Beständeübersicht
Bestand
11248 Sächsisches Kriegsministerium
Datierung | 1743 - 1925 |
---|---|
Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 265,32 |
Einleitung
Behördengeschichte und Zuständigkeit
Im Rahmen der Staatsreform wurde das Kriegsministerium am 07.11.1831 als eines von sechs Ministerien gegründet. Es vereinigte in sich die Aufgaben des Geheimen Kriegsratskollegiums und der Kriegsverwaltungskammer einschließlich der ihr bis dahin unterstellten Militärjustizbehörden sowie der Beschwerdeinstanz in allen Militär- und Kommandoangelegenheiten. In späteren Jahren, insbesondere 1848/49 und nach 1893, erfolgten mehrfache Strukturänderungen, die aber an den Grundsatzaufgaben nichts änderten. Im Zeitraum vom 01.07.1849 bis 01.04.1867 fungierte das Kriegsministerium auch als oberste Kommandobehörde. 1867 und 1871 ging zwar die Militärhoheit auf den Norddeutschen Bund bzw. das Deutsche Reich über, das Kriegsministerium blieb jedoch als zentrale Landesbehörde mit der Aufgabe einer Mittlerfunktion zwischen Reichsverwaltung und Landesverwaltung bestehen. Das Sächsische Kriegsministerium bestand bis zum 14.11.1918.
Das Kriegsministerium gliederte sich bei seiner Einrichtung in die Abteilungen für Kommandoangelegenheiten und für juristische Angelegenheiten sowie die Generalintendantur.
Die Abteilung für Kommendoangelegenheiten erhielt in den vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts die Bezeichnung I. Abteilung A. Diese Bezeichnung behielt sie bis zu ihrer Umbenennung in Allgemeine Armeeabteilung am 01.03.1893. Sie blieb aber weiterhin I. Abteilung im Kriegsministerium. 1849 wurde die I. Abteilung B eingerichtet, zu deren Aufgabenkreis die technischen Angelegenheiten gehörten. Diese Abteilung erhielt am 01.03.1893 die Bezeichnung Waffenabteilung und wurde IV. Abteilung. Bereits am 01.10.1893 erfolgte die Auflösung der Waffenabteilung. Ihre Aufgaben übernahm die Allgemeine Armeeabteilung.
Die Abteilung für juristische Angelegenheiten erhielt als II. Abteilung 1849 die Bezeichnung Juristische Verwaltungsabteilung. Diese Abteilung gliederte sich in die Abteilungen II A – Abteilung für Justizangelegenheiten und II B – Abteilung für juristische Verwaltungsangelegenheiten. Am 01.03.1893 wurde die Abteilung II A als Justizabteilung die V. Abteilung. Gleichzeitig erhielt die Abteilung II B die Bezeichnung Abteilung für Invalidenwesen und wurde III. Abteilung. Bereits 1894 wurden die Abteilungen III und V vereinigt und als III. Abteilung - Justiz- und Versorgungsabteilung bezeichnet.
Die Generalintendantur wurde 1886 III. Abteilung (Intendanturangelegenheiten). Diese Abteilung erhielt am 01.03.1893 die Bezeichnung Militär-Ökonomieabteilung und wurde II. Abteilung. 1899 erfolgte ihre Umbenennung in Armee-Verwaltungsabteilung.
1893 wurde die Abteilung IV für persönliche Angelegenheiten, die Abteilung V als Medizinalabteilung und das 1904 dem Generalstab unterstellte Kriegsarchiv errichtet. Ihnen folgte 1894 die Zentralregistratur und Druckschriftenverwaltung sowie die 1900 bei der Abteilung III geschaffene Stelle eines Justitiars.
