Beständeübersicht
Bestand
11410 Kreistag / Kreisrat Bautzen
Datierung | 1945 - 1952 |
---|---|
Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 31,60 |
Sitzungen und Tätigkeit des Kreistages und Kreisrates.- Zusammenarbeit mit der Landesregierung, den Gemeinden sowie Parteien und Massenorganisationen.- Entnazifizierung.- Enteignungen.- Bodenreform.- Sorbenfragen.- Schulangelegenheiten.
Bitte beachten Sie, dass im Online-Findbuch nicht für alle Archivalien des Bestands Informationen angezeigt werden, da in den Erschließungsdaten personenbezogene Angaben enthalten sind. Aufgrund noch laufender Schutzfristen gem. § 10 SächsArchivG sind diese nicht frei zugänglich. Sollten Sie bei Ihren Recherchen nicht fündig werden, stellen Sie bitte eine schriftliche Anfrage.
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Der Landkreis Bautzen umfasste das Gebiet der ehemaligen Amtshauptmannschaft Bautzen. Zu den Bewohnern des Landkreises zählten auch Angehörige der sorbischen Minderheit. Sorbische Ortsnamen, die in der NS- Zeit eingedeutscht worden waren, bekamen in Durchführung des Gesetzes zur Wahrung der Rechte der sorbischen Bevölkerung wieder ihre alte Form zurück.
Die Arbeit der neuen Kreisverwaltung - unter den schwierigen Bedingungen der unmittelbaren Nachkriegszeit - war zum einen auf den personellen Neuaufbau gerichtet. Wirtschaftlich gehörten die Fragen der Bevölkerungsversorgung, einschließlich der der Umsiedler, der Sicherung der Energiewirtschaft, der Wasserversorgung und der industriellen Produktion, sowie der Schaffung von Wohnraum zu den dringlichsten Aufgaben. Zu den in diesem Zusammenhang in den Kreisverwaltungen neu entstandenen Strukturteilen gehörten das Umsiedleramt sowie das Wirtschafts- und Wiederaufbauamt. Kreisboden- und Kreisentnazifizierungskommissionen entstanden unter Mitwirkung breiter Bevölkerungskreise und der Blockparteien. Die demokratische Kreisordnung Sachsens vom 16.01.1947 regelte die Aufgaben der seit den Gemeinde- und Kreistagswahlen vom Oktober 1946 bestehenden Kreistage. Zudem wurde die Zahl der Landkreise auf 29 und die der Stadtkreise auf 6 reduziert. 17 aufgehobene Stadtkreise wurden in die zuständigen Landkreise integriert. Die Kreistage übten ihre Funktion als Selbstverwaltungsorgane aus. Als übergeordnetes Organ fungierte der Landtag. Darüber hinaus konnten den Kreisen Auftragsangelegenheiten zugewiesen werden. Die zwischenzeitlich seit Mai 1946 errichteten 5 Bezirksverwaltungen in Sachsen, die als Organe der Landesverwaltung Aufsicht über die örtlichen Verwaltungen und Selbstverwaltungen führen sollten, gelangten kaum zur Wirksamkeit und wurden, da ihre Existenz im Widerspruch zur im Februar 1947 verabschiedeten sächsischen Verfassung stand, zum 25.03.1947 wieder aufgehoben. Mit der demokratischen Kreisordnung wurden die bisherigen Ortspolizeibehörden aufgelöst und Kreispolizeiämter errichtet und bisherige so genannte verwaltungspolizeiliche Aufgaben, wie Baupolizei- Bauaufsicht, Gesundheitspolizei und Gesundheitsaufsicht, den Fachdezernaten übertragen. 1949 erfolgte eine Integration der lokalen staatlichen Verwaltungsorgane, wie die Finanz-, Arbeits- und Steuerämter, in die Kreisverwaltungen. Die Zahl der Gemeinden reduzierte sich mit den Gesetzen vom 27.04.1950 und vom 17.12.1951 drastisch. Seit der Gründung der DDR wurden die Strukturen der Kreisverwaltungen im Sinne einer Vereinheitlichung mehrfach angepasst. Auch die Behördenbezeichnung wechselte von „Landrat“, „Landratsamt“ und „Kreisrat“ mit Verordnung vom 11.08.1951 in Sachsen und den anderen Ländern der DDR in „Rat des Landkreises“. Mit dem Gesetz vom 23.07.1952 änderte sich die Verwaltungsstruktur wesentlich. An Stelle der Länder wurden Bezirke installiert und neue Kreise eingerichtet, deren Kreisgebiet im Regelfall verkleinert wurde. Die Kreise waren den Bezirken verwaltungsmäßig unterstellt.
Das hier vorgelegte Findbuch wurde im Zuge laufender Retrokonversionsarbeiten auf Basis der Findkartei in den Jahren 2004/5 in eine Datenbank überführt, die ergänzt und redaktionell bearbeitet die Basis für das vorliegende Onlinefindbuch bildet.
