Beständeübersicht
Bestand
13490 Nationallisten
Datierung | (1793 - 1804) 1824 - 1868 |
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Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 6,30 |
Listen der ausgehobenen Rekruten und Einsteher in den Ämtern Annaberg bis Zwickau.
Auf der Grundlage des Mandates vom 25.02.1825 wurden die Ergänzung der Armee und die Entlassung vom Militär im Königreich Sachsen neu geregelt. Die Dienstzeit betrug acht Jahre und die Ergänzung des Heeres erfolgte durch Aushebung der zwanzigjährigen Mannschaft. Die Verpflichtung zur Reserve dauerte vier Jahre. Dazu wurden Nationallisten der ausgehobenen Rekruten und Einsteher in allen Ämtern Annaberg bis Zwickau angelegt. Mit dem Gesetz über die Erfüllung der Militärpflicht vom 26.10.1834 wurden die Dienstzeit auf sechs Jahre in der Armee und drei Jahre in der Kriegsreserve festgesetzt sowie das System der Stellvertretung mit einer Einstandssumme von 200 Talern auf die ganze Dienstzeit eingeführt. Nationallisten wurden bis zum Beitritt der sächsischen Armee zum Bundesheer am 01.01.1868 geführt.
Weitere Angaben siehe 2.3.8 Militär
Weitere Angaben siehe 2.3.8 Militär
- 2005 | Findbuch / elektronisches Findmittel
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