Beständeübersicht
Bestand
11337 Arbeiterabteilung
Datierung | 1869 - 1919 |
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Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 0,95 |
Einleitung
Geschichte der Arbeiterabteilung
Arbeiterabteilungen waren als Teil des Militärjustizwesens dazu bestimmt, Mannschaften, die von ihrer persönlichen Konstitution her für den regulären Militärdienst verwendungsfähig waren, in diesem aber aufgrund der im militärischen Bereich noch rigider als in der Gesamtgesellschaft gehandhabten Ehrvorstellungen als nicht tragbar erachtet wurden, zusammenzufassen. Die Aufgabe der Arbeitssoldaten bestand in Friedenszeiten wie im mobilen Zustand vorwiegend in der Dienstleistung für andere militärische Formationen im Bereich der jeweiligen Armeekorps. Im Falle der Arbeiterabteilung Dresden trat mit der von der Abteilung betriebenen Druckerei ein Eigenbetrieb hinzu, dessen Tätigkeit allerdings mehr und mehr Einschränkungen unterlag [01] und schließlich völlig eingestellt worden war. [02]
Neben Rekruten, die im Zivilleben mit einem zum Zeitpunkt der Einziehung andauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte belegt worden waren, wurden der Arbeiterabteilung Mannschaften überwiesen, die nach ihrer Entlassung aus der Militärhaft nicht zur Rückgliederung in die Feldtruppe vorgesehen waren oder in ihren Stammformationen als der militärischen Kameradschaft unwürdig angesehen wurden, da sie wiederholt oder aufgrund dem militärischen Ehrenbegriff zuwiderlaufender Delikte Bestrafungen auf sich gezogen hatten. [03] Wie die erhaltenen Strafbücher der Arbeitssoldaten [04] zeigen, führte die auf militärgerichtliches Urteil erfolgte Versetzung eines Delinquenten in die zweite Klasse des Soldatenstandes weder zwangsläufig zu dessen Einstellung in die Arbeiterabteilung noch war sie notwendige Voraussetzung für einen solch drastischen Schritt. Die unterschiedlichen Grade des Ehrverlusts der Arbeitssoldaten wurden dadurch allerdings nicht eingeebnet, sie drückten sich unter anderem in der nach innegehabter Klasse des Soldatenstandes differierenden Uniformierung aus. [05]
Nach der Aufnahme des Königreichs Sachsens in den Norddeutschen Bund infolge der militärischen Niederlage von 1866 wurde der preußischen Einfluss auf das sächsische Militärjustizwesen bestimmend. In Anlehnung an das preußische Vorbild kam es 1868 zur provisorischen Einrichtung einer Arbeiterabteilung für die Arbeitssoldaten des sächsischen Heeres in Dresden. [06] Auch die Organisation des Dienstbetriebs orientierte sich am Muster der preußischen Arbeiterabteilungen; ihre Dienstvorschriften wurden ohne oder nur mit geringen Modifikationen auf die sächsische Arbeiterabteilung übertragen. [07]
Die 1876 in Dresden endgültig formierte Arbeiterabteilung wurde am 28. März 1877 [08] auf die Festung Königstein verlegt. [09] Dort übte der Kommandant der Festung die Aufsicht über die Arbeiterabteilung aus. [10]
Mit der Rückverlegung der Arbeiterabteilung nach Dresden zum 1. April 1892 [11] war die Unterstellung unter die Kommandantur Dresden verbunden. Die Aufsichtsbefugnisse wurden von einem Stabsoffizier der Garnison wahrgenommen, bis das Sächsische Kriegsministerium den Dresdner Kommandanten selbst für diese Aufgabe vorsah. [12] Mit Verordnung des Sächsischen Kriegsministeriums vom 6. November 1902 [13] wurde die diesem unmittelbar nachgeordnete Inspektion der militärischen Haftanstalten errichtet, der die Aufsicht über das Festungsgefängnis Dresden und die Arbeiterabteilung oblag. Trotz der damit verbundenen institutionellen Herauslösung des Dresdner Militärstrafvollzugs aus dem Bereich der Kommandantur Dresden ergab sich in der Person des für die Arbeiterabteilung Verantwortlichen zunächst keine Änderung: Der bereits zuvor mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines Inspekteurs der militärischen Strafanstalten [14] betraute Kommandant von Dresden führte die Geschäfte seines Nebenamtes in der nunmehrigen Organisationsform weiter, bis diese mit Wirkung vom 1. Oktober 1913 auf den Kommandeur der 1. Feldartillerie-Brigade Nr. 23 übergingen. [15] Der Kommandant von Dresden trat lediglich im Mobilmachungsfall erneut an die Stelle des Brigadekommandeurs, wie das Sächsische Kriegsministerium 1915 aus gegebenem Anlass klarstellte. [16]
Aufgrund ihrer in Friedenszeiten geringen Mannschaftsstärke konnte die Arbeiterabteilung trotz organisatorischer Selbständigkeit nicht alle Aufgaben eines unterstellten Truppenteils wahrnehmen und war in einigen Bereichen auf die Zuordnung zu anderen Truppenformationen angewiesen. Die Ausübung der niederen Militärgerichtsbarkeit über die Arbeiterabteilung wurde zum 1. Oktober 1912 dem zum Verband der 1. Division Nr. 23 zählenden 12. Infanterieregiment Nr. 177 übertragen. [17] Das Rechnungswesen der Arbeiterabteilung oblag, jedenfalls nach Verlegung der Abteilung nach Dresden, dem 1. Pionierbataillon Nr. 12, worauf das Sächsische Kriegsministerium 1893 eigens hinzuweisen sich veranlaßt sah. [18] Dabei handelte es sich - vergleichbar dem Instanzenzug der Militärgerichtsbarkeit - nicht um ein generelles, sondern ein auf den Bereich der Fachaufgabe beschränktes Unterstellungsverhältnis: Die Arbeiterabteilung nahm im Bereich des Rechnungswesens dem Pionierbataillon gegenüber die Stellung einer Kompanie ein; [19] entsprechend führte der Dienstweg in Rechnungssachen über den Kommandeur des Pionierbataillons. [20] Der tägliche Geschäftsverkehr dagegen wurde direkt zwischen der Arbeiterabteilung und der Kassenverwaltung des Pionierbataillons, dessen Oberzahlmeister einer im Entwurf gestrichenen Passage eines Gesuchs zufolge die gesamte Rechnungslegung und Bekleidungswirtschaft (...) nebenamtlich besorgt [21] , abgewickelt. [22] Die Zuordnung der von anderen Truppenformationen zur Arbeiterabteilung kommandierten, als Aufsichtspersonal oder als Offiziersburschen eingesetzten Mannschaften zum 1. Pionierbataillon Nr. 12 wurde dagegen bereits 1897 aufgehoben; an ihre Stelle trat die auch formale Abordnung dieser Soldaten zur Arbeiterabteilung. [23]
Daneben gab die geringe zahlenmäßige Stärke der Arbeiterabteilung schließlich zu Überlegungen Anlaß, den Posten des ursprünglich vorwiegend als Führer, seit Ende des 19. Jahrhunderts als Vorstand bezeichneten leitenden Offiziers [24] der Arbeiterabteilung mit dem Posten des Vorstands des Festungsgefängnisses Dresden zusammenzulegen. [25] Hatte sich kurz nach der Rückverlegung der Arbeiterabteilung nach Dresden bei einer Kommandovakanz schon einmal eine solche Personalunion ergeben, [26] waren während der Garnisonszeit auf der Festung Königstein wesentlich umfangreichere Aufgabenhäufungen zustande gekommen. [27]
Die Vereinigung der Vorstandsposten der Arbeiterabteilung und des Festungsgefängnisses wurde schließlich für den Herbst 1912 angeordnet. [28] Entsprechend erschien in der Rangliste der Arbeiterabteilung zum 1. November 1912 der amtierende Vorstand, Hauptmann Hermann Eduard Huhle, erstmals auch als Vorstand des Festungsgefängnisses. [29]
Genügte in Friedenszeiten die Truppenformation der Dresdner Arbeiterabteilung, um die Arbeitssoldaten des sächsischen Heeres zu organisieren, waren für den Mobilmachungsfall zur Eingliederung der Arbeitssoldaten des Beurlaubtenstandes besondere Vorkehrungen zu treffen. Da auch nach Fertigstellung der Arbeiterabteilungskaserne im Sommer 1893 die Unterbringungsmöglichkeiten der bei einer Mobilmachung zu erwartenden Verdreifachung des Personalbestandes nicht gewachsen gewesen wären, wurde eine Detachierung der Arbeiterabteilung auf zwei bis drei Gebäudekomplexe ins Auge gefaßt. [30] Nach Errichtung des XIX. Armeekorps wurde dieses Verfahren in den Planungen des Mobilmachungsjahres 1899/1900 zugunsten einer Einberufung der im Gebiet dieses Armeekorps ansässigen Arbeitssoldaten des Beurlaubtenstandes zu einer bei Mobilmachung zu formierenden weiteren Arbeiterabteilung aufgegeben. Die Mobilmachungsvorschriften bestimmten ihre Zuordnung zu einem Ersatztruppenteil oder einem Landwehrbataillon; der Arbeiterabteilung Dresden verblieb die Aufnahme der Arbeitssoldaten des Beurlaubtenstandes im Bereich des XII. Armeekorps. [31]
Entsprechend der vom XIX. Armeekorps in seiner Mobilmachungsinstruktion vorgenommenen Präzisierung wurden bei der Mobilmachung im Sommer 1914 die Arbeitssoldaten des Beurlaubtenstandes und der mit Ehrenrechtsverlust belegten Mannschaften des Beurlaubtenstandes aus dem Gebiet dieses - Armeekorps dem 5. Infanterieregiment Nr. 104 in Chemnitz zugewiesen. Dieses formierte bei seinem 1. Ersatzbataillon die zweite sächsische Arbeiterabteilung, [32] im täglichen Geschäftsverkehr verkürzt als Arbeiterabteilung Chemnitz [33] bezeichnet. Durch Rückversetzungen zum Feldheer und im Januar 1915 beginnende Überweisungen an die Arbeiterabteilung Dresden [34] war der anfänglich über 300 Mann umfassende Personalbestand schließlich derart geschrumpft, daß das Stellvertretende Generalkommando des XIX. Armeekorps am 18. Juli 1915 die Auflösung der Arbeiterabteilung Chemnitz und die Überführung der restlichen Arbeitssoldaten zur Arbeiterabteilung Dresden anordnete. [35] Der Auflösungsordre konnte zum 31. Juli 1915 Folge geleistet werden. [36]
Mit Wirkung vom 1. Januar 1919 löste das Ministerium für Militärwesen die Arbeiterabteilung auf; kommandierte Unteroffiziere und Mannschaften sowie die Arbeitssoldaten traten zu ihren Ersatztruppenteilen zurück, während der etatsmäßige Personalbestand der Arbeiterabteilung bis auf weiteres dem Festungsgefängnis Dresden zugewiesen wurde. [37] Ein dort angesiedeltes Auflösungskommando der Arbeiterabteilung unter der Leitung des letzten Vorstands der Arbeiterabteilung, Major Alexander Pechwell, [38] nahm sich in der Folgezeit der restlichen zur Durchführung des Auflösungsbefehls notwendigen Arbeiten an. Die Arbeiterabteilungskaserne übergab Pechwell am 9. Januar 1919 an die Sanitäts-Abteilung XII. [39] Das letzte in dem verzeichneten Bestand überlieferte Zeichen administrativer Tätigkeit der Arbeiterabteilung stellt ein am 31. Januar 1919 auf einem Schreiben der Kommandantur Dresden [40] angebrachter Eingangsvermerk dar.
