Beständeübersicht
Bestand
Einleitung
Das Stellvertretende Generalkommando des XIX. Armeekorps
Die Bezeichnung Korps für einen aus Einheiten verschiedener Waffengattungen zusammengesetzten Truppenkörper existierte schon seit dem 17. Jahrhundert, dieser wurde jedoch zunächst anlassbezogen gebildet. Als ständige Gliederungsform setzten sich die Armeekorps in Preußen nach 1815 durch. Sie bildeten einen eigenen Territorialbezirk, aus dem sich die Truppen rekrutierten und in dem diese stationiert waren.
Der Beitritt Sachsens zum Norddeutschen Bund im Jahr 1867 beinhaltete auch den Abschluss einer Militärkonvention mit Preußen am 7. Februar 1867. Demnach behielt Sachsen ein eigenes Kontingent innerhalb des Reichsheeres, dieses war jedoch nach preußischem Muster zu strukturieren.[01] Demzufolge wurde am 1. April 1867 der Armeekommandostab gebildet, der seit dem 1. Januar 1868 die Bezeichnung Generalkommando führte. Zunächst bestand nur das XII. (1. Königlich Sächsische) Armeekorps mit Sitz in Dresden. Der Name XII. sagt aus, dass es sich um das 12. unter den 13 Armeekorps des Norddeutschen Bundesheeres handelt, und dass keine Einheiten anderer deutscher Staaten zum XII. Armeekorps gehörten.[02]
Am 1. April 1899 wurde das XIX. (2. Königlich Sächsische) Armeekorps mit Sitz in Leipzig errichtet. Dessen Einzugsgebiet bestand aus den Kreishauptmannschaften Chemnitz, Leipzig und Zwickau, das des XII. Armeekorps aus den Kreishauptmannschaften Bautzen und Dresden sowie den zur Kreishauptmannschaft Chemnitz gehörigen Amtshauptmannschaften Flöha und Marienberg.[03]
Mit Ausbruch des Ersten Weltkrieges nahm das Stellvertretende Generalkommando des XIX. Armeekorps seine Tätigkeit auf. Es war im Korpsbereich vor allem für die personelle und materielle Versorgung der Feldtruppen zuständig. Ihm oblagen insbesondere die Bewirtschaftung und Verteilung der Rohstoffe, die Arbeitskräftelenkung, die Zwangsbeschäftigung der Arbeiter, der Einsatz der Kriegsgefangenen sowie die Überwachung der Bevölkerung. An der Spitze stand der stellvertretende kommandierende General, unterstützt von einem Chef des Generalstabs.[04]
Schon kurz nach der Errichtung der Abteilungen des Generalkommandos kamen jedoch neue Aufgaben hinzu, so dass die Aufgabeneinteilung innerhalb der Abteilungen mehr zufällig als planvoll zustande kam.[05]
Wichtigste Aufgaben und Zuständigkeiten der Abteilungen Ia und Ib[06]
Wichtigste Aufgaben und Zuständigkeiten der Abteilungen IIa, IIb, IIc[07]
Wichtigste Aufgaben und Zuständigkeiten der Abteilungen III[08]
Als im Dezember 1916 in Berlin die Zentralpolizeistelle Mitte zur Sicherung militärischer Geheimnisse gegen Ausspähung errichtet wurde, folgte auch in Sachsen die Einrichtung von sogenannten Militärischen Polizeistellen, für den Bezirk des stellvertretenden Generalkommandos des XIX. Armeekorps in Chemnitz und Plauen, mit einem übergeordneten Abschnittsführer der Zentralpolizeistelle Mitte. Diese waren der Abteilung Ic angegliedert, wobei sie sowohl dem Militär als auch der Zentralstelle in Berlin unterstanden. Für die Beschaffung, Verwaltung und Bewirtschaftung der Rohstoffe war die Kriegsrohstoffabteilung des preußischen Kriegsministeriums zuständig. Für die Umsetzung der dort ergangenen Anweisungen war eine aus Abteilung Ib hervorgegangene Beschlagnahmeabteilung, seit 15.1.1917 Kriegsrohstoffstelle zuständig, die seit April 1917 zur Kriegsamtsstelle Leipzig gehörte. [09]
Innerhalb der Abteilungen gab es Überschneidungen bei den Zuständigkeiten, vor allem bei den Personalangelegenheiten der Unteroffiziere und Mannschaften in den Abteilungen Ia und IIb.[10]
