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Beständeübersicht

Bestand

11044 Amtsgericht Dippoldiswalde

Datierung1832 - 1982
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)14,70
Nach der Gründung des Deutschen Reichs wurden 1877 durch das Gerichtsverfassungsgesetz [01] und weitere Gesetze sowie Verordnungen länderübergreifend eine einheitliche Gerichtsorganisation geschaffen (Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte, Reichsgericht). Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 27.01.1877, das zum 01.10.1879 in Kraft trat, wurden in Sachsen als unterste Instanz 105 Amtsgerichte geschaffen, die die Bezirksgerichte und Gerichtsämter ablösten [02] . Besonders in den Zeiten der Weltwirtschaftkrise und im Zweiten Weltkrieg verringerte sich die Anzahl der Amtsgerichte. Die Amtsgerichte waren einem der sieben Landgerichte unterstellt (Bautzen, Dresden, Freiberg, Chemnitz, Zwickau, Plauen und Leipzig).

Die Amtsgerichte waren zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (vermögensrechtliche Streitsachen, Mietstreitigkeiten) und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Nachlasssachen, Vormundschaften, Pflegschaften, Adoptionen, Registersachen, diverse Aufgebote, Grundbuchsachen). Für Verhandlungen in Strafsachen aus Übertretungen und Vergehen, die höchstens mit Gefängnis bis zu drei Monaten zu bestrafen waren, wurden spezielle Schöffengerichte aus einem Amtsrichter und zwei gewählten ehrenamtlichen Schöffen gebildet. Beim Amtsgericht bestand eine Amtsanwaltschaft.

Aufgabenzuwächse ergaben sich u.a. durch das Reichsmietengesetz 1922 und des Reichsgesetz über Mieterschutz und Mieteinigungsämter 1923 (Mietgerichte und Mieteinigungsämter), das Reichsgesetz über Pachtschutzordnung 1925 (Pachteinigungsämter) und das Aufwertungsgesetz vom 16.07.1925 (Aufwertungsstellen). [03]

Von 1933 bis 1945 bestanden bei den Amtsgerichten Anerbengerichte [04] , Erbgesundheitsgerichte [05] und Entschuldungsgerichte (ab 1935 Entschuldungsämter) für die landwirtschaftliche Entschuldung [06] .

Zum 01.07.1949 übernahmen die Amtsgerichte Ehesachen von den Landgerichten [07] und zum 01.01.1952 waren die Amtsgerichte auch für die Kindschaftssachen zuständig [08] .

Zum 01.06.1951 erfolgte in Sachsen eine Anpassung der Grenzen der Amtsgerichtsbezirke an die Grenzen der Landkreise und Stadtkreise [09] . Mit der Bezeichnung "Kreisgericht" wurden die Aufgaben der Amtsgerichte ab Ende August 1952 bis Anfang Oktober 1952 weitergeführt. Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 02.10.1952 wurden die Kreisgerichte eingeführt und die bisherige Gliederung der Justiz aufgehoben. Es bestanden fortan Kreisgerichte, Bezirksgerichte und ein Oberstes Gericht der DDR. Die neugeschaffenen Kreisgerichte übernahmen die Aufgaben der streitigen Gerichtsbarkeit. Die freiwillige Gerichtsbarkeit ging im Wesentlichen auf die Staatlichen Notariate (Nachlassangelegenheiten), die Räte der Kreise (Vormundschaften, Grund- und Hypothekensachen, Register) und die Polizei (Vereinigungen) über.