Mit der Errichtung einer Zentralabteilung am 25.04.1918 erhielt das Kriegsministerium folgende abschließende Struktur:
Abt. Z – Zentralabteilung
Abt. I – Allgemeine Armeeabteilung
Abt. II – Armee-Verwaltungsabteilung
Abt. III – Justiz- und Versorgungsabteilung
Abt. IV – Abteilung für persönliche Angelegenheiten
Abt. V – Medizinalabteilung
Abt. VI – Waffen- und Industrieabteilung
Abt. VII – Versorgungsabteilung
Abt. VIII – Abteilung für Truppenverwendung
Abt. IX – Inspektion der Sicherheitstruppen
N.B. – Nachweisbüro
P.Z. – Pressezentrale
R.I. – Remonte-Inspekteur
J. – Justitiar
Zentrale für Heimatdienst, Abt. Sachsen (nur angegliedert)
Die Zuständigkeit der Abteilung I erstreckte sich während des ersten Weltkrieges unter anderem auf die Mobilmachung, die Aufstellung von Kriegsformationen, die Truppenausbildung, die Gesuche um Zurückstellung von der Front sowie Beförderungen und Heiratserlaubnisse. Abteilung II. hatte für Bekleidung, Verpflegung und Ausrüstung inklusive Remontierung zu sorgen. Hinzu kam die Unterbringung von Kriegsgefangenen und die Kriegsgräberfürsorge. Das Militärgerichtswesen lag bei Abteilung III, ebenso wie Pensionsangelegenheiten und Invalidenfürsorge. Bei ihr befand sich auch die Preßvermittlungsstelle, seit August 1914 Pressezentrale, die als Zentralstelle für die Auskunftserteilung und Versorgung der Presse mit militärischen Nachrichten zuständig war. Diese Stelle unterstand unmittelbar dem Kriegsministerium. Die Abteilung IV war zuständig für Offiziersbeurteilungen, Beförderungen und Ordensverleihungen. Sanitätsoffiziere, Lazarette, Arzneimittelversorgung und Krankenpflege gehörten zum Aufgabenbereich der Abteilung V. Mit Beginn des Ersten Weltkrieges erfolgte die Bildung der Waffen- und Industrieabteilung als Abteilung VI. Diese war in die Sektionen A, Waffen- und Munitionswesen, B, Pionier- und Verkehrswesen, C, Fabrikwesen und D, Kriegsrohstoff- und Industriewesen unterteilt. Bei Sektion D lag auch die Vermittlung zwischen der Kriegsrohstoffabteilung des preußischen Kriegsministeriums und den Kriegsrohstoffstellen des preußischen Kriegsministeriums. Vor der Errichtung der Versorgungsabteilung (VII). am 30. Oktober 1916 wurden ihre Geschäfte von der Sektion B der Justizabteilung wahrgenommen. In den ersten Kriegstagen wurde das Nachweisbüro als selbständige Abteilung eingerichtet. Das Nachweisbüro war für die Veröffentlichung der Verlustlisten und die Auskunftserteilung über den Verbleib der sächsischen Militärangehörigen zuständig. Bei der Remonteinspektion lag die Ergänzung, Verwendung und Ausmusterung von Dienstpferden.
Nach der Novemberrevolution 1918 und der damit verbundenen Auflösung des kaiserlich-deutschen Heeres und der sächsischen Armee wurde das Kriegsministerium zum Ministerium für Militärwesen umgebildet. Da die Heeresverwaltung insgesamt auf das Reich überging, verlor auch die sächsische Heeresverwaltung ihre Eigenständigkeit. Das Ministerium für Militärwesen wurde am 15.11.1918 gebildet und am 04.05.1920 aufgelöst.
Die Überleitung der Truppen und Militärbehörden auf dem Territorium Sachsens in die Reichswehr bzw. die Auflösung von Truppenverbänden und Militärbehörden geschah durch Abwicklungsstellen. Im September 1919 wurde das Heeresabwicklungsamt Sachsen eingerichtet, das diese Überleitung in Sachsen durchzuführen hatte. Während die organisatorischen Aufgaben nach 1920 beim Abwicklungsamt verblieben, gingen 1920 die operativen Funktionen auf das Wehrkreiskommando IV (Dresden) über. Das Heeresabwicklungsamt Sachsen wurde am 31.03.1921 aufgelöst.
Sächsische Kriegsminister
1831–1839 Johann Adolf von Zezschwitz
1843–1846 Gustav von Nostitz-Wallwitz
1847–1848 Karl Friedrich Gustav von Oppel
1848–1849 Albrecht Ernst Stellanus von Holtzendorff
1849 Karl Friedrich August von Buttlar
1849–1866 Bernhard von Rabenhorst
1866–1891 Alfred von Fabrice
1891–1902 Paul von der Planitz
1902–1914 Max Klemens Lothar von Hausen
1914–1916 Adolph von Carlowitz (dreimal kurzzeitig, dazwischen Viktor von Wilsdorf)
1916–1918 Viktor von Wilsdorf
1918–1919 Hermann Fleißner
1919 Gustav Neuring
1919 Bruno Kirchhof
Bestandsgeschichte und -verzeichnung
Die Behördenarchivbildung im militärischen Bereich führte im Ergebnis zu einer Zersplitterung der sächsischen Militärbestände, denn Archivgut derselben Provenienzstellen war sowohl im Hauptstaatsarchiv als auch im Kriegsarchiv zu finden. Erst mit der deutschen Wiedervereinigung wurden alle Aktenbestände der sächsischen Militärbehörden und Armeeformationen bis 1921 im heutigen Hauptstaatsarchiv Dresden zusammengefasst.