Die Leiter der Abteilung IV, Verwaltungsstelle der Intendantur, waren dem jeweiligen stellvertretenden kommandierenden General verantwortlich. Gleichzeitig unterstanden sie als stellvertretende Intendaten dem Kriegsministerium. Die stellvertretenden Intendanturen waren unter anderem für Wucherbekämpfung und Militärwirtschaft zuständig.[11]
Stellvertretender Kommandierender General von 1914 bis 1918 war der General der Infanterie Hermann von Schweinitz (3.1.1851-9.10.1929), Chefs des Generalstabs beim Stellvertretenden Generalkommando waren Generalmajor Richard Gadegast (1.8.1853-1.9.1943) und Oberstleutnant Freise (- 15.10.1925).[12]
Im Zuge der Novemberrevolution 1918 übergaben die sächsischen Kommandanten ihre Zuständigkeit für die öffentliche Sicherheit an die Arbeiter- und Soldatenräte, wobei jedoch viele Inhaber von Führungspositionen mit den neuen Machthabern kooperierten. Mitte Dezember erfolgte die Kommandoübergabe des stellvertretenden Generalkommandos an den kommandierenden General Krug von Nidda, womit der stellvertretende Generalkommandant seines Auftrags entbunden war.[13]Bestandsverzeichnung
Bei dem vorliegenden Findbuch handelt es sich lediglich um eine Konversion des im Militärarchiv der DDR um 1960 erstellten Findbuchs, bei der einige geringfügige Korrekturen der Aktentitel vorgenommen wurden. Die vorhandene Klassifikation wurde beibehalten und basiert weitgehend auf der Sachgebietsgliederung des Stellvertretenden Generalkommandos des XIX. Armeekorps. Im Zuge der Gesamtverpackung wurde der Bestand im Jahr 2004 neu signiert. Eine Konkordanz zu den alten Signaturen befindet sich am Ende des Findbuchs.
[01] Mertens, Peter, Zivil-militärische Zusammenarbeit während des Ersten Weltkriegs. Die "Nebenregierungen" der Militärbefehlshaber im Königreich Sachsen (Schriften zur Sächsischen Geschichte und Volkskunde 11), Leipzig 2004, S. 199.
[02] Buschmann, Mirko, Zwischen Bündnis und Integration. Sachsens militärpolitischer Eintritt in den Norddeutschen Bund 1866/67 (Dresdner Historische Studien 5), Köln, Weimar, Wien 2005, S. 150-151.
[03] Mertens, Zivil-militärische Zusammenarbeit, S. 120. Zur Zusammensetzung der Armeekorps siehe Anlage 1 der Organisations-Bestimmungen aus Anlaß der Bildung eines 2. (neuen) Königlich Sächsischen Armeekorps in: 11351 Generalkommando des XIX. Armeekorps, Nr. 155 oder Königlich Sächsisches Militärverordnungsblatt, Nr. 9 vom 28.3.1899, hg. vom Sächsischen Kriegsministerium.
[04] Mertens, Zivil-militärische Zusammenarbeit, S. 207.
[05] Ebd., S. 206.
[06] Wörtlich übernommen aus Mertens, Zivil-militärische Zusammenarbeit, S. 209.
[07] Wörtlich übernommen aus Mertens, Zivil-militärische Zusammenarbeit, S. 213.
[08] Wörtlich übernommen aus Mertens, Zivil-militärische Zusammenarbeit, S. 216.
[09] Mertens, Zivil-militärische Zusammenarbeit, S. 211.
[10] Ebd., S. 214.
[11] Ebd., S. 217.
[12] Wegner, Günter, Stellenbesetzung der deutschen Heere 1815-1939, Bd. 1, Die höheren Kommandostellen, 1815-1939 (Formationsgeschichte und Stellenbesetzung der deutschen Streitkräfte 1815-1990 Teil 1), Osnabrück 1990, S. 83-84.
[13] Mertens, Zivil-militärische Zusammenarbeit, S. 393.
11352 Stellvertretendes Generalkommando des XIX. Armeekorps
Datierung | 1909 - 1921 |
---|---|
Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 69,20 |
Einleitung
Das Stellvertretende Generalkommando des XIX. Armeekorps
Die Bezeichnung Korps für einen aus Einheiten verschiedener Waffengattungen zusammengesetzten Truppenkörper existierte schon seit dem 17. Jahrhundert, dieser wurde jedoch zunächst anlassbezogen gebildet. Als ständige Gliederungsform setzten sich die Armeekorps in Preußen nach 1815 durch. Sie bildeten einen eigenen Territorialbezirk, aus dem sich die Truppen rekrutierten und in dem diese stationiert waren.
