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Beständeübersicht

Bestand

13369 Lymphanstalt Dresden

Datierung19. / 20. Jh.
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)1,20
In Ausführung des Reichsimpfgesetzes aus dem Jahr 1874 waren die Länder mit der Einrichtung von Impfinstituten zur Beschaffung und Erzeugung von Schutzpockenlymphe beauftragt worden, die sie unentgeltlich an die öffentlichen Impfärzte abgaben. Die Impfungen erfolgten mit Tierlymphe, nur in Ausnahmefällen mit menschlicher Lymphe. Das tierische Serum durfte nur aus staatlichen Impfanstalten und deren Niederlassungen oder aus solchen Privatimpfanstalten bezogen werden, die der staatlichen Aufsicht unterstanden.

Weitere Angaben siehe 2.3.3.8 Gesundheitsbehörden
  • | ohne
  • 2025-02-25 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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