Für die Einsichtnahme von Archivalien kann ein Antrag auf Verkürzung von Schutzfristen notwendig sein, da personenbezogene Informationen in den Archivalien enthalten sein können, die noch nicht frei zugänglich sind. Bitte beachten Sie dies im Vorfeld eines Nutzungsbesuchs. Um eine Prüfung vorzubereiten, können Sie bereits zusammen mit der Vorbestellung einen Antrag auf eine Verkürzung der Schutzfristen stellen.
Weitere Angaben siehe 3.4 Kreistage / Kreisräte
Die Arbeit der neuen Kreisverwaltung - unter den schwierigen Bedingungen der unmittelbaren Nachkriegszeit - war zum einen auf den personellen Neuaufbau gerichtet. Wirtschaftlich gehörten die Fragen der Bevölkerungsversorgung, einschließlich der der Umsiedler, der Sicherung der Energiewirtschaft, der Wasserversorgung und der industriellen Produktion, sowie der Schaffung von Wohnraum zu den dringlichsten Aufgaben. Zu den in diesem Zusammenhang in den Kreisverwaltungen neu entstandenen Strukturteilen gehörten das Umsiedleramt sowie das Wirtschafts- und Wiederaufbauamt. Kreisboden- und Kreisentnazifizierungskommissionen entstanden unter Mitwirkung breiter Bevölkerungskreise und der Blockparteien. Die demokratische Kreisordnung Sachsens vom 16.01.1947 regelte die Aufgaben der seit den Gemeinde- und Kreistagswahlen vom Oktober 1946 bestehenden Kreistage. Zudem wurde die Zahl der Landkreise auf 29 und die der Stadtkreise auf 6 reduziert. 17 aufgehobene Stadtkreise wurden in die zuständigen Landkreise integriert. Die Kreistage übten ihre Funktion als Selbstverwaltungsorgane aus. Als übergeordnetes Organ fungierte der Landtag. Darüber hinaus konnten den Kreisen Auftragsangelegenheiten zugewiesen werden. Die zwischenzeitlich seit Mai 1946 errichteten 5 Bezirksverwaltungen in Sachsen, die als Organe der Landesverwaltung Aufsicht über die örtlichen Verwaltungen und Selbstverwaltungen führen sollten, gelangten kaum zur Wirksamkeit und wurden, da ihre Existenz im Widerspruch zur im Februar 1947 verabschiedeten sächsischen Verfassung stand, zum 25.03.1947 wieder aufgehoben. Mit der demokratischen Kreisordnung wurden die bisherigen Ortspolizeibehörden aufgelöst und Kreispolizeiämter errichtet und bisherige so genannte verwaltungspolizeiliche Aufgaben, wie Baupolizei- Bauaufsicht, Gesundheitspolizei und Gesundheitsaufsicht, den Fachdezernaten übertragen. 1949 erfolgte eine Integration der lokalen staatlichen Verwaltungsorgane, wie die Finanz-, Arbeits- und Steuerämter, in die Kreisverwaltungen. Die Zahl der Gemeinden reduzierte sich mit den Gesetzen vom 27.04.1950 und vom 17.12.1951 drastisch. Seit der Gründung der DDR wurden die Strukturen der Kreisverwaltungen im Sinne einer Vereinheitlichung mehrfach angepasst. Auch die Behördenbezeichnung wechselte von „Landrat“, „Landratsamt“ und „Kreisrat“ mit Verordnung vom 11.08.1951 in Sachsen und den anderen Ländern der DDR in „Rat des Landkreises“. Mit dem Gesetz vom 23.07.1952 änderte sich die Verwaltungsstruktur wesentlich. An Stelle der Länder wurden Bezirke installiert und neue Kreise eingerichtet, deren Kreisgebiet im Regelfall verkleinert wurde. Die Kreise waren den Bezirken verwaltungsmäßig unterstellt.
Das hier vorgelegte Findbuch wurde im Zuge laufender Retrokonversionsarbeiten auf Basis der Findkartei in den Jahren 2004/5 in eine Datenbank überführt, die ergänzt und redaktionell bearbeitet die Basis für das vorliegende Onlinefindbuch bildet.
Für die Einsichtnahme von Archivalien kann ein Antrag auf Verkürzung von Schutzfristen notwendig sein, da personenbezogene Informationen in den Archivalien enthalten sein können, die noch nicht frei zugänglich sind. Bitte beachten Sie dies im Vorfeld eines Nutzungsbesuchs. Um eine Prüfung vorzubereiten, können Sie bereits zusammen mit der Vorbestellung einen Antrag auf eine Verkürzung der Schutzfristen stellen.
Weitere Angaben siehe 3.4 Kreistage / Kreisräte
- 1991, Konversion 2004, Nachtrag 2005 | Findbuch / elektronisches Findmittel
- 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5