Beständeübersicht
Bestand
10933 Straßenbauamt Dresden
Datierung | 1896 - 1951 |
---|---|
Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 5,80 |
Geschichte des Registraturbildners
Die Einrichtung des Straßen- und Wasserbauamtes Dresden wie auch anderer sächsischer Straßen- und Wasserbauämter erfolgte 1910 durch Umbenennung der seit 1884 bestehenden Straßen- und Wasserbauinspektionen [01] , die durch den Zusammenschluss der bis dahin getrennt arbeitenden Straßenbauinspektionen und Wasserbauinspektionen entstanden waren. Zu den Aufgaben dieser dem Finanzministerium nachgeordneten Behörden gehörten in erster Linie Aus- und Neubau und die Unterhaltung von Straßen und Wasserwegen. Sie erteilten außerdem Genehmigungen für Bauvorhaben, z. B. für den Einbau von Strom-, Gas- und Wasserleitungen, die Errichtung von Eisenbahn- und Straßenbahnlinien oder den Bau von Häusern. Die Fachaufsicht führten als Gliederungen des Innenministeriums für Straßenbausachen die Straßenbaudirektion und für Belange des Wasserbaus die Wasserbaudirektion. Die Straßen- und Wasserbauämter waren für die Bezirke von ein bis zwei Amtshauptmannschaften zuständig [02] und damit Lokalbehörden der mittleren Verwaltungsebene. Ihnen unterstand in ihrem jeweiligen Bereich eine Anzahl von Amtsstraßenmeisterbezirken (später als Straßenbaubezirke bezeichnet). Die Zahl der neuen sächsischen Straßen- und Wasserbauämter lag bei etwa 20, wobei Dresden, Pirna und Meißen über jeweils zwei Ämter verfügten. In der Folgezeit reduzierte sich durch Zusammenschluss bzw. Auflösung ihre Anzahl, die in den 1930er und 40er Jahren relativ konstant bei 12 bis 14 Ämtern lag. [03] Mit der Vereinigung der Amtshauptmannschaften Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt 1924 wurden auch die beiden Straßen- und Wasserbauämter Dresden I und II zusammengefasst. [04] 1925 erlangten die Straßen- und Wasserbauämter die Dienstaufsicht über das bis dahin den Amtshauptmannschaften unterstehende Straßen- und Elbstrompersonal. [05] Der Amtsstraßenmeisterbezirk Frauenstein wurde 1932 vom Straßen- und Wasserbauamt Freiberg übernommen. [06] Ab 1933 kam mit dem von den Nationalsozialisten forcierten Autobahnbau ein neuer Aufgabenbereich hinzu. Hier waren die Straßen- und Wasserbauämter allerdings dem mit weitreichenden Vollmachten ausgestatteten Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen untergeordnet, der sich der Länderverwaltungen "bedient[e]". [07] 1934 gehörten insgesamt 12 Straßen- und Wasserbauämter der entsprechenden Abteilung des Innenministeriums an. [08] Auf der Grundlage vorangegangener Klassifizierungen erfolgte zum 1. April 1935 die Übernahme von Reichsstraßen in die Trägerschaft des Reiches und von Landstraßen erster Ordnung in die Trägerschaft des sächsischen Staates "unbeschadet der förmlichen Regelung des Eigentums an diesen Straßen." [09] Wohl aufgrund der sich in den letzten Kriegsjahren verschärfenden Personal- und Materialsituation ging die Zuständigkeit des Straßen- und Wasserbauamtes Pirna "in Strom- und Schifffahrtspolizeisachen sowie in allen sonstigen Elbesachen" 1943 auf das Straßen- und Wasserbauamt Dresden über, zu dessen Gunsten sich außerdem die Bezirksgrenze zum Straßen- und Wasserbauamt Meißen änderte. [10] Die ersten Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges waren von einer Reihe von Umstrukturierungen und wechselnden Zuständigkeiten geprägt. So unterstanden die vierzehn sächsischen Straßen- und Wasserbauämter zunächst der unmittelbar nach Kriegsende gebildeten Landesdirektion für Straßen- und Wasserwesen, später der davon abgetrennten Landesdirektion für Straßenwesen. An deren Stelle trat etwa Mitte des Jahres 1946 als oberste sächsische Straßenbaubehörde die Abteilung Straßenwesen bei der Landesverwaltung Sachsen, Abteilung Kraftverkehr und Straßenwesen, die dem Ministerpräsidenten direkt unterstellt war. [11] Durch deren Verfügung vom 28. August 1946 wurde die seit 1884 bestehende Einheit der Straßen- und Wasserbauämter aufgegeben, sodass die Behördenbezeichnung nun "Straßenbauamt