Bestandsgeschichte und -analyse
Die Geschichte des Bestandes Arbeiterabteilung gleicht einer Odyssee. Zunächst wurden die Unterlagen des sächsischen Heeres im Königlich-Sächsischen Heeresarchiv in der Marienallee untergebracht, das 1893 gegründet und 1897 bezogen wurde. [41] Nach Auflösung der sächsischen Armee 1919 wurden die Unterlagen vom im gleichen Jahre gebildeten Reichsarchiv in Potsdam übernommen, und zwar ab 1921 von der Reichsarchivzweigstelle Dresden, welches die Räumlichkeiten im Arsenalgebäude (dem heutigen Militärhistorischen Museum der Bundeswehr) und im Archivzweckbau Marienallee 3, dem ehemaligen. Sächsischen Kriegsarchiv, nutzte. [42] Aufgrund der engen sachlichen Verwandtschaft des Registraturbildners mit den Provenienzen Festungsgefängnis Dresden bzw. Festungsgefängnis Königstein wurde die Arbeiterabteilung dem Mischbestand Sächsische Strafanstalten zugeschlagen, bis sie 1972 als eigene Provenienz wiederhergestellt wurde. Im Rahmen des offenen Bruches mit den Bestimmungen des Versailler Vertrages und der Umstrukturierung von Reichswehr in Wehrmacht wurde 1937 eine Heeresarchivverwaltung gebildet, der das Heeresarchiv in Dresden unterstand, das aus der Reichsarchivzweigstelle hervorging und deren Gebäude weiterhin nutzte. [43] Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurden die im Arsenalgebäude lagernden Bestände von der sowjetischen Besatzungsmacht ins damalige Leningrad abtransportiert und in die Peter-Pauls-Festung verbracht, um erst 1955 an das Militärarchiv der DDR in Potsdam abgegeben zu werden. [44] Nach der Wiedererlangung der deutschen Einheit wurden auch die sächsischen Militärbestände wiedervereinigt. 1991 konnte das Sächsische Hauptstaatsarchiv feierlich die Unterlagen vom Bundesarchiv, Militärarchiv, Militärzwischenarchiv Potsdam übernehmen. [45]
Bislang diente das 1972 am Militärarchiv Potsdam durch Edeltraud Hellwig erstellte Findbuch Sächsische Strafanstalten als Findmittel für den Bestand Arbeiterabteilung, aus dem 1972 ohne inhaltliche Änderung die den vorliegenden Bestand betreffenden Teile herausgelöst wurden. [46] Da dieses Findmittel heutigen archivischen Anforderungen nicht mehr genügt, wurde im Juli 2000 durch Herrn Bartels und Herrn Filthaut unter Betreuung von Herrn Schirok eine Neuerschließung vorgenommen.
Der Bestand umfaßt 77 Akteneinheiten aus dem Überlieferungszeitraum 1869 bis 1919. Eine bei der Arbeiterabteilung Chemnitz entstandene Akte [47] wurde als Vorprovenienz dem Bestand nachgeordnet, da die nur wenige Monate bestehende Arbeiterabteilung Chemnitz zugunsten der Arbeiterabteilung Dresden aufgelöst wurde und die ihr noch angehörigen Arbeitssoldaten sämtlich der Dresdner Arbeiterabteilung zugeführt wurden. [48] Die an sich schon kaum sinnvolle Bildung eines eigenen Bestandes, für die lediglich die geringst mögliche Menge an Akteneinheiten zur Verfügung stehen würde, verbot sich somit auch aus inhaltlichen Gründen.
Der weitaus überwiegende Teil des vorliegenden Bestandes entstand nach der Rückverlegung der Arbeiterabteilung von der Festung Königstein im Jahre 1892. Allerdings kann auch für die breiter belegte zweite Dresdner Garnisonszeit der Überlieferung der Arbeiterabteilung im Vergleich zu dem ursprünglich in ihrer Registratur aufbewahrten Schriftgut nur Splittercharakter beigemessen werden.
Noch im Dezember 1911 bezifferte die Arbeiterabteilung ihren Bestand an archivwürdigen Akten in einer Meldung an das Sächsische Kriegsarchiv [49] auf 1349 Akten. Darunter befanden sich unter anderem 1241 Personalakten der Arbeitersoldaten [50] und 36 Ordrebücher. Akten der Serien "Schriftwechsel" und "Konzepte" sowie Mobilmachungsakten wurden 1911 allerdings nicht erfaßt; ihre Archivwürdigkeit wurde anscheinend bestritten. [51] Damit wird die Arbeiterabteilung zu dieser Zeit über einen Gesamtbestand von mehr als 1500 Akten verfügt haben.
Es ist zu vermuten, daß größere Aktenbestände der kriegsbedingten Altpapiersammlung zum Opfer fielen. Ende Juni 1916 erstellte die Arbeiterabteilung ein Verzeichnis der an die Garnisonsverwaltung Dresden abzugebenden 219 Akten der Jahre 1868-1915, deren zeitlicher Schwerpunkt vor der Jahrhundertwende lag. Da die zusätzlich der Garnisonsverwaltung überwiesenen Vorräte an losen Blättern und Umschlägen in Kilogramm angegeben wurden, dürften zumindest die durch die Liste nachgewiesenen Akten im Zuge der Altstoffgewinnung der Altpapiersammlung zugeführt worden sein. [52] Ob die übrigen 1911 noch existierenden Unterlagen ebenfalls diesen Weg gingen oder den Wirren der Umbruchszeiten zum Opfer fielen, ist nicht zu entscheiden.
Bei den Vorbereitungen zur Verzeichnung des Bestandes im Militärarchiv der DDR in Potsdam waren 1971 noch etwa 90 Aktenbände vorhanden. [53] Demnach werden von den bei der 1972 beendeten Verzeichnung aus dem Gesamtbestand Sächsische Strafanstalten ausgeschiedenen 117 Akteneinheiten gut ein Dutzend dem Teilbestand der Arbeiterabteilung entnommen worden sein. [54] Konkrete Angaben hierzu können nicht gemacht werden, da sich das Kassationsprotokoll nicht unter den übergebenen Beständen auffinden ließ.
Einen inhaltlichen Schwerpunkt des auf uns gekommenen Bestandes setzt die Serie der chronologisch oder nach dem Personalbestand gegliederten Strafbücher, die eine tabellarische Aufstellung der über die Arbeitssoldaten verhängten Strafen unter Angabe von Strafart und Bestrafungsgrund liefern. [55] Die Strafbücher des kommandierten Aufsichtspersonals enthalten namentliche Listen der Kommandierten. [56]
Die Personalangelegenheiten der etatsmäßigen (bzw. kommandierten) Unteroffiziere [57] enthalten Auszüge aus Strafbüchern, Stammrollen, Beurteilungen, Beförderungen ebenso wie Bekleidungs- und Ausrüstungslisten.
Die Reihe "Rehabilitierungen" beinhaltet Auszüge aus Stammrollen, Strafbüchern und - registern ebenso wie militärische, polizeiliche und zivile Führungszeugnisse zur Klärung von Vorschlägen zur Rückversetzung von Arbeitssoldaten in den Soldatenstand I. Klasse bzw. zum Feldheer. Während des Ersten Weltkrieges kam es zu einer deutlichen Zunahme an Rehabilitierungen, um Personal für das Feldheer zu gewinnen. [58]
Die unter dem Gliederungspunkt "Beurlaubtenstand" angesiedelte Aktenreihe "Übungen" [59] vereinigt ärztliche Befundscheine, Gestellungsbefehle und Besoldungsrapports, aber auch Einkaufs-, Löhnungs-, Abrechnungs- und Postenbücher der Übungsmannschaften.
Die Akten der Gruppe "Mobilmachung" schließlich enthalten die im Zuge der Mobilmachungsvorbereitungen bei der Arbeiterabteilung angefallenen Unterlagen, insbesondere Meldungen der Bezirkskommandos, Mobilmachungsbestimmungen und -pläne. [60]
Die Neuformierung des Bestandes nahm auf die im ursprünglichen Registraturzusammenhang angelegten Serien nur insoweit Rücksicht, als ihr innerer Zusammenhang bereits bei der Aktenbildung angelegt worden war, was das Herausbrechen von Einzelakten dieser Serie verbot, auch wenn diese mitunter enger zu fassende inhaltliche Schwerpunkte aufwiesen. Durch die vorgenommene Bandierung und die Wahl eines den gesamten Inhalt der Serie benennenden Aktentitels wurde dem Rechnung tragen. Im übrigen ging die Ordnung des Gesamtbestandes auf die bei der Mehrzahl der Akten noch erkennbaren Registratur- oder frühen Archivsignaturen [61] ebensowenig ein wie auf die 1972 gewählte Struktur. Statt dessen wurde eine Gliederung entworfen, die sich an den einzelnen Aufgabenbereichen der Arbeiterabteilung bzw. an den ihr (in welcher Form auch immer) angehörenden Personengruppen orientierte.
