 7 lfm vornehmlich aus dem Zeitraum 1924 bis 1945 an das Staatsarchiv Dresden übergeben. Hierbei handelt es sich um einen Restbestand, da zum einen Kriegsverluste eingetreten sind und zum anderen Mitglieder des Familienvereins vermutlich Unterlagen auf ihrer Flucht vor der sowjetischen Besatzungsmacht mitgeführt haben. Unter dem Bestandsnamen Forstamt Moritzburg des Vereins Haus Wettin ist das Archivgut im Magazinsaal VII E eingelagert worden.
Auf Grund einer verstärkten Nachfrage von Seiten der Benutzer erwies es sich als notwendig, den bisher weder durch ein Abgabeverzeichnis noch sonstige Findhilfsmittel erschlossenen Bestand für die Benutzung zugänglich zu machen.
Von Juli bis September 1999 erfolgte durch die Archivinspektorenanwärterinnen Doreen Etzold und Mona Harring unter Anleitung von Frau Olbrich die Aufbereitung des bis dahin unbearbeiteten Bestandes.
Auf Grund der zeitlich begrenzten Existenz des Forstamtes Moritzburg des Vereins Haus Wettin A.L. e.V. von 1924 bis 1945 wurde der Bestand dahingehend bereinigt, dass eine Aussortierung der nicht in diesen Zeitraum fallenden Unterlagen stattfand. Ausgenommen hiervon sind Akten, die vor bzw. im Jahre 1945 begonnen wurden, deren Schließung jedoch in die Zeit der sowjetischen Besatzung fiel.
Das verwendete Klassifikationsschema orientiert sich an der im Forstamt verwendeten Systematik. [08] Auch die dort vergebenen Aktentitel wurden größtenteils beibehalten.
In den Akten vorkommende Doppelstücke, nicht zuzuordnende Einzelschriftstücke, ein Kassenbuch sowie ein Terminkalender des Forstamtes Moritzburg wurden kassiert. Der Gesamtumfang der Kassation beläuft sich auf 0,03 lfm.
Für die im Bestand enthaltenen Personalakten gilt die personenbezogene Schutzfrist von 10 Jahren nach Tod bzw. 100 Jahren nach Geburt des Betroffenen. [09]
Im Bestand vorgefundene Karten wurden der Kartenabteilung übergeben.
Angrenzende Bestände
Für weitergehende Forschungen empfiehlt es sich, in folgende Bestände Einsicht zu nehmen:
- Forstrevier Moritzburg ( III.3.4.2.04.10.)
- Oberförsterei Moritzburg (III.3.4.2.03.08.1.)
- Oberforstmeisterei Moritzburg (III.3.4.2.03.08.)
- Oberforstmeisterei Dresden (III.3.4.2.03.03.)
- Haus Wettin Albertinischer Linie e.V. (III.3.1.5.)
- Sächsische Staatskanzlei (III.2.4.)
- Landesregierung Sachsen, Ministerium für Land- und Forstwirtschaft (V.3.7.)
Literaturhinweise
Eine wissenschaftliche Aufbereitung der Geschichte des Forstamtes Moritzburg existiert ebensowenig wie die des Familienvereins Haus Wettin A.L. e.V.
Ergiebiger gestaltet sich die Quellenlage in Bezug auf die Staatsforsten, welche für Forschungsarbeiten zum betreffenden Forstamt jedoch durchaus herangezogen werden können, da die Organisationsstrukturen von Staatsforst- und Privatforstverwaltung Analogien aufweisen. Zu nennen sind hier vor allem: Richter, Albert, Geschichte der Organisation der Sächsischen Staatsforstverwaltung, Dresden 1935 und die Geschäftsordnung für die Königlich Sächsische Staatsforstverwaltung, 3 Bde., Dresden 1910.
[01] Vgl. SächsHStA Dresden, Sächsische Staatskanzlei, Nr. 89/1, Bl. 3ff.
[02] Vgl. Sächsisches Gesetzblatt 1924, Nr. 37, S. 445ff.
[03] Vgl. SächsHStA Dresden, Verein Haus Wettin A.L.e.V., Nr. 6, Bl. 3 u. 10.
[04] Vgl. ebd., Nr. 19.
[05] Vgl. SächsHStA Dresden, Landesregierung Sachsen, Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, Nr. 1070, Bl. 55f.
[06] Diese sind dokumentiert in den Gesetzblättern der DDR.
[07] Vgl. § 1 Verordnung über die Abwicklung des eingetragenen Vereins "Verein Haus Wettin A.L.e.V." (GVBl. Land Sachsen, S. 675).
[08] Vgl. Geschäftsordnung für die Königlich Sächsische Staatsforstverwaltung, Dresden 1910, Bd. 1, S. 255-270.
[09] Vgl. § 10 Abs. 1 SächsArchivG vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S.449), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 398).
Forstangelegenheiten.- Jagdangelegenheiten.- Fischereisachen.- Angelegenheiten örtlicher Behörden.- Personalverwaltung.- Gebäudeverwaltung.
Nach der Abdankung des sächsischen Königs Friedrich August III. am 13.11.1918 wurde durch das Gesamtministerium bereits am 23.11.1918 der Entschluss gefasst, alle Besitztümer des Königshauses zu beschlagnahmen. In Reaktion darauf gründete das ehemalige Königshaus 1919 den Familienverein Haus Wettin Albertinischer Linie e. V., der sich fortan um die Rückgabe von Vermögenswerten bemühte. Eine Regelung erfolgte 1924 mit dem Gesetz über die Auseinandersetzung zwischen dem Freistaat Sachsen und dem vormaligen Königshaus, welches dem Familienverein u. a. die Forstreviere Moritzburg, Kreyern, Parzellen des Forstreviers Weißig sowie das Domänengrundstück Schloss Moritzburg übertrug. Nach der noch im selben Jahr erfolgten Übergabe der Forsten und des Domänengutes bildeten diese das Forstamt Moritzburg, das gemeinschaftlich bewirtschaftet wurde. Mit der Enteignung des Familienvereins 1945 übernahm die Landesverwaltung Sachsen im Zuge der Forstbodenreform das zu diesem Zeitpunkt ca. 4.200 ha umfassende Forstamt Moritzburg.
- 1999 | Findbuch/Datenbank
- 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5