Dresden" lautete. [12] Diesem fiel mit der Eingliederung der Autobahnstraßenmeisterei Hellerau im Oktober 1946 ein neuer Aufgabenbereich zu. Es folgten mehrfache Umstrukturierungen durch Auflösung und Wiederherstellung von Straßenbauämtern. So gehörten die Straßenbauämter Pirna und Meißen zwischen März 1947 und März 1948 als Nebenstellen kurzzeitig zum Straßenbauamt Dresden. [13] Spätestens ab Oktober desselben Jahres arbeiteten die Straßenbauämter als vom Sächsischen Ministerium für Industrie und Verkehr unterhaltene Außendienststellen. [14] Das Straßenbauamt Dresden setzte sich dabei aus den acht Straßenmeistereien Dresden-Altstadt, Dresden-Neustadt, Radeberg, Tharandt, Dippoldiswalde, Glashütte, Altenberg, Frauenstein und den beiden Autobahnstraßenmeistereien Hellerau und Siebenlehn zusammen. [15] Zum 1. April 1951 wurde erneut, nun aber dauerhaft, die Zahl der Straßenbauämter auf acht reduziert, Dresden übernahm dabei die Straßenbauämter Freiberg und Pirna. [16] Die Verordnung zur Neuordnung des Straßenwesens vom 28. Juni 1951 [17] lies bereits ein Jahr vor der Auflösung der Länder eine zentralistische Tendenz im Bereich der Straßenbauverwaltung erkennen, bei der die Hauptabteilungen Verkehr und Straßenwesen der Landesregierungen in die Verwaltungsstruktur der Generaldirektion Kraftverkehr und Straßenwesen beim Ministerium für Verkehr der DDR eingebunden wurden. Da die Verordnung nur von Straßeninspektionen sprach, muss davon ausgegangen werden, dass die Straßenbauämter zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr existierten oder zumindest in Auflösung begriffen waren. Spätestens mit dem "Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR" vom 23. Juli 1952 [18] , das an die Stelle föderaler Strukturen den zentralistischen Einheitsstaat setzte, endete die Existenz der Straßenbauämter/Straßeninspektionen. Als Nachfolger der Straßeninspektionen sind nach der Verordnung über die Neuordnung des Straßenbaues und der Straßenunterhaltung [19] die Staatlichen Straßenunterhaltungsbetriebe der Bezirke anzusehen, die ihre Tätigkeit zum 1. Januar 1953 aufnahmen.
Bestandsbearbeitung
Die Überlieferung gelangte in zwei Etappen in das Hauptstaatsarchiv Dresden. 1958 wurde ein erster Teil von der Bezirksdirektion für Straßenwesen Dresden an das Hauptstaatsarchiv abgegeben. Dieser Teilbestand wurde bereits 1973 archivarisch bearbeitet. Im Jahr 2000 wurde dann eine Abgabe von dem 1990 neugebildeten Straßenbauamt Dresden übernommen, die neben vielen anderen Provenienzen in geringem Umfang auch Schriftgut des Straßenbauamtes Dresden enthielt. Die Bearbeitung des Bestandes erfolgte durch Yves A. Pillep zwischen Ende Juni und Anfang September 2005 als Erschließungsarbeit im Rahmen der Ausbildung zum Diplomarchivar unter Anleitung von Dipl.-Arch. Elke Olbrich. Zunächst wurde eine Revision des bereits erschlossenen Teilbestandes (Nr.1 – 183) durchgeführt. Dabei wurden unzutreffende oder ungenaue Aktentitel, Laufzeiten und Enthält-Vermerke neugebildet bzw. ergänzt. Die summarisch im Enthält-Vermerk erfassten Karten und Pläne wurden mit einer kurzen Inhaltsangabe und dem Entstehungsjahr in den Darin-Vermerk aufgenommen. Die zweite Bearbeitungsphase widmete sich der Erschließung von Akten aus der Abgabe des Straßenbauamtes Dresden aus dem Jahr 2000. Diese Einheiten (Nr.184 – 196) wurden ebenfalls mit Titel, Laufzeit, Enthält- und Darin-Vermerk und zusätzlich dazu mit der Signatur des Aussonderungsverzeichnisses erfasst.
Die verschiedenen, in der Geschichte des Registraturbildners dargestellten Strukturveränderungen sind in der Überlieferung des Bestandes erkennbar. Dieser beinhaltet Akten der Provenienz Straßenbauamt Dresden (1946-1951), seiner Vorgänger, der Straßen- und Wasserbauinspektionen Dresden I und II (1884-1910; nur Straßenbausachen), der Straßen- und Wasserbauämter Dresden I und II (1910-1924; nur Straßenbausachen) bzw. dem Straßen- und Wasserbauamt Dresden (1924-1946; nur Straßenbausachen) [20] sowie seinem Nachfolger, der Straßeninspektion Dresden (1951-1952).