Die vorgefundenen Aktentitel wurden in der Regel leicht modifiziert und, falls die Zuordnung zu den einzelnen Gliederungsebenen bereits entsprechende Informationen lieferte, gekürzt übernommen. Eine Ausnahme bildeten einige unter den Gliederungspunkten "Generalia" und "Allgemeiner Dienstbetrieb" gefaßte Akten [62] , deren dem heutigen Benutzer nicht mehr ohne weiteres verständliche oder den Akteninhalt unzureichend kennzeichnende Titel umformuliert wurden. In diesem Fall wurde die von der Registratur gewählte Aktenbezeichnung in vereinheitlichter Form dem neuen Titel in Klammern nachgestellt.
Die Erschließungstiefe wurde, gerade bei den beiden Aktenserien, die die Registratur meist als "Schriftwechsel" und "Konzepte" bezeichnete und die durch die Vielzahl der in ihnen abgelegten Betreffe den Charakter von Generalakten annahmen, durch die Erstellung von ausführlichen Enthältvermerken verbessert. Für wiederkehrende Inhalte von Serienakten sei auf die vorangehende Bestandsanalyse verwiesen. Die daraus resultierende Ungleichgewichtigkeit der Verzeichnung wurde angesichts der Eigenart der jeweiligen Aktengruppen bewußt in Kauf genommen.
Da die Akten fest gebunden sind, beschränkte sich die technische Bearbeitung auf Säuberung, Entmetallisierung und Kartonierung. Der Erhaltungszustand der Akten ist insgesamt als gut anzusehen.
Literatur
Groß, Reiner; Tittmann, Rainer: Zur Geschichte und zum Inhalt der Sächsischen Militärbestände im Staatsarchiv Dresden, in: Mitteilungsblatt des Arbeitskreises Sächsische Militärgeschichte e.V. 1 (1992), S. 14-28.
Hellwig, Edeltraud: Spezialverzeichnis zur Geschichte der Festung Königstein aus den Beständen des Deutschen Militärarchivs 1830-1919, Abschlußarbeit Fachschule für Archivwesen Potsdam (masch.) 1971.
Illustriertes Deutsches Militär-Lexikon, hg. von J. Scheibert, Berlin 1897. Königlich-Sächsisches Militärverordnungsblatt, Dresden 1892 ff.
Militär-Handlexikon, hg. von August Niemann, Stuttgart 1881.
Rösler, Ingo (Bearb.): Übersicht über die Bestände des Militärarchivs der DDR, Potsdam 1974.
Schirok, Gert: Das Sächsische Hauptstaatsarchiv Dresden und seine Militärbestände, in: Dresdner Hefte. Beiträge zur Kulturgeschichte 16 (1998), Heft 53. Dresden als Garnisonstadt, S. 36-40.
Schulze, Joachim: Die Festung Königstein in der sächsischen Militärgeschichte, in: Burgenforschung aus Sachsen 1 (1992), S. 113-131; 2 (1993), S. 59-80; 3/4 (1994), S. 78-105 und 5/6 (1995), S. 149-168.
Dresden, im Dezember 2000
Ulrich Bartels Jörg Filthaut
[01] Arbeiterabteilung an Kommandantur Dresden; [Dresden Mai 1898]; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 62 (Entwurf).
[02] Arbeiterabteilung an Inspektion der militärischen Strafanstalten; Dresden 14. Mai 1911; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 64 (Entwurf).
[03] Vgl. Illustriertes Deutsches Militär-Lexikon, hg. von J. Scheibert, Berlin 1897, S. 29.
[04] Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 21-38.
[05] Sächsisches Kriegsministerium an 1. Pionierbataillon Nr. 12; Dresden 1. Juni 1893; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 1.
[06] Vgl. Edeltraud Hellwig: Spezialverzeichnis zur Geschichte der Festung Königstein aus den Beständen des Deutschen Militärarchivs 1830-1919, Abschlußarbeit Fachschule für Archivwesen Potsdam 1971, S. 53.
[07] So wurde die preußische Dienstvorschrift für die Arbeiterabteilung vom 11. März 1897 rückwirkend zum 1. April 1897 mittels Einführungsverordnung des Sächsischen Kriegsministeriums vom 12. Mai 1897 für die Arbeiterabteilung Dresden in Kraft gesetzt; Königlich-Sächsisches Militär-Verordnungsblatt (im folgenden zitiert MVBI) 1897; S. 72 (Nr. 82).
[08] Die in jüngerer Literatur (Joachim Schulze: Die Festung Königstein in der sächsischen Militärgeschichte, in: Burgenforschung aus Sachsen 1 [1992], S. 113-131; 2 [1993], S. 59-80; 3/4 [1994], S. 78-105 und 5/6 [1995], S. 149-168, hier 5/6 [1995], S. 152) begegnende Jahresangabe ist entsprechend zu berichtigen.
[09] Vgl. Hellwig (wie Anm. 6), S. 53.
[10] Neben einer späteren ministeriellen Verfügung (Verordnung des Sächsischen Kriegsministeriums vom 26. März 1892; MVBl 1892, S. 39 [Nr. 44]) ist dies den Revisionsvermerken des einzig aus der Köngsteiner Garnisonszeit herhaltenden Strafbuchs (Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 22) zu entnehmen.
[11] Verordnung des Sächsischen Kriegsministeriums vom 26. März 1892; MVBl 1892, S. 39 (Nr. 44).
[12] Verordnung des Sächsischen Kriegsministeriums vom 9. Juni 1897; MVBl 1897, S. 82 (Nr. 95). Die durch die Errichtung der Inspektion der militärischen Strafanstalten obsolet gewordene Bestimmung wurde mit Verordnung des Sächsischen Kriegsministeriums vom 20. Juli 1910 (MVBl 1910, S. 150 (Nr. 128) formell aufgehoben.
[13] MVBl 1902, S. 199 (Nr. 206).
[14] In den Ranglisten wurde diese Aufgabe erstmals für das Jahr 1900 (Rangliste der Königlich Sächsischen Armee für das Jahr 1900, Dresden [1900], S. 12) als eine der mit der Dresdner Kommandantenstelle verbundenen Funktion angeführt.
[15] Verordnung des Sächsischen Kriegsministeriums vom 2. September 1913; MVBl 1913, S. 224 (Nr. 181).
[16] Verordnung des Sächsischen Kriegsministeriums vom 8. Juli 1915; MVBl 1915, S. 294 (Nr. 154).
[17] Gericht der 3. Division Nr. 32 an Arbeiterabteilung; Dresden-Neustadt 28. September 1912; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 56. Die Mitteilung der Veränderung an die Arbeiterabteilung durch das Gericht der 3. Division Nr. 32, dessen Zuständigkeit sich nicht auf das nunmehr als Träger der niederen Militärgerichtsbarkeit benannte Regiment bezog, könnte darauf hindeuten, daß zuvor das Divisionsgericht selbst die niedere Militärgerichtsbarkeit über die Abteilung ausübte. Zum Aufgabenbereich der überwiegend mit Wahrnehmung der höheren Militärgerichtsbarkeit befaßten Divisionsgerichte gehörte auch die Pflege der niederen Militärgerichtsbarkeit über die nicht der Regimentsgerichtsbarkeit unterworfenen, zum Divisionsbereich zählenden Militärangehörigen; vgl. Militär-Handlexikon, hg. von August Niemann, Stuttgart 1881, S. 612-614, hier S. 613.
[18] Verordnung des Sächsischen Kriegsministeriums vom 11. März 1893; MVBl 1893, S. 22 (Nr. 33).
[19] Vgl. Anm. 18.
[20] Hier sei die Zufertigung einer Abschrift (Sächsisches Kriegsministerium an Festungsgefängnis Dresden; Dresden 14. Dezember 1893) durch die Militärökonomieabteilung des Sächsischen Kriegsministeriums an die Arbeiterabteilung über das zwischengeschaltete, zum Bericht verpflichtete 1. Pionierbataillon Nr. 12 angeführt (Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 1).
[21] Arbeiterabteilung an Inspektion der militärischen Strafanstalten; Dresden 13. Dezember 1911; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 64 (Entwurf).
[22] Arbeiterabteilung an Kassenverwaltung 1. Pionierbataillon Nr. 12; Dresden 20. Mai 1911; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 55 (Entwurf). Das Unterstellungsverhältnis dauerte im Mobilmachungsfall unter der Modifikation fort, daß gegebenenfalls das Ersatzbataillon des 1. Pionierbataillons Nr. 12 dessen Aufgabe an sich ziehen sollte. Arbeiterabteilung an Kommandantur Dresden; Dresden 4. September 1893; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 6 (Entwurf).
[23] Verordnung des Sächsischen Kriegsministeriums vom 14. Mai 1897; MVBl 1897, S. 78 (Nr. 88).
[24] Der von Edeltraud Hellwig in ihrer am Militärarchiv der DDR erstellten Findbucheinleitung von 1972 nach den Ranglisten erschlossene Übergang in der Terminologie des leitenden Offiziers läßt sich anhand des verzeichneten Aktenmaterials zeitlich enger eingrenzen: Während der nach dem Abschied des Hauptmanns v. Westrem zum Gutacker mit der Leitung der Arbeiterabteilung betraute Vorstand des Festungsgefängnisses Dresden, Hauptmann Brox, in der Unterfertigung seiner Berichte über die Funktionsbezeichnung mit Führung der Arbeiter-Abtheilung beauftragt (Festungsgefängnis Dresden an Kommandantur Dresden; Dresden 20. März 1893; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 6 [Abschrift]) den Bezug auf die von den Vorgängern überwiegend gebrauchte Bezeichnung (das Strafbuch der Königsteiner Garnisonszeit [Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 22] zeigt darin keine einheitliche Handhabung) wahrte, unterschrieb sein Nachfolger, Hauptmann Müller, bereits im Sommer 1893 als Hauptmann und Vorstand (Arbeiterabteilung an Kommandantur Dresden; Dresden 20. Juli 1893; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 6).
