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Beständeübersicht

Bestand

11396 Vereinigung Volkseigener Güter (VVG) des Landes Sachsen

Datierung(1925 - 1948) 1949 - 1954
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)3,50
Die Vereinigung volkseigener Güter (VVG) wurde im Juni 1949 auf Anordnung der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) gegründet[01]. Damit wurden die damals etwa 500 Volkseigenen Güter (VEG) in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in einer zentralen Wirtschaftsvereinigung zusammengeführt. Die VEG waren im Ergebnis der Bodenreform 1945 und aufgrund des SMAD-Befehls Nr. 64/1948 entstanden. Die damaligen Bodenreformverordnungen hatten vorgesehen, dass etwa ein Drittel des gebildeten Bodenfonds den Ländern, Kreisen und Gemeinden zugeteilt werden sollten. In Sachsen entstanden über 50 VEG, deren Grund und Boden, Viehbestand und technische Produktionsmittel staatliches Eigentum waren. Die wesentliche Aufgabe der VEG bestand in der Versorgung der Landwirtschaft mit Zuchtvieh sowie mit Saat- und Pflanzengut.

Die gebildete VVG als Anstalt des öffentlichen Rechts umfasste Landgüter und Gärtnereibetriebe, die aus Zweckmäßigkeitsgründen in Gebiets- und Fachvereinigungen (GVVG und FVVG) zusammengefasst wurden. Die Aufsicht über die GVVG und FVVG führte die DWK, Hauptverwaltung (HV) Land- und Forstwirtschaft. Die für die Land- und Forstwirtschaft verantwortlichen Minister der Länder hatten die Pflicht zur Kontrolle der den Volksgütern auferlegten Planerfüllung für den Bereich ihres Landes, über deren Durchführung sie an die HV Land- und Forstwirtschaft zu berichten hatten. Dem zentralen Organ in Berlin unterstanden in Sachsen die in GVVG Sachsen-Ost (Dresden) und Sachsen-West (Leipzig) zusammengefassten ca. 120 VEG, Gartenbaubetriebe, Baumschulen sowie andere Lehr- und Versuchseinrichtungen.

Entsprechend der Satzung[02] war die Verwirklichung rationeller und planmäßiger Produktion, die Sicherung der Rentabilität und die Entwicklung der durch die VVG erfassten volkseigenen Landwirtschaftsbetriebe Hauptaufgabe der VVG mit dem Zweck, hochwertiges Saatgut, Zucht- und Nutzvieh zur Versorgung der bäuerlichen Betriebe zu erzeugen sowie die zur Versorgung der Bevölkerung erforderlichen pflanzlichen und tierischen Erzeugnisse zu produzieren.

Zur Erfüllung der im Fünfjahrplan der Landwirtschaft gestellten Aufgaben wurden mit Wirkung vom 01. Januar 1951 fünf VVG als Anstalten des öffentlichen Rechts mit den Sitzen in Schwerin, Potsdam, Halle/Saale, Dresden und Erfurt gebildet, die dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft (MLF) der DDR unterstanden[03] . Die Länder hatten lediglich beratende und im Auftrage des MLF kontrollierende Funktionen. Ziel der Verordnung war es, die VEG zu landwirtschaftlichen Mustergütern zu entwickeln, welche dazu beitragen sollten, die Landwirtschaft auf eine höhere Stufe zu stellen.

Die Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung führte zur Auflösung der fünf VVG mit Wirkung vom 30. Juni 1952 und zur Bildung von fünf Verwaltungen volkseigener Güter (VVG), die den zuständigen Hauptabteilungen des MLF als nachgeordnete Verwaltungen unterstellt waren[04] . Entsprechend der neuen Verwaltungsstruktur in der DDR wurden Ende des Jahres 1952 weitere neun VVG in Rostock, Neubrandenburg, Frankfurt/Oder, Cottbus, Magdeburg, Gera, Suhl, Leipzig und Chemnitz gebildet, die ebenso der zuständigen Hauptabteilung des MLF als nachgeordnete Verwaltungen unterstellt waren[05] . Zum 01. April 1954 wurden die VVG als selbstständige Abteilungen Verwaltung Volkseigener Güter in die Räte der Bezirke eingegliedert[06] .

