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Beständeübersicht

Bestand

10929 Kammergut Sedlitz

Datierung1672 - 1857
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)12,80
Kammergut Sedlitz

Das Gut Sedlitz, am 21.07.1719 durch den Feldmarschall und Generalintendanten aller Zivil- und Militärgebäude Graf von Wackerbarth erworben, gelangte 1732 in den Besitz Augusts des Starken, der das Kammergut durch einen Amtsverwalter bewirtschaften und den Gebäuden und Anlagen weitere hinzufügen ließ. 1831 fiel das königliche Kammergut an den Staat, wobei jedoch Garten und Schloss dem König und seiner Familie zur freien Benutzung vorbehalten blieben.


Bestandsgeschichte und Verzeichnung

Das Kammergut Sedlitz existierte im Hauptstaatsarchiv Dresden als eigener Bestand bisher nur in Form einer Findkartei. Die dazugehörigen Akten befanden sich in der so genannten Lagerungsgemeinschaft "Lokale Verwaltungs- und Justizbehörden bis 1856", die vor allem Ämterakten, aber auch Überlieferung der Grundherrschaften, Stadtgerichte, Landgerichte bis 1856, Königlichen Gerichte und verschiedene andere Bestandssplitter enthielt.
Diese Lagerungsgemeinschaft entstand durch die Aktenabgaben der Amtsgerichte an das Hauptstaatsarchiv seit etwa 1900, in denen sich auch die Akten ihrer Vorgängerinstitutionen befanden, also vor allem die der Ämter und Grundherrschaften. Diese Ablieferungen wurden nach dem jeweils abgebenden Amtsgericht gelagert und verzeichnet. Die Herauslösung und provenienzgerechte Lagerung der Akten der eigentlichen Amtsgerichte ist seit 1986 abgeschlossen. Die Akten der Ämter, Grundherrschaften, Stadtgerichte, Königlichen Gerichte usw. verblieben hingegen in der Lagerungsgemeinschaft. Die Trennung der unterschiedlichen Provenienzen erfolgte nur in den Findkarteien.
Ziel war es, nun auch diesen Komplex aufzulösen und die Akten nach ihrer Provenienz zu lagern. Dazu wurden die Akten des Bestandes Kammergut Sedlitz zunächst nach der vorhandenen Findkartei aus der Lagerungsgemeinschaft herausgelöst. Bei dem vorliegenden Findbuch handelt es sich allerdings nicht um eine Neuerschließung, sondern um eine Erschließungsverbesserung durch Konversion der vorhandenen Findkartei einschließlich Revision und ggf. Ergänzung/Korrektur der Aktentitel.
Die Gerichtsbücher der Kammergüter befinden sich zusammen mit den Gerichtsbüchern anderer Provenienzen in einer weiteren Lagerungsgemeinschaft, deren Entstehung ebenfalls auf die Ablieferungen der Amtsgerichte zurückzuführen ist. Die gesonderte Lagerung kam durch das von den Akten abweichende Format der Gerichtsbücher zustande. Diese Lagerung soll erhalten bleiben, da die Benutzung jahrzehntelang nach den bestehenden Signaturen erfolgte und die vorhandenen Mikrofilme der Gerichtsbücher auch nach diesen Signaturen zu bestellen sind. Außerdem sprechen die genannten lagerungstechnischen Gründe weiterhin für die Erhaltung des jetzigen Zustandes. Verzeichnet sind die Gerichtsbücher in eigenen Findbüchern nach dem jeweils abgebenden Amtsgericht sowie in den entsprechenden Grundherrschaftsfindbüchern nach Provenienz. Der vorliegende Bestand enthält mithin die Gerichtsbücher des Kammerguts Sedlitz. Im Hauptstaatsarchiv Dresden sind sie aus Bestandserhaltungsgründen nur über Mikrofilme benutzbar.


Literatur

Blaschke, Karlheinz: Grundzüge und Probleme einer sächsischen Agrarverfassungsgeschichte. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Bd. 82, 1965. [Ka 88] [01]

Blaschke, Karlheinz (Hrsg.): Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen (Neuausgabe), bearbeitet von Susanne Baudisch und Karlheinz Blaschke. Bd. 2, Leipzig 2006, S. 694. [R 201b]

Eichler, Ernst (Hrsg.); Hellfritzsch, Volkmar (Hrsg.); Walther, Hans (Hrsg.); Weber, Erika (Hrsg.): Historisches Ortsnamenbuch von Sachsen. Berlin, 2001, Bd. 2, S. 398-399. [R 215]

Kuettner, Hans: Das Wesen der Domänen im Königreich Sachsen, aus: Stengels Wörterbuch des deutschen Staats- und Verwaltungsrechts, 2. Aufl. 1912 [X 1355]

Schumann, August: Vollständiges Staats-, Post- und Zeitungslexikon von Sachsen, Zwickau 1816, Bd. 3, S. 537-538. [R 200]

Zachariae, Heinrich Albert: Das Eigenthumsrecht am deutschen Kammergut. Gegen A. l. Reyscher, die Rechte des Staates an den Domänen etc. Leipzig 1863, Göttingen 1864 [X 1463b]




[01] Bei den in eckigen Klammern stehenden Angaben handelt es sich um die Bibliothekssignaturen im Hauptstaatsarchiv Dresden.

Gerichtsverwaltung.- Gerichtsprotokolle.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.
Das Gut Sedlitz, am 21.07.1719 durch den Feldmarschall und Generalintendanten aller Zivil- und Militärgebäude Graf von Wackerbarth erworben, gelangte 1732 in den Besitz Augusts des Starken, der das Kammergut durch einen Amtsverwalter bewirtschaften und den Gebäuden und Anlagen weitere hinzufügen ließ. 1831 fiel das königliche Kammergut an den Staat, wobei jedoch Garten und Schloss dem König und seiner Familie zur freien Benutzung vorbehalten blieben.

Weitere Angaben siehe 2.3.5.3 Domänenverwaltung
  • 2013 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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