[25] Den entsprechenden Vorstoß des Jahres 1911 dokumentieren mehrere Schriftstücke in einem Band der Korrespondenzserie der Arbeiterabteilung (Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 64).
[26] Der Vorstand des Festungsgefängnisses Dresden, Hauptmann Brox, hatte 1892/1893 übergangsweise zugleich die Leitung der Arbeiterabteilung übernommen (Rangliste der Königlich Sächsischen Armee [XII. Armee-Corps des Deutschen Heeres] für das Jahr 1893, Dresden [1893], S. 11; vgl. auch Anm. 24).
[27] In der Regel waren einem Offizier die Funktionen des Platzmajors der Festung Königstein und des Führers der Arbeiterabteilung, zum Teil auch noch die Funktionen des Unterkommandanten der Festung Königstein und des Vorstands des Festungsgefängnisses Königstein, übertragen worden (Rangliste der Königlich Sächsischen Armee [XII. Armee-Corps des Deutschen Heeres] für das Jahr 1877, Dresden [1877], S. 6, 94; 1891, Dresden [1891], S. 6, 10f.; 1892, Dresden [1892], S. 5, 11).
[28] Sächsisches Kriegsministerium an Inspektion der militärischen Strafanstalten; Dresden 28. August 1911; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 64.
[29] Rangliste der Arbeiterabteilung Dresden; Dresden 1. November 1912; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 65. Bedingt durch diese personelle Verflechtung gelangten in den Folgejahren vereinzelt Schriftstücke des Festungsgefängnisses Dresden bzw. des an diesem angesiedelten Militäruntersuchungsgefängnisses in Akten der Arbeiterabteilung (Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 59 und 70).
[30] Festungsgefängnis Dresden an Kommandantur Dresden; Dresden 15. März 1893; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 6 (Extrakt). - Arbeiterabteilung an Kommandantur Dresden; Dresden 4. September 1893; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 6 (Entwurf).
[31] Zusammenstellung des Sächsischen Kriegsministeriums über die Mobilmachungsbestimmungen für die Inspektion der militärischen Strafanstalten, das Festungsgefängnis und die Arbeiterabteilung; Dresden 3. Oktober 1899; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 10 (Vervielfältigung).
[32] Arbeiterabteilung 1. Ersatzbataillon 5. Infanterieregiment Nr. 104 an 1. Ersatzbataillon 5. Infanterieregiment Nr. 104; [Chemnitz 20. April 1915]; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 69 (Abschrift).
[33] Als Beispiel sei auf den in einem Bericht der Dresdner Kommandantur (Kommandantur Dresden an Sächs. Kriegsministerium; Dresden 8. April 1915; Hauptstaatsarchiv Dresden , 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 69 [Abschrift]) zu beobachtenden Sprachgebrauch verwiesen.
[34] Arbeiterabteilung 1. Ersatzbataillon 5. Infanterieregiment Nr. 104 an Arbeiterabteilung Dresden; Chemnitz 21. Januar 1915; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 68.
[35] Stellvertretendes Generalkommando des XIX. Armeekorps (Sektion 11b) an Stellvertretendes Generalkommando des XIX. Armeekorps (Abteilung la), Landwehrinspektion Chemnitz und Arbeiterabteilung Dresden; Leipzig 18. Juli 1915; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 69 (Abschrift).
[36] Arbeiterabteilung Dresden an Gericht der Landwehrinspektion [Chemnitz]; [Dresden August 1915]; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 69 (Entwurf).
[37] Verordnung des Ministeriums für Militärwesen vom 2. Dezember 1918; MVBl 1918, S. 210 (Nr. 215).
[38] Auflösungskommando der Arbeiterabteilung beim Festungsgefängnis Dresden an Emil Hartmann; Dresden 23. Januar 1919; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 72 (Abschrift).
[39] Protokoll der Übergabe der Arbeiterabteilungskaserne; Dresden 9. Januar 1919; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 72.
[40] Befehl der Kommandantur Dresden an die Arbeiterabteilung; Dresden 30. Januar 1919; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 72.
[41] Zur Vorgeschichte der sächsischen Militärbestände bis zur Gründung des Königlich-Sächsischen Heeresarchivs vgl. Gert Schirok: Das Sächsische Hauptstaatsarchiv Dresden und seine Militärbestände, in: Dresdner Hefte. Beiträge zur Kulturgeschichte 16 (1998), Heft 53. Dresden als Garnisonstadt, S. 36-40, hier S. 36f.; Reiner Groß/Rainer Tittmann: Zur Geschichte und zum Inhalt der Sächsischen Militärbestände im Staatsarchiv Dresden, in: Mitteilungsblatt des Arbeitskreises Sächsische Militärgeschichte e.V. 1 (1992), S. 14-28, hier S. 18.
[42] Vgl. Schirok (wie Anm. 41), S. 38 und Groß/Tittmann (wie Anm. 41), S. 19-20.
[43] Vgl. Schirok (wie Anm. 41), S. 38 und Groß/Tittmann (wie Anm. 41), S. 20-22.
[44] Vgl. Schirok (wie Anm. 41), S. 39 und Groß/Tittmann (wie Anm. 41), S. 23.
[45] Vgl, hierzu und zur logistischen Operation des Umzuges Groß/Tittmann (wie Anm. 41), S. 24-25. Siehe auch Hauptstaatsarchiv Dresden, 7.2.1992, Az.: 1118/90, Übergabenummer 23/90.
[46] Vgl. Hauptstaatsarchiv Dresden, Einleitung zu Findbuch IV.1.7.9.1 S. VIII und Übersicht über die Bestände des Militärarchivs der DDR, bearb. von Ingo Rösler, Potsdam, 1974, S. 271 f.
[47] Vgl. Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 40.
[48] Vgl. auch Anm. 35.
[49] Die Abteilung kam damit ihrer Meldepflicht gemäß ministerieller Verfügung (Verordnung des Sächsischen Kriegsministeriums vom 15. Dezember 1910; MVBl 1910, S. 235 [Nr. 212]) nach. Obwohl seinerzeit lediglich die Erfassung der in den Jahren 1907-1910 entstandenen Akten verlangt worden war, übersandte die Arbeiterabteilung eine, den hohen Zahlenangaben nach zu schließen, vollständige Aufstellung über den dem Kriegsarchiv anzugebenden Teil ihres Aktenbestandes. Die erste derartige Verfügung des Kriegsministeriums (Verordnung des Sächsischen Kriegsministeriums vom 5. April 1907; MVBl 1907, S. 50-52 [Nr. 54]) scheint die Arbeiterabteilung demnach ignoriert zu haben, was sich aber aufgrund des Fehlens des entsprechenden Bandes der Serie "Konzepte" nicht mehr überprüfen ließ.
[50] Die Benutzung der Personalakten der Arbeitssoldaten durch andere Militärformationen bedurfte der Genehmigung des Kriegsministeriums. 1910 gestattete dieses dem an der Station für Nervenkranke und Arrestaten des Garnisonslazaretts Dresden praktizierenden Oberstabsarzt Dr. Bernecke die Einsicht in die Personalakten, um seine Forschungen über Selbstverstümmelung und Simulation voranzutreiben. Der entsprechende Schriftwechsel der Monate Oktober/November 1910 findet sich in einem Band der "Schriftwechsel"-Serie (Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 54).
[51] Arbeiterabteilung an Sächsisches Kriegsarchiv; Dresden 12. Dezember 1911; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 64 (Entwurf).
[52] Ablieferungsliste der Arbeiterabteilung; Dresden-Neustadt 30. Juni 1916; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 70 (Durchschlag; darauf Quittung der Garnisonsverwaltung Dresden; Dresden-Neustadt 3. Juli 1916).
[53] Vgl. Hellwig (wie Anm. 6), S. 53.
[54] Die entsprechende Zahlenangabe unter Verweis auf das Kassationsprotokoll Nr. 17/72 findet sich in der Einleitung des Findbuches von Edeltraud Hellwig (S. VIII).
[55] Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 21-39.
[56] Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 41-43.
[57] Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 44-46.
[58] Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 51-52.
[59] Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 74-77.
[60] Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 6-20.
[61] Die zweiteiligen Signaturen, die aus einer arabischen Zahl oberhalb einer waagerechten Linie und der Zusammensetzung einer römischen Zahl, der ein Kleinbuchstabe (a oder b) unmittelbar angefügt worden war, mit einer weiteren arabischen Ziffer unterhalb des "Bruchstrichs". Die obere Zahl bezeichnete die laufende Nummer in dem Bestand, wobei 117 (Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 40) die höchste vergebene Nummer darstellte. Die neun unterschiedlichen unteren Ziffernfolgen dürften für derzeit nicht zu deutende Strukturelemente stehen. Da die höchste vergebene Nummer nicht wesentlich über die Anzahl der noch 1971 im Militärarchiv Potsdam vorhandenen Akten hinausgeht, wird diese Signaturenvergabe durch den Registraturbildner in der Endphase seines Bestehens, nach den kriegsbedingten Aktenablieferungen des Jahres 1916, oder bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts durch eines der besitzenden Militärarchive vorgenommen worden sein.
[62] Vgl. Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 1-4, 48 und 53-71.
