Beständeübersicht
Bestand
11350 Abwicklungsamt des XII. Armeekorps
Datierung | 1900 - 1921 |
---|---|
Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 11,00 |
Das Generalkommando des XII. Armeekorps
Die Bezeichnung Korps für einen aus Einheiten verschiedener Waffengattungen zusammengesetzten Truppenkörper existierte schon seit dem 17. Jahrhundert, dieser wurde jedoch zunächst anlassbezogen gebildet. Als ständige Gliederungsform setzten sich die Armeekorps in Preußen nach 1815 durch. Sie bildeten einen eigenen Territorialbezirk, aus dem sich die Truppen rekrutierten und in dem diese stationiert waren.
Der Beitritt Sachsens zum Norddeutschen Bund im Jahr 1867 beinhaltete auch den Abschluss einer Militärkonvention mit Preußen am 7. Februar 1867. Demnach behielt Sachsen ein eigenes Kontingent innerhalb des Reichsheeres, dieses war jedoch nach preußischem Muster zu strukturieren. [01] Demzufolge wurde am 1. April 1867 der Armeekommandostab gebildet, der seit dem 1. Januar 1868 die Bezeichnung Generalkommando führte. Zunächst bestand nur das XII. (1. Königlich Sächsische) Armeekorps mit Sitz in Dresden. Der Name XII. sagt aus, dass es sich um das 12. unter den 13 Armeekorps des Norddeutschen Bundesheeres handelt, und dass keine Einheiten anderer deutscher Staaten zum XII. Armeekorps gehörten. [02]
Am 1. April 1899 wurde das XIX. (2. Königlich Sächsische) Armeekorps mit Sitz in Leipzig errichtet. Dessen Einzugsgebiet bestand aus den Kreishauptmannschaften Chemnitz, Leipzig und Zwickau, das des XII. Armeekorps aus den Kreishauptmannschaften Bautzen und Dresden sowie den zur Kreishauptmannschaft Chemnitz gehörigen Amtshauptmannschaften Flöha und Marienberg. [03] Mit der Errichtung eines zweiten sächsischen Armeekorps ergaben sich unter anderem folgende Organisationsveränderungen: Zum 1. April wurde eine neue Division, die 4. (königlich sächsische) Division Nr. 40, und eine neue Infanterie-Brigade, die 8. (königlich sächsische) Infanterie-Brigade Nr. 89, errichtet. Die Garnison Riesa und der Truppenübungsplatz Zeithain wurden dem Verwaltungsbereich des XIX. Armeekorps unterstellt, Ersatz- und Landwehrangelegenheiten sowie die Angelegenheiten von Invaliden verblieben beim XII. Armeekorps. Die Verteilung des Truppenübungsplatzes Zeithain und des Schießplatzes Königsbrück auf die Truppenteile der beiden Armeekorps erfolgte ab dem 1. April durch das Kriegsministerium. [04]
Die Spitze des Armeekorps bildete der Kommandierende General zusammen mit dem Generalkommando. [05] Das Generalkommando setzte sich zusammen aus Generalstab, Adjutantur und Intendantur. Dem Chef des Generalstabs oblagen die gesamten Dienstgeschäfte, auch waren ihm die Offiziere des Generalkommandos unterstellt. Der Generalstab bestand aus zwei Generalstabsoffizieren, die für die Abwicklung der Dienstaufgaben zuständig waren. Zwei von ihren Regimentern abkommandierte Offiziere, die dem Chef des Generalstabs unterstanden, bildeten die Adjutantur. Die Intendantur, zuständig für die materielle Versorgung der Truppen, außer Waffen und Munition, setzte sich aus Zivil- und Militärbeamten zusammen. [06]
Nach der formellen Auflösung des Generalkommandos übernahm am 01.10.1919 das Abwicklungsamt des XII. Armeekorps dessen Funktionen. Ihm oblag nicht nur die Abwicklung bestehender Verbindlichkeiten des Reiches, sondern auch die Überführung von Armeeteilen in die Reichswehr. [07]
Bestandsverzeichnung
Bei dem vorliegenden Findbuch handelt es sich lediglich um eine Konversion des im Militärarchiv der DDR um 1964 erstellten Findbuchs, bei der einige geringfügige Korrekturen der Aktentitel vorgenommen wurden. Die vorhandene Klassifikation wurde beibehalten und basiert weitgehend auf der Sachgebietsgliederung des Abwicklungsamts. Im Zuge der Gesamtverpackung wurde der Bestand im Jahr 2004 neu signiert.
