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Beständeübersicht

Bestand

11162 Sächsische Stiftung für Familienforschung

Datierung1372 - 1949
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)3,75
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Einrichtung des Adelsbuches und die Führung des Adels und der Adelszeichen vom 19. September 1902, wurde zur Beurkundung der im Königreich Sachsen bestehenden Adelsverhältnisse ein Adelsbuch angelegt.

Zur Eintragung gelangten
- die Adelsverhältnisse der dem Uradel angehörigen Personen,
- derjenigen Familien, deren Stammvater vor der im Jahr 1806 erfolgten Auflösung des Deutschen Reiches vom Kaiser oder Reichsvikaren den erblichen Titel erhalten haben (Reichsbriefadel),
- derjenigen Personen und ihren Familien, denen vom sächsischen König der erbliche Adel verliehen oder erneuert wurde,
- derjenigen nicht zum Uradel oder Reichsbriefadel gehörigen Personen und Familien, denen von einem nichtsächsischen Staatsoberhaupt verliehener erblicher Adel vom sächsischen König ausdrücklich anerkannt worden ist,
- und der Einzutragende oder mindestens ein Familienmitglied der einzutragenden Familie die sächsische Staatsangehörigkeit besaß.
Adelsverleihungen, Adelserneuerungen und Anerkennungen von nichtsächsischem Adel, welche vom König sächsischen Staatsangehörigen nach Inkrafttreten des Gesetzes bewilligt wurden, waren von Amtswegen im Adelsbuch zu beurkunden.

Die Eintragungen wurden vom Ministerium des Innern verfügt. Hierzu wurde beim ihm ein Ausschuss für Adelssachen gebildet. Er bestand aus einem Vorsitzenden und sechs vom König ernannten Mitgliedern, von denen mindestens drei den eintragspflichtigen Familien angehörten.[01]

Falls das Ministerium des Innern die zur Ausführung des Gesetzes nötigen Erörterungen nicht selbst vornahm, oder nachgeordnete Behörden damit beauftragte, konnte es einen Beauftragten bestellen, der den Titel "Kommissar für Adelsangelegenheiten" führte. Er war berechtigt, mit den beteiligten Behörden und Privatpersonen in unmittelbare schriftliche oder mündliche Verhandlungen zu treten.[02]

Anfang des Jahres 1918 wurde im Ministerium des Innern eine besondere Dienststelle, das Heroldsamt eingerichtet. Vorstand war der jeweils mit der Bearbeitung der Adelsangelegenheiten beauftragte vortragende Rat des Ministeriums. Geschäftsführendes Mitglied war der "Kommissar für Adelsangelegenheiten", der künftig den Amtsnamen "Heroldsmeister" führte.[03] Der letzte Heroldsmeister war Dr. Erich Gritzner. [04]

Die Registrierung des Adels im Sächsischen Adelsbuch begann, ausweislich der Einträge, im Jahr 1903. Zu den Unterlagen, die neben dem Adelsbuch noch angelegt wurden, gehörten für jede Adelsfamilie (mindestens) ein besonderes Familienaktenstück, Stammtafeln und die beigefügten Wappen.

Die (Königlich) Sächsische Stiftung für Familienforschung wurde durch die Stiftung von 25.000 M einer unbekannten Person 1911 gegründet. Zweck der Stiftung war es, "den Sinn für familiengeschichtliche Forschungen auf jede Weise zu heben, selbständige Forschungen zu betreiben und anzuregen, auch dem Ministerium des Innern zu Anstellung von Forschungen über adelige und bürgerliche Geschlechter, zu Förderung der Wappen- und Siegelkunde, überhaupt zu genealogischen oder heraldischen Zwecken Mittel zu gewähren". Vorstand der Stiftung war bis zum Ende der Monarchie 1918 der jeweilige Minister des Innern, und im Falle seiner Behinderung der jeweilige Dezernent für Adelssachen im Ministerium des Innern.[05] Der Stiftungsvorstand konnte zu seiner Beratung den jeweiligen Stellvertreter des Vorsitzenden des Ausschusses für Adelssachen und den jeweiligen Kommissar für Adelsangelegenheiten hinzuziehen. Der Vorstand konnte einen ständigen Beirat ehrenamtlich tätiger Berater bilden und berufen. Die Stiftungsurkunde wurde im November 1918, im Oktober 1919 und im Oktober 1939 ergänzt. Der ständige Beirat wurde eine dauernde Einrichtung, der aus mindestens 10 Beratern bestand. Zu den besonders genannten Aufgaben gehörten fortan auch die Ausführung von Wappenbriefen für Familien, die Herstellung von Entwürfen für Gemeindebildsiegel in künstlerischen Entwürfen, die urkundliche und heraldische Prüfung, Festlegung oder Neuschaffung von Wappen für Familien, Untersuchung und Beantwortung genealogisch-heraldischer Anfragen, die Durchführung familiengeschichtlicher Forschungen, die Ausbeute gefährdeter Kirchenbücher durch Entnahme von Abschriften und Auskünften aus diesen und Sammlung genealogischer Stoffe.[06] Eine Neufassung der Satzung erfolgte im November 1940.[07]

