Beständeübersicht
Bestand
13730 Landesjustizkollegium
Datierung | 1826 - 1835 |
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Benutzung im | Hauptstaatsarchiv Dresden |
Umfang (nur lfm) | 0,40 |
Mit der Bildung der Fachministerien im Jahre 1831 und bis zur Bildung neuer Mittelbehörden für die Rechtspflege wurde am 1. Dezember 1831 ein Landesjustizkollegium eingerichtet [01] .
Es übernahm einen Teil der Aufgaben aus dem Bereich der Justiz der bisherigen Landesregierung.
Das Landesjustizkollegium gliederte sich in zwei Sektionen, der ersten Sektion waren folgende Aufgaben zugewiesen:
- alle Lehnssachen mit Einschluss des Kauf- und Hypothekenwesens;
- Lehnhof- und Fideikommissachen;
- oberste Verwaltung der Kriminaljustiz.
Die zweite Sektion war zuständig für:
- oberste Ziviljustizverwaltung, insoweit diese nicht auf das Justizministerium übergegangen ist;
- Entscheidungen über Appellationen in den zum Ressort des Finanz- und des Kriegsministeriums gehörenden streitigen Administrativsachen;
- Entscheidungen über Appellationen gegen das richterliche Verfahren der Unterbehörden;
- obere Leitung der Vormundschaftssachen.
Das Landesjustizkollegium konnte in den zu seinem Ressort gehörenden Verwaltungsangelegenheiten Verfügungen an nachgeordnete Bereiche (Kreis- und Amtshauptleute, Oberhofgericht, Konsistorien, Dikasterien, Justizbeamte und königliche Justitiare, Bücherkommission Leipzig, Universitätsgericht Leipzig, Gesamtregierung und Gesamtkonsistorium Glauchau, Patrimonialgerichte und Beamte der Strafanstalten) erlassen [02] .
Mit der Durchführung der ABC-Gesetze vom 28.01.1835 [03] wurde das Landesjustizkollegium am 30.04.1835 aufgelöst [04] . An seine Stelle traten am 1.05.1835 die Appellationsgerichte Budissin (Bautzen), Dresden, Leipzig und Zwickau.
Die Altregistraturen des Landesjustizkollegiums und der vormaligen Landesregierung sollten an das Hauptstaatsarchiv abgegeben werden. Die Akten des Lehnhofs Dresden übernahm das Appellationsgericht Dresden [05] .
Geleitet wurde die Behörde durch den Präsidenten Christian Jacob Eisenstuck, der gleichzeitig der 2. Sektion vorstand. Johann Friedrich Wilhelm von Brandenstein war der Leiter der 1. Sektion. Die Geschäftsräume befanden sich in der Dresdner Neustadt, in der Großen Meißner Gasse [06] .
Die hier vorliegenden wenigen Akten fielen v. a. bei der Verzeichnung des Oberlandesgerichts Dresden und der Appellationsgerichte als Fremdprovenienzen heraus.
Weitere Akten des Landesjustizkollegiums befinden sich im Bestand 10079 Landesregierung. Falls Akten über 1835 hinaus weiter geführt wurden, können sie sich auch in den Überlieferungen der Appellationsgerichte Bautzen, Dresden, Leipzig und Zwickau befinden.
[01] Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen 1831, S. 323 ff.: Verordnung, die Errichtung der Ministerialdepartements und die darauf Bezug habenden provisorischen Vorkehrungen, vom 7.11.1831, hier S. 331 ff.
[02] Sächsisches Staatshandbuch 1832, S. 17 f.
[03] Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen 1835, S. 54 ff.
[04] Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen 1835, S. 213
[05] Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen 1835, S. 219
[06] Adressbuch der Stadt Dresden, Jahrgänge 1832 bis 1835
Es übernahm einen Teil der Aufgaben aus dem Bereich der Justiz der bisherigen Landesregierung.