Literatur
Buschmann, Mirko, Zwischen Bündnis und Integration. Sachsens militärpolitischer Eintritt in den Norddeutschen Bund 1866/67 (Dresdner Historische Studien 5), Köln, Weimar, Wien 2005 [AA 280p] [08]
Das sächsische Heer, seine Kommando-, Justiz- und Verwaltungsbehörden 1831-1921. Übersicht über die Quellenbestände des Militärarchivs der Deutschen Demokratischen Republik , Potsdam 1974 [La 2492]
Dienstvorschriften für das XII. (Königl. Sächs.) Armee-Korps, Dresden 1887, 1891 [Sa 1945f]
Instruktion für den schriftlichen Verkehr des XII. (Königl. Sächs. Armee-Korps, Dresden 1885 [Sa 1945g]
Mertens, Peter, Zivil-militärische Zusammenarbeit während des Ersten Weltkriegs. Die "Nebenregierungen" der Militärbefehlshaber im Königreich Sachsen (Schriften zur Sächsischen Geschichte und Volkskunde 11), Leipzig 2004 [Sa 2263]
Schimpff, Georg von, Das XII. Korps im Kriege 1870/71, Bd. 1-4, Dresden 1901 [Sa 1751]
Schuster, O., Francke, F. A., Geschichte der sächsischen Armee von deren Errichtung bis auf die neuste Zeit, T. 1, 2 u. 3 in 1 Bd., Leipzig 1885 [Sa 1650]
Verordnungsblatt für das XII. ( 1. Königlich Sächsische ) Armeekorps, Dresden 1912-1915, 4 Bände [X 16]
Vorschrift für den schriftlichen Verkehr des XII. Königl. Sächs. Armee-Korps, Dresden 1888 [Sa 1945 I]
[01] Mertens, Peter, Zivil-militärische Zusammenarbeit während des Ersten Weltkriegs. Die "Nebenregierungen" der Militärbefehlshaber im Königreich Sachsen (Schriften zur Sächsischen Geschichte und Volkskunde 11), Leipzig 2004, S. 199.
[02] Buschmann, Mirko, Zwischen Bündnis und Integration. Sachsens militärpolitischer Eintritt in den Norddeutschen Bund 1866/67 (Dresdner Historische Studien 5), Köln, Weimar, Wien 2005, S. 150-151.
[03] Mertens, Zivil-militärische Zusammenarbeit, S. 120. Zur Zusammensetzung der Armeekorps siehe Anlage 1 der Organisations-Bestimmungen aus Anlaß der Bildung eines 2. (neuen) Königlich Sächsischen Armeekorps in: 11351 Generalkommando des XIX. Armeekorps, Nr. 155 oder Königlich Sächsisches Militärverordnungsblatt, Nr. 9 vom 28.3.1899, hg. vom Sächsischen Kriegsministerium.
[04] Organisations-Bestimmungen (wie Anm. 3).
[05] Wörterbuch zur deutschen Militärgeschichte, Bd. A-Me, Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985, S. 26.
[06] Generalstab des IV. Armeekorps, Homepage des Vereins historische Uniformen des Deutschen Kaiserreichs 1871-1918 e.V., http://historische-uniformen.de/index.php?id=109, aufgerufen am 17. Juli 2012.
[07] Das sächsische Heer, seine Kommando-, Justiz- und Verwaltungsbehörden 1831-1921. Übersicht über die Quellenbestände des Militärarchivs der Deutschen Demokratischen Republik, Potsdam 1974, S. 127.
[08] Bei den in eckigen Klammern stehenden Angaben handelt es sich um die Bibliothekssignaturen im Hauptstaatsarchiv Dresden.
Die Bezeichnung Korps für einen aus Einheiten verschiedener Waffengattungen zusammengesetzten Truppenkörper existierte schon seit dem 17. Jahrhundert, dieser wurde jedoch zunächst anlassbezogen gebildet. Als ständige Gliederungsform setzten sich die Armeekorps in Preußen nach 1815 durch. Sie bildeten einen eigenen Territorialbezirk, aus dem sich die Truppen rekrutierten und in dem diese stationiert waren.