Geschichte der Arbeiterabteilung
Arbeiterabteilungen waren als Teil des Militärjustizwesens dazu bestimmt, Mannschaften, die von ihrer persönlichen Konstitution her für den regulären Militärdienst verwendungsfähig waren, in diesem aber aufgrund der im militärischen Bereich noch rigider als in der Gesamtgesellschaft gehandhabten Ehrvorstellungen als nicht tragbar erachtet wurden, zusammenzufassen. Die Aufgabe der Arbeitssoldaten bestand in Friedenszeiten wie im mobilen Zustand vorwiegend in der Dienstleistung für andere militärische Formationen im Bereich der jeweiligen Armeekorps. Im Falle der Arbeiterabteilung Dresden trat mit der von der Abteilung betriebenen Druckerei ein Eigenbetrieb hinzu, dessen Tätigkeit allerdings mehr und mehr Einschränkungen unterlag [01] und schließlich völlig eingestellt worden war. [02]
Neben Rekruten, die im Zivilleben mit einem zum Zeitpunkt der Einziehung andauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte belegt worden waren, wurden der Arbeiterabteilung Mannschaften überwiesen, die nach ihrer Entlassung aus der Militärhaft nicht zur Rückgliederung in die Feldtruppe vorgesehen waren oder in ihren Stammformationen als der militärischen Kameradschaft unwürdig angesehen wurden, da sie wiederholt oder aufgrund dem militärischen Ehrenbegriff zuwiderlaufender Delikte Bestrafungen auf sich gezogen hatten. [03] Wie die erhaltenen Strafbücher der Arbeitssoldaten [04] zeigen, führte die auf militärgerichtliches Urteil erfolgte Versetzung eines Delinquenten in die zweite Klasse des Soldatenstandes weder zwangsläufig zu dessen Einstellung in die Arbeiterabteilung noch war sie notwendige Voraussetzung für einen solch drastischen Schritt. Die unterschiedlichen Grade des Ehrverlusts der Arbeitssoldaten wurden dadurch allerdings nicht eingeebnet, sie drückten sich unter anderem in der nach innegehabter Klasse des Soldatenstandes differierenden Uniformierung aus. [05]
Nach der Aufnahme des Königreichs Sachsens in den Norddeutschen Bund infolge der militärischen Niederlage von 1866 wurde der preußischen Einfluss auf das sächsische Militärjustizwesen bestimmend. In Anlehnung an das preußische Vorbild kam es 1868 zur provisorischen Einrichtung einer Arbeiterabteilung für die Arbeitssoldaten des sächsischen Heeres in Dresden. [06] Auch die Organisation des Dienstbetriebs orientierte sich am Muster der preußischen Arbeiterabteilungen; ihre Dienstvorschriften wurden ohne oder nur mit geringen Modifikationen auf die sächsische Arbeiterabteilung übertragen. [07]
Die 1876 in Dresden endgültig formierte Arbeiterabteilung wurde am 28. März 1877 [08] auf die Festung Königstein verlegt. [09] Dort übte der Kommandant der Festung die Aufsicht über die Arbeiterabteilung aus. [10]
Mit der Rückverlegung der Arbeiterabteilung nach Dresden zum 1. April 1892 [11] war die Unterstellung unter die Kommandantur Dresden verbunden. Die Aufsichtsbefugnisse wurden von einem Stabsoffizier der Garnison wahrgenommen, bis das Sächsische Kriegsministerium den Dresdner Kommandanten selbst für diese Aufgabe vorsah. [12] Mit Verordnung des Sächsischen Kriegsministeriums vom 6. November 1902 [13] wurde die diesem unmittelbar nachgeordnete Inspektion der militärischen Haftanstalten errichtet, der die Aufsicht über das Festungsgefängnis Dresden und die Arbeiterabteilung oblag. Trotz der damit verbundenen institutionellen Herauslösung des Dresdner Militärstrafvollzugs aus dem Bereich der Kommandantur Dresden ergab sich in der Person des für die Arbeiterabteilung Verantwortlichen zunächst keine Änderung: Der bereits zuvor mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines Inspekteurs der militärischen Strafanstalten [14] betraute Kommandant von Dresden führte die Geschäfte seines Nebenamtes in der nunmehrigen Organisationsform weiter, bis diese mit Wirkung vom 1. Oktober 1913 auf den Kommandeur der 1. Feldartillerie-Brigade Nr. 23 übergingen. [15] Der Kommandant von Dresden trat lediglich im Mobilmachungsfall erneut an die Stelle des Brigadekommandeurs, wie das Sächsische Kriegsministerium 1915 aus gegebenem Anlass klarstellte. [16]
Aufgrund ihrer in Friedenszeiten geringen Mannschaftsstärke konnte die Arbeiterabteilung trotz organisatorischer Selbständigkeit nicht alle Aufgaben eines unterstellten Truppenteils wahrnehmen und war in einigen Bereichen auf die Zuordnung zu anderen Truppenformationen angewiesen. Die Ausübung der niederen Militärgerichtsbarkeit über die Arbeiterabteilung wurde zum 1. Oktober 1912 dem zum Verband der 1. Division Nr. 23 zählenden 12. Infanterieregiment Nr. 177 übertragen. [17] Das Rechnungswesen der Arbeiterabteilung oblag, jedenfalls nach Verlegung der Abteilung nach Dresden, dem 1. Pionierbataillon Nr. 12, worauf das Sächsische Kriegsministerium 1893 eigens hinzuweisen sich veranlaßt sah. [18] Dabei handelte es sich - vergleichbar dem Instanzenzug der Militärgerichtsbarkeit - nicht um ein generelles, sondern ein auf den Bereich der Fachaufgabe beschränktes Unterstellungsverhältnis: Die Arbeiterabteilung nahm im Bereich des Rechnungswesens dem Pionierbataillon gegenüber die Stellung einer Kompanie ein; [19] entsprechend führte der Dienstweg in Rechnungssachen über den Kommandeur des Pionierbataillons. [20] Der tägliche Geschäftsverkehr dagegen wurde direkt zwischen der Arbeiterabteilung und der Kassenverwaltung des Pionierbataillons, dessen Oberzahlmeister einer im Entwurf gestrichenen Passage eines Gesuchs zufolge die gesamte Rechnungslegung und Bekleidungswirtschaft (...) nebenamtlich besorgt [21] , abgewickelt. [22] Die Zuordnung der von anderen Truppenformationen zur Arbeiterabteilung kommandierten, als Aufsichtspersonal oder als Offiziersburschen eingesetzten Mannschaften zum 1. Pionierbataillon Nr. 12 wurde dagegen bereits 1897 aufgehoben; an ihre Stelle trat die auch formale Abordnung dieser Soldaten zur Arbeiterabteilung. [23]
Daneben gab die geringe zahlenmäßige Stärke der Arbeiterabteilung schließlich zu Überlegungen Anlaß, den Posten des ursprünglich vorwiegend als Führer, seit Ende des 19. Jahrhunderts als Vorstand bezeichneten leitenden Offiziers [24] der Arbeiterabteilung mit dem Posten des Vorstands des Festungsgefängnisses Dresden zusammenzulegen. [25] Hatte sich kurz nach der Rückverlegung der Arbeiterabteilung nach Dresden bei einer Kommandovakanz schon einmal eine solche Personalunion ergeben, [26] waren während der Garnisonszeit auf der Festung Königstein wesentlich umfangreichere Aufgabenhäufungen zustande gekommen. [27]
Die Vereinigung der Vorstandsposten der Arbeiterabteilung und des Festungsgefängnisses wurde schließlich für den Herbst 1912 angeordnet. [28] Entsprechend erschien in der Rangliste der Arbeiterabteilung zum 1. November 1912 der amtierende Vorstand, Hauptmann Hermann Eduard Huhle, erstmals auch als Vorstand des Festungsgefängnisses. [29]
Genügte in Friedenszeiten die Truppenformation der Dresdner Arbeiterabteilung, um die Arbeitssoldaten des sächsischen Heeres zu organisieren, waren für den Mobilmachungsfall zur Eingliederung der Arbeitssoldaten des Beurlaubtenstandes besondere Vorkehrungen zu treffen. Da auch nach Fertigstellung der Arbeiterabteilungskaserne im Sommer 1893 die Unterbringungsmöglichkeiten der bei einer Mobilmachung zu erwartenden Verdreifachung des Personalbestandes nicht gewachsen gewesen wären, wurde eine Detachierung der Arbeiterabteilung auf zwei bis drei Gebäudekomplexe ins Auge gefaßt. [30] Nach Errichtung des XIX. Armeekorps wurde dieses Verfahren in den Planungen des Mobilmachungsjahres 1899/1900 zugunsten einer Einberufung der im Gebiet dieses Armeekorps ansässigen Arbeitssoldaten des Beurlaubtenstandes zu einer bei Mobilmachung zu formierenden weiteren Arbeiterabteilung aufgegeben. Die Mobilmachungsvorschriften bestimmten ihre Zuordnung zu einem Ersatztruppenteil oder einem Landwehrbataillon; der Arbeiterabteilung Dresden verblieb die Aufnahme der Arbeitssoldaten des Beurlaubtenstandes im Bereich des XII. Armeekorps. [31]
Entsprechend der vom XIX. Armeekorps in seiner Mobilmachungsinstruktion vorgenommenen Präzisierung wurden bei der Mobilmachung im Sommer 1914 die Arbeitssoldaten des Beurlaubtenstandes und der mit Ehrenrechtsverlust belegten Mannschaften des Beurlaubtenstandes aus dem Gebiet dieses - Armeekorps dem 5. Infanterieregiment Nr. 104 in Chemnitz zugewiesen. Dieses formierte bei seinem 1. Ersatzbataillon die zweite sächsische Arbeiterabteilung, [32] im täglichen Geschäftsverkehr verkürzt als Arbeiterabteilung Chemnitz [33] bezeichnet. Durch Rückversetzungen zum Feldheer und im Januar 1915 beginnende Überweisungen an die Arbeiterabteilung Dresden [34] war der anfänglich über 300 Mann umfassende Personalbestand schließlich derart geschrumpft, daß das Stellvertretende Generalkommando des XIX. Armeekorps am 18. Juli 1915 die Auflösung der Arbeiterabteilung Chemnitz und die Überführung der restlichen Arbeitssoldaten zur Arbeiterabteilung Dresden anordnete. [35] Der Auflösungsordre konnte zum 31. Juli 1915 Folge geleistet werden. [36]
Mit Wirkung vom 1. Januar 1919 löste das Ministerium für Militärwesen die Arbeiterabteilung auf; kommandierte Unteroffiziere und Mannschaften sowie die Arbeitssoldaten traten zu ihren Ersatztruppenteilen zurück, während der etatsmäßige Personalbestand der Arbeiterabteilung bis auf weiteres dem Festungsgefängnis Dresden zugewiesen wurde. [37] Ein dort angesiedeltes Auflösungskommando der Arbeiterabteilung unter der Leitung des letzten Vorstands der Arbeiterabteilung, Major Alexander Pechwell, [38] nahm sich in der Folgezeit der restlichen zur Durchführung des Auflösungsbefehls notwendigen Arbeiten an. Die Arbeiterabteilungskaserne übergab Pechwell am 9. Januar 1919 an die Sanitäts-Abteilung XII. [39] Das letzte in dem verzeichneten Bestand überlieferte Zeichen administrativer Tätigkeit der Arbeiterabteilung stellt ein am 31. Januar 1919 auf einem Schreiben der Kommandantur Dresden [40] angebrachter Eingangsvermerk dar.
