Beständeübersicht
Bestand
11018 Ministerium der Justiz
Datierung | 1770 - 1945 (1953) |
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Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 80,40 |
Lobe, A.: Ursprung und Entwicklung der höchsten sächsischen Gerichte. Leipzig, 1905, S. 75 ff.
Schmidt, G.: Anfänge des Justizministeriums in Sachsen. Dresden, 1955. - maschinenschriftlich
Sächsisches Staatsministerium der Justiz (Hrsg.): Sächsische Justizminister 1831 - 1950 : Acht biographische Skizzen. 1994 (Sächsische Justizgeschichte. Bd. 4) (auch unter: http://www.justiz.sachsen.de/download/Band_04.pdf)
Schmidt, G.: Anfänge des Justizministeriums in Sachsen. Dresden, 1955. - maschinenschriftlich
Sächsisches Staatsministerium der Justiz (Hrsg.): Sächsische Justizminister 1831 - 1950 : Acht biographische Skizzen. 1994 (Sächsische Justizgeschichte. Bd. 4) (auch unter: http://www.justiz.sachsen.de/download/Band_04.pdf)
Verwaltung des Ministeriums: Vorbereitung von Gesetzen; Freiwillige Gerichtsbarkeit; statistische Erhebungen; Prüfungskommission; Personalakten.- Lehnsangelegenheiten.- Zusammenarbeit mit dem Ausland.- Rechtsanwaltswesen und Notariatswesen.- Gerichtsverfassung und Gerichtsorganisation.- Vergehen und Verbrechen.- Strafvollzug.- Verwaltung der Strafanstalten.
1831 wurde das Ministerium der Justiz als oberste Verwaltungsstelle für das gesamte sächsische Justizwesen eingerichtet. Zu seinen Kompetenzen gehörten vor allem die Oberaufsicht über die Gerichte und deren Beamte, die Vorbereitung von Rechtsnormen sowie die Regelung der Gerichtsorganisation. 1934 wurde das Ministerium als selbständige Behörde aufgelöst. Seine Aufgaben übernahm das Reichsjustizministerium. Bestimmte Verwaltungsaufgaben auf Landesebene wurden dem Oberlandesgericht Dresden übertragen.
Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
- 1955, Nachträge 1981, 1989 | Findbuch
- 2024-10-29 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5