Beständeübersicht
Bestand
12620 Nachlass Familie von Tettenborn
Datierung | 1741 - 1943 |
---|---|
Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 0,70 |
Der im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden verwahrte Nachlass der Familie von Tettenborn umfasst Aufzeichnungen, welche die Entwicklungslinien sowohl des adligen Geschlechts derer von Tettenborn als auch des Bürgergeschlechts von Tettenborn (Tettenborn) detailliert nachzeichnen. Als Namensgeber beider Geschlechter fungierte das Dorf Tettenborn, etwa 17 km nordwestlich von Nordhausen, das dem Adelsgeschlecht als Stammsitz diente und zugleich Herkunftsort des Bürgergeschlechtes war. Trotz dieser geographischen Parallelen ist eine verwandtschaftliche Verflechtung beider Linien nicht eindeutig nachzuweisen.
Zur Geschichte des Adelsgeschlechtes von Tettenborn
Erstmals Erwähnung findet das adlige Geschlecht derer von Tettenborn in Urkunden des Klosters Walkenried, in denen für das Jahr 1237 die Existenz zweier Brüder von Tettenborn, Heinrich und Berthold, nachweisbar ist. Wahrscheinlich ist, dass es sich dabei um einen los-gelösten Zweig des stammverwandten Geschlechts derer von Liebenrode handelte, welcher das Rittergut Tettenborn gründete und zu seinem Stammsitz wählte. Im Jahre 1654 belehnte Johann Graf von Wittgenstein und Hohenstein den Ritter Hans von Tettenborn, seine Vettern sowie ihre männlichen Leibes- und Lehnserben mit dem Rittergut und den Dörfern Tettenborn und Steinsee. Nach dem Tode Hans von Tettenborns im Jahre 1664 wurde das Gut zweige-teilt. Während der im Norden gelegene Hof mit den dazugehörigen Ländereien weiterhin als Stammgut der von Tettenbornschen Familie fungierte, verkaufte man den südlichen Teil des Gutes. Erst 1763 gelangte dieser wieder in den Besitz der Familie. Bis Mitte des 19. Jahrhunderts blieb das Rittergut im Eigentum derer von Tettenborn und wurde erst im Jahre 1851 vollständig veräußert.
Das Wappen derer von Tettenborn zeigt einen silbernen Schild mit schräg liegendem schwar-zen Doppelhaken. Darüber befindet sich als Zier ein offener Ritterhelm mit zwei Adlerflügeln, welche drei schwarze mit einer Krone bedeckte Nägel umkränzen.
Wie viele alte adelige Geschlechter hat auch das von Tettenbornsche in seiner langen Historie Persönlichkeiten hervorgebracht, die in exponierten Positionen eine bedeutende Rolle spielten. Der wohl bekannteste unter ihnen war der in russischen Diensten stehende Oberst Friedrich Karl Freiherr von Tettenborn, der in den napoleonischen Befreiungskriegen von sich Reden machte. Als Kommandierendem eines aus Husaren, Dragonern und Kosaken bestehenden Korps gelang es ihm im Jahre 1813 in Hamburg einzuziehen und die Stadt von der französi-schen Besatzung zu befreien.
Zur Geschichte des Bürgergeschlechtes Tettenborn
Neben dem Adelsgeschlecht derer von Tettenborn ist zu Beginn des 14. Jahrhunderts auch erstmals ein Bürgergeschlecht von Tettenborn, später nur Tettenborn, nachweisbar. So findet sich in den ältesten Aufzeichnungen bereits im Jahre 1310 ein Conrad von Tettenborn als Fleischhändler in Nordhausen sowie im Jahre 1316 ein Conrad von Tettenborn als Ratsherr der Stadt Ellrich. In beiden Fällen handelte es sich wahrscheinlich um aus Tettenborn ausge-wanderte Bauern. In den folgenden Jahrhunderten breiteten sich Mitglieder des bürgerlichen Geschlechts von Ellrich und Nordhausen u.a. in die Städte Sangerhausen, Wernigerode und Helmstedt weiter aus und schufen damit die Voraussetzungen für den Bestand der Tettenbornschen Linie bis in die heutige Zeit.
Das Wappen der bürgerlichen Familie Tettenborn, nur erhalten geblieben in einem Siegel von 1363, enthält in einem Vierpass den stehenden Schild in dreieckiger Gestalt. Der Vierpass liegt wiederum auf einem auf die Spitze gestellten Viereck. Die Schildfigur bildet ein links liegender geschachter Schrägbalken. Im Jahre 1913 wurde nach diesem Siegel ein neues voll-ständiges Wappen kreiert. Dieses zeigt einen im silbernen Schild dreireihig rot-weiß ge-schachten Schrägbalken, einen Stechhelm mit rotem Hirschgeweih und Reichsadler sowie einen Schweif aus hervorragenden Pfauenfedern.
Der Bestand "Familiennachlass von Tettenborn (D)" wurde am 19. März 1945 von Frau Clara von Tettenborn dem Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden übergeben.
Verweis
Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand 12881 Genealogica Nr. 5591, 5592.
