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Beständeübersicht

Bestand

13175 Landesarbeitsamt Sachsen

Datierung1928 - 1947
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)1,20
Schlotter: Stellung und Aufgabenkreis der Landesarbeitsämter im Entwurf des Arbeitsnachweisgesetzes. In: Reichsarbeitsblatt (nichtamtlicher Teil), 1921, S. 935 - 937

Schmidt, Rudolf: Die Wirtschaftsstruktur des Arbeitsamtsbezirkes Dresden. Dresden, 1939
Geschäftsberichte.- Personalstammkartei.- Statistiken.- Aktenlisten der sächsischen Arbeitsämter.- Lohnstammkarten.
Auf Grund der Verordnung über Arbeitsnachweise vom 09.12.1918 wurde mit Verordnung vom 12.04.1919 das Sächsische Landesamt für Arbeitsvermittlung errichtet. 1927 wurde es in das Landesarbeitsamt umgebildet. Es hatte seinen Sitz in Dresden und war zuständig für die sächsischen Arbeitsämter. Seine Aufgaben waren Aufsicht über und Regelung des Arbeitseinsatzes sowie der öffentlichen Arbeitslosenhilfe durch Arbeitsvermittlung, Verteilung von Arbeitskräften, Ausstellung der Arbeitsbücher, Arbeitsbeschaffung, Förderung von Maßnahmen zur Verhütung und Beendigung der Arbeitslosigkeit, Förderung von Notstandsarbeiten, Krisenfürsorge und Kurzarbeiterunterstützung. Durch das Arbeitsnachweisgesetz vom 22.07.1922 wurden dem Landesarbeitsamt auch die Befugnisse für die Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung übertragen.

Weitere Angaben siehe 2.4.4 Reichsarbeitsverwaltung
  • 2002 | Findbuch / elektronisches Findmittel
  • 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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