Die Akten der Amtsgerichte wurden aus den Altregistraturen der Amtsgerichte und Kreisgerichte sowie aus den Kreisarchiven übernommen. Die Einlagerung im Hauptstaatsarchiv erfolgte zunächst nach den abgebenden Gerichtsbehörden, ohne auf Provenienzen zu achten [10] . Viele Jahre war ein Zugang zu den Akten nur über die Abgabelisten und dem von Dr. Artur Brabant initiierten Zettelkatalog möglich. Durch die in den vielen Jahrzehnten erfolgten Änderungen der Grenzen der Gerichtsbezirke wurden die Akten zwischen den zu verschiedenen Zeiten zuständigen Gerichten ausgetauscht, dies führte dazu, dass sich Akten desselben Gerichtes in Übernahmen aus verschiedenen Amtsgerichten befanden. Neben Akten der Amtsgerichte selbst befanden sich in den Abgaben auch Akten der Gerichtsämter und Bezirksgerichte, Königlicher Gerichte und Landgerichte, der Ämter sowie von Stadt- und Patrimonialgerichten. Seit den 1960er Jahren erfolgte die Verzeichnung der Akten lokaler Justiz- und Verwaltungsbehörden [11] . Die Bestandsgruppe der Amtsgerichte wurde nach 1982 unter Erstellung eines Ordnungsmodells weiter bearbeitet. Die Akten sind an Hand der Verzeichnungskarteikarten aus den Abgabebeständen herausgezogen worden, wurden anschließend auf der Grundlage des Ordnungsmodells geordnet und neu nummeriert. Danach eingegangene Akten wurden bis 2006 mit einer Nachtragssignatur erfasst, dies führte zu zwei Signaturreihen in den Amtsgerichtsbeständen.
Ausgehend vom Bearbeitungsplan aus dem Jahr 1960 waren die Akten der Gerichtsämter (1856 – 1879) in die Amtsgerichtsbestände (für den Teil der Justiz) und die Amtshauptmannschaftsbestände (für die Verwaltungsakten) einzuordnen. Bei einer weiteren Bearbeitung der Bestände der Amtsgerichte und Amtshauptmannschaften müssen diese Akten ermittelt werden und den Beständen der Gerichtsämter zugeordnet werden.

Amtsgericht Dippoldiswalde

Das 1879 gebildete Amtsgericht Dippoldiswalde gehörte bis Ende 1943 zum Landgerichtsbezirk Freiberg [12] und wechselte dann zum Landgerichtsbezirk Dresden [13] .

Der Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Dippoldiswalde umfasste folgende Städte und Gemeinden:
- Dippoldiswalde
- Bärenklause, 1935 mit Kautzsch zu Bärenklause-Kautzsch vereinigt
- Beerwalde
- Berreuth
- Börnchen bei Dippoldiswalde
- Borlas
- Bröschen (Brösgen), 1936 nach Theisewitz eingemeindet
- Cunnersdorf bei Dippoldiswalde
- Elend, 1950 nach Ulberndorf eingemeindet
- Gombsen
- Großoelsa mit Neuoelsa, 1926 Vereinigung von Großoelsa und Kleinoelsa zu Oelsa
- Hänichen
- Hausdorf
- Hermsdorf bei Dippoldiswalde
- Hirschbach
- Höckendorf
- Johnsbach (Ober- und Nieder-) mit Bärenhecke
- Kautzsch mit Kleinkautzsch und Zscheckwitz, Kautzsch 1935 mit Bärenklause zu Bärenklause-Kautzsch vereinigt; Zscheckwitz seit 1936 Ortsteil von Theisewitz
- Kipsdorf
- Kleba mit Kleinkleba, 1936 nach Theisewitz eingemeindet
- Kleincarsdorf
- Kreischa mit Eichberg und Kleinkreischa, Eichberg 1939 nach Gombsen eingemeindet
- Luchau
- Lungwitz (Lungkwitz)
- Malter
- Naundorf bei Dippoldiswalde mit Unternaundorf, 1950 nach Schmiedeberg eingemeindet
- Niederfrauendorf
- Niederpöbel
- Obercarsdorf
- Obercunnersdorf
- Oberfrauendorf
- Oberheßlich (Oberhäslich)
- Paulsdorf
- Paulshain, 1950 nach Paulsdorf eingemeindet
- Possendorf
- Quohren mit Häusern im Grunde
- Reichstädt (Ober- und Nieder-)
- Reinberg mit Lichteneichen und Vorwerk Oberheßlich (Oberhäslich), Reinberg 1950 nach Oberhäslich eingemeindet
- Reinhardtsgrimma mit neuen Häusern
- Reinholdshain
- Ruppendorf
- Sadisdorf
- Saida mit Vorwerk Kreischa, Saida 1939 nach Gombsen eingemeindet
- Schlottwitz
- Schmiedeberg
- Seifen mit Maltermühle, 1921 nach Seifersdorf eingemeindet
- Seifersdorf
- Spechtritz
- Theisewitz
- Ulberndorf
- Wendischcarsdorf, 1937 in Karsdorf umbenannt
- Wilmsdorf mit Poisenhäusern (oberen und unteren)
- Wittgensdorf, 1950 nach Gombsen eingemeindet [14]