Bestandsanalyse
In der Überlieferung des Bestandes spiegelt sich die vielfältige Tätigkeit der Behörde über einen Zeitraum von ca. 50 Jahren wider. Geschäftsakten sind kaum darunter. Lediglich die Nummern 184 und 188 geben Auskunft über die Behördenstruktur am Ende des Überlieferungszeitraums. Dagegen dokumentieren die Nummern 4, 11, 16 und 19 besondere, über den täglichen Dienstbetrieb hinausgehende Aufgaben. Bemerkenswert erscheinen die Akteneinheiten Nr. 4 und 76, die einen subjektiven Eindruck vom Verhältnis zwischen sächsischen und tschechoslowakischen Behörden der Zwischenkriegszeit vermitteln. Nr. 12 enthält Schriftgut der Landesplanung Ostsachsen, eines Zusammenschlusses staatlicher Behörden, der seit etwa 1926 Stadtentwicklungspläne und großräumige Verkehrserschließung in Ostsachsen koordinierte. Diese Akteneinheit ist eines der wenigen Zeugnisse dieses Gremiums im Hauptstaatsarchiv. Singulären Charakter tragen auch die Nummern 53 und 183, die als Fremdprovenienzen die Tätigkeit der Sächsischen Straßenbaudirektion als der dem Straßen- und Wasserbauamt Dresden vorgesetzten Behörde bzw. einer nicht näher bestimmbaren Neubauabteilung des Generalinspektors für die Elbtalstraße Tetschen dokumentieren, von denen im Hauptstaatsarchiv ebenfalls keine weiteren Schriftstücke existieren. Die Signaturen 21 sowie 78 bis 81 belegen den seit ihrer Machtübernahme 1933 zunehmenden Einfluss des nationalsozialistischen Staates u.a. auf den sächsischen Straßenbau mit der Tendenz zu dessen Verreichlichung bzw. Gleichschaltung, aber auch die planerischen und technischen Leistungen des Reichsautobahnbaus in Sachsen. In diesem Zusammenhang sei auch auf Nummer 133 hingewiesen, worin sich ein Tankstellenwart im Jahre 1938 durch "...das widrige Zusammenwohnen mit einem Juden..." in seiner Geschäftstüchtigkeit behindert sieht. [21]
Der Bestand bietet Material für auf den Dresdner Raum bezogene wirtschafts- und sozialgeschichtliche Forschungsvorhaben, wie auch für Technik- und Verkehrsgeschichtliche Studien. Daneben ist der Bestand für Untersuchungen zur Dresdner Stadtgeschichte, etwa zur Veränderung des Stadtbildes durch den Bau von Straßen, Straßenbahnen und Versorgungsleitungen geeignet.
Literatur und Quellen
Historische Dokumente der Straßenverwaltung, Straßenbauverwaltung Sachsen-Straßenbauamt Bautzen (Hg.), Bautzen, 1998
Reichsadressbuch für das Baugewerbe, Düsseldorf 1925-1931
Reichsadressbuch der staatlichen und kommunalen Baubehörden und Baubeamten vereinigt mit dem Handbuch der deutschen Baubehörden; nach amtl. Quellen bearb., Leipzig 1916-1942
Schütz, Erhard ; Gruber, Eckhard, Mythos Reichsautobahn : Bau und Inszenierung der "Straßen des Führers" 1933-1941, Berlin 1996.
Die Straße, herausgegeben vom Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen, Berlin 1933ff.
Straßenbau und Straßenbauverwaltung in Sachsen in den Jahren 1945 bis 1990, in: Straßenbau in Sachsen, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (Hg.), Dresden 2000.
Verordnung, die Aufhebung einer Bestimmung der Verordnung vom 16.02.1865 über die Staatsbauverwaltung betreffend. GVBl. Sachsen 1874, S.467 [Aufhebung der Unterordnung der Chaussee- und Wasserbauinspektoren und Bauverwalter unter die Amtshauptleute]
Verordnung, die Vereinigung der staatlichen Straßen- und Wasserbauverwaltung in unterer Instanz betreffend, GVBl. Sachsen 1884, S.66
Verordnung, die Änderung in der Bezeichnung der Dienststellen der staatlichen Straßen- und Wasserbauverwaltung betreffend, GVBl. Sachsen 1909, S.687
Verschmelzung der Straßen- und Wasserbauämter Dresden I und II und Einziehung des Straßen- und Wasserbauamtes Grimma, FinMinBl Sachsen, 1924, S.40
Verordnung über organisatorische Änderungen bei der Straßen- und Wasserbauverwaltung, FinMinBl. Sachsen, 1925, S.3 [Dienstaufsicht über Straßen- und Elbstrompersonal]
Auflösung des Straßen- und Wasserbauamtes Döbeln, SächsVerwBl. 1932, S.341
Gesetz über die Errichtung eines Unternehmens "Reichsautobahnen", RGBl. Teil 2, 1933, S.509f.
Erlass über den Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen, RGBl. Teil 1, 1933, S.1057
Gesetz über die einstweilige Neuregelung des Straßenwesens und der Straßenverwaltung, RGBl. Teil 1, 1934, S.243ff.
Übergang der Reichsstraßen und Landstraßen an die neuen Unterhaltungsträger, SächsVerwBl Teil 1, 1935, S.133f.
Verordnung über die Zuständigkeit der Straßen- und Wasserbauämter Pirna, Dresden und Meißen, SächsGBl. 1943, S.15
Verordnung zur Neuordnung des Straßenwesens, GBl. d. DDR 58/1951, S.422ff
1. Durchführungsbestimmung zu der Verordnung zur Neuordnung des Straßenwesens, GBl. d. DDR 1951, S.652f.
Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR, GBl. d. DDR 1952, S. 613
Verordnung über die Neuordnung des Straßenbaues und der Straßenunterhaltung, GBl. d. DDR 1952, S. 1339f.
