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Beständeübersicht

Bestand

11470 Staatliches Vertragskontor

Datierung1949 - 1953
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)0,60
Zusammenarbeit mit der Landesregierung Sachsen.- Regulierung der Materialversorgung für private Betriebe.- Exporte.- Schrottaufbereitung.- Fertigungsprogramme.- Lieferverträge.
Staatliche Vertragskontore wurden in den Ländern der Sowjetischen Besatzungszone durch Beschluss S 151/49 der Deutschen Wirtschaftskommission vom 18.05.1949 gebildet. Sie hatten die Aufgabe, den Abschluss von Verträgen zwischen privaten Betrieben und staatlichen bzw. genossenschaftlichen Vertragspartnern zu vermitteln, gegebenenfalls selbst diese Verträge abzuschließen. Vertragskontore waren den Wirtschaftsministerien der Länder unterstellt. Zum 30.11.1952 wurden die bisherigen Staatlichen Vertragskontore aufgelöst und zum 01.12.1952 in jedem Bezirk neu gegründet. Nach nur kurzer Existenz sollten schließlich die Vertragskontore der Bezirke bis 01.04.1954 in die Bezirksdirektionen der Industrie- und Handelskammern integriert werden.
  • 1986 | Findbuch
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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