Dazu gehörten außerdem noch das gesamte Höckendorfer Forstrevier und Teile der Forstreviere Bärenburg und Wendischcarsdorf.

Vom aufgelösten Amtsgericht Altenberg gelangten mit Beginn des Jahres 1932 die Orte Bärenburg, Bärenfels, Dönschten, Falkenhain, Rehefeld-Zaunhaus, Schellerhau sowie der selbstständige Gutsbezirk Staatsforstrevier Bärenfels zum Amtsgerichtsbezirk Dippoldiswalde [15] .

Zum 01.04.1944 wurden die Orte Ammelsdorf, Hennersdorf, Hermsdorf (Erzgeb.), Schönfeld und Seyde aus dem Amtsgerichtsbezirk Frauenstein übernommen [16] .

Die genannten Gemeinden gehörten insgesamt zur Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde. Die Gemeinde Hänichen wurde zum 01.07.1950 dem Landreis Dresden zugeordnet und gehörte zumindest mit der Angleichung der Amtsgerichtsbezirke an die Grenzen der Landkreise am 01.06.1951 zum Amtsgerichtsbezirk Freital.

Nachfolgegerichte des Amtsgerichts Dippoldiswalde waren ab Herbst 1952 die Kreisgerichte Dippoldiswalde und Freital.

Die Aufgaben des 1933 gebildeten Entschuldungsgerichts Dippoldiswalde übernahm 1935 das Entschuldungsamt in Dresden [17] .

Übernommen wurden die vorliegenden Akten hauptsächlich vom Amtsgericht in Dippoldiswalde, dem Rat des Kreises Dippoldiswalde, dem Rat des Bezirkes Dresden, Liegenschaftsdienst, Außenstelle Dippoldiswalde, dem Amtsgericht Dresden, Registergericht und in geringem Umfang vom Bundesarchiv übernommen.

Verzeichnet wurden die Akten von Dr. Reiner Groß, Anneliese Schmidt, Sigrid Winar, Herrn Gründig und Roland Pfirschke.

Die Nummern 1 bis 145 und Nachtrag 1 bis 243 sind auf Karteikarten verzeichnet worden. Für die Erfassung der Nummern 146 bis 982 wurde das Archivprogramm "Augias" genutzt.
Im November 2008 wurde die Findkartei von Barbara Scholz nach Augias übertragen.

Da die Augias-Datei bereits umfangreicher als die Findkartei ist, und der Nutzer nur bei Vorlage der Kartei ein falsches Bild von der Überlieferungslage des Bestandes erhält, ist dieses Findbuch als Ergebnis der bisherigen Bearbeitung gefertigt worden.

Neben Akten des Amtsgerichts Dippoldiswalde selbst enthält der Bestand zwei Akten des Gerichtsamts Dippoldiswalde.

