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Beständeübersicht

Bestand

10940 Sächsische Wasserbaudirektion

Datierung1806 - 1945
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)21,20
Die seit langem vorbereitete Elbstrom,- Ufer- und Dammordnung wurde am 07.08.1819 Gesetz. Diese Verordnung und die Elbschifffahrtsakte von 1821 waren die Grundlage für den Beginn planmäßiger und umfangreicher Arbeiten zur Verbesserung der Fahrbahnverhältnisse der Elbe und der Uferbauten. Schon seit geraumer Zeit bestand die Dienststelle eines Wasserbaudirektors in Dresden; die technische Detailarbeit besorgten Kondukteure bzw. Bauinspektoren sofern es sich um Baumaßnahmen des Staates handelte. Die Verfassungsreform von 1831 regelte die Zuständigkeiten im Wasserbau neu: Dem Finanzministerium unterstand das Straßen-, Brücken- und Uferwesen, wenn es sich um Bauverbindlichkeiten des Staates handelte. Das Ministerium des Innern war für alle rechtlichen und polizeilichen Angelegenheiten zuständig, die den Wasserbau und die Schifffahrt betrafen. Dem Wasserbaudirektor in Dresden standen unter Aufsicht des Finanzministeriums Wasserbauinspektoren zur Seite, ferner Dammmeister, Stromaufseher, Stromwärter und Schleusenwärter. Von 1882 an übernahm der Wasserbaudirektor die Leitung der gesamten Wasserbauverwaltung für die Elbe und alle anderen Flüsse, wobei sowohl das Innenministerium wie auch das Finanzministerium Aufträge erteilen konnten. Im Hinblick auf Sparmaßnahmen zur Vereinfachung der Verwaltung bestimmte eine Verordnung vom 29.03.1924 eine Veränderung der Zuständigkeit in Straßen- und Wasserbausachen in der Ministerialinstanz. Das Ministerium des Innern gab die Verwaltung der Polizeiangelegenheiten im Straßen- und Wasserbau an das Finanzministerium ab. 1935 wurde die Wasserbauverwaltung in das Wirtschaftsministerium übernommen. 1943 fasste man alle technischen Behörden der Ministerien, darunter auch die des Wasserbaus, in einer Abteilung Technik der Landesregierung Sachsen zusammen. Mitte 1945 konstituierte sich innerhalb der Landesverwaltung eine Landesdirektion für Straßen- und Wasserwesen, die Mitte 1946 in eine Landesdirektion für Kraftverkehr und Straßenwesen und eine Landesdirektion Wasserwirtschaft aufgeteilt wurde. Von 1947 an übernahm die Hauptabteilung Wasserwirtschaft im Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Landesregierung die Aufgaben der Landesdirektion Wasserwirtschaft.

Weitere Angaben siehe 2.3.5.4 Straßen- und Wasserbauverwaltung
Einrichtung der Behörde.- Elbe und Elbeschifffahrt.- Regelung der anderen Wasserläufe.- Wasserbau und Landwirtschaft.- Kanäle.- Brücken.- Fähren.- Stauwerke.- Wasserkraftanlagen.- Wasserversorgung.- Hochwasserschäden.- Wassergenossenschaften.-Wasserwirtschaftsverbände.
Die seit langem vorbereitete Elbstrom,- Ufer- und Dammordnung wurde am 07.08.1819 Gesetz. Diese Verordnung und die Elbschifffahrtsakte von 1821 waren die Grundlage für den Beginn planmäßiger und umfangreicher Arbeiten zur Verbesserung der Fahrbahnverhältnisse der Elbe und der Uferbauten. Schon seit geraumer Zeit bestand die Dienststelle eines Wasserbaudirektors in Dresden; die technische Detailarbeit besorgten Kondukteure bzw. Bauinspektoren sofern es sich um Baumaßnahmen des Staates handelte. Die Verfassungsreform von 1831 regelte die Zuständigkeiten im Wasserbau neu: Dem Finanzministerium unterstand das Straßen-, Brücken- und Uferwesen, wenn es sich um Bauverbindlichkeiten des Staates handelte. Das Ministerium des Innern war für alle rechtlichen und polizeilichen Angelegenheiten zuständig, die den Wasserbau und die Schifffahrt betrafen. Dem Wasserbaudirektor in Dresden standen unter Aufsicht des Finanzministeriums Wasserbauinspektoren zur Seite, ferner Dammmeister, Stromaufseher, Stromwärter und Schleusenwärter. Von 1882 an übernahm der Wasserbaudirektor die Leitung der gesamten Wasserbauverwaltung für die Elbe und alle anderen Flüsse, wobei sowohl das Innenministerium wie auch das Finanzministerium Aufträge erteilen konnten. Im Hinblick auf Sparmaßnahmen zur Vereinfachung der Verwaltung bestimmte eine Verordnung vom 29.03.1924 eine Veränderung der Zuständigkeit in Straßen- und Wasserbausachen in der Ministerialinstanz. Das Ministerium des Innern gab die Verwaltung der Polizeiangelegenheiten im Straßen- und Wasserbau an das Finanzministerium ab. 1935 wurde die Wasserbauverwaltung in das Wirtschaftsministerium übernommen. 1943 fasste man alle technischen Behörden der Ministerien, darunter auch die des Wasserbaus, in einer Abteilung Technik der Landesregierung Sachsen zusammen. Mitte 1945 konstituierte sich innerhalb der Landesverwaltung eine Landesdirektion für Straßen- und Wasserwesen, die Mitte 1946 in eine Landesdirektion für Kraftverkehr und Straßenwesen und eine Landesdirektion Wasserwirtschaft aufgeteilt wurde. Von 1947 an übernahm die Hauptabteilung Wasserwirtschaft im Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Landesregierung die Aufgaben der Landesdirektion Wasserwirtschaft.

Weitere Angaben siehe 2.3.5.4 Straßen- und Wasserbauverwaltung
  • 2006, Nachtrag 2009 | elektronisches Findmittel
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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