Zur Geschichte des Adelsgeschlechtes von Tettenborn
Erstmals Erwähnung findet das adlige Geschlecht derer von Tettenborn in Urkunden des Klosters Walkenried, in denen für das Jahr 1237 die Existenz zweier Brüder von Tettenborn, Heinrich und Berthold, nachweisbar ist. Wahrscheinlich ist, dass es sich dabei um einen los-gelösten Zweig des stammverwandten Geschlechts derer von Liebenrode handelte, welcher das Rittergut Tettenborn gründete und zu seinem Stammsitz wählte. Im Jahre 1654 belehnte Johann Graf von Wittgenstein und Hohenstein den Ritter Hans von Tettenborn, seine Vettern sowie ihre männlichen Leibes- und Lehnserben mit dem Rittergut und den Dörfern Tettenborn und Steinsee. Nach dem Tode Hans von Tettenborns im Jahre 1664 wurde das Gut zweige-teilt. Während der im Norden gelegene Hof mit den dazugehörigen Ländereien weiterhin als Stammgut der von Tettenbornschen Familie fungierte, verkaufte man den südlichen Teil des Gutes. Erst 1763 gelangte dieser wieder in den Besitz der Familie. Bis Mitte des 19. Jahrhunderts blieb das Rittergut im Eigentum derer von Tettenborn und wurde erst im Jahre 1851 vollständig veräußert.
Das Wappen derer von Tettenborn zeigt einen silbernen Schild mit schräg liegendem schwar-zen Doppelhaken. Darüber befindet sich als Zier ein offener Ritterhelm mit zwei Adlerflügeln, welche drei schwarze mit einer Krone bedeckte Nägel umkränzen.
Wie viele alte adelige Geschlechter hat auch das von Tettenbornsche in seiner langen Historie Persönlichkeiten hervorgebracht, die in exponierten Positionen eine bedeutende Rolle spielten. Der wohl bekannteste unter ihnen war der in russischen Diensten stehende Oberst Friedrich Karl Freiherr von Tettenborn, der in den napoleonischen Befreiungskriegen von sich Reden machte. Als Kommandierendem eines aus Husaren, Dragonern und Kosaken bestehenden Korps gelang es ihm im Jahre 1813 in Hamburg einzuziehen und die Stadt von der französi-schen Besatzung zu befreien.
Zur Geschichte des Bürgergeschlechtes Tettenborn
Neben dem Adelsgeschlecht derer von Tettenborn ist zu Beginn des 14. Jahrhunderts auch erstmals ein Bürgergeschlecht von Tettenborn, später nur Tettenborn, nachweisbar. So findet sich in den ältesten Aufzeichnungen bereits im Jahre 1310 ein Conrad von Tettenborn als Fleischhändler in Nordhausen sowie im Jahre 1316 ein Conrad von Tettenborn als Ratsherr der Stadt Ellrich. In beiden Fällen handelte es sich wahrscheinlich um aus Tettenborn ausge-wanderte Bauern. In den folgenden Jahrhunderten breiteten sich Mitglieder des bürgerlichen Geschlechts von Ellrich und Nordhausen u.a. in die Städte Sangerhausen, Wernigerode und Helmstedt weiter aus und schufen damit die Voraussetzungen für den Bestand der Tettenbornschen Linie bis in die heutige Zeit.
Das Wappen der bürgerlichen Familie Tettenborn, nur erhalten geblieben in einem Siegel von 1363, enthält in einem Vierpass den stehenden Schild in dreieckiger Gestalt. Der Vierpass liegt wiederum auf einem auf die Spitze gestellten Viereck. Die Schildfigur bildet ein links liegender geschachter Schrägbalken. Im Jahre 1913 wurde nach diesem Siegel ein neues voll-ständiges Wappen kreiert. Dieses zeigt einen im silbernen Schild dreireihig rot-weiß ge-schachten Schrägbalken, einen Stechhelm mit rotem Hirschgeweih und Reichsadler sowie einen Schweif aus hervorragenden Pfauenfedern.
Der Bestand "Familiennachlass von Tettenborn (D)" wurde am 19. März 1945 von Frau Clara von Tettenborn dem Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden übergeben.
Verweis
Hauptstaatsarchiv Dresden, Bestand 12881 Genealogica Nr. 5591, 5592.
Familiengeschichte.- Ortsgeschichte.- Urkundensammlung.- Ahnentafel.- Karten.
Die Familie von Tettenborn gehört zum deutschen Uradel. In einer Urkunde des Klosters Walkenried wurde sie im Jahre 1237 erwähnt. Bis Anfang des 19. Jahrhunderts waren die von Tettenborns in dem gleichnamigen Ort ansässig. Dessen Gründung soll auf einen Fürsten "Dedo" oder "Tette" aus dem Gefolge des Sachsenherzogs Wittekind zurückgehen, der um 800 hier ein Vorwerk errichten ließ und es später einem seiner Ritter übergab. Tettenborn war immer Grenzland: zunächst zwischen Sachsen und Franken, dann zwischen den Grafschaften Clettenberg und Scharzfeld, schließlich, zur Grafschaft Hohnstein gehörend, zwischen Preußen, Hannover und Braunschweig. Im 19. Jahrhundert erwarb die Familie Besitzungen im damaligen Kurkreis.
- 2006 | Findbuch / elektronisches Findmittel
- 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5