Die vor 1952 in die Handelsregister von Dippoldiswalde eingetragenen Firmen, die nach 1952 weiter bestanden, sind diesem Bestand zugeordnet worden. Die nach 1952 in die Register eingetragenen Firmen befinden sich im Bestand 13635 Register beim Rat des Kreises Dippoldiswalde

Überliefert sind in dem Bestand hauptsächlich Unterlagen aus dem Grundbuchbereich (Flurbücher, Veränderungsanzeigen von Parzellen und Steuereinheiten, Kohlenabbaurechte), Handels-, Vereins- und Genossenschaftsregisterunterlagen, sowie Erbhöferollen und Erbhofakten. In geringem Umfang sind Akten der Strafgerichtsbarkeit und zur Verwaltung des Gerichts vorhanden. Nicht überliefert sind dagegen Zivilprozessakten sowie Nachlass- und Vormundschaftsunterlagen.
Durch das Hochwasser 2002 sind im Altregistraturdepot des Amtsgerichts Dippoldiswalde in der Nähe der Weißeritz Akten aus der Zeit vor 1952 vernichtet worden.
Die Nachlassakten des Amtsgerichts bis 1952 befinden sich noch beim Amtsgericht Dippoldiswalde. Sie wurden immer im Gerichtsgebäude selbst gelagert und sind deshalb nicht vom Hochwasser betroffen.

Akten mit schutzwürdigen personenbezogenen Angaben in den Verzeichnungsangaben befinden sich im zweiten Teil des Findbuches. Hier ist eine Einsicht erst nach Verkürzung der Schutzfristen möglich.



[01] Reichsgesetzblatt (RGBl.) 1877, S. 41
[02] Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte, vom 28. Juli 1879, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen (GVOBl.) 1879, S. 235
[03] siehe: von der Mosel: Handwörterbuch des Sächsischen Verwaltungsrechts, 13. Auflage, 1926
[04] RGBl I 1933, S. 685: Reichserbhofgesetz
[05] RGBl I 1933, S. 529: Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
[06] RGBl I 1933, S. 331: Gesetz zur Regelung landwirtschaftlicher Schuldverhältnisse und RGBl. I 1935, S. 572: 7. Verordnung zur Durchführung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung
[07] Zentralverordnungsblatt 1948, S. 588
[08] GBl DDR, 1951, Nr. 132
[09] GBl DDR, 1951, S. 404
[10] siehe: Erschließung der Bestandsgruppe Amtsgerichte im Staatsarchiv Dresden, von Annelise Schmidt und Sigrid Winar, in: Archivmitteilungen 1/1988, S. 26 ff.; Intensivierung der Verzeichnung am Beispiel lokaler Justizbehörden des 16. bis 19. Jahrhunderts, von Werner Weisbach, in: Archivmitteilungen 1/1982, S. 8 ff. und Bearbeitung von Justizbeständen des 19./20. Jahrhunderts im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig, von Dr. Volker Jäger, in: Sächsisches Archivblatt 2/2000, S. 7 ff.
[11] 10707 Hauptstaatsarchiv Dresden, Nr. 1639, Bl. 179
[12] GVBl. 1879, S. 285 f.
[13] 11018 Ministerium der Justiz, Nr. 1514, Lage 13
[14] Die kursiv gesetzten Bemerkungen sind dem Digitalen Historischen Ortsverzeichnis von Sachsen entnommen.
[15] GVBl. 1931, S. 263
[16] 11031 LG Freiberg, Nr. 1327, Bl. 170
[17] 11040 Amtsgericht Brand-Erbisdorf, Nachtrag 126, Bl. 105 ff
Verwaltung des Amtsgerichts.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Anerbengericht.- Entschuldungsamt.
Das Amtsgericht Dippoldiswalde wurde 1879 gebildet und bestand bis Ende August 1952.

Weitere Angaben siehe 2.3.4.2.7 Amtsgerichte.
  • 2010 | Findbuch / Datenbank für Gesamtbestand
  • 2016 | elektronisches Findmittel für Nr. 983-984
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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