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Beständeübersicht

Bestand

13804 Jugendwerkhof "Lilo Herrmann" Rödern

Datierung1972 - 1993
Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden
Umfang (nur lfm)4,20

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Heimakten.
Die Jugendhilfe der DDR umfasste neben dem Vormundschaftswesen und dem Rechtsschutz für Minderjährige auch die Erziehungshilfe. Die Zuständigkeit hierbei lag hauptsächlichen auf Kreisebene bzw. auf Ebene der Stadtkreise oder -bezirke. Die Organe der Jugendhilfe konnten das elterliche Erziehungsrecht stark einschränken und die Heimerziehung für Kinder und Jugendliche per Beschluss anordnen. Spezialkinderheime und Jugendwerkhöfe galten als Einrichtungen der Jugendhilfe, waren als Spezialheime jedoch der Abteilung Volksbildung des Rates des Bezirkes unterstellt. Sie dienten der Umerziehung schwererziehbarer Kinder und Jugendlicher, wobei die Spezialkinderheime für Schüler der Klassen 1 bis 10 mit erheblichen Erziehungsproblemen in Familie und Schule und Jugendwerkhöfe für schwererziehbare Jugendliche von 14 bis 18 Jahren vorgesehen waren. Als Rechtsgrundlage der Jugendhilfe in der DDR diente ab den 1960er Jahren vornehmlich die Jugendhilfeverordnung (JHVO) aus dem Jahr 1965.

Weitere Angaben siehe 4. Bezirke der DDR 1952 - 1990
  • 2010 | Findbuch / Datenbank
  • 2024-10-29 | Diese Ausgabe über AWAX 2.0.1.5
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