Die Stiftung war zunächst dem Ministerium des Innern, Ausschuss für Adelssachen (ab 1918 Heroldsamt) angegliedert. Im November 1918 wurde sie als private Einrichtung aus dem Ministerialbereich herausgelöst. Da die gesamten Unterlagen des aufzulösenden Heroldsamtes 1919 eigentlich in das Hauptstaatsarchiv Dresden zu überführen waren, erhielt die Stiftung im Einvernehmen mit dem Hauptstaatsarchiv, die Unterlagen 1920 als Depositum.[08] In das bisherige (Königlich-Sächsische) Adelsbuch gelangten nur noch Nachträge von Angaben über bereits eingetragene Familien. Für Neuaufnahmen sollte eine neue Geschlechtermatrikel, das Adelsbuch der Sächsischen Stiftung für Familienforschung, angelegt werden.[09]

Die Diensträume der Stiftung befanden sich zuerst beim Ministerium des Innern, danach im Gebäude der Kreishauptmannschaft Dresden und ab 1925 im Taschenbergpalais. Dort sind fast alle Akten und Sammlungen der Stiftung bei den Angriffen am 13. und 14. Februar 1945 vernichtet worden. Nur das Adelsbuch und die Wappenrolle (mit Einträgen bis zum Jahr 1943) waren zu dieser Zeit im Hauptstaatsarchiv eingelagert und haben deshalb die Kriegsereignisse unbeschadet überstanden[10] . Das Adelsbuch und die Wappenrolle sind der Stiftung wieder zurückgegeben worden. Aus Einträgen der Wappenrolle ist ersichtlich, dass die Stiftung nach 1945 weiter tätig war, hier lässt sich eine Tätigkeit bis 1949/1950 nachweisen.

Die Stiftung ist zum 1. Januar 1952 in die Volksbildungsstiftung Sachsen eingegliedert worden und musste dadurch die Tätigkeit einstellen.[11]

Übernommen wurden das Adelsbuch, die Wappenrolle, die Originalurkunden und –Wappenbriefe 1952 von der Ehefrau des letzten Geschäftsführers W. Schulze.[12]

Das Adelsbuch umfasst 12 Bände mit 575 Einträgen. Es ist nach 1918 fortgeführt worden und enthält auch neu angelegte Blätter (in Archivalien Nr. 99 und Nr. 100). Es endet somit nicht mit Zusammenbruch der Monarchie im November 1918. Bei wenigen Familien lassen sich Einträge sogar bis in die 1970er Jahre nachweisen. Die betrifft Einträge zu Geburten, Hochzeiten und Sterbefällen. Die zum Adelsbuch angelegten Familienaktenstücke, Stammtafeln und Wappen sind kriegsbedingt nicht erhalten geblieben.

Die Bürgerliche Wappenrolle gliedert sich in drei Teile (A: Wappenbriefe, B: Wappenbestätigungen, C: Wappenfestlegungen). Bei den Wappenbriefen sind oftmals fotografische Reproduktionen der Wappenbriefe vorhanden. Die Wappenbestätigungen enthalten teilweise farbige oder schwarz/weiße, bzw. teilcolorierte Wappenzeichnungen.

Die vorhanden Wappenbriefe und Originalurkunden entstammen wahrscheinlich der genealogischen Sammlungstätigkeit der Sächsischen Stiftung für Familienforschung.