Auch der heutige Bestand 11248 Sächsisches Kriegsministerium hat eine komplexe Überlieferungsgeschichte. So wurden bereits 1960 im damaligen Landeshauptarchiv Dresden Findbücher (3 Bde., davon 1 Bd. Personalakten) zu den dort verwahrten Kriegsministerialakten erstellt. Das ehemalige Militärarchiv der DDR in Potsdam erschloss um 1964 ebenfalls umfangreiche Akten des Kriegsministeriums bis zur Findbuchreife (3 Bde.).
Bei dem vorliegenden handelt es sich nicht um eine Neuverzeichnung, vielmehr vereint es die in Dresden und Potsdam erstellten Verzeichnungen auf Grundlage der 2008 vorgenommenen Retrokonversion. Außerdem enthält es eine im Jahr 2010 abgeschlossene Nachtragsverzeichnung, unter anderem mit Verlustlisten aus dem Ersten Weltkrieg. Im Zuge der Gesamtverpackung wurde der Bestand im Jahr 2004 neu signiert. Eine Konkordanz zu den alten Signaturen befindet sich am Ende des Findbuchs.
Literatur
Gebhardt, Peter v., Aus der Tätigkeit des Königlich Sächsischen Kriegsministeriums während des Weltkrieges, in: Hottenroth, Johann Edmund (Hg.), Sachsen in großer Zeit. Gemeinverständliche sächsische Kriegsgeschichte und vaterländisches Gedenkwerk des Weltkrieges in Wort und Bild. Nach amtlichen Quellen Bd. 3, Leipzig 1923, S. 117-1140.
Königlich Sächsisches Militär-Verordnungsblatt, hg. vom Sächsischen Kriegsministerium,
Jg. 1. 1892 - Jg. 29. 1920.
Meisner, Heinrich Otto, Der Kriegsminister 1814-1914. Ein Beitrag zur militärischen Verfassungsgeschichte, Berlin 1940.
Mertens, Peter, Zivil-militärische Zusammenarbeit während des Ersten Weltkriegs. Die "Nebenregierungen" der Militärbefehlshaber im Königreich Sachsen (Schriften zur Sächsischen Geschichte und Volkskunde Bd. 11), Leipzig 2004.
Schultz-Trinius, Arnold, Die sächsische Armee in Krieg und Frieden. Ihre Führer und Kriegsminister, Zeulenroda 1932.
Schuster, O., Francke, F. A., Geschichte der sächsischen Armee von deren Errichtung bis auf die neuste Zeit: T. 1, 2 u. 3 in 1 Bd. [nebst] handschriftl. Sachreg, Leipzig 1885
Stamm- und Rangliste der königlich-sächsischen Armee, Dresden 1832-1849 und Rangliste der königlich sächsischen Armee, Dresden 1850-1913.
Stein, Udo, Das sächsische Kriegsministerium. Von der Entstehung 1831 bis zum Norddeutschen Bund 1867, Staatsexamensarbeit TU Dresden, 1995.
Behördengeschichte und Zuständigkeit
Im Rahmen der Staatsreform wurde das Kriegsministerium am 07.11.1831 als eines von sechs Ministerien gegründet. Es vereinigte in sich die Aufgaben des Geheimen Kriegsratskollegiums und der Kriegsverwaltungskammer einschließlich der ihr bis dahin unterstellten Militärjustizbehörden sowie der Beschwerdeinstanz in allen Militär- und Kommandoangelegenheiten. In späteren Jahren, insbesondere 1848/49 und nach 1893, erfolgten mehrfache Strukturänderungen, die aber an den Grundsatzaufgaben nichts änderten. Im Zeitraum vom 01.07.1849 bis 01.04.1867 fungierte das Kriegsministerium auch als oberste Kommandobehörde. 1867 und 1871 ging zwar die Militärhoheit auf den Norddeutschen Bund bzw. das Deutsche Reich über, das Kriegsministerium blieb jedoch als zentrale Landesbehörde mit der Aufgabe einer Mittlerfunktion zwischen Reichsverwaltung und Landesverwaltung bestehen. Das Sächsische Kriegsministerium bestand bis zum 14.11.1918.