Bestände im Hauptstaatsarchiv Dresden:
Bestand 10934 Straßenbauamt Freiberg
Bestand 10935 Straßenbauamt Meißen
Bestand 10936 Straßenbauamt Pirna
Bestand 10939 Chausseeinspektion Dresden
Bestand 10940 Sächsische Wasserbaudirektion, Nr.12
Bestand 10943 Wasserbauamt Dresden
Bestand 10944 Wasserbauamt Freiberg
Bestand 10945 Wasserbauamt Meißen
Bestand 10943 Wasserbauamt Dresden
Bestand 10949 Wasserbauämter (Zusammengefasster Bestand)
Bestand 11376 Landesregierung Sachsen, Ministerpräsident, Nr. 223, 2662
Bestand 11377 Landesregierung Sachsen, Ministerium des Innern Nr.2081
Bestand 11384 Landesregierung Sachsen, Ministerium für Wirtschaft, Nr. 4089, 4195, Nr.4198
Bestand 11441 Bezirksdirektion für Straßenwesen Dresden
Anlagen zur Geschichte des Registraturbildners
Aufbau der Sächsischen Straßen- und Wasserbauverwaltung 1934Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand 10940 Sächsische Wasserbaudirektion, Nr. 12, Bl.133ff.
Bauamtsbezirk des Straßenbauamtes Dresden, Stand Februar 1947Quelle : Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand 11384 Landesregierung Sachsen – Ministerium für Wirtschaft, Nr.4089, Bl.13.
Aufbau der Sächsischen Straßenbauverwaltung, Stand vom 08.12.1947Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand 11376 Landesregierung Sachsen - Ministerpräsident, Nr.2662, Bl.117.
Geschäftsverteilung des Sächsischen Straßenbauamtes Dresden, Stand November 1948
I. Leitung
Technische Verwaltung (TV.)
II. Sachgebiet Straßenbau
Sachbearbeiter für die Reichs- und Landstraßen I. Ordnung (Str. I.)
Sachbearbeiter für die Autobahn und Landstraßen I. Ordnung (Str. I.)
III. Sachgebiet Brückenbau
Sachbearbeiter für alle Brückenbaumaßnahmen (B.)
IV. Sachgebiet Planbearbeitung
Technischer Zeichner (Tr.)
V. Sachgebiet Kasse (K.K.1.)
VI. Verwaltung
Büroleiter (Büro P)
VII. Straßenbaubezirke
Dresden-Altstadt
Dresden-Neustadt
Radeberg, Tharandt
Dippoldiswalde
Glashütte
Altenberg
Frauenstein
Hellerau
SiebenlehnQuelle: Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand 10933 Straßenbauamt Dresden, Nr. 184.
[01] Verordnung, die Änderung in der Bezeichnung der Dienststellen der staatlichen Straßen- und Wasserbauverwaltung betreffend, GVBl. Sachsen 1909, S.687.
[02] Bis 1924 existierten zwei Dresdner Straßen- und Wasserbauämter. Dresden I war für die Amtshauptmannschaft Dresden-Neustadt, Dresden II für die Amtshauptmannschaft Dresden-Altstadt zuständig. Aufgrund der Überlieferung ist auch eine Zuständigkeit für die Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde erkennbar. Die Rechtsgrundlage dafür konnte bisher noch nicht ermittelt werden.
[03] Vgl. Sächsische Staatshandbücher 1910ff.
[04] FinMinBl. 1924, S.40.
[05] FinMinBl. 1925, S.3.
[06] SächsVerwBl. Nr.36/1932, S.341.
[07] Gesetz über die einstweilige Neuregelung des Straßenwesens und der Straßenverwaltung vom 26.03.1934; RGBl. 1934, §4.
[08] Vgl. Sächs. Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand 10940 Sächsische Wasserbaudirektion, Nr. 12, Bl.133ff.
[09] Übergang der Reichsstraßen und Landstraßen an die neuen Unterhaltungsträger; SächsVerwBl, 24/1935.
[10] Verordnung über die Zuständigkeit der Straßen- und Wasserbauämter Pirna, Dresden und Meißen. Vom 24.12.1943; SächsGVBl. Nr.6/1943, S.15.
[11] Vgl. Sächs. Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand 11384 Landesregierung Sachsen, Ministerium für Wirtschaft, Nr.4195 und 4198.
[12] Sächs. Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand 11384 Landesregierung Sachsen, Ministerium für Wirtschaft, Nr.4198, Bl.146.
[13] Sächs. Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestände 11422 Kreisrat/Kreistag Meißen, Nr.784, Bl.66 und 10934 Straßenbauamt Freiberg, Nr.12.
[14] Sächs. Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand 11376 Landesregierung Sachsen, Ministerpräsident, Nr. 223, Bl.25.
[15] Sächs. Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand 10933 Straßenbauamt Dresden, Nr. 184.
[16] Sächs. Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand 11377 Landesregierung Sachsen, Ministerium des Innern Nr.2081.
[17] GBl. der DDR Nr. 1951, S.422ff.
[18] GBl. der DDR 1952, S. 613.
[19] ; GBl. d. DDR 1952, S. 1339f.
[20] Die Wasserbausachen dieser Behörden liegen im Bestand 10943 Wasserbauamt Dresden.
[21] Sächs. Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand 10933 Straßenbauamt Dresden, Nr.133, Bl.146f., Antrag auf Genehmigung für einen Tankstellenneubau an der Straße Dresden-Zinnwald, 1938.