Das im Sächsischen Hauptstaatsarchiv vorliegende Schriftgut der VVG wurde in zwei Abgaben 1952/53 sowie 1971/72 an das Sächsische Landeshauptarchiv bzw. Staatsarchiv Dresden übergeben.

Die Verzeichnung der Unterlagen erfolgte 1997. Enthalten ist Schriftgut mit einem Umfang von 0,70 lfm, das bei der Bearbeitung des Bestands Landesregierung Sachsen, Ministerium für Land- und Forstwirtschaft als Fremdprovenienz herausgelöst und dem Bestand VVG zugeordnet wurde.

Der Bestand 11396 VVG stellt keine in sich geschlossene Überlieferung dar und weist Akteneinheiten mehrerer Provenienzen auf. Er enthält überwiegend Unterlagen zu Übernahmen und Grundstücksangelegenheiten devastierter Betriebe, Bilanzen und Jahresabschlüsse einzelner VEG sowie Tätigkeitsberichte des Kontrollausschusses mit einem Hauptüberlieferungszeitraum von 1949 bis 1952/53[07] . Aufgrund dieser Überlieferungslage lässt das Schriftgut auch nur bedingt Rückschlüsse auf die innere Struktur und den Verwaltungsaufbau der VVG zu.


[01] Anordnung über die Bildung der Vereinigung volkseigener Güter in der sowjetischen Besatzungszone vom 15.06.1949. Zentralverordnungsblatt, Jg. 1949, Nr. 57, S. 498.
[02] Satzung der Vereinigung volkseigener Güter in der sowjetischen Besatzungszone (VVG). Zentralverordnungsblatt, Jg. 1949, Nr. 57, S. 500.
[03] Verordnung über die Gründung von Vereinigungen volkseigener Güter vom 25.01.1951. Gesetzblatt der DDR, Jg. 1951, Nr. 10, S. 47.
[04] Anordnung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den ihm unterstellten Betrieben der volkseigenen Wirtschaft vom 10.08.1952. Ministerialblatt der DDR, Jg. 1952, Nr. 36, S. 127.
[05] Anordnung de Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den ihm unterstellten Betrieben der volkseigenen Wirtschaft vom 12.11.1952. Ministerialblatt der DDR, Jg. 1952, Nr. 50, S. 190.
[06] Anordnung über die Eingliederung der Verwaltung volkseigener Güter (VVG) in die Räte der Bezirke vom 24.03.1954. Zentralblatt der DDR, Jg. 1954, Nr. 13, S. 109.
[07] Der Bestand 11396 VVG enthält insgesamt Unterlagen aus dem Zeitraum 1945 bis 1954.
Übernahmen devastierter Betriebe.- Grundstücksangelegenheiten.- Bilanzen und Jahresabschlüsse einzelner Volkseigener Güter (VEG).- Tätigkeitsberichte des Kontrollausschusses.- Rundschreiben der VVG Land Sachsen.
Die Vereinigung Volkseigener Güter (VVG) wurde auf Anordnung der Deutschen Wirtschaftskommission vom 15.06.1949 gegründet. Ihre Hauptaufgabe bestand in der Verwirklichung rationeller Produktion der durch die VVG erfassten Landwirtschaftsbetriebe mit dem Zweck, die Landwirtschaft mit hochwertigem Zuchtvieh, Saat- und Pflanzgut zu versorgen. 1951 wurde sie eine Anstalt des öffentlichen Rechts auf Landesebene. Es wurden fünf VVG mit Sitz in Schwerin, Potsdam, Halle, Dresden und Erfurt gebildet, die dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der DDR unterstanden. 1952 erfolgte deren Auflösung und die Bildung von vorerst fünf, später weiteren neun Verwaltungen Volkseigener Güter. Im April 1954 wurden die VVG als selbständige Abteilungen in die Räte der Bezirke eingegliedert.
  • 2004 | Findbuch / Datenbank
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