Das Kriegsministerium gliederte sich bei seiner Einrichtung in die Abteilungen für Kommandoangelegenheiten und für juristische Angelegenheiten sowie die Generalintendantur.
Die Abteilung für Kommendoangelegenheiten erhielt in den vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts die Bezeichnung I. Abteilung A. Diese Bezeichnung behielt sie bis zu ihrer Umbenennung in Allgemeine Armeeabteilung am 01.03.1893. Sie blieb aber weiterhin I. Abteilung im Kriegsministerium. 1849 wurde die I. Abteilung B eingerichtet, zu deren Aufgabenkreis die technischen Angelegenheiten gehörten. Diese Abteilung erhielt am 01.03.1893 die Bezeichnung Waffenabteilung und wurde IV. Abteilung. Bereits am 01.10.1893 erfolgte die Auflösung der Waffenabteilung. Ihre Aufgaben übernahm die Allgemeine Armeeabteilung.
Die Abteilung für juristische Angelegenheiten erhielt als II. Abteilung 1849 die Bezeichnung Juristische Verwaltungsabteilung. Diese Abteilung gliederte sich in die Abteilungen II A – Abteilung für Justizangelegenheiten und II B – Abteilung für juristische Verwaltungsangelegenheiten. Am 01.03.1893 wurde die Abteilung II A als Justizabteilung die V. Abteilung. Gleichzeitig erhielt die Abteilung II B die Bezeichnung Abteilung für Invalidenwesen und wurde III. Abteilung. Bereits 1894 wurden die Abteilungen III und V vereinigt und als III. Abteilung - Justiz- und Versorgungsabteilung bezeichnet.
Die Generalintendantur wurde 1886 III. Abteilung (Intendanturangelegenheiten). Diese Abteilung erhielt am 01.03.1893 die Bezeichnung Militär-Ökonomieabteilung und wurde II. Abteilung. 1899 erfolgte ihre Umbenennung in Armee-Verwaltungsabteilung.
1893 wurde die Abteilung IV für persönliche Angelegenheiten, die Abteilung V als Medizinalabteilung und das 1904 dem Generalstab unterstellte Kriegsarchiv errichtet. Ihnen folgte 1894 die Zentralregistratur und Druckschriftenverwaltung sowie die 1900 bei der Abteilung III geschaffene Stelle eines Justitiars.
Mit der Errichtung einer Zentralabteilung am 25.04.1918 erhielt das Kriegsministerium folgende abschließende Struktur:
Abt. Z – Zentralabteilung
Abt. I – Allgemeine Armeeabteilung
Abt. II – Armee-Verwaltungsabteilung
Abt. III – Justiz- und Versorgungsabteilung
Abt. IV – Abteilung für persönliche Angelegenheiten
Abt. V – Medizinalabteilung
Abt. VI – Waffen- und Industrieabteilung
Abt. VII – Versorgungsabteilung
Abt. VIII – Abteilung für Truppenverwendung
Abt. IX – Inspektion der Sicherheitstruppen
N.B. – Nachweisbüro
P.Z. – Pressezentrale
R.I. – Remonte-Inspekteur
J. – Justitiar
Zentrale für Heimatdienst, Abt. Sachsen (nur angegliedert)
Die Zuständigkeit der Abteilung I erstreckte sich während des ersten Weltkrieges unter anderem auf die Mobilmachung, die Aufstellung von Kriegsformationen, die Truppenausbildung, die Gesuche um Zurückstellung von der Front sowie Beförderungen und Heiratserlaubnisse. Abteilung II. hatte für Bekleidung, Verpflegung und Ausrüstung inklusive Remontierung zu sorgen. Hinzu kam die Unterbringung von Kriegsgefangenen und die Kriegsgräberfürsorge. Das Militärgerichtswesen lag bei Abteilung III, ebenso wie Pensionsangelegenheiten und Invalidenfürsorge. Bei ihr befand sich auch die Preßvermittlungsstelle, seit August 1914 Pressezentrale, die als Zentralstelle für die Auskunftserteilung und Versorgung der Presse mit militärischen Nachrichten zuständig war. Diese Stelle unterstand unmittelbar dem Kriegsministerium. Die Abteilung IV war zuständig für Offiziersbeurteilungen, Beförderungen und Ordensverleihungen. Sanitätsoffiziere, Lazarette, Arzneimittelversorgung und Krankenpflege gehörten zum Aufgabenbereich der Abteilung V. Mit Beginn des Ersten Weltkrieges erfolgte die Bildung der Waffen- und Industrieabteilung als Abteilung VI. Diese war in die Sektionen A, Waffen- und Munitionswesen, B, Pionier- und Verkehrswesen, C, Fabrikwesen und D, Kriegsrohstoff- und Industriewesen unterteilt. Bei Sektion D lag auch die Vermittlung zwischen der Kriegsrohstoffabteilung des preußischen Kriegsministeriums und den Kriegsrohstoffstellen des preußischen Kriegsministeriums. Vor der Errichtung der Versorgungsabteilung (VII). am 30. Oktober 1916 wurden ihre Geschäfte von der Sektion B der Justizabteilung wahrgenommen. In den ersten Kriegstagen wurde das Nachweisbüro als selbständige Abteilung eingerichtet. Das Nachweisbüro war für die Veröffentlichung der Verlustlisten und die Auskunftserteilung über den Verbleib der sächsischen Militärangehörigen zuständig. Bei der Remonteinspektion lag die Ergänzung, Verwendung und Ausmusterung von Dienstpferden.
