Beständeübersicht
Bestand
12926 Grundherrschaft Niederschöna bei Freiberg
Datierung | 1841 - 1844 |
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Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 0,10 |
Ablösungen.
Niederschöna, nordöstlich von Freiberg, wurde erstmals 1350 als allodium erwähnt. Der Ort gehörte in den Jahren 1551, 1696 und 1764 zum Rittergut Krummenhennersdorf. Im 18. Jahrhundert ist für Niederschöna ein Vorwerk nachweisbar. Ein Freigut wird für 1875 erwähnt. Die Grundherrschaft war schriftsässig und übte Erb- und Obergerichtsbarkeit aus.
Nachweislich zählte Niederschöna 1378 zum castrum Tharandt und seit 1696 zum Erbamt Meißen. Ab 1843 lag der Ort im Zuständigkeitsbereich des Amtes Freiberg. Seit 1856 unterstand er dem Gerichtsamt Freiberg und ab 1875 der Amtshausptmannschaft Freiberg.
Weitere Angaben siehe 6. Herrschaften.
Nachweislich zählte Niederschöna 1378 zum castrum Tharandt und seit 1696 zum Erbamt Meißen. Ab 1843 lag der Ort im Zuständigkeitsbereich des Amtes Freiberg. Seit 1856 unterstand er dem Gerichtsamt Freiberg und ab 1875 der Amtshausptmannschaft Freiberg.
Weitere Angaben siehe 6. Herrschaften.
- 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
- o. D. | Findkartei