Die Einrichtung des Straßen- und Wasserbauamtes Dresden wie auch anderer sächsischer Straßen- und Wasserbauämter erfolgte 1910 durch Umbenennung der seit 1884 bestehenden Straßen- und Wasserbauinspektionen [01] , die durch den Zusammenschluss der bis dahin getrennt arbeitenden Straßenbauinspektionen und Wasserbauinspektionen entstanden waren. Zu den Aufgaben dieser dem Finanzministerium nachgeordneten Behörden gehörten in erster Linie Aus- und Neubau und die Unterhaltung von Straßen und Wasserwegen. Sie erteilten außerdem Genehmigungen für Bauvorhaben, z. B. für den Einbau von Strom-, Gas- und Wasserleitungen, die Errichtung von Eisenbahn- und Straßenbahnlinien oder den Bau von Häusern. Die Fachaufsicht führten als Gliederungen des Innenministeriums für Straßenbausachen die Straßenbaudirektion und für Belange des Wasserbaus die Wasserbaudirektion. Die Straßen- und Wasserbauämter waren für die Bezirke von ein bis zwei Amtshauptmannschaften zuständig [02] und damit Lokalbehörden der mittleren Verwaltungsebene. Ihnen unterstand in ihrem jeweiligen Bereich eine Anzahl von Amtsstraßenmeisterbezirken (später als Straßenbaubezirke bezeichnet). Die Zahl der neuen sächsischen Straßen- und Wasserbauämter lag bei etwa 20, wobei Dresden, Pirna und Meißen über jeweils zwei Ämter verfügten. In der Folgezeit reduzierte sich durch Zusammenschluss bzw. Auflösung ihre Anzahl, die in den 1930er und 40er Jahren relativ konstant bei 12 bis 14 Ämtern lag. [03] Mit der Vereinigung der Amtshauptmannschaften Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt 1924 wurden auch die beiden Straßen- und Wasserbauämter Dresden I und II zusammengefasst. [04] 1925 erlangten die Straßen- und Wasserbauämter die Dienstaufsicht über das bis dahin den Amtshauptmannschaften unterstehende Straßen- und Elbstrompersonal. [05] Der Amtsstraßenmeisterbezirk Frauenstein wurde 1932 vom Straßen- und Wasserbauamt Freiberg übernommen. [06] Ab 1933 kam mit dem von den Nationalsozialisten forcierten Autobahnbau ein neuer Aufgabenbereich hinzu. Hier waren die Straßen- und Wasserbauämter allerdings dem mit weitreichenden Vollmachten ausgestatteten Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen untergeordnet, der sich der Länderverwaltungen "bedient[e]". [07] 1934 gehörten insgesamt 12 Straßen- und Wasserbauämter der entsprechenden Abteilung des Innenministeriums an. [08] Auf der Grundlage vorangegangener Klassifizierungen erfolgte zum 1. April 1935 die Übernahme von Reichsstraßen in die Trägerschaft des Reiches und von Landstraßen erster Ordnung in die Trägerschaft des sächsischen Staates "unbeschadet der förmlichen Regelung des Eigentums an diesen Straßen." [09] Wohl aufgrund der sich in den letzten Kriegsjahren verschärfenden Personal- und Materialsituation ging die Zuständigkeit des Straßen- und Wasserbauamtes Pirna "in Strom- und Schifffahrtspolizeisachen sowie in allen sonstigen Elbesachen" 1943 auf das Straßen- und Wasserbauamt Dresden über, zu dessen Gunsten sich außerdem die Bezirksgrenze zum Straßen- und Wasserbauamt Meißen änderte. [10] Die ersten Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges waren von einer Reihe von Umstrukturierungen und wechselnden Zuständigkeiten geprägt. So unterstanden die vierzehn sächsischen Straßen- und Wasserbauämter zunächst der unmittelbar nach Kriegsende gebildeten Landesdirektion für Straßen- und Wasserwesen, später der davon abgetrennten Landesdirektion für Straßenwesen. An deren Stelle trat etwa Mitte des Jahres 1946 als oberste sächsische Straßenbaubehörde die Abteilung Straßenwesen bei der Landesverwaltung Sachsen, Abteilung Kraftverkehr und Straßenwesen, die dem Ministerpräsidenten direkt unterstellt war. [11] Durch deren Verfügung vom 28. August 1946 wurde die seit 1884 bestehende Einheit der Straßen- und Wasserbauämter aufgegeben, sodass die Behördenbezeichnung nun "Straßenbauamt Dresden" lautete. [12] Diesem fiel mit der Eingliederung der Autobahnstraßenmeisterei Hellerau im Oktober 1946 ein neuer Aufgabenbereich zu. Es folgten mehrfache Umstrukturierungen durch Auflösung und Wiederherstellung von Straßenbauämtern. So gehörten die Straßenbauämter Pirna und Meißen zwischen März 1947 und März 1948 als Nebenstellen kurzzeitig zum Straßenbauamt Dresden. [13] Spätestens ab Oktober desselben Jahres arbeiteten die Straßenbauämter als vom Sächsischen Ministerium für Industrie und Verkehr unterhaltene Außendienststellen. [14] Das Straßenbauamt Dresden setzte sich dabei aus den acht Straßenmeistereien Dresden-Altstadt, Dresden-Neustadt, Radeberg, Tharandt, Dippoldiswalde, Glashütte, Altenberg, Frauenstein und den beiden Autobahnstraßenmeistereien Hellerau und Siebenlehn zusammen. [15] Zum 1. April 1951 wurde erneut, nun aber dauerhaft, die Zahl der Straßenbauämter auf acht reduziert, Dresden übernahm dabei die Straßenbauämter Freiberg und Pirna. [16] Die Verordnung zur Neuordnung des Straßenwesens vom 28. Juni 1951 [17] lies bereits ein Jahr vor der Auflösung der Länder eine zentralistische Tendenz im Bereich der Straßenbauverwaltung erkennen, bei der die Hauptabteilungen Verkehr und Straßenwesen der Landesregierungen in die Verwaltungsstruktur der Generaldirektion Kraftverkehr und Straßenwesen beim Ministerium für Verkehr der DDR eingebunden wurden. Da die Verordnung nur von Straßeninspektionen sprach, muss davon ausgegangen werden, dass die Straßenbauämter zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr existierten oder zumindest in Auflösung begriffen waren. Spätestens mit dem "Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR" vom 23. Juli 1952 [18] , das an die Stelle föderaler Strukturen den zentralistischen Einheitsstaat setzte, endete die Existenz der Straßenbauämter/Straßeninspektionen. Als Nachfolger der Straßeninspektionen sind nach der Verordnung über die Neuordnung des Straßenbaues und der Straßenunterhaltung [19] die Staatlichen Straßenunterhaltungsbetriebe der Bezirke anzusehen, die ihre Tätigkeit zum 1. Januar 1953 aufnahmen.