Nach der Novemberrevolution 1918 und der damit verbundenen Auflösung des kaiserlich-deutschen Heeres und der sächsischen Armee wurde das Kriegsministerium zum Ministerium für Militärwesen umgebildet. Da die Heeresverwaltung insgesamt auf das Reich überging, verlor auch die sächsische Heeresverwaltung ihre Eigenständigkeit. Das Ministerium für Militärwesen wurde am 15.11.1918 gebildet und am 04.05.1920 aufgelöst.
Die Überleitung der Truppen und Militärbehörden auf dem Territorium Sachsens in die Reichswehr bzw. die Auflösung von Truppenverbänden und Militärbehörden geschah durch Abwicklungsstellen. Im September 1919 wurde das Heeresabwicklungsamt Sachsen eingerichtet, das diese Überleitung in Sachsen durchzuführen hatte. Während die organisatorischen Aufgaben nach 1920 beim Abwicklungsamt verblieben, gingen 1920 die operativen Funktionen auf das Wehrkreiskommando IV (Dresden) über. Das Heeresabwicklungsamt Sachsen wurde am 31.03.1921 aufgelöst.
Sächsische Kriegsminister
1831–1839 Johann Adolf von Zezschwitz
1843–1846 Gustav von Nostitz-Wallwitz
1847–1848 Karl Friedrich Gustav von Oppel
1848–1849 Albrecht Ernst Stellanus von Holtzendorff
1849 Karl Friedrich August von Buttlar
1849–1866 Bernhard von Rabenhorst
1866–1891 Alfred von Fabrice
1891–1902 Paul von der Planitz
1902–1914 Max Klemens Lothar von Hausen
1914–1916 Adolph von Carlowitz (dreimal kurzzeitig, dazwischen Viktor von Wilsdorf)
1916–1918 Viktor von Wilsdorf
1918–1919 Hermann Fleißner
1919 Gustav Neuring
1919 Bruno Kirchhof
Bestandsgeschichte und -verzeichnung
Die Behördenarchivbildung im militärischen Bereich führte im Ergebnis zu einer Zersplitterung der sächsischen Militärbestände, denn Archivgut derselben Provenienzstellen war sowohl im Hauptstaatsarchiv als auch im Kriegsarchiv zu finden. Erst mit der deutschen Wiedervereinigung wurden alle Aktenbestände der sächsischen Militärbehörden und Armeeformationen bis 1921 im heutigen Hauptstaatsarchiv Dresden zusammengefasst.
Auch der heutige Bestand 11248 Sächsisches Kriegsministerium hat eine komplexe Überlieferungsgeschichte. So wurden bereits 1960 im damaligen Landeshauptarchiv Dresden Findbücher (3 Bde., davon 1 Bd. Personalakten) zu den dort verwahrten Kriegsministerialakten erstellt. Das ehemalige Militärarchiv der DDR in Potsdam erschloss um 1964 ebenfalls umfangreiche Akten des Kriegsministeriums bis zur Findbuchreife (3 Bde.).