Der Beitritt Sachsens zum Norddeutschen Bund im Jahr 1867 beinhaltete auch den Abschluss einer Militärkonvention mit Preußen am 7. Februar 1867. Demnach behielt Sachsen ein eigenes Kontingent innerhalb des Reichsheeres, dieses war jedoch nach preußischem Muster zu strukturieren.[01] Demzufolge wurde am 1. April 1867 der Armeekommandostab gebildet, der seit dem 1. Januar 1868 die Bezeichnung Generalkommando führte. Zunächst bestand nur das XII. (1. Königlich Sächsische) Armeekorps mit Sitz in Dresden. Der Name XII. sagt aus, dass es sich um das 12. unter den 13 Armeekorps des Norddeutschen Bundesheeres handelt, und dass keine Einheiten anderer deutscher Staaten zum XII. Armeekorps gehörten.[02]
Am 1. April 1899 wurde das XIX. (2. Königlich Sächsische) Armeekorps mit Sitz in Leipzig errichtet. Dessen Einzugsgebiet bestand aus den Kreishauptmannschaften Chemnitz, Leipzig und Zwickau, das des XII. Armeekorps aus den Kreishauptmannschaften Bautzen und Dresden sowie den zur Kreishauptmannschaft Chemnitz gehörigen Amtshauptmannschaften Flöha und Marienberg.[03]
Mit Ausbruch des Ersten Weltkrieges nahm das Stellvertretende Generalkommando des XIX. Armeekorps seine Tätigkeit auf. Es war im Korpsbereich vor allem für die personelle und materielle Versorgung der Feldtruppen zuständig. Ihm oblagen insbesondere die Bewirtschaftung und Verteilung der Rohstoffe, die Arbeitskräftelenkung, die Zwangsbeschäftigung der Arbeiter, der Einsatz der Kriegsgefangenen sowie die Überwachung der Bevölkerung. An der Spitze stand der stellvertretende kommandierende General, unterstützt von einem Chef des Generalstabs.[04]
Schon kurz nach der Errichtung der Abteilungen des Generalkommandos kamen jedoch neue Aufgaben hinzu, so dass die Aufgabeneinteilung innerhalb der Abteilungen mehr zufällig als planvoll zustande kam.[05]
Wichtigste Aufgaben und Zuständigkeiten der Abteilungen Ia und Ib[06]
Wichtigste Aufgaben und Zuständigkeiten der Abteilungen IIa, IIb, IIc[07]
Wichtigste Aufgaben und Zuständigkeiten der Abteilungen III[08]
Als im Dezember 1916 in Berlin die Zentralpolizeistelle Mitte zur Sicherung militärischer Geheimnisse gegen Ausspähung errichtet wurde, folgte auch in Sachsen die Einrichtung von sogenannten Militärischen Polizeistellen, für den Bezirk des stellvertretenden Generalkommandos des XIX. Armeekorps in Chemnitz und Plauen, mit einem übergeordneten Abschnittsführer der Zentralpolizeistelle Mitte. Diese waren der Abteilung Ic angegliedert, wobei sie sowohl dem Militär als auch der Zentralstelle in Berlin unterstanden. Für die Beschaffung, Verwaltung und Bewirtschaftung der Rohstoffe war die Kriegsrohstoffabteilung des preußischen Kriegsministeriums zuständig. Für die Umsetzung der dort ergangenen Anweisungen war eine aus Abteilung Ib hervorgegangene Beschlagnahmeabteilung, seit 15.1.1917 Kriegsrohstoffstelle zuständig, die seit April 1917 zur Kriegsamtsstelle Leipzig gehörte. [09]
Innerhalb der Abteilungen gab es Überschneidungen bei den Zuständigkeiten, vor allem bei den Personalangelegenheiten der Unteroffiziere und Mannschaften in den Abteilungen Ia und IIb.[10]
Die Leiter der Abteilung IV, Verwaltungsstelle der Intendantur, waren dem jeweiligen stellvertretenden kommandierenden General verantwortlich. Gleichzeitig unterstanden sie als stellvertretende Intendaten dem Kriegsministerium. Die stellvertretenden Intendanturen waren unter anderem für Wucherbekämpfung und Militärwirtschaft zuständig.[11]
Stellvertretender Kommandierender General von 1914 bis 1918 war der General der Infanterie Hermann von Schweinitz (3.1.1851-9.10.1929), Chefs des Generalstabs beim Stellvertretenden Generalkommando waren Generalmajor Richard Gadegast (1.8.1853-1.9.1943) und Oberstleutnant Freise (- 15.10.1925).[12]
Im Zuge der Novemberrevolution 1918 übergaben die sächsischen Kommandanten ihre Zuständigkeit für die öffentliche Sicherheit an die Arbeiter- und Soldatenräte, wobei jedoch viele Inhaber von Führungspositionen mit den neuen Machthabern kooperierten. Mitte Dezember erfolgte die Kommandoübergabe des stellvertretenden Generalkommandos an den kommandierenden General Krug von Nidda, womit der stellvertretende Generalkommandant seines Auftrags entbunden war.[13]Bestandsverzeichnung
Bei dem vorliegenden Findbuch handelt es sich lediglich um eine Konversion des im Militärarchiv der DDR um 1960 erstellten Findbuchs, bei der einige geringfügige Korrekturen der Aktentitel vorgenommen wurden. Die vorhandene Klassifikation wurde beibehalten und basiert weitgehend auf der Sachgebietsgliederung des Stellvertretenden Generalkommandos des XIX. Armeekorps. Im Zuge der Gesamtverpackung wurde der Bestand im Jahr 2004 neu signiert. Eine Konkordanz zu den alten Signaturen befindet sich am Ende des Findbuchs.
