Beständeübersicht
Bestand
13572 Gerichtsamt Meißen
Datierung | 1733 - 1882 |
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Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 3,95 |
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1. Gerichtsämter in Sachsen
Mit dem Gesetz über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung vom 11. August 1855 und der Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856 traten zum 1. Oktober 1856 an Stelle der bisherigen Gerichte der untersten Instanz (Justizämter, Stadtgerichte, Patrimonialgerichte, Königliche Gerichte und Königliche Landgerichte) die Bezirksgerichte und Gerichtsämter[01] . Bis auf wenige Ausnahmen ging zu diesem Zeitpunkt die Rechtspflege auf den Staat über. Die Bezirksgerichte und Gerichtsämter sind Gerichte erster Instanz. Im Königreich Sachsen wurden 1856 14 Bezirksgerichte und 116 Gerichtsämter eingerichtet. In den Schönburgischen Rezessherrschaften wurden die Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung im Jahre 1865 eingeführt[02] .
Die Gerichtsämter waren zuständig in Verwaltungssachen unter Aufsicht und Anleitung derjenigen Mittel- und Oberbehörden, deren Geschäfte sie zu erledigen hatten. In Justizsachen waren sie den höheren Justizbehörden untergeordnet. Sie bestanden aus einem Vorstand, einem oder mehreren Assessoren und Aktuaren sowie einer erforderlichen Anzahl weiteren Personals, den Expedienten und Dienern.
Die Gerichtsämter entschieden über die ihnen durch Strafprozessordnung von 1855 und weiteren Gesetzen zugewiesenen Verbrechen und Vergehen, z. B. geringfügige Körperverletzungen, Diebstähle, Betrügereien, Erpressungen, Unterschlagungen, Fälschungen, Hausfriedensbruch. In die Zuständigkeit der Gerichtsämter gehörten weiterhin Fälle der streitigen und nichtstreitigen Gerichtsbarkeit auf unterer Ebene und Verwaltungsangelegenheiten mit Einschluss der Strafgewalt in Polizei- und Verwaltungsstrafsachen sowie die weltliche Koinspektion in Kirchen- Schul- und Stiftungssachen. Die Gerichtsämter entschieden in Einzelrichterentscheidung. In Städten, die gleichzeitig Sitz eines Bezirksgerichts und eines Gerichtsamtes waren, übten die Bezirksgerichte gleichzeitig die Funktion eines Gerichtsamtes für die Rechtspflege innerhalb des Stadtgebietes aus. Alle nicht dem Stadtrat zugewiesenen Verwaltungsbefugnisse fielen in den Kompetenzbereich des Gerichtsamts.
Die Verwaltungsbefugnisse gingen mit dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 und Ausführungsverordnungen am 15. Oktober 1874 auf die neu gebildeten Amtshauptmannschaften über. Die Gerichtsämter wurden auf der Grundlage des Gerichtsverfassungsgesetzes für das Deutsche Reich vom 27. Januar 1877 im Oktober 1879 durch Amtsgerichte abgelöst.
Im Gebiet der Kreisdirektion Dresden wurden die Bezirksgerichte Dresden, Pirna, Freiberg und Meißen eingerichtet, ihnen wurden 1856 folgende Gerichtsämter zugeordnet:
Bezirksgericht Dresden:
- Gerichtsamt Dresden
- Gerichtsamt Radeburg
- Gerichtsamt Radeberg
- Gerichtsamt Moritzburg
- Gerichtsamt Schönfeld
- Gerichtsamt Dippoldiswalde (bis 1871)[03]
- Gerichtsamt Tharandt (bis 1871)
- Gerichtsamt Döhlen
- Gerichtsamt Wilsdruff
Bezirksgericht Pirna
- Gerichtsamt Pirna
- Gerichtsamt Stolpen
- Gerichtsamt Neustadt
- Gerichtsamt Hohnstein
- Gerichtsamt Sebnitz
- Gerichtsamt Schandau
- Gerichtsamt Königstein
- Gerichtsamt Gottleuba
- Gerichtsamt Lauenstein
- Gerichtsamt Altenberg
Bezirksgericht Freiberg
- Gerichtsamt Freiberg
- Gerichtsamt Brandt
- Gerichtsamt Frauenstein
- Gerichtsamt Sayda
- Gerichtsamt Dippoldiswalde (ab 1871)
- Gerichtsamt Tharandt (ab 1871)
Bezirksgericht Meißen
- Gerichtsamt Meißen
- Gerichtsamt Großenhain
- Gerichtsamt Nossen
- Gerichtsamt Meißen
- Gerichtsamt Riesa
In den folgenden Jahren verringerte sich durch Auflösung und Zusammenlegung von Gerichtsamtsbezirken v. a. in den siebziger Jahren des 19. Jahrhunderts deren Anzahl geringfügig.