Bei dem vorliegenden handelt es sich nicht um eine Neuverzeichnung, vielmehr vereint es die in Dresden und Potsdam erstellten Verzeichnungen auf Grundlage der 2008 vorgenommenen Retrokonversion. Außerdem enthält es eine im Jahr 2010 abgeschlossene Nachtragsverzeichnung, unter anderem mit Verlustlisten aus dem Ersten Weltkrieg. Im Zuge der Gesamtverpackung wurde der Bestand im Jahr 2004 neu signiert. Eine Konkordanz zu den alten Signaturen befindet sich am Ende des Findbuchs.
Literatur
Gebhardt, Peter v., Aus der Tätigkeit des Königlich Sächsischen Kriegsministeriums während des Weltkrieges, in: Hottenroth, Johann Edmund (Hg.), Sachsen in großer Zeit. Gemeinverständliche sächsische Kriegsgeschichte und vaterländisches Gedenkwerk des Weltkrieges in Wort und Bild. Nach amtlichen Quellen Bd. 3, Leipzig 1923, S. 117-1140.
Königlich Sächsisches Militär-Verordnungsblatt, hg. vom Sächsischen Kriegsministerium,
Jg. 1. 1892 - Jg. 29. 1920.
Meisner, Heinrich Otto, Der Kriegsminister 1814-1914. Ein Beitrag zur militärischen Verfassungsgeschichte, Berlin 1940.
Mertens, Peter, Zivil-militärische Zusammenarbeit während des Ersten Weltkriegs. Die "Nebenregierungen" der Militärbefehlshaber im Königreich Sachsen (Schriften zur Sächsischen Geschichte und Volkskunde Bd. 11), Leipzig 2004.
Schultz-Trinius, Arnold, Die sächsische Armee in Krieg und Frieden. Ihre Führer und Kriegsminister, Zeulenroda 1932.
Schuster, O., Francke, F. A., Geschichte der sächsischen Armee von deren Errichtung bis auf die neuste Zeit: T. 1, 2 u. 3 in 1 Bd. [nebst] handschriftl. Sachreg, Leipzig 1885
Stamm- und Rangliste der königlich-sächsischen Armee, Dresden 1832-1849 und Rangliste der königlich sächsischen Armee, Dresden 1850-1913.
Stein, Udo, Das sächsische Kriegsministerium. Von der Entstehung 1831 bis zum Norddeutschen Bund 1867, Staatsexamensarbeit TU Dresden, 1995.
Sächsischer Militärbevollmächtigter in Berlin
Organisation, Formationen, Etats.- Feldzüge, Mobilmachungen und Exekutionen.- Sanitätswesen.- Militärgerichtswesen.- Ehrensachen.- Heeresergänzungen und Heeresentlassungen.- Administrative Angelegenheiten.- Bekleidung, Bewaffnung, Orden.- Einquartierungen.- Bausachen.- Festungswesen.- Verteidigungsanlagen.- Ausbildung und Übungen.- Bundesangelegenheiten.- Kriegsministerium als Oberrekrutierungsbehörde.- Personalakten.- Bau des neuen Garnisonhospitals in Dresden - Neustadt (1837 - 1839).
Im Rahmen der Staatsreform von 1831 wurde das Kriegsministerium am 07.11.1831 als eines von sechs Ministerien gegründet. Es vereinigte in sich die Aufgaben der Kriegsverwaltungskammer und der Geheimen Kriegskanzlei einschließlich der ihr bis dahin unterstellten Militärjustizbehörden sowie der Beschwerdeinstanz in allen Militär- und Kommandoangelegenheiten. Das Ministerium gliederte sich bei seiner Einrichtung in die Abteilungen für Kommandoangelegenheiten und für juristische Angelegenheiten sowie die Generalintendantur. In späteren Jahren, insbesondere 1848 / 1849 und nach 1893, erfolgten mehrfache Strukturänderungen, die aber an den Grundsatzaufgaben nichts änderten. Das sächsische Kriegsministerium bestand bis zum 14.11.1918. 1867 bzw. 1871 ging zwar die Militärhoheit auf den Norddeutschen Bund bzw. das Deutsche Reich über, das Kriegsministerium blieb jedoch als zentrale Landesbehörde mit Mittlerfunktion zwischen Reichsverwaltung und Landesverwaltung bestehen.
Weitere Angaben siehe 2.3.8 Militär
Weitere Angaben siehe 2.3.8 Militär
- 1960, 2011, Nachtrag 2012 | Findbuch / Datenbank
- 1960, Nachtrag 1964 | Findkartei (Register)
- 2016 | elektronisches Findmittel
- 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5