Bestandsgeschichte und -analyse
Die Geschichte des Bestandes Arbeiterabteilung gleicht einer Odyssee. Zunächst wurden die Unterlagen des sächsischen Heeres im Königlich-Sächsischen Heeresarchiv in der Marienallee untergebracht, das 1893 gegründet und 1897 bezogen wurde. [41] Nach Auflösung der sächsischen Armee 1919 wurden die Unterlagen vom im gleichen Jahre gebildeten Reichsarchiv in Potsdam übernommen, und zwar ab 1921 von der Reichsarchivzweigstelle Dresden, welches die Räumlichkeiten im Arsenalgebäude (dem heutigen Militärhistorischen Museum der Bundeswehr) und im Archivzweckbau Marienallee 3, dem ehemaligen. Sächsischen Kriegsarchiv, nutzte. [42] Aufgrund der engen sachlichen Verwandtschaft des Registraturbildners mit den Provenienzen Festungsgefängnis Dresden bzw. Festungsgefängnis Königstein wurde die Arbeiterabteilung dem Mischbestand Sächsische Strafanstalten zugeschlagen, bis sie 1972 als eigene Provenienz wiederhergestellt wurde. Im Rahmen des offenen Bruches mit den Bestimmungen des Versailler Vertrages und der Umstrukturierung von Reichswehr in Wehrmacht wurde 1937 eine Heeresarchivverwaltung gebildet, der das Heeresarchiv in Dresden unterstand, das aus der Reichsarchivzweigstelle hervorging und deren Gebäude weiterhin nutzte. [43] Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurden die im Arsenalgebäude lagernden Bestände von der sowjetischen Besatzungsmacht ins damalige Leningrad abtransportiert und in die Peter-Pauls-Festung verbracht, um erst 1955 an das Militärarchiv der DDR in Potsdam abgegeben zu werden. [44] Nach der Wiedererlangung der deutschen Einheit wurden auch die sächsischen Militärbestände wiedervereinigt. 1991 konnte das Sächsische Hauptstaatsarchiv feierlich die Unterlagen vom Bundesarchiv, Militärarchiv, Militärzwischenarchiv Potsdam übernehmen. [45]
Bislang diente das 1972 am Militärarchiv Potsdam durch Edeltraud Hellwig erstellte Findbuch Sächsische Strafanstalten als Findmittel für den Bestand Arbeiterabteilung, aus dem 1972 ohne inhaltliche Änderung die den vorliegenden Bestand betreffenden Teile herausgelöst wurden. [46] Da dieses Findmittel heutigen archivischen Anforderungen nicht mehr genügt, wurde im Juli 2000 durch Herrn Bartels und Herrn Filthaut unter Betreuung von Herrn Schirok eine Neuerschließung vorgenommen.
Der Bestand umfaßt 77 Akteneinheiten aus dem Überlieferungszeitraum 1869 bis 1919. Eine bei der Arbeiterabteilung Chemnitz entstandene Akte [47] wurde als Vorprovenienz dem Bestand nachgeordnet, da die nur wenige Monate bestehende Arbeiterabteilung Chemnitz zugunsten der Arbeiterabteilung Dresden aufgelöst wurde und die ihr noch angehörigen Arbeitssoldaten sämtlich der Dresdner Arbeiterabteilung zugeführt wurden. [48] Die an sich schon kaum sinnvolle Bildung eines eigenen Bestandes, für die lediglich die geringst mögliche Menge an Akteneinheiten zur Verfügung stehen würde, verbot sich somit auch aus inhaltlichen Gründen.
Der weitaus überwiegende Teil des vorliegenden Bestandes entstand nach der Rückverlegung der Arbeiterabteilung von der Festung Königstein im Jahre 1892. Allerdings kann auch für die breiter belegte zweite Dresdner Garnisonszeit der Überlieferung der Arbeiterabteilung im Vergleich zu dem ursprünglich in ihrer Registratur aufbewahrten Schriftgut nur Splittercharakter beigemessen werden.
Noch im Dezember 1911 bezifferte die Arbeiterabteilung ihren Bestand an archivwürdigen Akten in einer Meldung an das Sächsische Kriegsarchiv [49] auf 1349 Akten. Darunter befanden sich unter anderem 1241 Personalakten der Arbeitersoldaten [50] und 36 Ordrebücher. Akten der Serien "Schriftwechsel" und "Konzepte" sowie Mobilmachungsakten wurden 1911 allerdings nicht erfaßt; ihre Archivwürdigkeit wurde anscheinend bestritten. [51] Damit wird die Arbeiterabteilung zu dieser Zeit über einen Gesamtbestand von mehr als 1500 Akten verfügt haben.
Es ist zu vermuten, daß größere Aktenbestände der kriegsbedingten Altpapiersammlung zum Opfer fielen. Ende Juni 1916 erstellte die Arbeiterabteilung ein Verzeichnis der an die Garnisonsverwaltung Dresden abzugebenden 219 Akten der Jahre 1868-1915, deren zeitlicher Schwerpunkt vor der Jahrhundertwende lag. Da die zusätzlich der Garnisonsverwaltung überwiesenen Vorräte an losen Blättern und Umschlägen in Kilogramm angegeben wurden, dürften zumindest die durch die Liste nachgewiesenen Akten im Zuge der Altstoffgewinnung der Altpapiersammlung zugeführt worden sein. [52] Ob die übrigen 1911 noch existierenden Unterlagen ebenfalls diesen Weg gingen oder den Wirren der Umbruchszeiten zum Opfer fielen, ist nicht zu entscheiden.
Bei den Vorbereitungen zur Verzeichnung des Bestandes im Militärarchiv der DDR in Potsdam waren 1971 noch etwa 90 Aktenbände vorhanden. [53] Demnach werden von den bei der 1972 beendeten Verzeichnung aus dem Gesamtbestand Sächsische Strafanstalten ausgeschiedenen 117 Akteneinheiten gut ein Dutzend dem Teilbestand der Arbeiterabteilung entnommen worden sein. [54] Konkrete Angaben hierzu können nicht gemacht werden, da sich das Kassationsprotokoll nicht unter den übergebenen Beständen auffinden ließ.
Einen inhaltlichen Schwerpunkt des auf uns gekommenen Bestandes setzt die Serie der chronologisch oder nach dem Personalbestand gegliederten Strafbücher, die eine tabellarische Aufstellung der über die Arbeitssoldaten verhängten Strafen unter Angabe von Strafart und Bestrafungsgrund liefern. [55] Die Strafbücher des kommandierten Aufsichtspersonals enthalten namentliche Listen der Kommandierten. [56]
Die Personalangelegenheiten der etatsmäßigen (bzw. kommandierten) Unteroffiziere [57] enthalten Auszüge aus Strafbüchern, Stammrollen, Beurteilungen, Beförderungen ebenso wie Bekleidungs- und Ausrüstungslisten.
Die Reihe "Rehabilitierungen" beinhaltet Auszüge aus Stammrollen, Strafbüchern und - registern ebenso wie militärische, polizeiliche und zivile Führungszeugnisse zur Klärung von Vorschlägen zur Rückversetzung von Arbeitssoldaten in den Soldatenstand I. Klasse bzw. zum Feldheer. Während des Ersten Weltkrieges kam es zu einer deutlichen Zunahme an Rehabilitierungen, um Personal für das Feldheer zu gewinnen. [58]
Die unter dem Gliederungspunkt "Beurlaubtenstand" angesiedelte Aktenreihe "Übungen" [59] vereinigt ärztliche Befundscheine, Gestellungsbefehle und Besoldungsrapports, aber auch Einkaufs-, Löhnungs-, Abrechnungs- und Postenbücher der Übungsmannschaften.
Die Akten der Gruppe "Mobilmachung" schließlich enthalten die im Zuge der Mobilmachungsvorbereitungen bei der Arbeiterabteilung angefallenen Unterlagen, insbesondere Meldungen der Bezirkskommandos, Mobilmachungsbestimmungen und -pläne. [60]
Die Neuformierung des Bestandes nahm auf die im ursprünglichen Registraturzusammenhang angelegten Serien nur insoweit Rücksicht, als ihr innerer Zusammenhang bereits bei der Aktenbildung angelegt worden war, was das Herausbrechen von Einzelakten dieser Serie verbot, auch wenn diese mitunter enger zu fassende inhaltliche Schwerpunkte aufwiesen. Durch die vorgenommene Bandierung und die Wahl eines den gesamten Inhalt der Serie benennenden Aktentitels wurde dem Rechnung tragen. Im übrigen ging die Ordnung des Gesamtbestandes auf die bei der Mehrzahl der Akten noch erkennbaren Registratur- oder frühen Archivsignaturen [61] ebensowenig ein wie auf die 1972 gewählte Struktur. Statt dessen wurde eine Gliederung entworfen, die sich an den einzelnen Aufgabenbereichen der Arbeiterabteilung bzw. an den ihr (in welcher Form auch immer) angehörenden Personengruppen orientierte.