Weitere Akten zur Rechtsprechung durch die Gerichtsämter können sich in den Beständen der Amtsgerichte und zur Verwaltungstätigkeit der Gerichtsämter in den Beständen der Amtshauptmannschaften befinden. Bei der bisherigen Bearbeitung der Bestände der Amtsgerichte und der (neueren) Amtshauptmannschaften wurden die Akten der Gerichtsämter den vorgenannten Beständen unter Zugrundelegung des jeweiligen Ortes zugeordnet.
Als Ordnungsschema für die Gerichtsämter wird ein vom Staatsarchiv Leipzig entworfenes Schema für die lokalen Justiz und Verwaltungsbehörden bis 1879 genutzt
2. Gerichtsamt Meißen
Das Gerichtsamt Meißen wurde am 1. Oktober 1856 gebildet. Die 1856 zum Gerichtsamt Meißen gehörenden Gemeinden sind im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt 1856, S. 259 und 260 ersichtlich.
Mit der Auflösung des Gerichtsamtes Moritzburg zum 31. Oktober 1873 gelangten die Gemeinden Coswig, Neucoswig, Kötitz und das Forstrevier Kreyern in die Zuständigkeit des Gerichtsamtes Meißen[04] .
Das Gerichtsamt Meißen unterstand dem Bezirksgericht Meißen. Für die Gerichtsbarkeit im Gebiet der Stadt Meißen war nicht das Gerichtsamt Meißen sondern das Bezirksgericht Meißen, als Gerichtamt beim Bezirksgericht Meißen, zuständig.
Am 15. Oktober 1874 wurde auf der unteren Verwaltungsebene die Trennung der Verwaltung von der Justiz vollzogen, die Aufgaben der inneren Staatsverwaltung, die bisher das Gerichtsamt Meißen wahrnahm, wurden von der Amtshauptmannschaft Meißen fortgeführt[05] . Somit war das Gerichtsamt Meißen bis Ende September 1879 nur noch für die Justiz zuständig.
Nachfolger des Gerichtsamts Meißen war ab 1. Oktober 1879 das Amtsgerichts Meißen[06] .
Das Gerichtsamt Meißen hatte folgende Behördenleiter[07] :
- 1856-1873: Dr. Christian Heinrich Springer
- 1873-1878: Julius Ferdinand Damm
- 1878-1879: Herrmann Josef Caspari
Die hier vorliegenden Akten sind bei der in den Jahren 2003 bis 2006 durchgeführten Auflösung der Bestände der Amtsgerichte (Lagerung) und der Vorakten der Amtshauptmannschaften herausgelöst worden. Die Verzeichnung der Akten erfolgte im Sommer 2006 durch Herrn Christian Strunz. Weitere Akten gingen bei der Bearbeitung des Bestandes 10760 Amtshauptmannschaft Meißen im Jahr 2015 hier ein.
Die Klassifizierung erfolgte durch Roland Pfirschke.
Weitere Akten des Gerichtsamts Meißen, vor allem aus dem Bereich der Justiz, können sich im Bestand 11077 Amtsgericht Meißen befinden.
[01] GVBl. 1855, S. 144 ff. und GVBl. 1856, S. 243 ff.
[02] GVBl. 1865, S. 188ff.
[03] GVBl. 1871, S. 114
[04] GVBl. 1873, S. 521 f.
[05] GVBl. 1874, S. 113 ff.
[06] GVBl. 1879, S. 245 f.
