Beständeübersicht
Bestand
11168 Ministerium für Wirtschaft
Datierung | 1783 - 1947 |
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Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 67,90 |
Das sächsische Wirtschaftsministerium hat von 1919 bis 1935 bestanden. Es wurde 1919 aus der 5. Abteilung und denjenigen Teilen der 3. Abteilung des Ministeriums des Innern gebildet, die nicht an das Arbeitsministerium übergingen. Die Abteilung 3 umfasste folgende Sachgebiete: Zölle, Handelsverträge, Forschungsinstitute, Gewerbeförderung, Gemeinwirtschaft, Patent-, Muster und Markenschutz, Messen und Märkte, Kunstgewerbe und Kunsthandwerk, Konsulate, Verkehrswesen, gewerbliche Ausstellungen, gewerbliche Sammlungen, Vereine und Verbände, Bank- und Börsenwesen, Technische Lehranstalten, Bau-, Gewerbe- und Handelsschulen, Maß-, Gewichts- und Feldmesserwesen, Ruhegehaltskasse für landwirtschaftliche und gewerbliche Beamte und Lehrer, Sonn-, Fest- und Bußtagsfeiern, Statistik. Die Abteilung 5 umfasste die Abteilung Landwirtschaft und das Landeslebensmittelamt.
1935 wurde das Wirtschaftsministerium mit dem Arbeits- und Wohlfahrtsministerium zum Ministerium für Wirtschaft und Arbeit vereinigt, das bis 1945 bestand.
1935 wurde das Wirtschaftsministerium mit dem Arbeits- und Wohlfahrtsministerium zum Ministerium für Wirtschaft und Arbeit vereinigt, das bis 1945 bestand.
10 Jahre Arbeits- und Wohlfahrtsministerium im Freistaat Sachsen 1919 - 1929. Dresden, 1929
Gewerbe.- Industrie.- Handel.- Verkehr.- Arbeitsverhältnisse und Sozialverhältnisse.- Handelskammern und Gewerbekammern.- Messen und Ausstellungen.- Sozialisierung von Wirtschaftbetrieben.- Buchhandel.- Büchereien.- Druckereien.- Zoll.- Vereine.- Verbände.- Wissenschaftliche Institute.- Münzwesen, Maßwesen und Gewichtswesen.- Banken.- Aktienvereine.- Kreditinstitute.- Börsen.- Patentangelegenheiten.- Statistik.- Kriegswirtschaft im Ersten und Zweiten Weltkrieg.- Landwirtschaft, Tierzucht und Forstwirtschaft.- Wasserwirtschaft.- Wohnungsbau und Siedlungswesen.
Die Bearbeitung wirtschaftlicher Angelegenheiten gehörte in Sachsen bis zum Ende des Ersten Weltkrieges zum Aufgabenbereich des Ministeriums des Innern. Dessen Abteilung III war für die Sachgebiete Industrie, Handel und Gewerbe, die Abteilung V für Landwirtschaft und Ernährung zuständig. 1919 wurden ein Wirtschaftsministerium sowie ein Arbeits- und Wohlfahrtsministerium eingerichtet. 1935 wurden beide zum Ministerium für Wirtschaft und Arbeit vereinigt. Das Ministerium stellte seine Tätigkeit im Mai 1945 ein. Die Aufgaben wurden vom neu gebildeten Ministerium für Wirtschaft bei der Landesregierung Sachsen übernommen.
Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
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