Die vorgefundenen Aktentitel wurden in der Regel leicht modifiziert und, falls die Zuordnung zu den einzelnen Gliederungsebenen bereits entsprechende Informationen lieferte, gekürzt übernommen. Eine Ausnahme bildeten einige unter den Gliederungspunkten "Generalia" und "Allgemeiner Dienstbetrieb" gefaßte Akten [62] , deren dem heutigen Benutzer nicht mehr ohne weiteres verständliche oder den Akteninhalt unzureichend kennzeichnende Titel umformuliert wurden. In diesem Fall wurde die von der Registratur gewählte Aktenbezeichnung in vereinheitlichter Form dem neuen Titel in Klammern nachgestellt.
Die Erschließungstiefe wurde, gerade bei den beiden Aktenserien, die die Registratur meist als "Schriftwechsel" und "Konzepte" bezeichnete und die durch die Vielzahl der in ihnen abgelegten Betreffe den Charakter von Generalakten annahmen, durch die Erstellung von ausführlichen Enthältvermerken verbessert. Für wiederkehrende Inhalte von Serienakten sei auf die vorangehende Bestandsanalyse verwiesen. Die daraus resultierende Ungleichgewichtigkeit der Verzeichnung wurde angesichts der Eigenart der jeweiligen Aktengruppen bewußt in Kauf genommen.
Da die Akten fest gebunden sind, beschränkte sich die technische Bearbeitung auf Säuberung, Entmetallisierung und Kartonierung. Der Erhaltungszustand der Akten ist insgesamt als gut anzusehen.
Literatur
Groß, Reiner; Tittmann, Rainer: Zur Geschichte und zum Inhalt der Sächsischen Militärbestände im Staatsarchiv Dresden, in: Mitteilungsblatt des Arbeitskreises Sächsische Militärgeschichte e.V. 1 (1992), S. 14-28.
Hellwig, Edeltraud: Spezialverzeichnis zur Geschichte der Festung Königstein aus den Beständen des Deutschen Militärarchivs 1830-1919, Abschlußarbeit Fachschule für Archivwesen Potsdam (masch.) 1971.
Illustriertes Deutsches Militär-Lexikon, hg. von J. Scheibert, Berlin 1897. Königlich-Sächsisches Militärverordnungsblatt, Dresden 1892 ff.
Militär-Handlexikon, hg. von August Niemann, Stuttgart 1881.
Rösler, Ingo (Bearb.): Übersicht über die Bestände des Militärarchivs der DDR, Potsdam 1974.
Schirok, Gert: Das Sächsische Hauptstaatsarchiv Dresden und seine Militärbestände, in: Dresdner Hefte. Beiträge zur Kulturgeschichte 16 (1998), Heft 53. Dresden als Garnisonstadt, S. 36-40.
Schulze, Joachim: Die Festung Königstein in der sächsischen Militärgeschichte, in: Burgenforschung aus Sachsen 1 (1992), S. 113-131; 2 (1993), S. 59-80; 3/4 (1994), S. 78-105 und 5/6 (1995), S. 149-168.
Dresden, im Dezember 2000
Ulrich Bartels Jörg Filthaut
[01] Arbeiterabteilung an Kommandantur Dresden; [Dresden Mai 1898]; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 62 (Entwurf).
[02] Arbeiterabteilung an Inspektion der militärischen Strafanstalten; Dresden 14. Mai 1911; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 64 (Entwurf).
[03] Vgl. Illustriertes Deutsches Militär-Lexikon, hg. von J. Scheibert, Berlin 1897, S. 29.
[04] Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 21-38.
[05] Sächsisches Kriegsministerium an 1. Pionierbataillon Nr. 12; Dresden 1. Juni 1893; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 1.
[06] Vgl. Edeltraud Hellwig: Spezialverzeichnis zur Geschichte der Festung Königstein aus den Beständen des Deutschen Militärarchivs 1830-1919, Abschlußarbeit Fachschule für Archivwesen Potsdam 1971, S. 53.
[07] So wurde die preußische Dienstvorschrift für die Arbeiterabteilung vom 11. März 1897 rückwirkend zum 1. April 1897 mittels Einführungsverordnung des Sächsischen Kriegsministeriums vom 12. Mai 1897 für die Arbeiterabteilung Dresden in Kraft gesetzt; Königlich-Sächsisches Militär-Verordnungsblatt (im folgenden zitiert MVBI) 1897; S. 72 (Nr. 82).
[08] Die in jüngerer Literatur (Joachim Schulze: Die Festung Königstein in der sächsischen Militärgeschichte, in: Burgenforschung aus Sachsen 1 [1992], S. 113-131; 2 [1993], S. 59-80; 3/4 [1994], S. 78-105 und 5/6 [1995], S. 149-168, hier 5/6 [1995], S. 152) begegnende Jahresangabe ist entsprechend zu berichtigen.
[09] Vgl. Hellwig (wie Anm. 6), S. 53.
[10] Neben einer späteren ministeriellen Verfügung (Verordnung des Sächsischen Kriegsministeriums vom 26. März 1892; MVBl 1892, S. 39 [Nr. 44]) ist dies den Revisionsvermerken des einzig aus der Köngsteiner Garnisonszeit herhaltenden Strafbuchs (Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 22) zu entnehmen.
[11] Verordnung des Sächsischen Kriegsministeriums vom 26. März 1892; MVBl 1892, S. 39 (Nr. 44).
[12] Verordnung des Sächsischen Kriegsministeriums vom 9. Juni 1897; MVBl 1897, S. 82 (Nr. 95). Die durch die Errichtung der Inspektion der militärischen Strafanstalten obsolet gewordene Bestimmung wurde mit Verordnung des Sächsischen Kriegsministeriums vom 20. Juli 1910 (MVBl 1910, S. 150 (Nr. 128) formell aufgehoben.
[13] MVBl 1902, S. 199 (Nr. 206).
[14] In den Ranglisten wurde diese Aufgabe erstmals für das Jahr 1900 (Rangliste der Königlich Sächsischen Armee für das Jahr 1900, Dresden [1900], S. 12) als eine der mit der Dresdner Kommandantenstelle verbundenen Funktion angeführt.
[15] Verordnung des Sächsischen Kriegsministeriums vom 2. September 1913; MVBl 1913, S. 224 (Nr. 181).
[16] Verordnung des Sächsischen Kriegsministeriums vom 8. Juli 1915; MVBl 1915, S. 294 (Nr. 154).
[17] Gericht der 3. Division Nr. 32 an Arbeiterabteilung; Dresden-Neustadt 28. September 1912; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 56. Die Mitteilung der Veränderung an die Arbeiterabteilung durch das Gericht der 3. Division Nr. 32, dessen Zuständigkeit sich nicht auf das nunmehr als Träger der niederen Militärgerichtsbarkeit benannte Regiment bezog, könnte darauf hindeuten, daß zuvor das Divisionsgericht selbst die niedere Militärgerichtsbarkeit über die Abteilung ausübte. Zum Aufgabenbereich der überwiegend mit Wahrnehmung der höheren Militärgerichtsbarkeit befaßten Divisionsgerichte gehörte auch die Pflege der niederen Militärgerichtsbarkeit über die nicht der Regimentsgerichtsbarkeit unterworfenen, zum Divisionsbereich zählenden Militärangehörigen; vgl. Militär-Handlexikon, hg. von August Niemann, Stuttgart 1881, S. 612-614, hier S. 613.
[18] Verordnung des Sächsischen Kriegsministeriums vom 11. März 1893; MVBl 1893, S. 22 (Nr. 33).
[19] Vgl. Anm. 18.
[20] Hier sei die Zufertigung einer Abschrift (Sächsisches Kriegsministerium an Festungsgefängnis Dresden; Dresden 14. Dezember 1893) durch die Militärökonomieabteilung des Sächsischen Kriegsministeriums an die Arbeiterabteilung über das zwischengeschaltete, zum Bericht verpflichtete 1. Pionierbataillon Nr. 12 angeführt (Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 1).
[21] Arbeiterabteilung an Inspektion der militärischen Strafanstalten; Dresden 13. Dezember 1911; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 64 (Entwurf).
[22] Arbeiterabteilung an Kassenverwaltung 1. Pionierbataillon Nr. 12; Dresden 20. Mai 1911; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 55 (Entwurf). Das Unterstellungsverhältnis dauerte im Mobilmachungsfall unter der Modifikation fort, daß gegebenenfalls das Ersatzbataillon des 1. Pionierbataillons Nr. 12 dessen Aufgabe an sich ziehen sollte. Arbeiterabteilung an Kommandantur Dresden; Dresden 4. September 1893; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 6 (Entwurf).
[23] Verordnung des Sächsischen Kriegsministeriums vom 14. Mai 1897; MVBl 1897, S. 78 (Nr. 88).
[24] Der von Edeltraud Hellwig in ihrer am Militärarchiv der DDR erstellten Findbucheinleitung von 1972 nach den Ranglisten erschlossene Übergang in der Terminologie des leitenden Offiziers läßt sich anhand des verzeichneten Aktenmaterials zeitlich enger eingrenzen: Während der nach dem Abschied des Hauptmanns v. Westrem zum Gutacker mit der Leitung der Arbeiterabteilung betraute Vorstand des Festungsgefängnisses Dresden, Hauptmann Brox, in der Unterfertigung seiner Berichte über die Funktionsbezeichnung mit Führung der Arbeiter-Abtheilung beauftragt (Festungsgefängnis Dresden an Kommandantur Dresden; Dresden 20. März 1893; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 6 [Abschrift]) den Bezug auf die von den Vorgängern überwiegend gebrauchte Bezeichnung (das Strafbuch der Königsteiner Garnisonszeit [Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 22] zeigt darin keine einheitliche Handhabung) wahrte, unterschrieb sein Nachfolger, Hauptmann Müller, bereits im Sommer 1893 als Hauptmann und Vorstand (Arbeiterabteilung an Kommandantur Dresden; Dresden 20. Juli 1893; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 6).