[07] Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Reihe B, Band 14: Sachsen, S. 226 und Staatshandbuch für das Königreich Sachsen 1875 - 1878
Mit dem Gesetz über die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung vom 11. August 1855 und der Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856 traten zum 1. Oktober 1856 an Stelle der bisherigen Gerichte der untersten Instanz (Justizämter, Stadtgerichte, Patrimonialgerichte, Königliche Gerichte und Königliche Landgerichte) die Bezirksgerichte und Gerichtsämter[01] . Bis auf wenige Ausnahmen ging zu diesem Zeitpunkt die Rechtspflege auf den Staat über. Die Bezirksgerichte und Gerichtsämter sind Gerichte erster Instanz. Im Königreich Sachsen wurden 1856 14 Bezirksgerichte und 116 Gerichtsämter eingerichtet. In den Schönburgischen Rezessherrschaften wurden die Behörden erster Instanz für die Rechtspflege und Verwaltung im Jahre 1865 eingeführt[02] .
Die Gerichtsämter waren zuständig in Verwaltungssachen unter Aufsicht und Anleitung derjenigen Mittel- und Oberbehörden, deren Geschäfte sie zu erledigen hatten. In Justizsachen waren sie den höheren Justizbehörden untergeordnet. Sie bestanden aus einem Vorstand, einem oder mehreren Assessoren und Aktuaren sowie einer erforderlichen Anzahl weiteren Personals, den Expedienten und Dienern.
Die Gerichtsämter entschieden über die ihnen durch Strafprozessordnung von 1855 und weiteren Gesetzen zugewiesenen Verbrechen und Vergehen, z. B. geringfügige Körperverletzungen, Diebstähle, Betrügereien, Erpressungen, Unterschlagungen, Fälschungen, Hausfriedensbruch. In die Zuständigkeit der Gerichtsämter gehörten weiterhin Fälle der streitigen und nichtstreitigen Gerichtsbarkeit auf unterer Ebene und Verwaltungsangelegenheiten mit Einschluss der Strafgewalt in Polizei- und Verwaltungsstrafsachen sowie die weltliche Koinspektion in Kirchen- Schul- und Stiftungssachen. Die Gerichtsämter entschieden in Einzelrichterentscheidung. In Städten, die gleichzeitig Sitz eines Bezirksgerichts und eines Gerichtsamtes waren, übten die Bezirksgerichte gleichzeitig die Funktion eines Gerichtsamtes für die Rechtspflege innerhalb des Stadtgebietes aus. Alle nicht dem Stadtrat zugewiesenen Verwaltungsbefugnisse fielen in den Kompetenzbereich des Gerichtsamts.
Die Verwaltungsbefugnisse gingen mit dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 und Ausführungsverordnungen am 15. Oktober 1874 auf die neu gebildeten Amtshauptmannschaften über. Die Gerichtsämter wurden auf der Grundlage des Gerichtsverfassungsgesetzes für das Deutsche Reich vom 27. Januar 1877 im Oktober 1879 durch Amtsgerichte abgelöst.
Im Gebiet der Kreisdirektion Dresden wurden die Bezirksgerichte Dresden, Pirna, Freiberg und Meißen eingerichtet, ihnen wurden 1856 folgende Gerichtsämter zugeordnet:
Bezirksgericht Dresden:
- Gerichtsamt Dresden
- Gerichtsamt Radeburg
- Gerichtsamt Radeberg
- Gerichtsamt Moritzburg
- Gerichtsamt Schönfeld
- Gerichtsamt Dippoldiswalde (bis 1871)[03]
- Gerichtsamt Tharandt (bis 1871)
- Gerichtsamt Döhlen
- Gerichtsamt Wilsdruff
Bezirksgericht Pirna
- Gerichtsamt Pirna
- Gerichtsamt Stolpen
- Gerichtsamt Neustadt
- Gerichtsamt Hohnstein
- Gerichtsamt Sebnitz
- Gerichtsamt Schandau
- Gerichtsamt Königstein
- Gerichtsamt Gottleuba
- Gerichtsamt Lauenstein
- Gerichtsamt Altenberg
Bezirksgericht Freiberg
- Gerichtsamt Freiberg
- Gerichtsamt Brandt
- Gerichtsamt Frauenstein
- Gerichtsamt Sayda
- Gerichtsamt Dippoldiswalde (ab 1871)
- Gerichtsamt Tharandt (ab 1871)
Bezirksgericht Meißen
- Gerichtsamt Meißen
- Gerichtsamt Großenhain
- Gerichtsamt Nossen
- Gerichtsamt Meißen
- Gerichtsamt Riesa
In den folgenden Jahren verringerte sich durch Auflösung und Zusammenlegung von Gerichtsamtsbezirken v. a. in den siebziger Jahren des 19. Jahrhunderts deren Anzahl geringfügig.
