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Beständeübersicht

Bestand

11170 Landesversicherungsamt Sachsen

Datierung1886 - 1935
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)7,00
Auf Grund des Unfallversicherungsgesetztes vom 6. Juli 1884 (RGBl. S. 69) wurde am 14. Juli 1884 das Reichsversicherungsamt und zwei Jahre später, am 11. Mai 1886 das Sächsische Landesversicherungsamt errichtet. Oberste Behörde blieb das Reichsversicherungsamt. Die Landesversicherungsämter hatten die Aufsicht über die Berufsgenossenschaften in Bezug auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

Das Landesversicherungsamt war für Sachsen oberste Spruch-, Beschluss- und Aufsichtsbehörde in Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung, soweit nicht durch das Gesetz solche Entscheidungen dem Reichsversicherungsamt vorbehalten waren.

Der Aufsicht des Landesversicherungsamtes unterstanden folgende Versicherungsträger:

1. Sächsische Holz-Berufsgenossenschaft

2. Sächsische Textil-Berufsgenossenschaft

3. Sächsische Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

4. Landesversicherungsanstalt Sachsen

Das Landesversicherungsamt übte die Aufsicht über die Sächsischen Oberversicherungsämter Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig, Zwickau, Bezirk der Reichsbahndirektion Dresden und über das Knappschaftsoberversicherungsamt für die Sächsische Knappschaft in Freiberg aus.

Es trat an Stelle des Reichsversicherungsamtes in Spruchsachen (Unfallversicherung) und Revisionssachen (Kranken- und Invalidenversicherung) als I. Instanz auf.

In der Unfallversicherung für die Berufsgenossenschaften, den Betrieben der Sächsischen Straßenbauverwaltung, Wasserbauverwaltung und Hochbauverwaltung, der Forstverwaltungen und der Regiebauten der Stadtgemeinden.

In der Krankenversicherung für alles sächsischen Orts-, Betriebs-, Innungs- und Landkrankenkassen, einschließlich der Reichsbahn-Betriebskrankenkasse Dresden.

In der Invalidenversicherung für die Landesversicherungsanstalt Sachsen und der Arbeiterpensionskasse III der Deutschen Reichsbahn in Dresden.

Das Landesversicherungsamt entschied über Beschwerden gegen Beschlüsse und Entscheidungen der Ausführungsbehörden zur Unfallfürsorge Gefangener. Es wurde auch von den übergeordneten Ministerien als begutachtende Stelle in Anspruch genommen.

Das Landesversicherungsamt wurde 1935 aufgelöst. Die Aufgaben gingen an das Reichsversicherungsamt Berlin über.Literaturhinweise:



Grundsätzliche Entscheidungen des Königlich Sächsischen Landesversicherungsamtes, Bd. 1 1912 bis 1917, Leipzig 1917, Rossberg`sche Verlagsbuchhandlung Leipzig.



Grundsätzliche Entscheidungen des Königlich Sächsischen Landesversicherungsamtes, 1912 bis 1934.- In: Fischers Zeitschrift für Praxis und Gesetzgebung der Verwaltung.



Arthur Löbner, Zur Geschichte des Sächsischen Landesversicherungsamtes 1886/1926, Oscar Brandstetter Verlage Leipzig, 1926.
Löbner, Arthur: Zur Geschichte des Sächsischen Landesversicherungsamtes 1886/1926. Leipzig : Oskcar Brandstetter Verlage, 1926
Revisionen.- Rekurse.- Einzelne Berufsgenossenschaften: Aufsicht; Satzungen; Beschwerden; Dienstordnungen; Wahlen; Entschädigungsansprüche; Tarife.- Unfallversicherung.- Invalidenversicherung und Hinterbliebenenversicherung.- Gutachtertätigkeit.- Personalangelegenheiten.- Unterlagen über die Landesversicherungsanstalt.
Das Landesversicherungsamt Sachsen wurde 1889 gegründet. Es unterstand zunächst dem Ministerium des Innern, war ab 1919 dem Arbeits- und Wohlfahrtsministerium nachgeordnet und kam nach dessen Auflösung 1935 in die Zuständigkeit des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Als nachgeordnete Einrichtungen wurden Oberversicherungsämter eingerichtet. Die Versicherungsämter hatten die Aufgabe, als höhere Spruch-, Beschluss- und Aufsichtsbehörden in Versicherungsangelegenheiten zu fungieren. Auf Grund des Unfallversicherungsgesetzes vom 06.07.1884 wurden am 14.07.1884 das Reichsversicherungsamt und zwei Jahre später, am 11.05.1886, das Sächsische Landesversicherungsamt errichtet. Oberste Behörde blieb das Reichsversicherungsamt. Das Landesversicherungsamt war für Sachsen oberste Spruch-, Beschluss- und Aufsichtsbehörde in der Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung, soweit nicht durch das Gesetz solche Entscheidungen dem Reichsversicherungsamt vorbehalten waren. Es übte die Aufsicht über die Sächsischen Oberversicherungsämter Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig, Zwickau, den Bezirk der Reichsbahndirektion Dresden und über das Knappschaftsoberversicherungsamt für die Sächsische Knappschaft in Freiberg aus. Auch wurde es von den Ministerien als gutachtende Stelle in Anspruch genommen. 1935 wurde das Landesversicherungsamt im Zuge der Neuordnung der Sozialverwaltung in Sachsen aufgelöst. Die Aufgaben gingen an das Reichsversicherungsamt Berlin und das Sächsische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit über.

Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
  • 1953, Nachträge bis 2006 | Findbuch / elektronisches Findmittel
  • 2024-10-29 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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