Bestandsbearbeitung
Die Überlieferung gelangte in zwei Etappen in das Hauptstaatsarchiv Dresden. 1958 wurde ein erster Teil von der Bezirksdirektion für Straßenwesen Dresden an das Hauptstaatsarchiv abgegeben. Dieser Teilbestand wurde bereits 1973 archivarisch bearbeitet. Im Jahr 2000 wurde dann eine Abgabe von dem 1990 neugebildeten Straßenbauamt Dresden übernommen, die neben vielen anderen Provenienzen in geringem Umfang auch Schriftgut des Straßenbauamtes Dresden enthielt. Die Bearbeitung des Bestandes erfolgte durch Yves A. Pillep zwischen Ende Juni und Anfang September 2005 als Erschließungsarbeit im Rahmen der Ausbildung zum Diplomarchivar unter Anleitung von Dipl.-Arch. Elke Olbrich. Zunächst wurde eine Revision des bereits erschlossenen Teilbestandes (Nr.1 – 183) durchgeführt. Dabei wurden unzutreffende oder ungenaue Aktentitel, Laufzeiten und Enthält-Vermerke neugebildet bzw. ergänzt. Die summarisch im Enthält-Vermerk erfassten Karten und Pläne wurden mit einer kurzen Inhaltsangabe und dem Entstehungsjahr in den Darin-Vermerk aufgenommen. Die zweite Bearbeitungsphase widmete sich der Erschließung von Akten aus der Abgabe des Straßenbauamtes Dresden aus dem Jahr 2000. Diese Einheiten (Nr.184 – 196) wurden ebenfalls mit Titel, Laufzeit, Enthält- und Darin-Vermerk und zusätzlich dazu mit der Signatur des Aussonderungsverzeichnisses erfasst.
Die verschiedenen, in der Geschichte des Registraturbildners dargestellten Strukturveränderungen sind in der Überlieferung des Bestandes erkennbar. Dieser beinhaltet Akten der Provenienz Straßenbauamt Dresden (1946-1951), seiner Vorgänger, der Straßen- und Wasserbauinspektionen Dresden I und II (1884-1910; nur Straßenbausachen), der Straßen- und Wasserbauämter Dresden I und II (1910-1924; nur Straßenbausachen) bzw. dem Straßen- und Wasserbauamt Dresden (1924-1946; nur Straßenbausachen) [20] sowie seinem Nachfolger, der Straßeninspektion Dresden (1951-1952).
Bestandsanalyse
In der Überlieferung des Bestandes spiegelt sich die vielfältige Tätigkeit der Behörde über einen Zeitraum von ca. 50 Jahren wider. Geschäftsakten sind kaum darunter. Lediglich die Nummern 184 und 188 geben Auskunft über die Behördenstruktur am Ende des Überlieferungszeitraums. Dagegen dokumentieren die Nummern 4, 11, 16 und 19 besondere, über den täglichen Dienstbetrieb hinausgehende Aufgaben. Bemerkenswert erscheinen die Akteneinheiten Nr. 4 und 76, die einen subjektiven Eindruck vom Verhältnis zwischen sächsischen und tschechoslowakischen Behörden der Zwischenkriegszeit vermitteln. Nr. 12 enthält Schriftgut der Landesplanung Ostsachsen, eines Zusammenschlusses staatlicher Behörden, der seit etwa 1926 Stadtentwicklungspläne und großräumige Verkehrserschließung in Ostsachsen koordinierte. Diese Akteneinheit ist eines der wenigen Zeugnisse dieses Gremiums im Hauptstaatsarchiv. Singulären Charakter tragen auch die Nummern 53 und 183, die als Fremdprovenienzen die Tätigkeit der Sächsischen Straßenbaudirektion als der dem Straßen- und Wasserbauamt Dresden vorgesetzten Behörde bzw. einer nicht näher bestimmbaren Neubauabteilung des Generalinspektors für die Elbtalstraße Tetschen dokumentieren, von denen im Hauptstaatsarchiv ebenfalls keine weiteren Schriftstücke existieren. Die Signaturen 21 sowie 78 bis 81 belegen den seit ihrer Machtübernahme 1933 zunehmenden Einfluss des nationalsozialistischen Staates u.a. auf den sächsischen Straßenbau mit der Tendenz zu dessen Verreichlichung bzw. Gleichschaltung, aber auch die planerischen und technischen Leistungen des Reichsautobahnbaus in Sachsen. In diesem Zusammenhang sei auch auf Nummer 133 hingewiesen, worin sich ein Tankstellenwart im Jahre 1938 durch "...das widrige Zusammenwohnen mit einem Juden..." in seiner Geschäftstüchtigkeit behindert sieht. [21]
Der Bestand bietet Material für auf den Dresdner Raum bezogene wirtschafts- und sozialgeschichtliche Forschungsvorhaben, wie auch für Technik- und Verkehrsgeschichtliche Studien. Daneben ist der Bestand für Untersuchungen zur Dresdner Stadtgeschichte, etwa zur Veränderung des Stadtbildes durch den Bau von Straßen, Straßenbahnen und Versorgungsleitungen geeignet.