Das Landesjustizkollegium gliederte sich in zwei Sektionen, der ersten Sektion waren folgende Aufgaben zugewiesen:
- alle Lehnssachen mit Einschluss des Kauf- und Hypothekenwesens;
- Lehnhof- und Fideikommissachen;
- oberste Verwaltung der Kriminaljustiz.
Die zweite Sektion war zuständig für:
- oberste Ziviljustizverwaltung, insoweit diese nicht auf das Justizministerium übergegangen ist;
- Entscheidungen über Appellationen in den zum Ressort des Finanz- und des Kriegsministeriums gehörenden streitigen Administrativsachen;
- Entscheidungen über Appellationen gegen das richterliche Verfahren der Unterbehörden;
- obere Leitung der Vormundschaftssachen.
Das Landesjustizkollegium konnte in den zu seinem Ressort gehörenden Verwaltungsangelegenheiten Verfügungen an nachgeordnete Bereiche (Kreis- und Amtshauptleute, Oberhofgericht, Konsistorien, Dikasterien, Justizbeamte und königliche Justitiare, Bücherkommission Leipzig, Universitätsgericht Leipzig, Gesamtregierung und Gesamtkonsistorium Glauchau, Patrimonialgerichte und Beamte der Strafanstalten) erlassen [02] .
Mit der Durchführung der ABC-Gesetze vom 28.01.1835 [03] wurde das Landesjustizkollegium am 30.04.1835 aufgelöst [04] . An seine Stelle traten am 1.05.1835 die Appellationsgerichte Budissin (Bautzen), Dresden, Leipzig und Zwickau.
Die Altregistraturen des Landesjustizkollegiums und der vormaligen Landesregierung sollten an das Hauptstaatsarchiv abgegeben werden. Die Akten des Lehnhofs Dresden übernahm das Appellationsgericht Dresden [05] .
Geleitet wurde die Behörde durch den Präsidenten Christian Jacob Eisenstuck, der gleichzeitig der 2. Sektion vorstand. Johann Friedrich Wilhelm von Brandenstein war der Leiter der 1. Sektion. Die Geschäftsräume befanden sich in der Dresdner Neustadt, in der Großen Meißner Gasse [06] .
Die hier vorliegenden wenigen Akten fielen v. a. bei der Verzeichnung des Oberlandesgerichts Dresden und der Appellationsgerichte als Fremdprovenienzen heraus.
Weitere Akten des Landesjustizkollegiums befinden sich im Bestand 10079 Landesregierung. Falls Akten über 1835 hinaus weiter geführt wurden, können sie sich auch in den Überlieferungen der Appellationsgerichte Bautzen, Dresden, Leipzig und Zwickau befinden.
[01] Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen 1831, S. 323 ff.: Verordnung, die Errichtung der Ministerialdepartements und die darauf Bezug habenden provisorischen Vorkehrungen, vom 7.11.1831, hier S. 331 ff.
[02] Sächsisches Staatshandbuch 1832, S. 17 f.
[03] Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen 1835, S. 54 ff.
[04] Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen 1835, S. 213
[05] Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen 1835, S. 219
[06] Adressbuch der Stadt Dresden, Jahrgänge 1832 bis 1835
Strafsachen, Kriminalsachen.- Zivilsachen.- Lehnssachen, Fideikommisse.
Mit Auflösung der Landesregierung zum 01.12.1831 wurden deren Aufgaben den Ministerien des Innern und der Justiz zugeordnet. Bis zur Bildung neuer Mittelbehörden in den Bereichen des Innern und der Justiz wurden für eine Übergangszeit die Landesdirektion und das Landesjustizkollegium eingerichtet. Das Landesjustizkollegium unterstand dem Justizministerium und war den anderen Mittelbehörden gleichgeordnet. Zum 30.04.1835 stellte es seine Tätigkeit ein und wurde am 01.05.1835 durch die Appellationsgerichte Budissin, Dresden, Leipzig und Zwickau abgelöst.
Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
Weitere Angaben siehe 2. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945
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