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Beständeübersicht

Bestand

11381 Landesregierung Sachsen, Ministerium der Finanzen

Datierung1945 - 1952
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)92,30

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Das Ressort Finanzen und Steuern der sächsischen Landesverwaltung wurde im Juli 1945 gebildet. Im Dezember 1946 entstand daraus das Ministerium der Finanzen. Es unterlag vielen Strukturveränderungen, die in der Übertragung von neuen Aufgaben begründet waren, z. B. der Mitwirkung an der Sequestrierung und Beschlagnahme von Vermögenswerten sowie der Erfüllung der Reparationsverpflichtungen. Nach Gründung der DDR wurden in verstärktem Maße Kompetenzen an das Finanzministerium der DDR übergeben. Im August 1952 wurde das Ministerium im Zuge der Verwaltungsreform aufgelöst. Die Aufgaben gingen an die Räte der Bezirke, Abteilungen Finanzen über. Weitere Angaben siehe 3. Land Sachsen 1945 - 1952
Zusammenarbeit mit der Besatzungsmacht und zentralen deutschen Behörden.- Handakten des Ministers Rohner als Mitglied des Landesvorstandes Sachsen der CDU.- Hochbau.- Strukturpläne, Stellenpläne und Geschäftsverteilungspläne der Landesregierung.- Besoldung und Tarife.- Landeshaushalt.- Stiftungen.- Reparationen.- Subventionen.- Sondervermögen.- Sequestrationen und Enteignungen.- Finanzangelegenheiten der Kreise und Gemeinden.- Finanzausgleich und Lastenausgleich.- Kommunale Wirtschaftsunternehmen.- Energieversorgung.- Finanzprüfung.- Landesvermögen.- Reichsvermögen und Wehrmachtsvermögen.- Jüdisches Vermögen.- Steuern und Darlehen.- Landespreisamt.- Währungsreform.- Landesrechnungshof.- Grundstücksrentamt.- Landesfinanzdirektion.- Zoll.- Wirtschaftssabotage.
Das Ressort Finanzen und Steuern wurde im Juli 1945 gebildet. Im Dezember 1946 entstand daraus das Ministerium der Finanzen. Es unterlag vielen Strukturveränderungen, die in der Übertragung von neuen Aufgaben begründet waren, z. B. der Mitwirkung an der Sequestrierung und Beschlagnahme von Vermögenswerten sowie der Erfüllung der Reparationsverpflichtungen. Nach Gründung der DDR wurden in verstärktem Maße Kompetenzen an das Finanzministerium der DDR übergeben. Im August 1952 wurde das Ministerium im Zuge der Verwaltungsreform aufgelöst. Die Aufgaben gingen an die Räte der Bezirke, Abteilungen Finanzen über.

Weitere Angaben siehe 3. Land Sachsen 1945 - 1952
  • 2023 | Elektronisches Findmittel
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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