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Beständeübersicht

Bestand

11019 Kommission für Einrichtung der Grund- und Hypothekenbücher

Datierung1844 - 1848
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)16,05
A Hinweise zur Provenienzstelle
Die dem Justizministerium unterstellte Kommission für Einrichtung der Grund- und Hypothekenbücher mit Sitz in Dresden wurde 1843/44 eingerichtet. Zu ihren Aufgaben zählten die Anleitung, Beaufsichtigung und Überwachung der erstmaligen Anlegung und Führung der Grund- und Hypothekenbücher bei den Untergerichten des Landes. Nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fielen die bei den Appellationsgerichten Bautzen und Dresden geführten Grund- und Hypothekenbücher für die Rittergüter. Die Kommission war verpflichtet, sich Kenntnis über den Fortgang des Geschäfts der Anlegung der Grund- und Hypothekenbücher zu verschaffen und bei auftretenden Fehlern, Säumnissen oder Beschwerden einzugreifen. Laut § 121 der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes vom 6. November 1843 hatte sie das Recht, den Unterbehörden in einzelnen Fällen und zu einzelnen Geschäften Aufträge zu erteilen und ihren Anordnungen und Verfügungen durch Androhung angemessener Strafen Nachdruck zu verleihen. Darüber hinaus konnte sie Ordnungsstrafen ganz oder teilweise erlassen. Die Kommission bestand ausschließlich für die Dauer des Geschäfts der ersten Anlegung der Grund- und Hypothekenbücher bei den Untergerichten. Nach Erfüllung dieser Aufgabe wurde sie Ende 1848 aufgelöst. Unerledigte Fälle wurden den zuständigen Bezirksappellationsgerichten, die 1835 im Rahmen der Justizreform begründet wurden, übergeben. Zur Unterstützung der Aufsicht der Appellationsgerichte über die Führung der Grund- und Hypothekenbücher bei den Untergerichten führte Kommissionsrat Carl Gottlob Voigt ab 1849 die Revisionen fort.

B Erläuterungen zum Bestand
Der Bestand umfasst 16,55 lfm und enthält General- sowie Ortsakten aus dem Zeitraum zwischen 1844 und 1848/79. Durch die Ortsakten werden alle 1844 bestehenden Amtsbezirke des Königreich Sachsens abgedeckt. Die Verzeichnung des Bestandes erfolgte durch Sandra Partzsch im Rahmen eines Praktikums im August 2005.

C Literatur
§§ 241-244 des Gesetzes die Grund- und Hypothekenbücher und das Hypothekenwesen betreffend vom 6.November 1843. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1843, S. 232-233.
§§ 120-122 der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes vom 6. November 1843, die Grund- und Hypothekenbücher und das Hypothekenwesen betreffend vom 15. Februar 1844. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1844, S. 68.
Verordnung die fernere Wirksamkeit der Kommission betreffend vom 27. März 1848. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1848, S 35-36.
Verordnung die fernere Wirksamkeit der Kommission betreffend vom 27. März 1848. In: ebd. S. 35-36.
Siegmann, G.: Das Königlich sächsische Grund- und Hypothekenrecht. Leipzig, 1861, S. 329

Kretzschmar, H.: Repertorium des königlich sächsischen Grund- und Hypothekenrechts. Leipzig, 1889 - 1891
Geschäftsakten.- Spezialakten mit Anzeigen der unteren Gerichtbehörden über die Anlegung der Grund- und Hypothekenbücher und Bemerkungen der Kommission.
Zur Anleitung und Überwachung der erstmaligen Anlegung der Grund- und Hypothekenbücher wurde 1843/1844 eine spezielle Kommission eingerichtet. Ausgenommen von ihrer Zuständigkeit waren die bei den Appellationsgerichten Dresden und Bautzen geführten Grund- und Hypothekenbücher für die Rittergüter. Nach Erfüllung ihrer Aufgaben wurde die Kommission zum Ende des Jahres 1848 aufgelöst. Die nicht erledigten Fälle wurden von den zuständigen Appellationsgerichten übernommen. Zur Unterstützung der Aufsicht der Appellationsgerichte über die Führung der Grund- und Hypothekenbücher bei den Untergerichten führte der Kommissionsrat Voigt ab 1849 einige Jahre diese Revisionen fort.

Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
  • 2005 | Findbuch / elektronisches Findmittel
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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