Der Beitritt Sachsens zum Norddeutschen Bund im Jahr 1867 beinhaltete auch den Abschluss einer Militärkonvention mit Preußen am 7. Februar 1867. Demnach behielt Sachsen ein eigenes Kontingent innerhalb des Reichsheeres, dieses war jedoch nach preußischem Muster zu strukturieren. [01] Demzufolge wurde am 1. April 1867 der Armeekommandostab gebildet, der seit dem 1. Januar 1868 die Bezeichnung Generalkommando führte. Zunächst bestand nur das XII. (1. Königlich Sächsische) Armeekorps mit Sitz in Dresden. Der Name XII. sagt aus, dass es sich um das 12. unter den 13 Armeekorps des Norddeutschen Bundesheeres handelt, und dass keine Einheiten anderer deutscher Staaten zum XII. Armeekorps gehörten. [02]
Am 1. April 1899 wurde das XIX. (2. Königlich Sächsische) Armeekorps mit Sitz in Leipzig errichtet. Dessen Einzugsgebiet bestand aus den Kreishauptmannschaften Chemnitz, Leipzig und Zwickau, das des XII. Armeekorps aus den Kreishauptmannschaften Bautzen und Dresden sowie den zur Kreishauptmannschaft Chemnitz gehörigen Amtshauptmannschaften Flöha und Marienberg. [03] Mit der Errichtung eines zweiten sächsischen Armeekorps ergaben sich unter anderem folgende Organisationsveränderungen: Zum 1. April wurde eine neue Division, die 4. (königlich sächsische) Division Nr. 40, und eine neue Infanterie-Brigade, die 8. (königlich sächsische) Infanterie-Brigade Nr. 89, errichtet. Die Garnison Riesa und der Truppenübungsplatz Zeithain wurden dem Verwaltungsbereich des XIX. Armeekorps unterstellt, Ersatz- und Landwehrangelegenheiten sowie die Angelegenheiten von Invaliden verblieben beim XII. Armeekorps. Die Verteilung des Truppenübungsplatzes Zeithain und des Schießplatzes Königsbrück auf die Truppenteile der beiden Armeekorps erfolgte ab dem 1. April durch das Kriegsministerium. [04]
Die Spitze des Armeekorps bildete der Kommandierende General zusammen mit dem Generalkommando. [05] Das Generalkommando setzte sich zusammen aus Generalstab, Adjutantur und Intendantur. Dem Chef des Generalstabs oblagen die gesamten Dienstgeschäfte, auch waren ihm die Offiziere des Generalkommandos unterstellt. Der Generalstab bestand aus zwei Generalstabsoffizieren, die für die Abwicklung der Dienstaufgaben zuständig waren. Zwei von ihren Regimentern abkommandierte Offiziere, die dem Chef des Generalstabs unterstanden, bildeten die Adjutantur. Die Intendantur, zuständig für die materielle Versorgung der Truppen, außer Waffen und Munition, setzte sich aus Zivil- und Militärbeamten zusammen. [06]
Nach der formellen Auflösung des Generalkommandos übernahm am 01.10.1919 das Abwicklungsamt des XII. Armeekorps dessen Funktionen. Ihm oblag nicht nur die Abwicklung bestehender Verbindlichkeiten des Reiches, sondern auch die Überführung von Armeeteilen in die Reichswehr. [07]
Bestandsverzeichnung
Bei dem vorliegenden Findbuch handelt es sich lediglich um eine Konversion des im Militärarchiv der DDR um 1964 erstellten Findbuchs, bei der einige geringfügige Korrekturen der Aktentitel vorgenommen wurden. Die vorhandene Klassifikation wurde beibehalten und basiert weitgehend auf der Sachgebietsgliederung des Abwicklungsamts. Im Zuge der Gesamtverpackung wurde der Bestand im Jahr 2004 neu signiert.