Bis Ende März 2021 gab es für den Bestand drei Findbuchteile. Für die Originalurkunden und Originalwappenbriefen wurden handgeschriebene Abgabelisten von Dr. Erich Gritzner genutzt. Diese begannen jeweils mit der lfd.-Nr. 1. Die Findmittel zum Adelsbuch und der Wappenrolle wurden 1962 von Johannes Schulz-Blochwitz und 1970 von Dr. Manfred Kobuch angefertigt. Für das Adelsbuch wurden Vervielfältigungen von Verzeichnissen genutzt, die sich damals in der Zentralstelle für Genealogie in der DDR befanden. Zum Auffinden waren Angaben zum Namen, dem Band und der lfd.-Nr. vorhanden. Als Findmittel für die Bürgerliche Wappenrolle dienten, neben einer kurzen Einführung von Dr. Kobuch, Kopien aus der Zeitschrift "Mitteilungen des Roland", die die jeweiligen Namen mit der Fundstelle enthielten.[13] Dies betraf aber nur Einträge von 1912 bis Anfang September 1941. Danach erfolgte Einträge waren in dem Findbuch nicht vorhanden. Das Adelsbuch und die Teile der Bürgerlichen Wappenrolle besaßen keine fortlaufende Nummer.

Zur Vorbereitung der Bearbeitung wurde der Bestand insgesamt durchnummeriert. Die Familiennamen aus dem Adelsbuch und der Wappenrolle wurden im Enthält-Vermerk aufgenommen. Die Abgabeverzeichnisse für die Wappenbriefe wurden retrokonvertiert.

Einige personenbezogene Angaben im Adelsbuch und der Wappenrolle (Namen mit Geburtsangaben) unterliegen noch einer Schutzfrist nach § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3b des Archivgesetztes für den Freistaat Sachsen vom 17. Mai 1993 (10 Jahre nach dem Tod einer Person, falls das Sterbedatum nicht bekannt ist, 100 Jahre nach der Geburt).


[01] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1902, S. 381 bis 387 (Gesetz und Ausführungsverordnungen).
[02] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1902, S. 385, § 5.
[03] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1918, S. 1 f, § 2.
[04] 10736 Ministerium des Innern, Nr. 13241, Bl. 23.
[05] 10736 Ministerium des Innern, Nr. 13241, Bl. 5.
[06] 10736 Ministerium des Innern, Nr. 13241, Bl. 10.
[07] 10736 Ministerium des Innern, Nr. 13241, Bl. 63, 64.
[08] 10707 Hauptstaatsarchiv Dresden, Nr. 1691, Bl. 22 und Nr. 3040, Bl. 171 – 173.
[09] Dienstbibliothek: Mb 135: Das sächsische Adelsbuch, Dresden, 1920.
[10] 10707 Hauptstaatsarchiv Dresden, Nr. 1691, Bl. 77.
[11] 11445 Sammelstiftungen des Bezirkes Dresden, Nr. 253, Teil 2, o.Bl.
[12] 10707 Hauptstaatsarchiv Dresden, Nr. 1691, Bl. 78 und Nr. 3139, Bl. 56, 57.
[13] Mitteilungen des Roland. Verein für Sippenforschung und Wappenkunde e. V., Sitz Dresden, Jg. 21.1936, S. 13-24; Jg. 22.1937, S. 9-10; Jg. 23.1938, S. 29-30; Jg. 24. 1939, S. 3-5; Jg. 26.1941, S. 47-52. In der Ausgabe des Jahrgangs 1936 ist eine umfassende Darstellung der Geschichte und Tätigkeit der Stiftung von Dr. phil. Erich Gritzner enthalten (Dienstbibliothek: BB 9z).
Gritzner, Erich: Die Sächsische Stiftung für Familienforschung in Dresden, ihre Geschichte und Aufgaben. In: Mitteilungen des Roland. 21. 1936, S. 13 - 24

Das sächsische Adelsbuch. Dresden, 1920

Schulz-Blochwitz, H.: Die deutschen bürgerlichen Wappenbücher in Wappenrollen des Altreichs. In: Mitteilungen des Roland. 24. 1939, S. 2 f.
1911 wurde die unter Aufsicht des Ministeriums des Innern stehende Stiftung begründet. Bis 1918 war ihr Vorsitzender der Minister des Innern, sein Stellvertreter der Dezernent für Adelssachen. Wesentliche Aufgaben der Stiftung waren die Führung des Sächsischen Adelsbuches, Begutachtung und Festlegung von bürgerlichen Wappen sowie die Ausführung der Umgestaltung der Gemeindesiegel. Weiter war sie auf diesen Gebieten sowie allgemein in familienkundlichen Fragen Forschungs- und Auskunftsstelle.

Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
  • | 0,20 lfm ohne Findmittel
  • 1952 | Findbuch Urkundenregesten
  • 1962 | Findbuch zum Adelsbuch
  • 1970 | Findbuch zur Bürgerlichen Wappenrolle
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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