Beständeübersicht
Bestand
13226 Fußartillerie-Bataillon Nr. 102
Datierung | 1914 - 1920 |
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Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 4,80 |
Fußartillerie-Bataillon Nr. 102
Der Stab sowie die 1. Batterie, 2. Batterie und 3. Batterie wurden am 6. Januar 1918 gemäß Verfügung des Preußischen Kriegsministeriums vom 26. Dezember 1917, Nr. 2441.17.g.A.5 und des Sächsischen Kriegsministeriums vom 4. Januar 1918, Nr. 8068 I. M. aufgestellt durch das Ersatzbataillon des Fußartillerieregiments Nr. 12 (Gouvernement Metz). Dafür kamen die entsprechenden Teileinheiten (Stab, 1. Batterie, 2. Batterie, 3. Batterie) des Sächsischen Landwehr-Fußartilleriebataillons Nr. 12 in Wegfall. Am 6. Januar 1918 waren die Einheiten mobil.
Die Munitionskolonnen der 1. Batterie, der 2. Batterie und der 3. Batterie wurden am 26. Dezember 1917 gemäß Verfügung des Preußischen Kriegsministeriums vom 26. Dezember 1917, Nr. 2441.17.g.A.5 und des Sächsischen Kriegsministeriums vom 31. Dezember 1917, Nr. 8068 I. M. aufgestellt durch das Ersatzbataillon des Fußartillerieregiments Nr. 12 (Gouvernement Metz). Für die Munitionskolonne der 2. Batterie kam die Munitionskolonne der 2. Batterie des Sächsischen Landwehr-Fußartilleriebataillons Nr. 12 in Wegfall. Am 26. Dezember 1917 waren die Einheiten mobil.
Bestandsverzeichnung
Bei dem vorliegenden Findbuch handelt es sich um eine Konversion des im Militärarchiv der DDR um 1964 erstellten Findbuchs, bei der einige geringfügige Korrekturen der Aktentitel und Auslassungen bei der Einleitung vorgenommen wurden. Die vorhandene Klassifikation wurde im Wesentlichen beibehalten und basiert weitgehend auf der Gliederung des Regiments. Im Zuge der Gesamtverpackung wurde der Bestand im Jahr 2004 neu signiert. Eine Konkordanz zu den alten Signaturen befindet sich am Ende des Findbuchs.
Der Stab sowie die 1. Batterie, 2. Batterie und 3. Batterie wurden am 6. Januar 1918 gemäß Verfügung des Preußischen Kriegsministeriums vom 26. Dezember 1917, Nr. 2441.17.g.A.5 und des Sächsischen Kriegsministeriums vom 4. Januar 1918, Nr. 8068 I. M. aufgestellt durch das Ersatzbataillon des Fußartillerieregiments Nr. 12 (Gouvernement Metz). Dafür kamen die entsprechenden Teileinheiten (Stab, 1. Batterie, 2. Batterie, 3. Batterie) des Sächsischen Landwehr-Fußartilleriebataillons Nr. 12 in Wegfall. Am 6. Januar 1918 waren die Einheiten mobil.
Die Munitionskolonnen der 1. Batterie, der 2. Batterie und der 3. Batterie wurden am 26. Dezember 1917 gemäß Verfügung des Preußischen Kriegsministeriums vom 26. Dezember 1917, Nr. 2441.17.g.A.5 und des Sächsischen Kriegsministeriums vom 31. Dezember 1917, Nr. 8068 I. M. aufgestellt durch das Ersatzbataillon des Fußartillerieregiments Nr. 12 (Gouvernement Metz). Für die Munitionskolonne der 2. Batterie kam die Munitionskolonne der 2. Batterie des Sächsischen Landwehr-Fußartilleriebataillons Nr. 12 in Wegfall. Am 26. Dezember 1917 waren die Einheiten mobil.
Bestandsverzeichnung
Bei dem vorliegenden Findbuch handelt es sich um eine Konversion des im Militärarchiv der DDR um 1964 erstellten Findbuchs, bei der einige geringfügige Korrekturen der Aktentitel und Auslassungen bei der Einleitung vorgenommen wurden. Die vorhandene Klassifikation wurde im Wesentlichen beibehalten und basiert weitgehend auf der Gliederung des Regiments. Im Zuge der Gesamtverpackung wurde der Bestand im Jahr 2004 neu signiert. Eine Konkordanz zu den alten Signaturen befindet sich am Ende des Findbuchs.
Kriegstagebücher.- Personalangelegenheiten.- Befehle, Verfügungen und Anordnungen.- Kassenangelegenheiten.
Das Bataillon wurde Dezember 1917 / Januar 1918 mit drei Batterien und Munitionskolonnen aufgestellt. Eingesetzt wurde es an der Westfront, demobilisiert Januar 1919.
Weitere Angaben siehe 2.3.8.5 Formationen und Truppenteile der sächsischen Armee
Weitere Angaben siehe 2.3.8.5 Formationen und Truppenteile der sächsischen Armee
- 2019 | elektronisches Findmittel
- 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
- um 1964 | Findbuch