Literatur und Quellen
Historische Dokumente der Straßenverwaltung, Straßenbauverwaltung Sachsen-Straßenbauamt Bautzen (Hg.), Bautzen, 1998
Reichsadressbuch für das Baugewerbe, Düsseldorf 1925-1931
Reichsadressbuch der staatlichen und kommunalen Baubehörden und Baubeamten vereinigt mit dem Handbuch der deutschen Baubehörden; nach amtl. Quellen bearb., Leipzig 1916-1942
Schütz, Erhard ; Gruber, Eckhard, Mythos Reichsautobahn : Bau und Inszenierung der "Straßen des Führers" 1933-1941, Berlin 1996.
Die Straße, herausgegeben vom Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen, Berlin 1933ff.
Straßenbau und Straßenbauverwaltung in Sachsen in den Jahren 1945 bis 1990, in: Straßenbau in Sachsen, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (Hg.), Dresden 2000.
Verordnung, die Aufhebung einer Bestimmung der Verordnung vom 16.02.1865 über die Staatsbauverwaltung betreffend. GVBl. Sachsen 1874, S.467 [Aufhebung der Unterordnung der Chaussee- und Wasserbauinspektoren und Bauverwalter unter die Amtshauptleute]
Verordnung, die Vereinigung der staatlichen Straßen- und Wasserbauverwaltung in unterer Instanz betreffend, GVBl. Sachsen 1884, S.66
Verordnung, die Änderung in der Bezeichnung der Dienststellen der staatlichen Straßen- und Wasserbauverwaltung betreffend, GVBl. Sachsen 1909, S.687
Verschmelzung der Straßen- und Wasserbauämter Dresden I und II und Einziehung des Straßen- und Wasserbauamtes Grimma, FinMinBl Sachsen, 1924, S.40
Verordnung über organisatorische Änderungen bei der Straßen- und Wasserbauverwaltung, FinMinBl. Sachsen, 1925, S.3 [Dienstaufsicht über Straßen- und Elbstrompersonal]
Auflösung des Straßen- und Wasserbauamtes Döbeln, SächsVerwBl. 1932, S.341
Gesetz über die Errichtung eines Unternehmens "Reichsautobahnen", RGBl. Teil 2, 1933, S.509f.
Erlass über den Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen, RGBl. Teil 1, 1933, S.1057
Gesetz über die einstweilige Neuregelung des Straßenwesens und der Straßenverwaltung, RGBl. Teil 1, 1934, S.243ff.
Übergang der Reichsstraßen und Landstraßen an die neuen Unterhaltungsträger, SächsVerwBl Teil 1, 1935, S.133f.
Verordnung über die Zuständigkeit der Straßen- und Wasserbauämter Pirna, Dresden und Meißen, SächsGBl. 1943, S.15
Verordnung zur Neuordnung des Straßenwesens, GBl. d. DDR 58/1951, S.422ff
1. Durchführungsbestimmung zu der Verordnung zur Neuordnung des Straßenwesens, GBl. d. DDR 1951, S.652f.
Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR, GBl. d. DDR 1952, S. 613
Verordnung über die Neuordnung des Straßenbaues und der Straßenunterhaltung, GBl. d. DDR 1952, S. 1339f.
Bestände im Hauptstaatsarchiv Dresden:
Bestand 10934 Straßenbauamt Freiberg
Bestand 10935 Straßenbauamt Meißen
Bestand 10936 Straßenbauamt Pirna
Bestand 10939 Chausseeinspektion Dresden
Bestand 10940 Sächsische Wasserbaudirektion, Nr.12
Bestand 10943 Wasserbauamt Dresden
Bestand 10944 Wasserbauamt Freiberg
Bestand 10945 Wasserbauamt Meißen
Bestand 10943 Wasserbauamt Dresden
Bestand 10949 Wasserbauämter (Zusammengefasster Bestand)
Bestand 11376 Landesregierung Sachsen, Ministerpräsident, Nr. 223, 2662
Bestand 11377 Landesregierung Sachsen, Ministerium des Innern Nr.2081
Bestand 11384 Landesregierung Sachsen, Ministerium für Wirtschaft, Nr. 4089, 4195, Nr.4198
Bestand 11441 Bezirksdirektion für Straßenwesen Dresden
Anlagen zur Geschichte des Registraturbildners
Aufbau der Sächsischen Straßen- und Wasserbauverwaltung 1934Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand 10940 Sächsische Wasserbaudirektion, Nr. 12, Bl.133ff.
