Beständeübersicht
Bestand
11233 Reichsarbeitsdienst Abt. 8/151 und 8/160
Datierung | 1934 - 1938 |
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Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 0,15 |
Vorwort
Der Reichsarbeitsdienst wurde mit Gesetz vom 26. Juni 1935 eingerichtet. Er unterstand dem Reichsministerium des Innern. Organisation, Ausbildung, Erziehung und Arbeitseinsatz regelte der Reichsarbeitsführer. Ab 1944 wurder der Reichsarbeitsdienst in eine improvisierte Wehrmachtseinrichtung umgewandelt. Der Reichsleitung des RAD waren die Arbeitsgaue nachgeordnet. Jedem Arbeitsgau waren mehrere Arbeitsgruppen unterstellt, die sich aus den fortlaufend nummerierten Abteilungen zusammensetzten. Die Abkürzung Abt. 8/151 stand also für die achte Abteilung der Arbeitsdienstgruppe 151 im Arbeitsgau XV (Sachsen).
Überliefert sind lediglich je eine Akte der Abteilungen 8/151 (Kotten) und 8/160 (Eppendorf).
Der Reichsarbeitsdienst wurde mit Gesetz vom 26. Juni 1935 eingerichtet. Er unterstand dem Reichsministerium des Innern. Organisation, Ausbildung, Erziehung und Arbeitseinsatz regelte der Reichsarbeitsführer. Ab 1944 wurder der Reichsarbeitsdienst in eine improvisierte Wehrmachtseinrichtung umgewandelt. Der Reichsleitung des RAD waren die Arbeitsgaue nachgeordnet. Jedem Arbeitsgau waren mehrere Arbeitsgruppen unterstellt, die sich aus den fortlaufend nummerierten Abteilungen zusammensetzten. Die Abkürzung Abt. 8/151 stand also für die achte Abteilung der Arbeitsdienstgruppe 151 im Arbeitsgau XV (Sachsen).
Überliefert sind lediglich je eine Akte der Abteilungen 8/151 (Kotten) und 8/160 (Eppendorf).
Organisation des Reichsarbeitsdienstes.- Staatspolitischer Unterricht.- Dienstunterricht.
Der Reichsarbeitsdienst wurde mit Gesetz vom 26.06.1935 eingerichtet. Er unterstand dem Reichsministerium des Innern. Organisation, Ausbildung, Erziehung und Arbeitseinsatz regelte der Reichsarbeitsführer. Ab 1944 wurde der Reichsarbeitsdienst in eine improvisierte Wehrmachtseinrichtung umgewandelt.
Weitere Angaben siehe 4.2.2 Reichsarbeitsverwaltung
Weitere Angaben siehe 4.2.2 Reichsarbeitsverwaltung
- | ohne
- 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5