[25] Den entsprechenden Vorstoß des Jahres 1911 dokumentieren mehrere Schriftstücke in einem Band der Korrespondenzserie der Arbeiterabteilung (Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 64).
[26] Der Vorstand des Festungsgefängnisses Dresden, Hauptmann Brox, hatte 1892/1893 übergangsweise zugleich die Leitung der Arbeiterabteilung übernommen (Rangliste der Königlich Sächsischen Armee [XII. Armee-Corps des Deutschen Heeres] für das Jahr 1893, Dresden [1893], S. 11; vgl. auch Anm. 24).
[27] In der Regel waren einem Offizier die Funktionen des Platzmajors der Festung Königstein und des Führers der Arbeiterabteilung, zum Teil auch noch die Funktionen des Unterkommandanten der Festung Königstein und des Vorstands des Festungsgefängnisses Königstein, übertragen worden (Rangliste der Königlich Sächsischen Armee [XII. Armee-Corps des Deutschen Heeres] für das Jahr 1877, Dresden [1877], S. 6, 94; 1891, Dresden [1891], S. 6, 10f.; 1892, Dresden [1892], S. 5, 11).
[28] Sächsisches Kriegsministerium an Inspektion der militärischen Strafanstalten; Dresden 28. August 1911; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 64.
[29] Rangliste der Arbeiterabteilung Dresden; Dresden 1. November 1912; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 65. Bedingt durch diese personelle Verflechtung gelangten in den Folgejahren vereinzelt Schriftstücke des Festungsgefängnisses Dresden bzw. des an diesem angesiedelten Militäruntersuchungsgefängnisses in Akten der Arbeiterabteilung (Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 59 und 70).
[30] Festungsgefängnis Dresden an Kommandantur Dresden; Dresden 15. März 1893; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 6 (Extrakt). - Arbeiterabteilung an Kommandantur Dresden; Dresden 4. September 1893; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 6 (Entwurf).
[31] Zusammenstellung des Sächsischen Kriegsministeriums über die Mobilmachungsbestimmungen für die Inspektion der militärischen Strafanstalten, das Festungsgefängnis und die Arbeiterabteilung; Dresden 3. Oktober 1899; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 10 (Vervielfältigung).
[32] Arbeiterabteilung 1. Ersatzbataillon 5. Infanterieregiment Nr. 104 an 1. Ersatzbataillon 5. Infanterieregiment Nr. 104; [Chemnitz 20. April 1915]; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 69 (Abschrift).
[33] Als Beispiel sei auf den in einem Bericht der Dresdner Kommandantur (Kommandantur Dresden an Sächs. Kriegsministerium; Dresden 8. April 1915; Hauptstaatsarchiv Dresden , 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 69 [Abschrift]) zu beobachtenden Sprachgebrauch verwiesen.
[34] Arbeiterabteilung 1. Ersatzbataillon 5. Infanterieregiment Nr. 104 an Arbeiterabteilung Dresden; Chemnitz 21. Januar 1915; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 68.
[35] Stellvertretendes Generalkommando des XIX. Armeekorps (Sektion 11b) an Stellvertretendes Generalkommando des XIX. Armeekorps (Abteilung la), Landwehrinspektion Chemnitz und Arbeiterabteilung Dresden; Leipzig 18. Juli 1915; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 69 (Abschrift).
[36] Arbeiterabteilung Dresden an Gericht der Landwehrinspektion [Chemnitz]; [Dresden August 1915]; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 69 (Entwurf).
[37] Verordnung des Ministeriums für Militärwesen vom 2. Dezember 1918; MVBl 1918, S. 210 (Nr. 215).
[38] Auflösungskommando der Arbeiterabteilung beim Festungsgefängnis Dresden an Emil Hartmann; Dresden 23. Januar 1919; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 72 (Abschrift).
[39] Protokoll der Übergabe der Arbeiterabteilungskaserne; Dresden 9. Januar 1919; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 72.
[40] Befehl der Kommandantur Dresden an die Arbeiterabteilung; Dresden 30. Januar 1919; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 72.
[41] Zur Vorgeschichte der sächsischen Militärbestände bis zur Gründung des Königlich-Sächsischen Heeresarchivs vgl. Gert Schirok: Das Sächsische Hauptstaatsarchiv Dresden und seine Militärbestände, in: Dresdner Hefte. Beiträge zur Kulturgeschichte 16 (1998), Heft 53. Dresden als Garnisonstadt, S. 36-40, hier S. 36f.; Reiner Groß/Rainer Tittmann: Zur Geschichte und zum Inhalt der Sächsischen Militärbestände im Staatsarchiv Dresden, in: Mitteilungsblatt des Arbeitskreises Sächsische Militärgeschichte e.V. 1 (1992), S. 14-28, hier S. 18.
[42] Vgl. Schirok (wie Anm. 41), S. 38 und Groß/Tittmann (wie Anm. 41), S. 19-20.
[43] Vgl. Schirok (wie Anm. 41), S. 38 und Groß/Tittmann (wie Anm. 41), S. 20-22.
[44] Vgl. Schirok (wie Anm. 41), S. 39 und Groß/Tittmann (wie Anm. 41), S. 23.
[45] Vgl, hierzu und zur logistischen Operation des Umzuges Groß/Tittmann (wie Anm. 41), S. 24-25. Siehe auch Hauptstaatsarchiv Dresden, 7.2.1992, Az.: 1118/90, Übergabenummer 23/90.
[46] Vgl. Hauptstaatsarchiv Dresden, Einleitung zu Findbuch IV.1.7.9.1 S. VIII und Übersicht über die Bestände des Militärarchivs der DDR, bearb. von Ingo Rösler, Potsdam, 1974, S. 271 f.
[47] Vgl. Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 40.
[48] Vgl. auch Anm. 35.
[49] Die Abteilung kam damit ihrer Meldepflicht gemäß ministerieller Verfügung (Verordnung des Sächsischen Kriegsministeriums vom 15. Dezember 1910; MVBl 1910, S. 235 [Nr. 212]) nach. Obwohl seinerzeit lediglich die Erfassung der in den Jahren 1907-1910 entstandenen Akten verlangt worden war, übersandte die Arbeiterabteilung eine, den hohen Zahlenangaben nach zu schließen, vollständige Aufstellung über den dem Kriegsarchiv anzugebenden Teil ihres Aktenbestandes. Die erste derartige Verfügung des Kriegsministeriums (Verordnung des Sächsischen Kriegsministeriums vom 5. April 1907; MVBl 1907, S. 50-52 [Nr. 54]) scheint die Arbeiterabteilung demnach ignoriert zu haben, was sich aber aufgrund des Fehlens des entsprechenden Bandes der Serie "Konzepte" nicht mehr überprüfen ließ.
[50] Die Benutzung der Personalakten der Arbeitssoldaten durch andere Militärformationen bedurfte der Genehmigung des Kriegsministeriums. 1910 gestattete dieses dem an der Station für Nervenkranke und Arrestaten des Garnisonslazaretts Dresden praktizierenden Oberstabsarzt Dr. Bernecke die Einsicht in die Personalakten, um seine Forschungen über Selbstverstümmelung und Simulation voranzutreiben. Der entsprechende Schriftwechsel der Monate Oktober/November 1910 findet sich in einem Band der "Schriftwechsel"-Serie (Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 54).
[51] Arbeiterabteilung an Sächsisches Kriegsarchiv; Dresden 12. Dezember 1911; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 64 (Entwurf).
[52] Ablieferungsliste der Arbeiterabteilung; Dresden-Neustadt 30. Juni 1916; Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 70 (Durchschlag; darauf Quittung der Garnisonsverwaltung Dresden; Dresden-Neustadt 3. Juli 1916).
[53] Vgl. Hellwig (wie Anm. 6), S. 53.
[54] Die entsprechende Zahlenangabe unter Verweis auf das Kassationsprotokoll Nr. 17/72 findet sich in der Einleitung des Findbuches von Edeltraud Hellwig (S. VIII).
[55] Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 21-39.
[56] Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 41-43.
[57] Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 44-46.
[58] Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 51-52.
[59] Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 74-77.
[60] Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 6-20.
[61] Die zweiteiligen Signaturen, die aus einer arabischen Zahl oberhalb einer waagerechten Linie und der Zusammensetzung einer römischen Zahl, der ein Kleinbuchstabe (a oder b) unmittelbar angefügt worden war, mit einer weiteren arabischen Ziffer unterhalb des "Bruchstrichs". Die obere Zahl bezeichnete die laufende Nummer in dem Bestand, wobei 117 (Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 40) die höchste vergebene Nummer darstellte. Die neun unterschiedlichen unteren Ziffernfolgen dürften für derzeit nicht zu deutende Strukturelemente stehen. Da die höchste vergebene Nummer nicht wesentlich über die Anzahl der noch 1971 im Militärarchiv Potsdam vorhandenen Akten hinausgeht, wird diese Signaturenvergabe durch den Registraturbildner in der Endphase seines Bestehens, nach den kriegsbedingten Aktenablieferungen des Jahres 1916, oder bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts durch eines der besitzenden Militärarchive vorgenommen worden sein.
[62] Vgl. Hauptstaatsarchiv Dresden, 11337 Arbeiterabteilung, Nr. 1-4, 48 und 53-71.
Dienstbetrieb.- Wirtschaftsverwaltung.- Aufsichtspersonal.- Arbeitssoldaten.- Strafen.- Rehabilitierungen.- Beschwerden.- Beurlaubtenstand.- Mobilmachung.- Arbeiterabteilung Chemnitz.
Die Behörde wurde 1868 / 1876 eingerichtet und befand sich zunächst auf der Festung Königstein. 1892 wurde sie nach Dresden verlegt. Ihre Aufgabe bestand im Einsatz von für den Truppendienst "unwürdigen Mannschaften" zu Militärbauten.
Weitere Angaben siehe 2.3.8 Militär
Weitere Angaben siehe 2.3.8 Militär
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