Beständeübersicht
Bestand
12683 Nachlass Karl Friedrich von Gerber
Datierung | 1847 - 1891 |
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Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 0,70 |
Karl Friedrich Wilhelm Gerber, ab 1859 von Gerber, wurde am 11. April 1823 in Ebe-leben bei Sondershausen geboren. Er war ein bedeutender Jurist, Hochschullehrer und Minister des Kultus und öffentlichen Unterrichts in Sachsen.
Gerber entstammte einer thüringischen Familie und war der Sohn des Professors Friedrich Gerber (1776-1859) und dessen zweiter Ehefrau Wilhelmine Köppel (1794-1858).
Gerber heiratete in erster Ehe am 9. September 1848 in Sondershausen Rosalie von Bloedau (1829-1859) Aus dieser Ehe stammen die Kinder Luise, Klara und Richard. In zweiter Ehe heiratete er am 16. Mai 1861 deren jüngere Schwester seiner verstorbenen Ehefrau, Helene von Bloedau (1838-1909) Aus dieser Ehe stammen die Kinder Marie und Karl.
Nach seinem 1840 in Leipzig begonnenen und 1841 in Heidelberg fortgesetzten Studium der Rechtswissenschaft wurde Gerber 1844 an der Universität Jena habili-tierte. Die Berufung als Professor an der Universität Erlangen erfolgte 1847. 1851 wechselte er an die Universität Tübingen. Als Vizekanzler und seit 1856 Kanzler der Universität Tübingen besaß er von 1851 bis 1862 ein Mandat im württembergischem Landtag.
1862 folgte Gerber einem Ruf als Professor nach Jena, ging aber schon im folgen-den Jahr 1863 an die Universität Leipzig. 1867 wurde er zum Mitglied des verfas-sunggebenden norddeutschen Reichstags gewählt.
Gerber beteiligte sich an der synodalen Umgestaltung der sächsischen Landeskir-che. Nach dem Rücktritt Johann Paul von Falkensteins wurde er 1871 mit dem Amt des Kultusministers betraut. Er setzte die Reform der Landeskirche um und erreichte ein neues Volksschulgesetz. Er förderte die Universität Leipzig mit ihrer Universitätsbibliothek. Nach Ableben von Alfred von Fabrice, übernahm Gerber im Frühjahr 1891 die Gesamtleitung der sächsischen Politik. Gerber starb am 23. Dezember 1891 in Dresden.
Ehrungen:
Verleihung des Ritterkreuzes zum Orden der Württembergischen Krone am 27. Sep-tember 1859. Am 1. Juli 1872 Wahl zum Ehrenmitglied der Sächsischen Akademie der Wissenschaften. Erhebung in den sächsischen erblichen Adelsstand am 18. Juni 1878.
Werke:
System des deutschen Privatrechts, mehrere Bände 1848/49.
Grundzüge eines Systems des deutschen Staatsrechts, 1865.
Bestandsgeschichte:
Dieser Bestand an Briefen des sächsischen Kultusministers Dr. Carl Friedrich von Gerber wurde von Frau Marie von Gerber (Tochter) im Jahr 1936 an das Sächsische Hauptstaatsarchiv übergeben.
Gerber entstammte einer thüringischen Familie und war der Sohn des Professors Friedrich Gerber (1776-1859) und dessen zweiter Ehefrau Wilhelmine Köppel (1794-1858).
Gerber heiratete in erster Ehe am 9. September 1848 in Sondershausen Rosalie von Bloedau (1829-1859) Aus dieser Ehe stammen die Kinder Luise, Klara und Richard. In zweiter Ehe heiratete er am 16. Mai 1861 deren jüngere Schwester seiner verstorbenen Ehefrau, Helene von Bloedau (1838-1909) Aus dieser Ehe stammen die Kinder Marie und Karl.
Nach seinem 1840 in Leipzig begonnenen und 1841 in Heidelberg fortgesetzten Studium der Rechtswissenschaft wurde Gerber 1844 an der Universität Jena habili-tierte. Die Berufung als Professor an der Universität Erlangen erfolgte 1847. 1851 wechselte er an die Universität Tübingen. Als Vizekanzler und seit 1856 Kanzler der Universität Tübingen besaß er von 1851 bis 1862 ein Mandat im württembergischem Landtag.
1862 folgte Gerber einem Ruf als Professor nach Jena, ging aber schon im folgen-den Jahr 1863 an die Universität Leipzig. 1867 wurde er zum Mitglied des verfas-sunggebenden norddeutschen Reichstags gewählt.
Gerber beteiligte sich an der synodalen Umgestaltung der sächsischen Landeskir-che. Nach dem Rücktritt Johann Paul von Falkensteins wurde er 1871 mit dem Amt des Kultusministers betraut. Er setzte die Reform der Landeskirche um und erreichte ein neues Volksschulgesetz. Er förderte die Universität Leipzig mit ihrer Universitätsbibliothek. Nach Ableben von Alfred von Fabrice, übernahm Gerber im Frühjahr 1891 die Gesamtleitung der sächsischen Politik. Gerber starb am 23. Dezember 1891 in Dresden.
Ehrungen:
Verleihung des Ritterkreuzes zum Orden der Württembergischen Krone am 27. Sep-tember 1859. Am 1. Juli 1872 Wahl zum Ehrenmitglied der Sächsischen Akademie der Wissenschaften. Erhebung in den sächsischen erblichen Adelsstand am 18. Juni 1878.
Werke:
System des deutschen Privatrechts, mehrere Bände 1848/49.
Grundzüge eines Systems des deutschen Staatsrechts, 1865.
Bestandsgeschichte:
Dieser Bestand an Briefen des sächsischen Kultusministers Dr. Carl Friedrich von Gerber wurde von Frau Marie von Gerber (Tochter) im Jahr 1936 an das Sächsische Hauptstaatsarchiv übergeben.
Beschorner, H.: Karl von Gerber. In: Sächsische Lebensbilder. Bd. 1. Dresden, 1930, S. 87 - 108
Gutachten.- Briefwechsel, überwiegend mit Professoren, sächsischen Ministern, Staatsbeamten und Hofbeamten.
Karl Friedrich von Gerber lebte von 1823 bis 1891. Von 1871 bis 1891 war er Sächsischer Minister des Kultus und Öffentlichen Unterrichts.
- 2020 | Findbuch / elektronisches Findmittel
- 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5