[01] Mertens, Peter, Zivil-militärische Zusammenarbeit während des Ersten Weltkriegs. Die "Nebenregierungen" der Militärbefehlshaber im Königreich Sachsen (Schriften zur Sächsischen Geschichte und Volkskunde 11), Leipzig 2004, S. 199.
[02] Buschmann, Mirko, Zwischen Bündnis und Integration. Sachsens militärpolitischer Eintritt in den Norddeutschen Bund 1866/67 (Dresdner Historische Studien 5), Köln, Weimar, Wien 2005, S. 150-151.
[03] Mertens, Zivil-militärische Zusammenarbeit, S. 120. Zur Zusammensetzung der Armeekorps siehe Anlage 1 der Organisations-Bestimmungen aus Anlaß der Bildung eines 2. (neuen) Königlich Sächsischen Armeekorps in: 11351 Generalkommando des XIX. Armeekorps, Nr. 155 oder Königlich Sächsisches Militärverordnungsblatt, Nr. 9 vom 28.3.1899, hg. vom Sächsischen Kriegsministerium.
[04] Mertens, Zivil-militärische Zusammenarbeit, S. 207.
[05] Ebd., S. 206.
[06] Wörtlich übernommen aus Mertens, Zivil-militärische Zusammenarbeit, S. 209.
[07] Wörtlich übernommen aus Mertens, Zivil-militärische Zusammenarbeit, S. 213.
[08] Wörtlich übernommen aus Mertens, Zivil-militärische Zusammenarbeit, S. 216.
[09] Mertens, Zivil-militärische Zusammenarbeit, S. 211.
[10] Ebd., S. 214.
[11] Ebd., S. 217.
[12] Wegner, Günter, Stellenbesetzung der deutschen Heere 1815-1939, Bd. 1, Die höheren Kommandostellen, 1815-1939 (Formationsgeschichte und Stellenbesetzung der deutschen Streitkräfte 1815-1990 Teil 1), Osnabrück 1990, S. 83-84.
[13] Mertens, Zivil-militärische Zusammenarbeit, S. 393.
Kriegsausbruch.- Streiks 1917.- Flugwesen.- Militärdienstverweigerung.- Russische Kriegsgefangene.- Nachrichtenwesen.- Arbeiterräte und Soldatenräte.- Unruhen in Leipzig und Chemnitz.- Pferde, Waffen und Munition.- Deutsche Kriegswirtschaft.- Transportwesen und Nachrichtenwesen.- Spionageabwehr.- Liebesgaben.- Februarrevolution und Oktoberrevolution in Russland.- Gasschutzdienst.- Kraftfahrzeugwesen.- Armeesportfest 1917.- Grenzschutz.
Mit Ausbruch des Ersten Weltkrieges nahm das Stellvertretende Generalkommando seine Tätigkeit auf. Es war im Korpsbereich v. a. für die personelle und materielle Versorgung der Feldtruppen zuständig. Ihm oblagen insbesondere die Bewirtschaftung und Verteilung der Rohstoffe, die Arbeitskräftelenkung, die Zwangsbeschäftigung der Arbeiter, der Einsatz der Kriegsgefangenen sowie die Überwachung der Bevölkerung.
Weitere Angaben siehe 2.3.8.5 Verbände und Truppenteile der sächsischen Armee
Weitere Angaben siehe 2.3.8.5 Verbände und Truppenteile der sächsischen Armee
- 2024-10-29 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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