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Beständeübersicht

Bestand

13028 Stadtpolizeideputation Dresden

Datierung1827 - 1853
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)0,80
Im Juni 1831 übernahm die Stadt Dresden die gesamten Polizeiaufgaben vom Staat, zu denen die Sicherheits- und die Wohlfahrtspolizei gehörten[01] . Die neugeschaffene Polizeideputation der Stadt Dresden löste das seit 1813 bestehende staatlich verwaltete Stadtpolizeikollegium ab.

Der Polizeibezirk erstreckte sich über die Altstadt, Neustadt, Friedrichstadt und die Vorstädte, auf der rechten Seite der Elbe über Neudorf, die Scheunenhöfe und den neuen Anbau. Weiterhin war die Stadtpolizeideputation auf der linken Seite der Elbe bis an die Waldgrenze des Dorfes Blasewitz und von dort bis an die Dörfer Striesen, Strehlen, Plauen und Prießnitz und über alle außerhalb der Schläge dazwischen liegenden Besitzungen, einschließlich des Großen Gartens, zuständig. Außerhalb dieses Bereiches durfte die Stadtpolizeideputation innerhalb einer Meile um die Stadt, bei schnellen sicherheitspolizeilichen Angelegenheiten tätig werden. Die zuständigen Ortspolizeibehörden waren dabei umgehend zu informieren.

Die Leitung der Polizeideputation bestand aus einem Direktor und sieben Beisitzern (drei Mitglieder des Stadtrats und vier Stadtverordneten). Die drei Mitglieder des Stadtrats schlugen Personen für das Direktoramt vor und die Landesregierung ernannte eine dieser Personen zum Direktor auf Lebenszeit. Er war damit Mitglied des Stadtrates und durfte an dessen Sitzungen teilnehmen.

Die Beisitzer aus dem Stadtrat wurden für sechs Jahre und die Beisitzer aus dem Kreis der Stadtverordneten, wurden für vier Jahre gewählt. Aller zwei Jahre schied ein Mitglied der Beisitzer aus dem Stadtrat und jedes Jahr ein Mitglied aus dem Kreis der Stadtverordneten wieder aus und wurde durch ein neues Mitglied ersetzt.

Die Stadtpolizeideputation war kurzzeitig der Landesregierung, ab Dezember 1831 der Landesdirektion und ab Mai 1835 der Kreisdirektion Dresden untergeordnet.

Für weitere Hinweise zur Organisation und Arbeitsweise der Stadtpolizeideputation kann ein Regulativ über die Organisation der Dresdner Polizeibehörden genutzt werden[02] .

Direktor war von 1831 bis 1853 Hans Ludwig von Oppell, geb. 26.06.1800 in Krumhermsdorf, gest. 29.07.1876 in Kleinzschachwitz.

Am 1. Mai 1853 gingen die Aufgaben der Sicherheitspolizei wieder an den Staat über, bei der Stadt Dresden verblieben die Wohlfahrtspolizei, die Gesundheitspolizei, die Gewerbepolizei, die Marktpolizei sowie die Bau- und Straßenpolizei[03] . Die Aufgaben der Sicherheitspolizei nahm in Dresden eine Polizeidirektion wahr.

Die Akten wurden zwischen 1909 und 1962 von Dresdner Polizeibehörden übernommen und bei späteren Bearbeitungen als Vorprovenienzen aus dem Bestand 10789 Polizeipräsidium Dresden herausgelöst. Eine Akte wurde bei der Auflösung der Gruppe der Amtsgerichte (Lagerung) dem Bestand hinzugefügt.

Die Polizeideputation bestand rund 22 Jahre, allerdings ist die vorliegende Überlieferung hierzu nur sehr bruchstückhaft vorhanden. Vorhanden sind wenige Akten zur Reorganisation der Polizei in Dresden zwischen 1850 und 1853, der Beobachtung der demokratischen Bewegung und zum Aufstand im Mai 1849. Des Weiteren sind Akten zu polnischen Emigranten, zur Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen, zur Schifffahrt auf der Elbe und zum Gewerbewesen vorhanden.




[01] Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen 1831, S. 131, 132: Bekanntmachung über die Polizeibehörde in Dresden vom 11. Juni 1831 und Regulativ für die Organisation der Dresdner Polizeibehörde.
[02] 10079 Landesregierung, Nr. 8, Bl. 6 ff.: Regulativ für die Organisation der Dresdner Polizeibehörden.
[03] 10747 Kreishauptmannschaft Dresden, Nr. 474, Bl. 253 a ff.: Rezess zur Abtretung der Sicherheitspolizei von der Stadt Dresden an den Staat vom 31. Jan. 1853 mit Nachträgen (Druckschriften).
Aufstand 1849 in Dresden und Überwachung der demokratischen Bewegung.- Reorganisation der Polizei in Dresden zwischen 1850 und 1853.- Polnische Emigranten.- Reglementierung öffentlicher Veranstaltungen.
Seit dem Regulativ über die Organisation der Dresdner Polizeibehörde vom 11. Juni 1831 wurde die Verwaltung der Sicherheits- und Wohlfahrtspolizei in Dresden im staatlichen Auftrag durch eine städtische Behörde, die Polizeideputation Dresden, ausgeübt. 1853 wurde die Sicherheitspolizei wieder an den Staat abgegeben und von der Polizeidirektion Dresden wahrgenommen.

Weitere Angaben siehe 2.3.3.4 Polizeibehörden
  • 2017 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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