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Beständeübersicht

Bestand

10928 Kammergut Pillnitz

Datierung1620 - 1886
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)14,70
Kammergut Pillnitz

Die Herrschaft Pillnitz, 1694 von Kurfürst Johann Georg IV. erworben, wurde 1718 von August dem Starken in Besitz genommen und nach ihrer Übernahme durch die königliche Rentkammer 1720 als Kammergut geführt. Die Bewirtschaftung erfolgte dabei in hohem Maße durch Leistungen der Einwohner der untertanen Dörfer Hosterwitz, Krieschendorf, Oberpoyritz, Pappritz, Pillnitz und Söbrigen. Im Rahmen des Gesetzes über Ablösungen und Gemeinheitsteilungen von 1832 sowie den dazu erlassenen Nachtragsgesetzen wurde das Kammergut 1846 abgelöst.


Bestandsgeschichte und Verzeichnung

Das Kammergut Pillnitz existierte im Hauptstaatsarchiv Dresden als eigener Bestand bisher nur in Form einer Findkartei. Die dazugehörigen Akten befanden sich in der so genannten Lagerungsgemeinschaft "Lokale Verwaltungs- und Justizbehörden bis 1856", die vor allem Ämterakten, aber auch Überlieferung der Grundherrschaften, Stadtgerichte, Landgerichte bis 1856, Königlichen Gerichte und verschiedene andere Bestandssplitter enthielt.
Diese Lagerungsgemeinschaft entstand durch die Aktenabgaben der Amtsgerichte an das Hauptstaatsarchiv seit etwa 1900, in denen sich auch die Akten ihrer Vorgängerinstitutionen befanden, also vor allem die der Ämter und Grundherrschaften. Diese Ablieferungen wurden nach dem jeweils abgebenden Amtsgericht gelagert und verzeichnet. Die Herauslösung und provenienzgerechte Lagerung der Akten der eigentlichen Amtsgerichte ist seit 1986 abgeschlossen. Die Akten der Ämter, Grundherrschaften, Stadtgerichte, Königlichen Gerichte usw. verblieben hingegen in der Lagerungsgemeinschaft. Die Trennung der unterschiedlichen Provenienzen erfolgte nur in den Findkarteien.
Ziel war es, nun auch diesen Komplex aufzulösen und die Akten nach ihrer Provenienz zu lagern. Dazu wurden die Akten des Bestandes Kammergut Pillnitz zunächst nach der vorhandenen Findkartei aus der Lagerungsgemeinschaft herausgelöst. Bei dem vorliegenden Findbuch handelt es sich allerdings nicht um eine Neuerschließung, sondern um eine Erschließungsverbesserung durch Konversion der vorhandenen Findkartei einschließlich Revision und ggf. Ergänzung/Korrektur der Aktentitel.
Die Gerichtsbücher der Kammergüter befinden sich zusammen mit den Gerichtsbüchern anderer Provenienzen in einer weiteren Lagerungsgemeinschaft, deren Entstehung ebenfalls auf die Ablieferungen der Amtsgerichte zurückzuführen ist. Die gesonderte Lagerung kam durch das von den Akten abweichende Format der Gerichtsbücher zustande. Diese Lagerung soll erhalten bleiben, da die Benutzung jahrzehntelang nach den bestehenden Signaturen erfolgte und die vorhandenen Mikrofilme der Gerichtsbücher auch nach diesen Signaturen zu bestellen sind. Außerdem sprechen die genannten lagerungstechnischen Gründe weiterhin für die Erhaltung des jetzigen Zustandes. Verzeichnet sind die Gerichtsbücher in eigenen Findbüchern nach dem jeweils abgebenden Amtsgericht sowie in den entsprechenden Grundherrschaftsfindbüchern nach Provenienz. Der vorliegende Bestand enthält mithin die Gerichtsbücher des Kammerguts Pillnitz. Im Hauptstaatsarchiv Dresden sind sie aus Bestandserhaltungsgründen nur über Mikrofilme benutzbar.


Literatur

Blaschke, Karlheinz: Grundzüge und Probleme einer sächsischen Agrarverfassungsgeschichte. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Bd. 82, 1965. [Ka 88] [01]

Blaschke, Karlheinz (Hrsg.): Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen (Neuausgabe), bearbeitet von Susanne Baudisch und Karlheinz Blaschke. Bd. 2, Leipzig 2006, S. 563. [R 201b]

Eichler, Ernst (Hrsg.); Hellfritzsch, Volkmar (Hrsg.); Walther, Hans (Hrsg.); Weber, Erika (Hrsg.): Historisches Ortsnamenbuch von Sachsen. Berlin, 2001, Bd. 2, S. 177-178. [R 215]

Kuettner, Hans: Das Wesen der Domänen im Königreich Sachsen, aus: Stengels Wörterbuch des deutschen Staats- und Verwaltungsrechts, 2. Aufl. 1912 [X 1355]

Schumann, August: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen, Zwickau 1821, Bd. 8, S. 268-276. [R 200]

Zachariae, Heinrich Albert: Das Eigenthumsrecht am deutschen Kammergut. Gegen A. l. Reyscher, die Rechte des Staates an den Domänen etc. Leipzig 1863, Göttingen 1864 [X 1463b]




[01] Bei den in eckigen Klammern stehenden Angaben handelt es sich um die Bibliothekssignaturen im Hauptstaatsarchiv Dresden.

Verpachtungen.- Gerichtsangelegenheiten.- Nachlassangelegenheiten.
Die Herrschaft Pillnitz, 1694 von Kurfürst Johann Georg IV. erworben, wurde 1718 von August dem Starken in Besitz genommen und nach ihrer Übernahme durch die königliche Rentkammer 1720 als Kammergut geführt. Die Bewirtschaftung erfolgte dabei in hohem Maße durch Leistungen der Einwohner der untertanen Dörfer Hosterwitz, Krieschendorf, Oberpoyritz, Pappritz, Pillnitz und Söbrigen. Im Rahmen des Gesetzes über Ablösungen und Gemeinheitsteilungen von 1832 sowie den dazu erlassenen Nachtragsgesetzen wurde das Kammergut 1846 abgelöst.

Weitere Angaben siehe 2.3.5.3 Domänenverwaltung
  • 2013 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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