Literatur
Buschmann, Mirko, Zwischen Bündnis und Integration. Sachsens militärpolitischer Eintritt in den Norddeutschen Bund 1866/67 (Dresdner Historische Studien 5), Köln, Weimar, Wien 2005 [AA 280p] [08]
Das sächsische Heer, seine Kommando-, Justiz- und Verwaltungsbehörden 1831-1921. Übersicht über die Quellenbestände des Militärarchivs der Deutschen Demokratischen Republik , Potsdam 1974 [La 2492]
Dienstvorschriften für das XII. (Königl. Sächs.) Armee-Korps, Dresden 1887, 1891 [Sa 1945f]
Instruktion für den schriftlichen Verkehr des XII. (Königl. Sächs. Armee-Korps, Dresden 1885 [Sa 1945g]
Mertens, Peter, Zivil-militärische Zusammenarbeit während des Ersten Weltkriegs. Die "Nebenregierungen" der Militärbefehlshaber im Königreich Sachsen (Schriften zur Sächsischen Geschichte und Volkskunde 11), Leipzig 2004 [Sa 2263]
Schimpff, Georg von, Das XII. Korps im Kriege 1870/71, Bd. 1-4, Dresden 1901 [Sa 1751]
Schuster, O., Francke, F. A., Geschichte der sächsischen Armee von deren Errichtung bis auf die neuste Zeit, T. 1, 2 u. 3 in 1 Bd., Leipzig 1885 [Sa 1650]
Verordnungsblatt für das XII. ( 1. Königlich Sächsische ) Armeekorps, Dresden 1912-1915, 4 Bände [X 16]
Vorschrift für den schriftlichen Verkehr des XII. Königl. Sächs. Armee-Korps, Dresden 1888 [Sa 1945 I]
[01] Mertens, Peter, Zivil-militärische Zusammenarbeit während des Ersten Weltkriegs. Die "Nebenregierungen" der Militärbefehlshaber im Königreich Sachsen (Schriften zur Sächsischen Geschichte und Volkskunde 11), Leipzig 2004, S. 199.
[02] Buschmann, Mirko, Zwischen Bündnis und Integration. Sachsens militärpolitischer Eintritt in den Norddeutschen Bund 1866/67 (Dresdner Historische Studien 5), Köln, Weimar, Wien 2005, S. 150-151.
[03] Mertens, Zivil-militärische Zusammenarbeit, S. 120. Zur Zusammensetzung der Armeekorps siehe Anlage 1 der Organisations-Bestimmungen aus Anlaß der Bildung eines 2. (neuen) Königlich Sächsischen Armeekorps in: 11351 Generalkommando des XIX. Armeekorps, Nr. 155 oder Königlich Sächsisches Militärverordnungsblatt, Nr. 9 vom 28.3.1899, hg. vom Sächsischen Kriegsministerium.
[04] Organisations-Bestimmungen (wie Anm. 3).
[05] Wörterbuch zur deutschen Militärgeschichte, Bd. A-Me, Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985, S. 26.
[06] Generalstab des IV. Armeekorps, Homepage des Vereins historische Uniformen des Deutschen Kaiserreichs 1871-1918 e.V., http://historische-uniformen.de/index.php?id=109, aufgerufen am 17. Juli 2012.
[07] Das sächsische Heer, seine Kommando-, Justiz- und Verwaltungsbehörden 1831-1921. Übersicht über die Quellenbestände des Militärarchivs der Deutschen Demokratischen Republik, Potsdam 1974, S. 127.
[08] Bei den in eckigen Klammern stehenden Angaben handelt es sich um die Bibliothekssignaturen im Hauptstaatsarchiv Dresden.
Studanski, R.: Aufbau, Funktion und politische Wirksamkeit des Abwicklungsamtes des XII. Armeekorps (1919 - 1921). Potsdam, 1963. - Maschinenschriftliches Manuskript
Freiwilligenverbände.- Belagerungszustand.- Abwicklung preußischer und bayerischer Armeekorps.- Standorte der Reichswehr.- Arbeiterräte und Soldatenräte.- Russische Kriegsgefangene.- Olympiadeplanung 1916.- Auslieferung von Kriegsverbrechern.- Volkswehrverbände.- Spionageprozesse.- Gefangenenberichte.- Veterinärwesen.- Archivangelegenheiten.
Nach der formellen Auflösung des Generalkommandos übernahm am 01.10.1919 das Abwicklungsamt des XII. Armeekorps dessen Funktionen. Ihm oblag nicht nur die Abwicklung bestehender Verbindlichkeiten des Reiches, sondern auch die Überführung von Armeeteilen in die Reichswehr.
Weitere Angaben siehe 2.3.8.5 Verbände und Truppenteile der sächsischen Armee
Weitere Angaben siehe 2.3.8.5 Verbände und Truppenteile der sächsischen Armee
- 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
- um 1964 | Findbuch / Datenbank