Weitere Akten zur Rechtsprechung durch die Gerichtsämter können sich in den Beständen der Amtsgerichte und zur Verwaltungstätigkeit der Gerichtsämter in den Beständen der Amtshauptmannschaften befinden. Bei der bisherigen Bearbeitung der Bestände der Amtsgerichte und der (neueren) Amtshauptmannschaften wurden die Akten der Gerichtsämter den vorgenannten Beständen unter Zugrundelegung des jeweiligen Ortes zugeordnet.
Als Ordnungsschema für die Gerichtsämter wird ein vom Staatsarchiv Leipzig entworfenes Schema für die lokalen Justiz und Verwaltungsbehörden bis 1879 genutzt
2. Gerichtsamt Meißen
Das Gerichtsamt Meißen wurde am 1. Oktober 1856 gebildet. Die 1856 zum Gerichtsamt Meißen gehörenden Gemeinden sind im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt 1856, S. 259 und 260 ersichtlich.
Mit der Auflösung des Gerichtsamtes Moritzburg zum 31. Oktober 1873 gelangten die Gemeinden Coswig, Neucoswig, Kötitz und das Forstrevier Kreyern in die Zuständigkeit des Gerichtsamtes Meißen[04] .
Das Gerichtsamt Meißen unterstand dem Bezirksgericht Meißen. Für die Gerichtsbarkeit im Gebiet der Stadt Meißen war nicht das Gerichtsamt Meißen sondern das Bezirksgericht Meißen, als Gerichtamt beim Bezirksgericht Meißen, zuständig.
Am 15. Oktober 1874 wurde auf der unteren Verwaltungsebene die Trennung der Verwaltung von der Justiz vollzogen, die Aufgaben der inneren Staatsverwaltung, die bisher das Gerichtsamt Meißen wahrnahm, wurden von der Amtshauptmannschaft Meißen fortgeführt[05] . Somit war das Gerichtsamt Meißen bis Ende September 1879 nur noch für die Justiz zuständig.
Nachfolger des Gerichtsamts Meißen war ab 1. Oktober 1879 das Amtsgerichts Meißen[06] .
Das Gerichtsamt Meißen hatte folgende Behördenleiter[07] :
- 1856-1873: Dr. Christian Heinrich Springer
- 1873-1878: Julius Ferdinand Damm
- 1878-1879: Herrmann Josef Caspari
Die hier vorliegenden Akten sind bei der in den Jahren 2003 bis 2006 durchgeführten Auflösung der Bestände der Amtsgerichte (Lagerung) und der Vorakten der Amtshauptmannschaften herausgelöst worden. Die Verzeichnung der Akten erfolgte im Sommer 2006 durch Herrn Christian Strunz. Weitere Akten gingen bei der Bearbeitung des Bestandes 10760 Amtshauptmannschaft Meißen im Jahr 2015 hier ein.
Die Klassifizierung erfolgte durch Roland Pfirschke.
Weitere Akten des Gerichtsamts Meißen, vor allem aus dem Bereich der Justiz, können sich im Bestand 11077 Amtsgericht Meißen befinden.
[01] GVBl. 1855, S. 144 ff. und GVBl. 1856, S. 243 ff.
[02] GVBl. 1865, S. 188ff.
[03] GVBl. 1871, S. 114
[04] GVBl. 1873, S. 521 f.
[05] GVBl. 1874, S. 113 ff.
[06] GVBl. 1879, S. 245 f.
[07] Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Reihe B, Band 14: Sachsen, S. 226 und Staatshandbuch für das Königreich Sachsen 1875 - 1878
Bestallungen.- Haftsachen.- Konzessionen.- Pachtsachen.- Medizinalsachen.- Schulsachen.- Bausachen.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Untersuchungen.- Zivilprozesse.- Kirchensachen.- Grundstücksachen.
Angaben siehe 2.3.4.2.5 Gerichtsämter
- 2015 | Findbuch / Datenbank
- 2024-02-19 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5