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Beständeübersicht

Bestand

11233 Reichsarbeitsdienst Abt. 8/151 und 8/160

Datierung1934 - 1938
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)0,15
Vorwort

Der Reichsarbeitsdienst wurde mit Gesetz vom 26. Juni 1935 eingerichtet. Er unterstand dem Reichsministerium des Innern. Organisation, Ausbildung, Erziehung und Arbeitseinsatz regelte der Reichsarbeitsführer. Ab 1944 wurder der Reichsarbeitsdienst in eine improvisierte Wehrmachtseinrichtung umgewandelt. Der Reichsleitung des RAD waren die Arbeitsgaue nachgeordnet. Jedem Arbeitsgau waren mehrere Arbeitsgruppen unterstellt, die sich aus den fortlaufend nummerierten Abteilungen zusammensetzten. Die Abkürzung Abt. 8/151 stand also für die achte Abteilung der Arbeitsdienstgruppe 151 im Arbeitsgau XV (Sachsen).
Überliefert sind lediglich je eine Akte der Abteilungen 8/151 (Kotten) und 8/160 (Eppendorf).
Organisation des Reichsarbeitsdienstes.- Staatspolitischer Unterricht.- Dienstunterricht.
Der Reichsarbeitsdienst wurde mit Gesetz vom 26.06.1935 eingerichtet. Er unterstand dem Reichsministerium des Innern. Organisation, Ausbildung, Erziehung und Arbeitseinsatz regelte der Reichsarbeitsführer. Ab 1944 wurde der Reichsarbeitsdienst in eine improvisierte Wehrmachtseinrichtung umgewandelt.

Weitere Angaben siehe 4.2.2 Reichsarbeitsverwaltung
  • | ohne
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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