Beständeübersicht
Bestand
11191 Finanzamt Freiberg
Datierung | 1924 - 1952 |
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Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 0,40 |
Vorwort
Auf der Grundlage des Gesetzes vom 10. September 1919 sind die Finanzämter als untere Behörde der Reichsfinanzverwaltung entstanden.
Das Aufgabengebiet der Finanzämter umfasste die Veranlagung und Erhebung sämtlicher direkten und indirekten Reichssteuern einschließlich der Erbschaftssteuer, der Umsatzsteuer und sonstiger Verkehrsabgaben, soweit nicht Gemeinden mit deren Verwaltung beauftragt wurden. Zusätzlich erhoben die Finanzämter die Kirchensteuern.
Die Verordnung über die Errichtung einer Landesfinanzdirektion Sachsen vom 21.07.1945 regelte die Zuordnung der früheren Reichsbehörden neu. Die Finanzämter behielten ihre Bezeichnung bei und unterstanden der neu geschaffenen Sächsischen Landesfinanzdirektion. Mit der Bekanntmachung über die Neuorganisation der sächsischen Finanzverwaltung vom 26.04.1946 wurde die Landesfinanzdirektion Sachsen in die Landesverwaltung Sachsen – Finanzen und Steuern – eingegliedert. Aus den Finanzämtern wurden Steuerämter, die die Bezeichnung Steueramt des Finanzamtes führten. Mit der Verwaltungsreform und der Bildung der Bezirke und Kreise 1952 wurden die Aufgaben der Steuerämter/Finanzämter in die Räte der Kreise, Abteilung Finanzen, überführt.
Auf der Grundlage des Gesetzes vom 10. September 1919 sind die Finanzämter als untere Behörde der Reichsfinanzverwaltung entstanden.
Das Aufgabengebiet der Finanzämter umfasste die Veranlagung und Erhebung sämtlicher direkten und indirekten Reichssteuern einschließlich der Erbschaftssteuer, der Umsatzsteuer und sonstiger Verkehrsabgaben, soweit nicht Gemeinden mit deren Verwaltung beauftragt wurden. Zusätzlich erhoben die Finanzämter die Kirchensteuern.
Die Verordnung über die Errichtung einer Landesfinanzdirektion Sachsen vom 21.07.1945 regelte die Zuordnung der früheren Reichsbehörden neu. Die Finanzämter behielten ihre Bezeichnung bei und unterstanden der neu geschaffenen Sächsischen Landesfinanzdirektion. Mit der Bekanntmachung über die Neuorganisation der sächsischen Finanzverwaltung vom 26.04.1946 wurde die Landesfinanzdirektion Sachsen in die Landesverwaltung Sachsen – Finanzen und Steuern – eingegliedert. Aus den Finanzämtern wurden Steuerämter, die die Bezeichnung Steueramt des Finanzamtes führten. Mit der Verwaltungsreform und der Bildung der Bezirke und Kreise 1952 wurden die Aufgaben der Steuerämter/Finanzämter in die Räte der Kreise, Abteilung Finanzen, überführt.
Einheitswertakten.- Körperschaftssteuerakten und Vermögenssteuerakten.- Ein-
kommensteuer.
kommensteuer.
Angaben siehe 2.4.1.2 Finanzämter
- 1993 | Findkartei
- 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5