Beständeübersicht
Bestand
11410 Kreistag / Kreisrat Bautzen
Datierung | 1945 - 1952 |
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Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 31,60 |
Sitzungen und Tätigkeit des Kreistages und Kreisrates.- Zusammenarbeit mit der Landesregierung, den Gemeinden sowie Parteien und Massenorganisationen.- Entnazifizierung.- Enteignungen.- Bodenreform.- Sorbenfragen.- Schulangelegenheiten.
Der Landkreis Bautzen umfasste das Gebiet der ehemaligen Amtshauptmannschaft Bautzen. Sein Profil wurde wesentlich durch die Landwirtschaft geprägt. Industrie war außer in der Stadt Bautzen nur gering vertreten; der Abbau von Kohle und Steinen gehörte zu den wenigen industriellen Erwerbszweigen im Territorium. Zu den Bewohnern des Landkreises zählten auch Angehörige der sorbischen Minderheit. Sorbische Ortsnamen, die in der NS- Zeit eingedeutscht worden waren, bekamen in Durchführung des Gesetzes zur Wahrung der Rechte der sorbischen Bevölkerung wieder ihre alte Form zurück.
Die Arbeit der neuen Kreisverwaltung, die unter den schwierigen Bedingungen der unmittelbaren Nachkriegszeit stattfand, war zum einen auf den personellen Neuaufbau, der mit einer Entlassung der NSDAP-Mitglieder verbunden war, gerichtet. Wirtschaftlich gehörten die Fragen der Bevölkerungsversorgung, einschließlich der der Umsiedler, der Sicherung der Energiewirtschaft, der Wasserversorgung und der industriellen Produktion überhaupt, sowie der Schaffung von Wohnraum zu den dringlichsten Aufgaben. Zu den in diesem Zusammenhang in den Kreisverwaltungen neu entstandenen Strukturteilen gehörten das Umsiedleramt sowie das Wirtschafts- und Wiederaufbauamt. Kreisboden- und Kreisentnazifizierungskommissionen entstanden unter Mitwirkung breiter Bevölkerungskreise und der Blockparteien. Die demokratische Kreisordnung Sachsens vom 16.01.1947 regelte die Aufgaben der seit den Gemeinde- und Kreistagswahlen vom Oktober 1946 bestehenden Kreistage. Zudem wurde die Zahl der Landkreise auf 29 und die der Stadtkreise auf 6 reduziert. 17 aufgehobene Stadtkreise wurden in die zuständigen Landkreise integriert. Die Kreistage übten ihre Funktion als Selbstverwaltungsorgane aus. Als übergeordnetes Organ fungierte der Landtag. Darüber hinaus konnten den Kreisen Auftragsangelegenheiten zugewiesen werden. Die zwischenzeitlich seit Mai 1946 errichteten 5 Bezirksverwaltungen in Sachsen, die als Organe der Landesverwaltung Aufsicht über die örtlichen Verwaltungen und Selbstverwaltungen führen sollten, gelangten kaum zur Wirksamkeit und wurden, da ihre Existenz im Widerspruch zur im Februar 1947 verabschiedeten sächsischen Verfassung stand, zum 25.03.1947 wieder aufgehoben. Mit der demokratischen Kreisordnung wurden die bisherigen Ortspolizeibehörden aufgelöst und Kreispolizeiämter errichtet und bisherige so genannte verwaltungspolizeiliche Aufgaben, wie Baupolizei- Bauaufsicht, Gesundheitspolizei und Gesundheitsaufsicht, den Fachdezernaten übertragen. 1949 wurden lokale staatliche Verwaltungsorgane, wie die Finanz-, Arbeits- und Steuerämter, in die Kreisverwaltungen integriert. Die Zahl der Gemeinden wurde mit den Gesetzen vom 27.04.1950 und vom 17.12.1951 drastisch reduziert. Seit der Gründung der DDR wurden die Strukturen der Kreisverwaltungen im Sinne einer Vereinheitlichung mehrfach angepasst. Auch die Behördenbezeichnung wurde nach mehreren Wechseln von „Landrat“, „Landratsamt“ und „Kreisrat“ mit Verordnung vom 11.08.1951 in Sachsen und den anderen Ländern der DDR in „Rat des Landkreises“ geändert. Mit dem Gesetz vom 23.07.1952 wurde die Verwaltungsstruktur wesentlich geändert. An Stelle der Länder wurden Bezirke installiert und neue Kreise eingerichtet, deren Kreisgebiet im Regelfall verkleinert wurde. Die Kreise waren den Bezirken verwaltungsmäßig unterstellt.