Bauamtsbezirk des Straßenbauamtes Dresden, Stand Februar 1947Quelle : Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand 11384 Landesregierung Sachsen – Ministerium für Wirtschaft, Nr.4089, Bl.13.
Aufbau der Sächsischen Straßenbauverwaltung, Stand vom 08.12.1947Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand 11376 Landesregierung Sachsen - Ministerpräsident, Nr.2662, Bl.117.
Geschäftsverteilung des Sächsischen Straßenbauamtes Dresden, Stand November 1948
I. Leitung
Technische Verwaltung (TV.)
II. Sachgebiet Straßenbau
Sachbearbeiter für die Reichs- und Landstraßen I. Ordnung (Str. I.)
Sachbearbeiter für die Autobahn und Landstraßen I. Ordnung (Str. I.)
III. Sachgebiet Brückenbau
Sachbearbeiter für alle Brückenbaumaßnahmen (B.)
IV. Sachgebiet Planbearbeitung
Technischer Zeichner (Tr.)
V. Sachgebiet Kasse (K.K.1.)
VI. Verwaltung
Büroleiter (Büro P)
VII. Straßenbaubezirke
Dresden-Altstadt
Dresden-Neustadt
Radeberg, Tharandt
Dippoldiswalde
Glashütte
Altenberg
Frauenstein
Hellerau
SiebenlehnQuelle: Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand 10933 Straßenbauamt Dresden, Nr. 184.
[01] Verordnung, die Änderung in der Bezeichnung der Dienststellen der staatlichen Straßen- und Wasserbauverwaltung betreffend, GVBl. Sachsen 1909, S.687.
[02] Bis 1924 existierten zwei Dresdner Straßen- und Wasserbauämter. Dresden I war für die Amtshauptmannschaft Dresden-Neustadt, Dresden II für die Amtshauptmannschaft Dresden-Altstadt zuständig. Aufgrund der Überlieferung ist auch eine Zuständigkeit für die Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde erkennbar. Die Rechtsgrundlage dafür konnte bisher noch nicht ermittelt werden.
[03] Vgl. Sächsische Staatshandbücher 1910ff.
[04] FinMinBl. 1924, S.40.
[05] FinMinBl. 1925, S.3.
[06] SächsVerwBl. Nr.36/1932, S.341.
[07] Gesetz über die einstweilige Neuregelung des Straßenwesens und der Straßenverwaltung vom 26.03.1934; RGBl. 1934, §4.
[08] Vgl. Sächs. Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand 10940 Sächsische Wasserbaudirektion, Nr. 12, Bl.133ff.
[09] Übergang der Reichsstraßen und Landstraßen an die neuen Unterhaltungsträger; SächsVerwBl, 24/1935.
[10] Verordnung über die Zuständigkeit der Straßen- und Wasserbauämter Pirna, Dresden und Meißen. Vom 24.12.1943; SächsGVBl. Nr.6/1943, S.15.
[11] Vgl. Sächs. Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand 11384 Landesregierung Sachsen, Ministerium für Wirtschaft, Nr.4195 und 4198.
[12] Sächs. Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand 11384 Landesregierung Sachsen, Ministerium für Wirtschaft, Nr.4198, Bl.146.
[13] Sächs. Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestände 11422 Kreisrat/Kreistag Meißen, Nr.784, Bl.66 und 10934 Straßenbauamt Freiberg, Nr.12.
[14] Sächs. Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand 11376 Landesregierung Sachsen, Ministerpräsident, Nr. 223, Bl.25.
[15] Sächs. Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand 10933 Straßenbauamt Dresden, Nr. 184.
[16] Sächs. Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand 11377 Landesregierung Sachsen, Ministerium des Innern Nr.2081.
[17] GBl. der DDR Nr. 1951, S.422ff.
[18] GBl. der DDR 1952, S. 613.
[19] ; GBl. d. DDR 1952, S. 1339f.
[20] Die Wasserbausachen dieser Behörden liegen im Bestand 10943 Wasserbauamt Dresden.
[21] Sächs. Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand 10933 Straßenbauamt Dresden, Nr.133, Bl.146f., Antrag auf Genehmigung für einen Tankstellenneubau an der Straße Dresden-Zinnwald, 1938.
Straßenbahnen.- Eisenbahnen.- Stromleitungen, Gasleitungen und Wasserleitungen.- Autobahn.- Einzelne Straßen.
Bis 1924 existierten zwei Dresdner Straßen- und Wasserbauämter. Dresden I war für die Amtshauptmannschaft Dresden-Neustadt, Dresden II für die Amtshauptmannschaft Dresden-Altstadt zuständig. Zeitweilig war das Straßen- und Wasserbauamt auch für die Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde zuständig.
Weitere Angaben siehe 2.3.5.4 Straßen- und Wasserbauverwaltung
Bis 1924 existierten zwei Dresdner Straßen- und Wasserbauämter. Dresden I war für die Amtshauptmannschaft Dresden-Neustadt, Dresden II für die Amtshauptmannschaft Dresden-Altstadt zuständig. Zeitweilig war das Straßen- und Wasserbauamt auch für die Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde zuständig.
Weitere Angaben siehe 2.3.5.4 Straßen- und Wasserbauverwaltung
Angaben siehe 02.03.05.04 Straßen- und Wasserbauämter.
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