Das hier vorgelegte Findbuch wurde im Zuge laufender Retrokonversionsarbeiten auf Basis der Findkartei in den Jahren 2004/5 in eine Datenbank überführt, die ergänzt und redaktionell bearbeitet die Basis für das vorliegende Onlinefindbuch bildet.
Weitere Angaben siehe 3.4 Kreistage / Kreisräte
Die Arbeit der neuen Kreisverwaltung, die unter den schwierigen Bedingungen der unmittelbaren Nachkriegszeit stattfand, war zum einen auf den personellen Neuaufbau, der mit einer Entlassung der NSDAP-Mitglieder verbunden war, gerichtet. Wirtschaftlich gehörten die Fragen der Bevölkerungsversorgung, einschließlich der der Umsiedler, der Sicherung der Energiewirtschaft, der Wasserversorgung und der industriellen Produktion überhaupt, sowie der Schaffung von Wohnraum zu den dringlichsten Aufgaben. Zu den in diesem Zusammenhang in den Kreisverwaltungen neu entstandenen Strukturteilen gehörten das Umsiedleramt sowie das Wirtschafts- und Wiederaufbauamt. Kreisboden- und Kreisentnazifizierungskommissionen entstanden unter Mitwirkung breiter Bevölkerungskreise und der Blockparteien. Die demokratische Kreisordnung Sachsens vom 16.01.1947 regelte die Aufgaben der seit den Gemeinde- und Kreistagswahlen vom Oktober 1946 bestehenden Kreistage. Zudem wurde die Zahl der Landkreise auf 29 und die der Stadtkreise auf 6 reduziert. 17 aufgehobene Stadtkreise wurden in die zuständigen Landkreise integriert. Die Kreistage übten ihre Funktion als Selbstverwaltungsorgane aus. Als übergeordnetes Organ fungierte der Landtag. Darüber hinaus konnten den Kreisen Auftragsangelegenheiten zugewiesen werden. Die zwischenzeitlich seit Mai 1946 errichteten 5 Bezirksverwaltungen in Sachsen, die als Organe der Landesverwaltung Aufsicht über die örtlichen Verwaltungen und Selbstverwaltungen führen sollten, gelangten kaum zur Wirksamkeit und wurden, da ihre Existenz im Widerspruch zur im Februar 1947 verabschiedeten sächsischen Verfassung stand, zum 25.03.1947 wieder aufgehoben. Mit der demokratischen Kreisordnung wurden die bisherigen Ortspolizeibehörden aufgelöst und Kreispolizeiämter errichtet und bisherige so genannte verwaltungspolizeiliche Aufgaben, wie Baupolizei- Bauaufsicht, Gesundheitspolizei und Gesundheitsaufsicht, den Fachdezernaten übertragen. 1949 wurden lokale staatliche Verwaltungsorgane, wie die Finanz-, Arbeits- und Steuerämter, in die Kreisverwaltungen integriert. Die Zahl der Gemeinden wurde mit den Gesetzen vom 27.04.1950 und vom 17.12.1951 drastisch reduziert. Seit der Gründung der DDR wurden die Strukturen der Kreisverwaltungen im Sinne einer Vereinheitlichung mehrfach angepasst. Auch die Behördenbezeichnung wurde nach mehreren Wechseln von „Landrat“, „Landratsamt“ und „Kreisrat“ mit Verordnung vom 11.08.1951 in Sachsen und den anderen Ländern der DDR in „Rat des Landkreises“ geändert. Mit dem Gesetz vom 23.07.1952 wurde die Verwaltungsstruktur wesentlich geändert. An Stelle der Länder wurden Bezirke installiert und neue Kreise eingerichtet, deren Kreisgebiet im Regelfall verkleinert wurde. Die Kreise waren den Bezirken verwaltungsmäßig unterstellt.
Das hier vorgelegte Findbuch wurde im Zuge laufender Retrokonversionsarbeiten auf Basis der Findkartei in den Jahren 2004/5 in eine Datenbank überführt, die ergänzt und redaktionell bearbeitet die Basis für das vorliegende Onlinefindbuch bildet.
Weitere Angaben siehe 3.4 Kreistage / Kreisräte
- 1991, Konversion 2004, Nachtrag 2005 | Findbuch / elektronisches Findmittel
- 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5